Ein Wahnsinns Haftbefehl (Frank Engelen)

[Leak6] Bielefeld, den 19.05.2019;
nachbearbeitet am 16. und 20.06.2019:

Totalitäre Staaten verfolgen unschuldige Menschen – vorzugsweise politisch andersdenkende – foltern sie, lassen sie spurlos verschwinden oder bringen sie einfach ungeniert um.

Rechtsstaaten ist solches Vorgehen grundsätzlich verboten. In Deutschland gibt es dazu sogar eine Strafvorschrift, § 344 StGB.

Doch wer glaubt, deshalb könne es in Deutschland keine Zustände wie in totalitären Staaten geben, der sollte lieber an den Weihnachtsmann glauben, denn bei dieser Wunschvorstellung ist das Aufwachen nicht so schockierend.

Den alten Leak6-Lesern sowie zahlreichen Netzaktivisten schon lange bekannt ist der Fall des jugendlichen Dave Möbius.

Dave Möbius und seine Schwester Pia wurden in Jugendheimen so schlecht behandelt – dass Dave wiederholt aus der staatlichen Inobhutnahme flüchtete; seine Helfer und Helferinnen dafür in skandalösen Prozessen bestraft – namentlich Jo Conrad und Angela Masch.

Natürlich findet sich zu skandalösen Prozessen in den Protokollen und Urteilen niemals ein auch nur annähernd wahr dargestellter Sachverhalt. Diese Lügerei – von Claudia Grether

Sachverhaltsquetsche

genannt, ist aber leider

nicht seltene Ausnahme,
sondern die bewährte Willkürmethode
der Arbeitsvereinfachung,

die so manch einem Richter als einzige Lösung des ihm aufgelegten Erledigungsdrucks erscheinen mag (siehe dazu auch den Leak6-Beitrag VG-Wiesbaden bezweifelt seine eigene Unabhängigkeit!).

Hinzu treten finanzielle Interessen einer nur so zu benennenden Helferindustrie (siehe die ARD-Doku „Mit Kindern Kasse machen!“ sowie die mentale Hürde, einmal getroffene Fehlentscheidungen wieder zu korrigieren.

Eine von je her hoch umstrittene, aber immer noch bewährte Spielart der Rechtsbeugung ist es, dem System unliebsame Menschen für wahnsinnig zu erklären. Claudia Grether nennt es „mörderisches deutsches Betreuungsrecht„, andere sprechen von Psychatrisierung; seit Gustl Mollath ist sie landesweit berüchtigt und die Kritik wird lauter. Wilfried Meißner vom Institut für Totalitarismusabwehr – selbst wegen seiner Systemkritik kaltgestellt – fordert, dass bei Begutachtung auch der Gutachter und sein Verhalten, videoaufgezeichnet werden muss.

Im Fall Frank Engelens Verhaftung erreichte die Außenwelt nicht nur am 23.04.2019 ein Hilferuf, die nicht ganz so leicht beweisbare Spekulation tragend, dass er nun auch begutachtet werden soll, sondern auch der Untersuchungs-Haftbefehl selbst gelangte ans Licht der Öffentlichkeit, dessen

wörtliche Abschrift

offenbart, dass es hier nur um die Verfolgung andersdenkender gehen kann. Leak6 erlaubt sich (nach anderen) ebenfalls eine

Kritik des Haftbefehls:

Falsch ist:

Der Beschuldigte hat … Dave Möbius … nach Polen verbracht und hält ihn dort seitdem versteckt.

Wahr ist:
Dave wird nicht versteckt gehalten, sondern hält sich aus eigenem Entschluss versteckt. Beweis durch tel. Lebenszeichen vom 11.05.2019 (Dave wörtlich: „ich hab auch meine Freiheit“), ergänzt durch ein Foto mit einer Zeitung vom 14.05.2019.

Eine Ansammlung von Verschwörungstheorien:

  1. Es könnte in Deutschland ein „perfides Kinder- und Organ- Handel- System“ geben, vor welchem sich Dave vorsehen müsse.
  2. Mitarbeiter des Jugendamtes“ könnten vorhaben, Dave zu „vernichten„.
  3. Mitarbeiter des Jugendamtes“ könnten vorhaben, Dave „durch Gabe chemischer Substanzen seiner Erinnerung [zu] berauben„.

Diese Theorien werden im Haftbefehl „Wahnvorstellungen“ genannt, offensichtlich nur deshalb, weil so etwas in einem Rechtsstaat wie Deutschland es ist, ja nur Absurd sein kann:

Diese Wahnvorstellungen wird der Beschuldigte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch gegenüber seinem Opfer Dave Möbius äußern, um diesen weiter zu traumatisieren und in Angst zu halten.

Feststellungen:

Wer oder was könnte Dave denn traumatisiert haben, wenn nicht die Behandlungen in den staatlich verordneten Jugendheimen, aus denen er schon mehrmals geflüchtet ist?

Was könnte Dave nachhaltiger in Angst versetzen, als ein Rechtsstaat, der sogar seine Unterstützer ins Gefängnis wirft?

Und schließlich: Was kann die These eindrucksvoller belegen, dass Dave sich für einen unliebsamen und möglicherweise staatlich nicht geschützten Zeugen halten muss, als diese neuerliche Verfolgung Unschuldiger? – Der Haftbefehl selbst ist der beste Beweis, dass es sich bei den vorgenannten Theorien nicht Absurditäten handelt, sondern um ein Weiterdenken zu der real gegebenen Situation. Mithin eine Analyse von Bedrohungslagen und Gefährdungen naturgemäß – weil auf die Zukunft gerichtet – immer spekulativ sein muss.

Im übrigen können die vorliegend im Raum stehenden Theorien nicht als Drohung verstanden werden, weil ENGELEN zu ihrer Verwirklichung

  • keinerlei Mittel hat,
  • keinerlei Motive hat
  • keinerlei Ansätze zeigte;

ergo diesbezügliche Erörterungen

nicht Drohungen, sondern Warnungen

zu nennen sind!
Als Warnungen hingegen sind sie nur all zu berechtigt!

Bezüglich Warnungen gibt es aber keine Strafvorschrift – noch dazu sie jedenfalls mindestens Nachdenkens wert erscheinen müssen.

Der Haftbefehl ist schon deshalb sofort aufzuheben!

Zum Haftzweck:

Der Haftbefehl benennt sich selbst als Untersuchungshaftbefehl:

„[Es] … ist die Anordnung der Untersuchungshaft geboten. Eine andere, weniger einschneidende Maßnahme verspricht keinen Erfolg.

Die Untersuchungshaft kann überhaupt keinen Erfolg haben, weil ENGELEN nicht wissen kann, wo sich der – selbst bezeugt – freie Dave aufhält. Sie fällt somit unter das Schikaneverbot des § 226 BGB:

„Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“

Soweit tatbestandliche Ermittlungen ohne den Aspekt von Drohung u./o. Warnung einen begründeten Verdacht einer Beteiligung ENGELENs ergeben, ist zu berücksichtigen, dass es dabei – und zwar wegen der nachweislichen widerholten eigenen Entschlüsse – schlimmstenfalls um eine

 ‚Beihilfe zur Selbstentziehung

gehen kann. Gibt es in Deutschland wieder eine

Pflicht zum Denunzieren?

Die einzige sonst noch konstruierbare Brücke wäre somit die, dass bereits ENGELENs Thematisierung der Gefahren eine List im Sinne des § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellen würde und er nicht die eigentlich für Dave Verantwortlichen überlistet hätte um sein Entkommen zu ermöglichen, sondern Dave gehirngewaschen (überlistet) hätte, um seine eigenen Entschlüsse (Zombie like) in psychopatischer Manipulation ‚fernzusteuern‘.

Wenn man aber die Äußerung einer solchen Theorie – die sich vorliegend an einen 16 Jahre alten Jugendlichen richtet – nicht als freie und tatsachengestützte Meinungsäußerung würdigt, sondern als List oder Verführung verfolgt, dann wäre unser Rechtsstaat in der Meinungsdiktatur angekommen – Gott behüte!

Da eine Selbstentziehung nicht strafwürdig ist, ist es auch die Beihilfe nicht. Schließlich wäre aufgrund des mehr als zweifelhaften Verhaltens des Rechtsstaates der rechtfertigende Notstand als gegeben anzusehen. Keinesfalls aber kann die Verhältnismäßigkeit für eine Inhaftierung als gegeben angesehen werden.

Der Haftbefehl offenbart aber auch die Bösartigkeit der staatlichen Verfolgung:

Auch ob die Wahnvorstellungen des Beschuldigten Krankheitswert haben, wird gegenwärtig durch einen vom Amtsgericht Freiberg bestellten psychiatrischen Gutachter geprüft.

Man will ihn offensichtlich endgültig zum Schweigen bringen und hierfür haben zahlreiche Amtsträger ein Motiv!

Gleichzeitig indiziert dies ein weiteres Mal, dass es gar nicht darum geht, Dave zu finden!

Der Schulterschluss zueinander von Amtspersonen, Richtern und Behörden wird offensichtlich. Vorliegend geht er über das für eine Zusammenarbeit gebotene Maß weit hinaus und stützt die These der Spaltung der Gesellschaft in Klassen. Allzu oft vergessen auch Anwälte ihren Berufsethos nach § 1 Abs. 3 BORA, ihre

„… Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, … vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“

Die öffentliche Beobachtung erscheint zur Kontrolle der Justiz offensichtlich unabdingbar.


Leak6 hat – nebenbei bemerkt – für vorauseilendes Verständnis für die Fälle staatlichen Willkürhandelns ebenso wenig Verständnis, wie für vorauseilenden Gehorsam. Es wurde nämlich im Haftbefehl

nicht von Verdunkelungsgefahr,
nicht von Fluchtgefahr

gesprochen, und auch keine

Beuge- / Erzwingungshaft

angeordnet. Zu sagen,

wir müssen etwas gegen solche Leute tun,
bei solchen Leuten muss man alles befürchten,
ob es benannt ist, oder nicht,

ist dem Rechtsstaat aber fremd. Der Rechtsstaat muss sein Handeln selbst genau beschreiben und es reicht eben nicht aus, wenn es alle schon ‚richtig‘ verstehen.

Vorliegend muss man sich also wirklich schon sehr fragen, wer hier Rechtsstaat lebt und wer hier abwegig bis wahnsinnig ist.

Man muss weiter verlangen,
dass der Normalbürger im Rechtsstaat
mehr wirksame Hebel benötigt,
um sich des Wohlergehens seiner Mitbürger versichern zu können,
als nur blindes Vertrauen gegenüber allen,
die ‚Amt und Würde‘ vertreten!
(dies ist die Stelle, an der auch Juristen
Leak6 gegenüber sprachlos werden)

Ein Fall mithin, der unerträglich stark an die sonst meist sehr bewährte Regel der Notwendigkeit eines subjektiven Rechtsschutzbedürfnisses kratzt und ihn im Vergleich zu anderen Kulturen in Zugzwang setzt.

Anmerkung vom 16.06.2019: Die weitgehend unbekannten, rechtlich vorgesehenen, grundsätzlich wirksamen Hebel hat Leak6 inzwischen gefunden; offen ist derzeit lediglich, ob sie noch rechtzeitig – d. h. vor dem Eintritt weiterer Schäden – zur Wirkung gebracht werden können.

Informationen vom 20.05.2019 zufolge ist die Untersuchungshaft nun durch eine Ersatzfreiheitsstrafe in einem anderen Fall bis spätestens den 28.05.2019 unterbrochen. Bis dahin ist keine Haftprüfung möglich und die Behörden sind solange vom unmittelbaren Begründungszwang freigestellt. Eine Gelegenheit, die Argumente für eine Haftbeschwerde zu ordnen. Leak6 vermutet, dass auch der andere Fall Ausdruck staatlicher Zwangsdeutung (Rechtskraft versus Gewissensentscheidung) sein könnte. Mehrere Juristen führten Frank gegenüber bereits mangelnde Einsichtsfähigkeit in selbst begangenes Unrecht im Sinne von § 21 StGB an, wo Leak6 im  Kampf um die Deutungshoheit mit Apg. 5, 29 kontern musste:

Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Eine kleine Chronik aus Arroganz und Ignoranz:

Herrn Dipl. Ing. Frank Engelen, geb. 24.10.1965
JVA Dresden
Hammerweg 30
01127 Dresden

kleine Spenden auf das Haftkonto sind willkommen:
IBAN DE56 8700 0000 0087 0015 00;
Frank Engelen 24-10-1965 Dresden 1244

  • Spendenaufruf für ENGELEN beim BdF
  • Der Kinderklau geht weiter (zur Einführung in die Vorgeschichte gut geeignetes Video vom 05.07.2015 – aufgenommen während der Vorbereitung auf den Wittmunder Skandal-Prozess):

  • Der Staat weist kein Lebenszeichen von Dave nach, von dem Kind, dass er selbst den angeblichen Kindesentziehern geraubt hat. Offener Brief an RiaAG Wittmund Mönkediek, welcher die staatliche Verfolgung von Angela Masch und Johannes Conrad in einem skandalösen Prozess am 15.08.2017 vornahm; vorgelesen im Video:

Weiterführende Links:

  • Pflichtverteidiger seit Beiordnungsbeschluss vom 07.05.2019:
    RA Bernd Lüdicke
    Glattbacher Str. 113
    50189 Elsdorf
    Tel.: 02274-931388
    Fax: 02274-931390
    Email: Luedicke5@gmx.de
    .
  • Nicht mehr (lt. Tel. vom 20.05.2019 und Email vom 12.08.2019):
    RA Peter Fricke
    Dr.-Külz-Str. 8
    09599 Freiberg
    Tel.: 03731-34616
    Fax: 03731-34619
    Email: rittger-fricke@t-online.de
    Anmerkung: Es soll auch mehrere andere – nun wieder abberufene Verteidiger gegeben haben.
    .
  • Geheimaktion Dave (anonymer Blog)
  • Letztes bekannte Lebenszeichen vom angeblich von Frank entführten Dave Möbius

  • Diskussion bei Activinews mit dem ‚Volljuristen‘ Michael Langhans
  • Neues vom 03.04.2019 zu Franks Situation in U-Haft (Michael Langhans)
  • Lt. 1 BvR 699/06 , Abs. 49 gilt: „während der Bürger prinzipiell frei ist, ist der Staat prinzipiell gebunden. … [Er] handelt… in treuhänderischer Aufgabenwahrnehmung für die Bürger und ist ihnen rechenschaftspflichtig. Warum also durfte ich als Normalbürger zum Wittmunder Skandalprozess von Richter Mönkediek nicht Antwort und Lebenszeichen von Dave verlangen? In Angela Maschs Obhut ging es Dave noch gut und nachdem er mit Gewalt wieder in den staatlichen Klauen war, war er zum Prozesstag am 15.08.2017 „verhandlungsunfähig“.

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Weiter im Frank-Engelen-Ticker
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14 Kommentare zu „Ein Wahnsinns Haftbefehl (Frank Engelen)“

  1. Die Deutsche Justiz ist ein marodes Machwerk. Es ist kaum verwunderlich das solche DInge (wie oben) passieren wobei diese „nur“ die Spitze des Eisberges darstellen. „

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  2. wie oben : Die Deutsche Justiz ist ein marodes Machwerk. Es ist kaum verwunderlich das solche DInge (wie oben) passieren wobei diese „nur“ die Spitze des Eisberges darstellen. „ Rechtsmittel einlegen ….

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  3. … über alle Stöckchen springen, die sie einem hinhalten und dabei im Kreis herum verweisen lassen und das brave Dressurpferd abgeben.

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