Claudia May wird als anerkanntes SED-Immobilien-Kriminalitäts-Opfer auch in unserem sogenannten Rechtsstaat von Behörden und Justiz weiter gemobbt (Leak6 berichtete).
Am 24.01.2020 hat das Landgericht Erfurt Erfurts SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein untersagt, ihr nochmals einen Arztbesuch zu empfehlen oder anzuraten (Bericht der Thüringischen Landeszeitung).
Die Verkündung des Urteils wurde allerdings mehrmals verschoben – weshalb die solches ahnende Claudia dazu auch niemanden einlud – ist aber nun doch erfolgt. Der Kreis ihrer Beobachter wird indes größer und größer. Unter den an ihrem Fall Interessierten finden sich nun sogar so renommierte Institute wie eine Universität. Leak6 liegt die schriftliche Entscheidung noch nicht vor.
Claudias nächster Gerichtstermin <zur BdF-Terminübersicht> ist am 30.01.2020:
Auch diesem Termin liegt ein ziemlich absurde Auseinandersetzung zugrunde.
Erfurt – Die Stadt der Stasi-Seilschaften:
Verhandlung am Landgericht Erfurt
Donnerstag, 30. Januar 2020 um 11:00 Uhr, SS E.04,
Domplatz 37, 99084 Erfurt
Klägerin Privatperson (Ehefrau eines staatsanwaltschaftlich ermittelten Immobilienräubers) gegen die Beklagte Claudia May (SED- und Immobilien-Kriminalitäts-Opfer) wegen grundbuchwirksam beurkundeter RECHTE.
Grundbuchamt: In Erfurt kein Hort der Rechtssicherheit
Ein bemerkenswerter Prozess, denn die Klägerin verlangt von der Beklagten May die Löschung ihrer Grundbuchrechte als Erbin für das Grundstück – Am Stadtpark 34 * 99096 Erfurt.
Im stillen Gedenken – die Stasi-Opfer vergessen.
Auf der anderen Seite hat kürzlich der Oberbürgermeister von Erfurt Andreas Bausewein behauptet, Claudia May hätte keine Rechte an der besagten Immobilie und solle doch mal zum Arzt gehen.
Und das in der Gedenkstätte des ehemaligen Stasi-Knastes wo bereits der Vater der Geschwister May durch die Stasi gefoltert worden war.
Deshalb hatte May den SPD-Oberbürgermeister auf Unterlassung verklagt. Hier ein Film zu diesen Prozess:
Auch eine Dame vom Erfurter Rechtsamt Tümmler hatte beantragt, Claudia May auf ihre Prozessfähigkeit untersuchen zu lassen, während der Oberbürgermeister Andreas Bausewein nicht gesagt haben will – Claudia May solle doch mal zum Arzt gehen, um sich ihre Paranoia wegen offensichtlicher Einbildung eines Immobilenbesitzes mal behandeln zu lassen. Dies konnte ja inzwischen, wie gesagt, abgewendet werden.
Doch wenn jetzt die Ehefrau – hier die Klägerin – eines durch den „Rechts“-Staat gedeckten Immobilen-Räubers (er gehört zur Stasiseilschaft in Erfurt, die immer noch ihr Unwesen treibt) die Löschung der Grundbuchrechte von Claudia May gerichtlich verlangt, dann ist die Verwirrung in Erfurt um so größer, weil ja der SPD-Oberbürgermeister Andreas Bausewein dem anerkannten SED-Opfer Claudia May eben diese Rechte an ihrer Immobilie hochoffiziell im ehemaligen Stasi-Knast abgesprochen hatte.
Bürgermeister und Rechtsamtsmitarbeiter dürfen also ebenso wenig beleidigen oder Gerichtsentscheidungen vorgreifen, wie es die Presse darf. Dass sie dies aber immer wieder tun, ist schon eine rechte Schande.
Der Prozess am 30.01.2020 in Erfurt wird jedenfalls zeigen, in wie weit sich die angeblich unabhängigen Richter von den illegalen Einflussnahmen der Mächtigen tatsächlich frei machen können.
Quelle: Claudia May, Erfurt, Gerhard ULRICH, Schweiz