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Wohin hatten wir nochmal unser kollektives Gedächtnis verkauft?


– Oder: An was man sich beim Tanzen mit dem Bundesverfassungsgericht so alles erinnern muss.

Zugegeben, jetzt greife ich noch mal etwas weiter zurück –
aber das ist jetzt nun mal so:

Wenn Prophezeiungen im allgemeinen schon sehr schwierig sind, wenn sie die Zukunft betreffen, dann sind es auch Erinnerungsleistungen im besonderen, wenn sie die Vergangenheit betreffen.

Von dem US-amerikanischen Philosophen spanischer Herkunft George Santayana (1863-1952) stammt der folgende Satz:

Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen.

Diese Weisheit ist also weder neu, noch unbekannt; wird sie doch spätestens beim alljährlichen Holocaust-Gedenken so, oder so ähnlich, unter allseitiger Zustimmung wiederholt. Nur leider hilft es uns rein gar nichts, diesen Satz nur aufzusagen und gleichzeitig in digitale Demenz (mehr dazu von Manfred Spitzer!) zu versinken. Musste man früher noch einen Videorekorder programmieren, um eine wichtige Sendung aufzubewahren, findet man heute bei fast jedem Sender seine eigene Mediatheke. Und wenn etwas Weltbewegendes passiert ist, gibt es noch die schier unendliche Gemeinde der Youtuber, von denen sich immer einer findet, der es in Bild und Ton festhält, einrahmt, belobigt oder einen Verriss darüber macht.

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