Am Dienstag, den 13.11.2018 beschloss das Landgericht Hamburg durch seine 24. Zivilkammer völlig neue Maßstäbe für Strafermittlung und Gefahrenabwehr. Was dem Rechtsprofi vielleicht kein einziges Nackenhaar zum Stehen bringt, analysiert Leak6 schon wegen seines einzigartigen logischen Inhalts auf
Was würden Sie in einer solchen Situation tun?
Würden Sie das Kind beim Namen nennen
und versuchen, es davon abzuhalten, sich und andere
unglücklich zu machen?
Hintergrund:
Am 02.08.2017 gab es am Verwaltungsgericht Minden eine Verhandlung zum Ausgangsfall des Leak6-Blogbetreibers Joachim Baum gegen die IHK. Dieselbe habe sich nicht an den von ihr unterschriebenen Vertrag gehalten und den damaligen Umschüler des Klägers nicht vorschriftsmäßig geprüft. Weiter habe sie ihn um das notwendige Wissen betrogen, welches er künftig in seiner Eigenschaft als Ausbilder aber brauchen würde, um Mogelfreiheitsbestätigungen mit Vergangenheitsbezug abgeben zu können. Diese Verhandlung ging für den Kläger verloren, weil der höflich und respektvoll wartete, bis er das Wort (wieder-) erhielt. Man erteilte es ihm aber nicht, um seine vorbereiteten Klageanträge vorbringen zu können. Als der Kläger in der Sitzung geltend machte „Betrug liegt auf jeden Fall vor!„, reagierte der Sitzungsvorsitzende VPVG Dr. Hans-Jörg Korte mit ‚Beratungsbedarf‘ – und bescherte dem Kläger aber in Wahrheit eine üble Schlussüberraschung.
Für das Einlegen und die Begründung der Berufung bestand für den Kläger Anwaltszwang. Den dafür relativ teuer (450 Euro / Stunde) rekrutierten Anwalt, D r . A r n e – P a t r i k H e i n z e , L L M . – Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hamburg, setzte der Kläger in Kenntnis, dass der eigentliche Gegner das Gericht sei und sagte u. a., „und wenn Ihnen das Stichwort Betrug nicht gefällt, sagen sie es lieber gleich!“
Der Anwalt hingegen machte in seinem Schriftsatz geltend, „der Kläger wittert Betrug“ und „der Kläger sieht einen Betrug„, führte aber nicht aus, worin derselbe bestand, weshalb sich der Kläger nun auch von diesem Anwalt verraten fühlt.
Nun wollte der Anwalt trotzdem seine Restforderung haben, der Kläger aber seinen Vorschuss zurück. Darum geht es in der hier nun angekündigten Verhandlung am:
9 C 136/18
Dienstag, 27.11.2018, 10:00 Uhr,
Amtsgericht Hamburg,
Sitzungssaal A 042, Erdgeschoss,
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg
Bemerkt wird weiter, dass der Kläger seinen Anwalt nicht nur teuer, sondern auch sorgfältig aussuchte. Auf der Website des
D r . H e i n z e findet sich ein Artikel „Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?„, welcher enthält:
„Wir haben uns aufgrund des aus unserer Sicht problematischen Bewertungssystems bei „anwalt.de“ dazu entschlossen, die Internetbewertungen auf „anwalt.de“ für uns zu deaktivieren. … haben wir einen Weg gesucht, uns im Internet bewerten zu lassen und dabei die Echtheit unserer Bewertungen garantieren zu können. Daher wird die Echtheit der auf uns lautenden Bewertungen nunmehr von „EKOMI“ geprüft. „EKOMI“ ist ein … Unternehmen, das für die Echtheit der Bewertungen einsteht.“
Offen ist derzeit, warum der Anwalt nicht selbst für seine Fehler einsteht, auf einen Offenen Brief nicht reagierte, seine Forderung nicht selbst durchsetzte, und seinen ersten vom Kläger in Kenntnis gesetzten Anwalt nach dessen ‚Unpässlichkeit‘ durch einen zweiten, wiederum erst einmal unwissenden Anwalt ersetzte.
Spannend ist, wie es das Hamburger Gericht nun sieht und ob es die vom Kläger vorsorglich gemachte Verankerung im präzisierten (geänderten) Mandat als ein taugliches Werkzeug hält, anwaltlichem Verrat der vorliegenden Art vorzubeugen.
Prozessbeobachter sind herzlich Willkommen!
Die Website wirbt „Wir machen Sieger“ –
Leak6 ergänzt, „wenn es sein muss, auch gegen uns selbst.“
–
Wir kommen für Sie nach Hamburg.
Wir kommen für Sie nach Hamburg
Sowohl die Güte- wie auch die ggf. unmittelbar daran anschließende Sitzung sind einer tel. Anfrage zufolge öffentlich. Eine Filmerlaubnis ist angefragt.
nachdem Erni und Bert bereits die Fragen ‚wer‘, ‚wie‘ und ‚was‘ beleuchteten, bedarf auch das ‚wann‘ eine sorgfältige Beachtung.
Der ursprüngliche Termin vom 28.08.2018 wurde jedenfalls erst auf den 23.10.2018 – 15:30 verschoben und nun nochmals. Nun gilt der
Terminhinweis:
9 C 136/18
Dienstag, 27.11.2018, 10:00 Uhr,
Amtsgericht Hamburg,
Sitzungssaal A 042, Erdgeschoss,
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg
Am 02.08.2017 gab es am Verwaltungsgericht Minden eine Verhandlung zum Ausgangsfall des Leak6-Blogbetreibers Joachim Baum gegen die IHK. Dieselbe habe sich nicht an den von ihr unterschriebenen Vertrag gehalten und den damaligen Umschüler des Klägers nicht vorschriftsmäßig geprüft. Weiter habe sie ihn um das notwendige Wissen betrogen, welches er künftig in seiner Eigenschaft als Ausbilder aber brauchen würde, um Mogelfreiheitsbestätigungen mit Vergangenheitsbezug abgeben zu können. Diese Verhandlung ging für den Kläger verloren, weil der höflich und respektvoll wartete, bis er das Wort (wieder-) erhielt. Man erteilte es ihm aber nicht, um seine vorbereiteten Klageanträge vorbringen zu können. Als der Kläger in der Sitzung geltend machte „Betrug liegt auf jeden Fall vor!„, reagierte der Sitzungsvorsitzende VPVG Dr. Hans-Jörg Korte mit ‚Beratungsbedarf‘ – und bescherte dem Kläger aber in Wahrheit eine üble Schlussüberraschung.
Für das Einlegen und die Begründung der Berufung bestand für den Kläger Anwaltszwang. Den dafür relativ teuer (450 Euro / Stunde) rekrutierten Anwalt, D r . A r n e – P a t r i k H e i n z e , L L M . – Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hamburg, setzte der Kläger in Kenntnis, dass der eigentliche Gegner das Gericht sei und sagte u. a., „und wenn Ihnen das Stichwort Betrug nicht gefällt, sagen sie es lieber gleich!“
Der Anwalt hingegen machte in seinem Schriftsatz geltend, „der Kläger wittert Betrug“ und „der Kläger sieht einen Betrug„, führte aber nicht aus, worin derselbe bestand, weshalb sich der Kläger nun auch von diesem Anwalt verraten fühlt.
Nun wollte der Anwalt trotzdem seine Restforderung haben, der Kläger aber seinen Vorschuss zurück. Darum geht es in der hier nun angekündigten Verhandlung am:
Bemerkt wird weiter, dass der Kläger seinen Anwalt nicht nur teuer, sondern auch sorgfältig aussuchte. Auf der Website des
D r . H e i n z e findet sich ein Artikel „Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?„, welcher enthält:
„Wir haben uns aufgrund des aus unserer Sicht problematischen Bewertungssystems bei „anwalt.de“ dazu entschlossen, die Internetbewertungen auf „anwalt.de“ für uns zu deaktivieren. … haben wir einen Weg gesucht, uns im Internet bewerten zu lassen und dabei die Echtheit unserer Bewertungen garantieren zu können. Daher wird die Echtheit der auf uns lautenden Bewertungen nunmehr von „EKOMI“ geprüft. „EKOMI“ ist ein … Unternehmen, das für die Echtheit der Bewertungen einsteht.“
Offen ist derzeit, warum der Anwalt nicht selbst für seine Fehler einsteht, auf einen Offenen Brief nicht reagierte, seine Forderung nicht selbst durchsetzte, und seinen ersten vom Kläger in Kenntnis gesetzten Anwalt nach dessen ‚Unpässlichkeit‘ durch einen zweiten, wiederum erst einmal unwissenden Anwalt ersetzte.
Spannend ist, wie es das Hamburger Gericht nun sieht und ob es die vom Kläger vorsorglich gemachte Verankerung im präzisierten (geänderten) Mandat als ein taugliches Werkzeug hält, anwaltlichem Verrat der vorliegenden Art vorzubeugen.
Prozessbeobachter sind herzlich Willkommen!
Die Website wirbt „Wir machen Sieger“ –
Leak6 ergänzt, „wenn es sein muss, auch gegen uns selbst.“
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Wir kommen für Sie nach Hamburg.
Wir kommen für Sie nach Hamburg
Sowohl die Güte- wie auch die ggf. unmittelbar daran anschließende Sitzung sind einer tel. Anfrage zufolge öffentlich. Eine Filmerlaubnis ist angefragt.