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BGH in gemütlicher Filterblase

Letzte Woche wurden 22 neue oberste Richter gewählt.

10 davon sind für zwei neue BGH-Senate vorgesehen, denn der BGH scheint ein klein wenig überlastet zu sein, wie auch schon Thomas Fischer zu berichten wusste. Der inzwischen ex-BGH-ler beklagte schon damals, dass deren Entscheidungen „in 90 Prozent der Fälle aber ohne Lektüre der Akten“ ergingen.

Aber nicht nur beim BGH, auch in Erfurt sind Richter am Limit.

In Berlin lassen Richter inzwischen dringend verdächtige Straftäter einfach frei, weil sie ihnen nicht rechtzeitig den Prozess machen können.

Das ‚WIE‘ der Ernennung und die Unabhängigkeit der Justiz stehen häufig in der Kritik.

Bemerkenswert allerdings ist nun, dass diese personelle Entlastung beim BGH nicht einmal erwünscht zu sein scheint. So meint die BGH-Präsidentin Bettina Limperg lt. obiger Quelle,

„Neue Richterstellen führten nicht unbedingt zu mehr Rechtssicherheit.“

und sieht für den BGH nur die 3 Aufgaben:
– Grundsatzfragen zu klären,
– Einheitlichkeit in der Rechtsprechung zu schaffen sowie
– die Fortbildung des Rechts.

Auch Limperg sieht Probleme und wünscht sich weniger Arbeit. Aber sie will lieber den Zugang zum BGH beschränken, was in den Augen von Justizopfern und Leak6 wohl nicht viel mehr, als eine gemeine Dienst-Unlust sein kann.


Offener Vorhalt

Bielefeld, 20.03.2019

Liebe Frau Bettina Limperg!

Wie wäre es denn, auch die Kontrolle der Vorinstanzen als Aufgabe des BGH zu erkennen?

Die Strafprozessordnung hat in § 338 StPO  8+3 absolute Revisionsgründe und die Zivilprozessordnung in § 547 ZPO nochmals 6.

Alle diese Gründe – Verfahrensfehler und – Verstöße, fahrlässige und vorsätzliche – werden von 42 handverlesen zugelassenen Experten in jährlich 3.800 Fällen Nichtzulassungsbeschwerden herausgearbeitet. Von diesen hält der BGH nur rund 5% für berechtigt; diese so nachträglich zulässigen Revisionen sind dann aber zu 80% erfolgreich. Bei den von Anfang an zulässigen Revisionen liegt die Erfolgsquote aber bei nur 40% (ebenda, weiter oben). Würde man unter den 95% als unzulässig abgewiesenen NZBs blind würfeln, um die Zulassungsquote von 5% bis auf 10% zu heben, könnte man dadurch selbst im schlechtesten Fall die Erfolgsquote der beschwerdebedürftigen Revisionen nicht unter die der von Anfang an zugelassenen Revisionen drücken. Die Konsequenzen dieser statistische Wahrheit:

Der BGH müsste mindestens doppelt so viel Arbeit leisten, wie er es derzeit tut, wenn um die Rechtfertigung seiner Arbeitsaufnahme auf das gleiche Niveau abzustellen, wie es schon die von ihm zu kontrollierenden Gerichte im Durchschnitt tun.

Die Diskrepanz von der selbst genehmigten Arbeitsrechtfertigung bis zur allgemein anerkannten Nachprüfungszulässigkeit stellt für die zu kontrollierenden Gerichte eine große Verlockung dar, willkürlichen Falschentscheidungen die Revisionszulassung zu verwehren. Dies ist nicht hinnehmbar, denn damit wird der

weitere Niedergang des Rechtsstaates vorprogrammiert.

Lügende Richter treten nach der Erfahrung der Rechtshilfeinitiativen regelmäßig auf; allein auf ihren Richtereid zu bauen, ist mittlerweile nicht mehr Zielführend.

Die geringe Zulassungsquote von nur 5% ist aber nicht nur nicht gerechtfertigt, sie macht auch

die Arbeit bis zur Erlangung
einer zugelassenen Revision
20 mal so teuer!

Die heile Welt in Ihrer Filterblase – wo mehr als 90% als offensichtlich unzulässig erscheint (Th. Fischer) – kann jedenfalls außerhalb derselben so nicht wahrgenommen werden.

Die von Ihnen erwünschten weiteren Zugangsbeschränkungen könnten auch einzig den Abstand vom internen Eindruck Ihrer heilen Welt zu außerhalb noch weiter vergrößern.

Eine Erhöhung von 17 auf 19 Senate kann die als geboten erscheinende Abhilfe jedenfalls mit großem Abstand nicht bewirken!

Nach diesem würde ich mir von Ihnen ein Umdenken und ein eindeutiges Bekenntnis zur Kontrollaufgabe der Vorinstanzen wünschen.

Mit freundlichem Gruß
Joachim Baum


Weiterführende Links:

  • Rede von Bettina Limperg beim Festakt zum 60-jährigen Jubiläum der Behörde am 22.02.2018 in Bonn: