Freiberg: Richter bekommt Schnappatmung

Ob der Angeschuldigte des Freiberger Prozesses in seiner Kindheit als Strafarbeit mal aufgebrummt bekam 100x den Satz „ich soll konsequent sein!“ aufschreiben musste, kann hier leider nicht gesagt werden. In den knappen 60 Dresdener JVA-Besuchs-Minuten kam dem Autor und Besucher des U-Häftlings Frank Engelen diese Frage nämlich nicht.

Engelen stellte nämlich den Geisteszustand eines Gerichtsvollziehers in Frage, der für eine läppische Geldsumme ein Anwesen mit einem Sondereinsatzkommando stürmen lies.

§ 803 Abs. 2 ZPO lässt grüßen.

Weil der zur Anwaltsbeaufsichtigung beauftrage und Senfdazugebebefugte Baum seinerseits von einer nicht gerade unkritischen Fangemeinde Engelens ‚beaufsichtigt‘ wird, wagte es der Baum auch nicht, dem derzeit aktuellen Rechtsanwalt eine so geartete Kindheitsfrage zu stellen. Jetzt allerdings kommt sie ihm, denn

nach fünf Befangenheitsanträgen über zusammen 35 Seiten entpuppte sich am letzten Mittwoch, den 18.09.2019 der Richter als Gegner und der Staatsanwalt sah sich stellenweise sogar gemüßigt, vermittelnd aufzutreten.

Man muss dem Staatsanwalt allerdings zugute halten, dass er den Richter auch nicht einfach mit Rücknahme seiner Klage zwingen kann (§ 156 StPO),  wenn das Hauptverfahren erst einmal eröffnet ist.

Die vielen Nichtanwesenden dürften etwas verpasst haben, die wenigen Prozessbeobachter die da waren, wurden vom RA erinnert, „Sie sind meine Zeugen“.

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