Ziele

Zweck:

Wir müssen das Recht zurückholen!

Hierzu will dieser Blog die notwendigen grundsätzlichen Begründungen liefern, an Beispielen illustrieren sowie die nötigen Abhilfemittel bereitstellen.

Es genügt leider nicht, zu sagen,

wir sind das Volk!

Wenn uns unsere Kinder nicht einmal den Vorwurf machen sollen,

ihr wart doch das Volk!„,

dann müssen wir uns jetzt wirksam behaupten!
Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.

Unter der auf Hochglanz polierten Fassade edelster Gesetze schlummert ein Monster, dass die Gesetze zwar auf der Fahne trägt, aber ihren Geist nicht im Herzen. Welche Ausmaße dieses Monster hat, wen es alles ergriffen hat und wie es zutreffender zu benennen wäre, kann man überhaupt nicht in einem einzigen Schritt erfassen.

Viele Justizopfer sind von Deutschland persönlich maßlos enttäuscht. Allen voran suchen die so genannten Reichsbürger nach kreativen Auswegen. Zwar übersehen sie die offensichtliche Hoffnungslosigkeit, zu ihren eigenwilligen Theorien in der Breite der Bevölkerung einen allgemeinen Konsens herzustellen, doch ist ihrer Bewegung zumindest zu attestieren, dass keinem per Geburt zwangsweise zum Deutschen gemachter Mensch sein Einverständnis dazu nachgefragt wurde.

Doch auch allen Reichsbürgern gilt Art. 1 Abs. 2 GG, nach welchen sich das Deutsche Volk zu unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder Gemeinschaft bekennt. Selbst bekennende kriminelle Reichsbürger oder gar Terroristen können ihre Grundrechte somit nicht verlieren. Allenfalls können jene auf die Geltendmachung ihrer Grundrechte verzichten oder es kann in ihre Rechte auf Grund eines allgemeingültigen (Art. 3 u. 19 Abs. 1 GG) Gesetzes eingegriffen werden (z. B. Freiheitsentzug als Strafe).

Somit darf es in Deutschland keine Verfemten geben! Allen Ausgesonderten müssen Wege zur Reintegration geebnet werden, was in vielen Einzelfällen nur mit einer Klärung der subjektiv empfundenen Grundrechtsverletzungen möglich sein dürfte. Immerhin geht das Grundgesetz vom Menschen als freien, d. h. handlungsfähigen Grundrechtsträger aus.

Durch Prozesskosten finanziell ruinierte Reichsbürger dürften mehrheitlich für sich reklamieren können, dass ihnen in Ermangelung der wohl ebenfalls mehrheitlich nicht eingeholten Zustimmung zur Deutschen Rechtsordnung auch die Prozess- und Anwaltsgebühren zwangsweise und einseitig auferlegt wurden. Anstatt mit ihnen auf Augenhöhe zu verhandeln unterwarf man sie u. U. erst in ein chancenloses Rechtssystem, stellte u. U. auch die Tatsachen unwahr dar und bürdete den Unterworfenen abschließend sämtliche Kosten auf. Einer derartigen Siegerjustiz ist es allerdings nicht gegeben, einen Weg zum Frieden herzustellen.

Das ganze Deutsche Volk bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage von Frieden und Gerechtigkeit (s. Art. 1 Abs. 2 GG!). Es muss daher mindestens den Praktiken der Justiz sehr skeptisch gegenüberstehen, die den Frieden durch Grundrechtsverletzungen zerstören. Selbst die gut gestellten Deutschen wollen keinen perspektivlosen, handlungsunfähigen finanziell ruinierten Bodensatz mit durchfüttern, was Deutschland womöglich noch über Generationen belasten könnte.

Das Problem verbleibt an der Stelle, wo das Volk die Machenschaften der Justiz nicht wahrnimmt.

Dieser Blog entstand – wie auch viele ähnliche – an einem einzigen nicht verschmerzten Unrechtsfall, vorliegend ganz besonders klein. Dennoch war er groß genug, um die Fehlstellungen im System – sowie die grundsätzliche Abhilfenotwendigkeit zu bemerken.

Die Erkenntnisgewinnung zu der Frage, wo wir Deutschen uns überhaupt befinden ist bis heute nicht abgeschlossen. Der Betreiber kommt zu dem Ergebnis, dass sogar schon der Verlust der grundgesetzlichen Ordnung in der Gewaltwirkungsordnung aus Art. 20 GG zu beklagen ist.

Nach dieser Rechtsnorm sind bei gegebenen Voraussetzungen

alle Deutschen zum Widerstand berechtigt.

Die Rechtsnorm Art. 20 Abs. 4 GG lautet wie folgt:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Die Beurteilungshoheit darüber, ob das o. g. ‚Wenn‚ gegeben ist, kann denknotwendiger weise nicht mehr vollständig bei den „Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ (s. ebd. Abs. 2!) liegen.

Negativ begründet kann eine Rechtsprechung, die auch nur ansatzweise unter dem Einfluss von Unordnung steht, wird diese höchstwahrscheinlich selbst nicht erkennen.

Unordnung als Selbstzweck:

Die heiligste Pflicht der sich einnistenden Unordnung ist die Sicherung  ihrer eigenen Überlebensfähigkeit.

Die Fronten, an denen
– neben dem
Hindukusch
für unseren Rechtsstaat
der Verteidigungsfall auszurufen ist:

Es muss davon ausgegangen werden, dass sich sämtliche Methoden der Tarnung, wie Nebelkerzen, Verdrehungen, finanzielle Behinderungen, Verhinderungen von Klarstellungen, Missbrauch von Zulässigkeitsbeschränkungen, Selbstbeurteilungen, Selbstbestätigungen, notfalls plumpes Lügen, Psychiatrisierung, Korpsgeist, das Richterprivileg zur Unantastbarkeit bei Rechtsbeugung, Verfolgung der Kritiker (Klageinversion) gezielte Verzögerungen und alle möglichen anderen Spielarten des Machtmissbrauchs sich seit langem eingespielt haben, während die ‚Ordnung‘ vordergründig betrachtet immer noch als gewährleistet erscheint.

Normative Sicherungen wurden bereits abgeräumt (z. B. § 80 StGB – Strafbarkeit von Vorbereitungen für Angriffskriege, siehe Normative Unordnungsmerkmale, Nr. 14), hat das Staatswesen mindestens schon eine zweite Stufe der Degeneration erreicht.

Positiv begründet ist das Erkennen der Notwendigkeit einer Handlung bereits der erste Bestandteil der Handlung selbst.

Somit liegt die Beurteilungshoheit darüber, ob das ‚Wenn‚ des Art. 20 Abs. 4 GG gegeben sein könnte zweifelsfrei bei allen Deutschen.

Sie haben hehre Rechte, welche als solche nur couragiert und sorgfältig ausgeübt werden können:

  • Es werden Beurteilungen erforderlich, wer welchen Teil der Ordnung beseitigt, bzw. beseitigt hat.
  • Die Wahl der Mittel ist zu überlegen, d. h. welche Form und Intensität des Widerstands gerechtfertigt ist (Grundsätze der Verhältnismäßigkeit).
  • Achtsamkeit ist erforderlich, allein schon um nicht mehr zu zerstören, als man durch besseres ersetzen kann!
  • Selbstschutz ist geboten, z. B. gegen persönliche Zersetzung, Unterwanderung, gegen die Gefahr sich vernünftigen Argumenten zu verschließen oder sich ablenken zu lassen.
  • Gesunder Menschenverstand ist ebenfalls erforderlich. Wo ohne zu Denken nur mitgelaufen wird, springt der Hase oft zu kurz. Selbst auf Widerstandsdemos ist beständig zu prüfen, ob nicht all zu wohl klingende Formeln oder reine Angstmacherei nicht aus der Werkzeugkiste der Demagogen stammen.

 Plattformregeln:

  • Wir dulden keine Beleidigungen, Hetze oder unhöfliche Ausdrücke.
  • Unklare Kommentare oder Kommentare mit unsubstantiierten Sachvortrag werden entweder gelöscht oder editiert.
  • Kommentare, aber auch Fremdartikel geben nicht automatisch die Meinung der Webseitenbetreibers wieder!
  • Ebenso ist das Spammen von Kommentaren strikt verboten.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Freischaltung von Kommentaren.

Siehe auch:

für die Gewaltwirkungsordnung aus Art. 20 GG!

%d Bloggern gefällt das: