Bielefeld, den 15.11.2018
Sehr geehrte RA1 und RA3!
Darf ich Sie fragen, wovon Sie eigentlich des Nachts träumen,
wenn Sie schon des Tages des 06.11.2018 wähnen, mich bitten zu können auf meinen Schadensersatz zu verzichten und das Recht nach Ihren Vorstellungen anzuerkennen, nachdem ich Ihnen schon öffentlich und namentlich am 30.10.2018 die Abgabe einer
falschen Eidesstattlichen Versicherung nachwies.
Vermutlich konnten Sie auf derartige Verirrungen nur kommen, weil Sie niemals begriffen hatten, worin meine vorgerichtliche Beschwer besteht, welche bis heute andauert, automatisch stetig steigende Kosten verursacht und Gegenstand der Mandatierung war, um deren Bezahlung ja gerade gerichtlich gestritten wird.
Weiter erschließt es sich überhaupt nicht, warum Sie mir eine Frist bis 7 Tage vor dem diesbezüglichen Verhandlungstermin setzen. Ich habe der von Ihnen bewirkten und bislang rechtskräftigen Verfügung doch entsprochen und lasse Sie fortan nicht mehr von § 263 StGB grüßen, sondern höchstens von allen anderen. Selbst wenn der Inhalt dieser Verfügung endgültig rechtskräftig würde, würde sich an diesem – ebenfalls beschämenden – Zustand doch nichts ändern. Warum also warten Sie dann nicht auch noch die 7 letzten Tage ab um dann noch eine richterliche Einschätzung zu diesem Sachverhalt hinzuziehen zu können?
Oder sonst, kommen Sie bitte meiner Aufforderung nach und beseitigen den meinerseits ggf. vorliegenden Irrtum indem Sie mir ganz einfach die Seitenzahl der Gerichtsakte bekannt geben, unter welcher sich Ihre Einreichung meines schriftlichen Mandats befindet!
Bitte, einfach nur
eine einzige Zahl!
Andernfalls bitte zahlen!
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