Rote Karte gegen den 15. Senat des OVG-NRWs: „Dieser Senat ist für Rechtssachen des Deutschen Staatsbürger Joachim Baum abzulehnen, denn er ist in keiner Weise gehemmt, falsche Zeugnisse gegen diesen zu reden. Er unterwirft sich weder dem Gesetz noch seinem Richtereid, sondern macht seine Feststellungen im Zweifelsfall einfach wie er will. So behauptete er nachweislich wahrheitswidrig:
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Der 15. Senat bestand zur Zeit der dargelegten Vergehen aus:
dem Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Beimesche, dem Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Maske, sowie der ‚Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann. Mindestens zwei dieser drei Richter sind angesichts der unhaltbaren Mehrheitsbeschlüsse vom 17.10.2017 und 21.12.2017: für den Rechtsstaat völlig unhaltbar. Es ist zu beklagen, dass die dreifache Besetzung nicht zu einer besseren |
Im Ergebnis wurde Rechtliches Gehör verweigert, insbesondere wurde der als existent geltend gemachte Widerspruchsbescheid der Beklagten IHK übergangen, welcher schon allein zwingend zur wirklichen Hauptsache geführt hätte.
Beweisvortrag auf leak6.wordpress.com: |
Ergebnis:
Wer seine Aufgabe nicht erkennen kann, wird sie niemals lösen – wer sie |
Die behaupteten Falschaussagen und ihre Widerlegungen sind im folgenden Dokument zu finden:
https://leak6.files.wordpress.com/2018/05/2018-05-07-87-rote_karte-ovg-nrw_wz.pdf
- Falschaussage: PDF-Seite 6 – Widerlegung: PDF-Seiten 23-31
- Falschaussage: PDF-Seite 37 (links) – Widerlegung: PDF-Seiten 9-22 + 36 (rechts)
- Falschaussage: PDF-Seite 36 (links) – Widerlegung: PDF-Seiten 35-36 (rechts)
- Falschaussage: PDF-Seite 39 (links) – Widerlegung: PDF-Seiten 39-41 (rechts, mit computergestützter summarischer Analyse des Dokuments:
https://leak6.files.wordpress.com/2018/02/2017-10-01-e16-sammlung-klc3a4gervortrag-bis-47-auswahl-wz.pdf) - Falschaussage: PDF-Seite 41 (links) – Widerlegung: PDF-Seiten 41 (rechts)
- Falschaussage: PDF-Seite 41 (links) – Widerlegung: PDF-Seiten 41 (rechts)
- Falschaussage: PDF-Seite 33 (links) – Widerlegung: PDF-Seiten 33 (rechts)
Das Ergebnis ist ein
unterirdischer Erkenntnishorizont des Gerichts;
nur mit diesem können Fragen
zum Fundament einer Prüfung als Hauptsache gelten
und nicht die Prüfung selbst.
Die Falschaussage über den Aktenvortrag des Klägers (hier Nr. 4) hat es besonders ‚in sich‘. Sie kollidiert an – rekordverdächtig über 450 Stellen mit der Wahrheit.
Seit Kurt Tucholsky weiß man: Soldaten sind Mörder.
Wegen des ‚Nullartikels‘ vor ‚Soldaten‘ ist dieser Satz erlaubt (weil er somit auch als ‚manche Soldaten‘ denkbar ist). |
![]() Manche Richter bringen die Wahrheit um. Und zwar:
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Wegen des Beratungsgeheimnisses können ‚manche Richter‘ nicht genauer ausgemacht werden.
Dadurch werden sie allerdings nicht tragbar, sondern sind sie als |
Guinness erstellt auch Zertifikate für häufiges Handeln:
Leak6 hat allerdings derzeit die Registrierung noch nicht beantragt und deshalb dieses Zertifikat zeitgemäß als Fake News gebrandmarkt. Das Fremdschämen überwiegt derzeit wohl noch.
Weiterführende Links:
Ausführliche Kritik der Ablehnung des Berufungszulassungsantrags auf den Seiten 115-150 und 235-237 des Dokuments [E18.PDF]:
https://leak6.files.wordpress.com/2018/06/2018-01-22-e18-999-erkenntnismittel-wz.pdf
Anwaltssuche gegen den Lügenrichter Dr. Korte der ersten Instanz:
https://leak6.wordpress.com/2018/02/09/zeter-und-mordio/
Lügenliste von leak6:
https://leak6.files.wordpress.com/2018/02/2018-02-07-e21-lc3bcgenliste-wz.pdf
Verifikationsempfehlungen auf leak6:
https://leak6.wordpress.com/abhilfemittel/widerstand/verifikation/
Erkenntnismittelliste der Rechtssache Baum / IHK-OWL:
https://leak6.wordpress.com/faelle/baum-ihk-owl/erkenntnismittelliste-der-rechtssache-baum-ihk-owl/
Kontrolle am gerichtlichen Original (nur ohne Hervorhebung möglich):
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2017/15_A_2240_17_Beschluss_20171221.html
Thema: „Dürfen Richter lügen?“ bei Michael Langhans:
https://www.activinews.com/activinews/duerfen-richter-luegen-termin-13-04-2018-ag-moenchengladbach-rheydt-2268.html
2 Kommentare zu „Rote Karte für das Oberverwaltungsgericht NRW!“