Abweisung Coronabeschwerde persönlich überbracht

Heute, kurz nach Mittag erhielt ich Besuch von einem Herrn, speziell geschickt vom Landesverfassungsgerichtshof NRW.

Der freundliche Herr überbrachte mir – was er selbst nicht wusste – die Ablehnung zu meiner  Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schutzverordnung.NRW.

Ich hatte mich an die falsche Adresse gewandt und über die richtige klärte mich die Ablehnung auf.

Dank der – für mich überaschend – schnellen Zustellung konnte ich noch am gleichen Tag eine etwas länger gewordene Normenkontrollklage an das OVG-NRW richten.

Vermutlich fanden die Richter, dass irgend etwas dran sein müsste, andernfalls wüsste ich nicht, warum sie sich so beeilten.

Bleibt nur zu wünschen, dass unser Rechtsstaat noch länger so schnell und gut funktioniert wie heute.

Meiner Beziehung zum OVG-NRW steht nun allerdings – zumindest sofern Richter aus einer damaligen Besetzung des 15. Senates dran kommen sollten – eine ihnen ausgestellte rote Karte im Weg.

Wie es für den Bürger ist, lügenden Richtern mittellos gegenüberzustehen, hat der Gesetzgeber – so glaube ich – auch noch nicht richtig bedacht. Es bleibt also weiter spannend.

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