Nicht selten werden nichtige Urteile, Beschlüsse und Verfügungen erlassen, die aber doch existent sind und daher besser als
„vernichtbar„
zu bezeichnen wären. Da sogar die Rechtsprechung selbst so genannte Scheinurteile kennt (Beispiele folgen), ist es von ihr kaum zu erwarten, dass sie das für die Ordnung notwendige Aufräumen selbst initiiert.
Freistöße werden gegeben, wo foul gespielt wurde. Das Spiel wird fortgesetzt, aber nicht so, wie vom Foulenden gedacht, sondern durch die verletzte Partei.