Archiv der Kategorie: Stiftung Richtertest

Diese Kategorie fragt nach den rechtsethischen Wurzeln des richterlichen Berufes und stellt die rechtsstaatliche verfassungsrechtliche Institution der dritten Staatsgewalt in Frage.

Berliner Teenie klärt illegales Klever Stuhlurteil gegen Dr. med. Svetlana Heuser auf

Ein Gerichtssaal ist für Kinder, Mädchen und Teenies, ganz sicher nicht der beste Ort, sich auszulassen. Schließlich sind Gerichtsverhandlungen kein Spass, sondern sollen zu wichtigen und gerechten, Entscheidungen führen.

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Das Jahr 13 vor 33 startet mit Petition: Stoppt den Grundrechtsboykott !

Ein neues Wort für ein neues Jahrzehnt
Achtung: Long Post! Portionierter Genuss ist empfhohlen;
wer keine Zeit hat, möge die Videos Part I bis Part IV (Part V ist derzeit noch nicht fertig) priorisieren!

Vorab kurz eingeräumt:

  1. Bis ins Jahr 2033 wird man nur schwerlich schauen können
  2. Hitlers Machtergreifung war außerdem 1933 und
  3. der Unrechtsstaat bei uns ist schon seit 1993 vorprogrammiert (das ganze Video ist weiter unten nochmals verlinkt), so dass wir eigentlich besser das Jahr 27 nach 93 begrüßen sollten.

Ich fange dann mal mit der Klimaerwärmung an und frage:

Wird die nächste Machtergreifung
von der Klimaerwärmung vollzogen werden?


In Sidney hilft man beim Feuerwerk noch fleißig nach, während rundherum ganze Landschaften brennen.

Im Krefelder Affenhaus gab es genauso wenig Sprinkleranlagen, wie in der Dresdener JVA Feuermelder.

Als Kind christlich motivierter Eltern erinnere ich mich an die 1970er-Jahre, wo mein Vater bereits das Eintreffen biblischer Prophezeiungen bemerkte, weil er in wissenschaftlichen Studien erhöhte Sonneneinstrahlungen durch Ozon schädliche Gase und die Erwärmung durch Treibhausgase wie CO2 lesen konnte.

Menschen die – wie für Wissenschaftler notwendig – eigenständig denken, sind aber selten in der Lage, schnelle Mehrheiten zu gewinnen. Die ihrer Zeit voraus gehenden Erkenntnisse gewannen sie gerade deshalb, weil ihre Bemühungen im eigenen Denken entweder der Mehrheit egal waren oder aber die Mehrheit ihr Freiheitsrecht des eigenen Denkens respektierte. Daher sind andersdenkende Minderheiten häufig von Respekt geprägt, setzen auf das Argument und schrecken vor – den stets effektiveren – manipulativen Methoden der Meinungsmache zurück.

Entsprechend wohl fühle ich mich in der Regel in den Kreisen der Argumentierenden und der Kritisierenden – nur von diesen ist m. E. echte Verbesserung zu erwarten.

Den langen und schweren weg der damaligen Klima-Erkenntnisse, verfolgte ich also im gewohnten Kreis von Minderheiten.

Dass die ehemals friedliebenden Grünen, kaum dass sie Regierungsgewalt ausüben konnten, mit in den Kosovokrieg zogen, war schon seltsam (Dr. Daniele Ganser: Es zerreißt die Grünen).

Mit Greta Ts Auftreten ab 2018 und Rezzos Video 2019 wurde es dann noch seltsamer:

  • Mächtige manipulierten nicht mehr mithilfe von Lügen, sondern mithilfe von Wahrheiten und für mich erschreckend:
  • viele Kritiker waren nicht mehr auf Seiten der Wahrheit, differenzierten nicht mehr und mussten partout gegen den Mainstream bleiben.

Sehr treffend fasst Dirk Pohlmann zusammen:

In elektrotechnischen Sicherheitsfragen versteigen sich Richter gleich derart, dass sie die Existenz möglicher Gefahren gar nicht erst wahrnehmen.

Ingenieure – gleich ob Hütten- oder Elektrotechnik – wissen, dass Naturgesetze zu ohne Abstriche zu respektieren sind, damit es nicht (schlimmstenfalls sofort) zur Katastrophe kommt.

Hielte man nämlich nur eine einzige falsche Aussage für wahr, so könnte man mit dieser Annahme – z. B. in der Mathematik – jede beliebig (also eigentlich falsche, oder auch wahre) gewollte (gewillkürte) Aussage beweisen – und wenn man wollte, auch gleichzeitig ihr direktes Gegenteil. In der Mathematik ist es also absolut sinnlos, unwahre Aussagen beizubehalten – man könnte wohl besser gleich mit Mathematik aufhören und nach Hause gehen.

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Ein Richter kann damit niemals zufrieden sein – wer doch, bitte melden!

Der Steuerzahler kann es auch nicht, denn den ganzen, vor sich her geschobenen Unrechtsstau zahlt er ebenso, wie den durch Unrechtsurteile immer größer werdenden Unrechtsmüllhaufen mit dem sich Justizopfer irgendwie – aber jedenfalls nicht prosperierend – arrangieren oder weiter ankämpfen müssen.

Das an Wirtschaft und Sozialem interessierte WISO stellte die Frage im Video:

warum braucht die Justiz so lange?

Wer also will das in unserem demokratischen Land mit den blühenden Landschaften?

Mollath saß 7 Jahre bis zum 06.08.2013 und bekam erst nach mehr als weiteren 6 Jahren, am heutigen 12.11.2019 auf seine 670.000 Euro Entschädigung.

Der Versuch des Versuchs – vom Kindesmissbrauch zum Terror

Aus der nahezu gleichlautenden aktuellen Kolumne Thomas Fischers sei zitiert:

Wer seinen eigenen Geldbeutel einsteckt, weil er ihn irrtümlich für einen fremden hält, ist wegen „versuchten Diebstahls“ zu bestrafen.

Wer dabei dann das Unrecht seiner Tat nicht einsehen kann und immer wieder zu seinem eigenen Geldbeutel greift, kommt nach §§ 20, 21, 63 StGB in die Klapse.

(ähnlichen Psychiatrisierungsversuchen ist Frank Engelen ja bekanntlich schon seit dem Wahnsinns Haftbefehl  vom 20.02.2019 ausgesetzt.)

Der Versuch des Versuchs – vom Kindesmissbrauch zum Terror weiterlesen

Roggenwallners Trefferquote liegt nach 1000-facher Erfahrung bei 75%

Das passt so gar nicht zu der Richterin, die Frank Engelen zu 100% verknacken oder verklappsmühlen will. Roggenwallner liefert überwiegend richtige Resultate – der Rest sind falsch positive und falsch negative Ergebnisse und natürlich Spesen.

In dubio pro reo steht dann natürlich weit hinter dem Komma – nämlich bei 0,25 von 1.

Wenn ich Roggenwallner google, dann brauch ich keine Schlankheitstherapie mehr. War ich zu Angelas Lebzeiten noch von einer Eiscafe-Werbung beeindruckt,

„Je schwerer du bist,
desto schwerer kannst du entführt werden,“

 so möchte ich bei dem, was Roggenwallner eigentlich nur noch rennen. Es wird aber vollends klar, warum RiinaAG-C Neubert Roggenwallner auswählt, Frank am heiligen Sabbat dem 12.10.2019 zu begutachten: weil er ein lange bekanntes Feindschaftsverhältnis mit einem der führenden Unterstützer Engelens

– WINFRIED SOBOTTKA –

unterhält. Nicht dass dies ein tauglicher Versuch sein könnte, den Unterstützerkreis zu entzweien, vielmehr sieht Leak6 die eigentliche Gefahr im Tempowechsel. Nach einem offensichtliche befangenen Gutachter soll vermutlich der nächste – nicht offensichtlich befangene nachgeschoben werden, der dann im Lichte der vorausgegangenen absoluten Unmöglichkeit als relativ harmlos erscheinen soll.

Für Neubert schlägt es nunmehr 13
(Anzahl der mir bekannten Ablehnungsgründe)


P. S. (10.10.2019):
Gutachter Roggenwallner erklärte gegenüber dem Bielefelder Bürgerrechtler Joachim Baum, keinen Auftrag aus Chemnitz zu haben, würde sich aber über jede Werbung freuen.

P. S. (15.10.2019):
Gutachter Roggenwallner erschien am 13.10.2019 doch in der JVA-Dresden bei Frank Engelen und führte mit ihm ein kurzes vernünftiges Gespräch zu der Frage, ob er in eine Begutachtung einwilligen wolle. Frank verneinte, wodurch die Steuergeldverschwendung ihren alsbaldigen Abschluss nahm. Sollte man versöhnlicher werden wollen (nun ohne Sabbatschändung und dafür aber sachgerecht)?

 

Ost und West vereint – in der Verfolgung Unschuldiger

lange liegt der denkwürdige Tag noch nicht zurück und so ist die Erinnerung an die Festreden noch nicht verblasst, die bemerkten gleiche Städtenamen (wie Frankfurt) garantierten allein noch nicht die gleiche Lebenswirklichkeit.

Leak6 bemerkt natürlich auch die Unterschiede der Rechtsbeugung in Ost und West und ebenso die Unterschiede des Erwehrens.

Auch gibt es nicht überall die gleichen Informationsfreiheitsgesetze, die gleichen Landespressegesetze und die gleichen Sümpfe.

Nun aber ist festzustellen, dass zumindest im Westen kein Unterschied gemacht wird, wenn sich eine Anzeige gegen Behörden richtet. Zuständigkeitshalber wird die Klärung immer in die Hände der Täter gelegt – egal, ob ein 8-jähriges Westmädchen im Westen Zeugenschutz benötigt oder ein über 50-jähriger Westjunge im Osten als Unschuldiger verfolgt wird.

In beiden Fällen werden als erstes die Täter informiert und so die Juristen vor dem Ansinnen der subalternen Bürger beschützt.

Beweiscontainer – jetzt mit 38 Videos

Möglicherweise fand mein Aufruf zur Mitarbeit eine sogar noch größere Resonanz, als ich zu hoffen wagte.

Jedenfalls konnte ich inzwischen einen Beweiscontainer mit nicht weniger als 37 Videos (davon 10 mit Dave im O-Ton) im Umfang von zusammen genommen 1,75 GB für die Sache Engelen-Masch-Möbius erstellen.

Wer diesen Beweiscontainer downloaden möchte, wird möglicherweise von einem Smartscreenfilter seines Browsers vom Download abgehalten. Der Hintergrund ist der, dass kaum ein Virenscanner eine so große Datei vor dem Download analysieren kann. Ausschalten geht – je nach Browserversion – so oder ähnlich:

Einstellungs-Zahnrad >> Sicherheit >> Smartscreenfilter.

Man wirft mir ja alles Erdenkliche vor und so auch: ich sei – Bezüglich Viren usw.: paranoid.

Dabei hab ich doch nur die eine Sorge, ob ich auch paranoid genug bin. 😉

P. S. 04.11.2019:
Ein wichtiges der Videos im Beweiscontainer wurde inzwischen zensiert. Es war ursprünglich bei https://www.kla.tv/311#/t=2750 zu sehen, wie Jessie Marsson gegenüber Jo Conrad von Organhandel spricht. Nun beklagt die Anti-Zensur-Koalition unter der gleichen Url, wie mies die Kronzeugenvideos aus dem Netz gedrängt werden. Ein etwas kleinerer Container mit nur 10 Videos und 1 GB liegt nun hier.

P. S. 12.03.2020: Es gab eine falsche Zählung der Videos. Enthalten waren nicht 74, sondern nur 37, jetzt, mit Update: 38 Videos

Engelen – Resümee des Summarys: Erpressung!

Alternative Logik made in Sachsen:

Ist Deutschland noch ein
Rechtsstaat?

Summary für den Schnelleinstieg zum Fall Frank Peter Engelen


Joachim Baum, Bielefeld, zuletzt aktualisiert am 01.10.2019:

Es begann mit dem Jugendlichen, Dave Möbius, der schon als
Kind wiederholt aus Jungendheimen flüchtete, wo er und seine Schwester ziemlich schlecht behandelt wurden.
Immer wenn Dave wieder aufgegriffen wurde, bekam die interessierte Szene keinerlei Lebenszeichen mehr von Dave.

Die erste Helferin (Angela Masch, inzwischen verstorben),
die ihn (als er noch Kind war) aufpeppelte wurde dafür in Wittmund zu 6 Monaten ohne Bewährung bestraft.

Zur Zeit dieser Verhandlung war Dave in staatlicher Obhut und wurde nicht als Zeuge zugelassen, weil er angeblich nicht vernehmungsfähig sei.
Vorher, bei Frau Masch konnte er aber noch sehr gut in Videokameras sprechen und auf Fragen frei sprechend Auskunft geben.

Später flüchtete Dave zu Frank Engelen, der ihn aufnahm, alles den Behörden meldete und das Gespräch mit ihnen suchte.
Aber die Gespräche scheiterten. Dies nahm Dave zum Anlass, weiter zu flüchten, bevor er wieder irgendwo verschwindet oder gar verunfallt wird.

Er ist nun an einem (angeblich) sicheren Ort und gab auch schon (von Unterstützern aufgezeichnete) telefonische Lebenszeichen.
Wo er sich aufhält, weiß aber kaum jemand genau. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für den Verbleib von Jugendheimflüchtlingen in aller Regel nicht und ermittelte auch im Fall Dave Möbius nicht einmal so weit, wie es schon private taten. Die Spekulationen gingen über Tschechien und Georgien bis
hin zu Israel.

Dabei flüchtete Dave von genau jener Firma (Wildfang), die
auch im Maramures-Skandal verwickelt ist.

Aus rechtlicher Sicht ist Engelen vollkommen unschuldig.

Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) kann nur vorliegen, wenn eines der Tatmittel Gewalt, Drohung oder List angewendet wird.

Gewalt und Drohung scheiden bei Engelen – zumal als Vorstand des gemeinnützigen „Lichtblick e. V. Verein für soziale Verantwortung“ offensichtlich aus, sodass nur noch die Überlistung von Daves Vormund nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Frage kommt.

Die Anwendung einer List ist aber erst bewiesen, wenn sie einen bewiesenen Erfolg hat. Der Versuch ist bezüglich Abs. 1 nicht strafbar.

Es gibt im Strafgesetzbuch

keine versuchte List,

keinen bösen Blick

und keine Pflicht zum Denunzieren!

Der Erfolg der List ist die Überlistung. Ähnlich wie beim Betrug die Vermögensverfügung muss dargelegt sein, wer sich aufgrund welcher Täuschung zu welcher Handlung oder Unterlassung entschlossen haben soll.

Tatsächlich beging Engelen eine Beihilfe zur Selbstentziehung
Minderjähriger
.
Die Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung kann nach §
27 StGB
grundsätzlich nicht schwerer als die Tat bestraft werden.

Damit ist also nicht nur die Schuld nicht bewiesen, sondern sogar die Unschuld dargelegt!

Man sieht sich aber dennoch nicht veranlasst, Gerechtigkeit in der Form zu suchen, dass

  • Engelen aus der Untersuchungshaft entlassen würde oder

  • Engelens Wahlverteidiger Joachim Baum als juristischer
    Laie nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassen oder wenigstens mit Begründung abgelehnt werden würde.

Statt dessen ergibt sich mit diesem Fall

für Richter eine ungewohnte Situation, mit der
sie nicht umzugehen wissen.

Richter sind es gewohnt, alle Verfahrensfragen in
der Hand zu halten, das Urteil selbst sprechen zu können und von kaum jemanden effektiv kontrolliert zu werden.

Richter sind selbst für Protokolle und Urteilsbegründungen verantwortlich, Beschwerden, Ablehnungen und Berufungen werden wiederum: Von Richtern beschieden, welche kaum noch in der Lage zu sein scheinen die ungesetzlichen Eigeninteressen ihres Berufsstandes auszublenden.

Richter können Rechtsanwälte im Gedächtnis behalten und sich bei den entschlossen auftretenden Anwälten in der Zukunft mit einem
geringerem Verfahrensglück revanchieren.

Das Handeln von Staatsanwälten bleibt fast vollständig im Dunkeln wobei gerade bei Ihnen die meisten Fragen schon vorentschieden werden.

Nun aber ergibt sich eine Lage, die man ohne ungesetzliche ‚Systeminteressen‘ nicht mehr erklären kann; Richter scheinen effektiv NICHT dem Gesetz unterworfen zu sein!

Der vermutlich wahre Grund: Engelen gründete seine Auffangstation (die gemeinnützige Lichtblick e. V.) eben gerade für Fälle wie Dave Möbius.

Wenn so etwas Schule machte, stünden fliehenswerte Jugendheime in einem funktionierenden Wettbewerb zu Unterbringungen, die Jugendlichen Asyl und Gehör zu ihrem Schicksal gewähren – und Deutschland könnte ein beträchtliches Rumoren zu möglicherweise verdeckt gehaltene Machenschaften ungeahnten Ausmaßes bevorstehen.

Wie das ‚System‘ agiert:
Zur Lebenssituation des Betroffenen Frank Peter Engelen wird ein ungleicher Meinungskampf zwischen Staat und Bürger behauptet:

In Summe die Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB. Wie man es nennen muss, kann an anderer Stelle geklärt werden. Die Vorschläge reichen vom Sumpf über systematischer Zersetzung nach Stasi-Methodik, Gottlosigkeit, Scientologie und Satanismus bis hin zum tiefen Staat.

Wie Bürgerrechtler ihren Rechtsstaat ‚lieben‘:

  • Schlagkräftige Videobeweise werden an mehreren
    physikalischen Standorten verwahrt.

  • Der derzeit letzte Beweiscontainer vom 25.08.2019 steht zum Download bereit.

  • Richter werden an ihren Richtereid erinnert.

  • Rechtsanwälte werden an ihren Ethos aus § 1 Abs. 3 Bora erinnert und bei dem vorliegend reihenweise auftretenden Versagen konsequent ausgetauscht.

  • Psychiater werden an ihren Ethos erinnert.

  • An den geschäftsführenden Landesministerpräsident Kretschmer erging eine Justizkontrollmeldung.

  • von der Presse verlangen wir Gegendarstellung.

  • Staatsrechtler sind aufgefordert, an einer Petition
    mitzuwirken, welche die verantwortlichen, derzeit postulationsunfähigen Richter dazu bringt, entweder
    ihre Entlassungsbegründung durch schriftliche
    Postulation der faktischen unten genannten Erpressung perfekt zu machen oder aber (besser): sich der Option der Gerechtigkeit zu erinnern und sich dem Gesetze zu unterwerfen!

Der letzte Stand (auf Grundlage zweier
unabhängiger Quellen):

Staatsanwälte
verfolgen Unschuldige (§344 StGB)
und Richter erpressen sie dann (§ 239a StGB):

Am 26.09.2019 war der letzte Haftprüfungstermin. Die RiinaAG- Chemnitz Neubert signalisierte dem Angeschuldigten, Frank
Engelen:

  1. Sie werde ihn nur aus der Untersuchungshaft frei lassen,
    wenn sich Dave Möbius einer Behörde – gleich welchen Landes – zeige.
    Ein Video werde nicht akzeptiert!

  2. Der Angeschuldigte fragte nach, was das mit seiner Schuld zu tun habe und bemerkte, dass er auf das Verhalten des Dave Möbius keinen Einfluss habe.

  3. Der Rechtsanwalt erläuterte, dass er ja Beschwerde einlegen könne, diese aber vermutlich abgewiesen werde – die Beschwerde ginge zum schlimmsten Gericht Deutschlands – und er dann bis zur nächsten Haftüberprüfung 6 Monate Wartezeit habe.

  4. Der Angeschuldigte verzichtete auf die Beschwerde. Die Einschüchterung funktioniert wie eine Schere im eigenen Kopf. Engelen ist selber schuld und alle anderen können sich
    die Hände in Unschuld waschen.

Der Unrechtsstaat funktioniert,
weil er schon als solcher bekannt ist!

Und so verbleiben Fragen:
Welcher postulationsbefähigte Volljurist kann Antwort geben:

  • Ob man für Sachsen die selbstverständlichsten Denknotwendigkeiten in Gesetze gießen muss?
  • Wann sich die Richterin getraut, ihre Erpressung schriftlich zu formulieren?
  • Warum Engelen seine Unschuld beweisen muss,
    obwohl dem Staat der Schuldbeweis obliegt?
  • Wann der gebotenen Beweislastumkehr (misshandelter
    U-Häftling) entsprochen wird?
  • Warum bei Gefahr für Leib und Leben sich keiner Eile befleißigt wird?
  • Ob der Rechtsanwalt wegen Falschberatung haftet, weil es in Sachsen keine schlimmen Gerichte gibt?
  • Ob ein „schlimmes Gericht“ juristisch oder statistisch
    nachweisbar sein kann?
  • Wer wohl vor wem Angst hat und welche Interessen in Wahrheit regieren?

Darum lieber Dave:
Seit dem der Engelenskandal aufgeflogen ist, ist aller Welt bekannt, wie korrupt es in Deutschland zu geht. Deshalb – und so
erschließt sich mir nun die alternative Logik aus Sachsen – kannst du dich ruhig in jedem anderen Land der Welt bei den Behörden melden:

An so ein korruptes Land
– wie Deutschland es ist –

liefert dich nämlich
bestimmt kein anderes aus.

Den Orden gibt’s
später
(ohne Gewähr).

Ob du eine Meldung so machst, dass sie dich kriegen können, oder lieber so, dass sie dich nicht kriegen können, musst du also selber wissen.
Den Unterstützern würde vielleicht am meisten imponieren:
Eine Sprachnachricht mit der Bitte an Richterin Neubert, Frank frei zu lassen und einem von dir gesprochenem Aktualitätsbeweis.

Siehe auch:

Die ursprüngliche Falleinführung: Ein Wahnsinns
Haftbefehl
.

Die Timeline mit allen Verlinkungen.

zum BLOG des Autors

Impressum

Ach ja, und bitte liebe Auslandsbotschafter: Verzeiht mir, dass ich nochmals an Sie herantrete: Sollte sich Dave bei Ihnen melden, beachten Sie bitte Art. 13 des HKÜ!

P. S.:

  • Dieser Schnelleinstieg als PDF
  • Später ergab sich, dass RiinaAG-Chemnitz Neubert bis zum 04.10.2019, dem Tag des Erscheinens dieses Beitrags wartete, um das darin enthaltene Hakenkreuz als Vorwand der Ablehnung des Verteidigers Baum zu nehmen – ohne allerdings diesen Beschluss auch zuzustellen. Die hier gezeigte Skulptur des Jainismus geht auf das 5. Jahrhundert v. Chr. zurück und steht für das Zusammenwirken von Mönchen, Nonnen, weiblichen und männlichen Laien

Diese Gegendarstellung wird von T-Online verlangt

[Edit am 09.10.2019]:

Am 25.09.2019 erschien bei T-Online ein Bericht
von Dietmar Seher
zur Anklage Frank Engelens in Chemnitz, zu
welchem die nachstehende Gegendarstellung verlangt wird:


1. Behauptet wurde:
Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut.

Richtig ist,
die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen nicht gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut.


2. Behauptet wurde:
Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Richtig ist, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit viel weniger als einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 16-jährigen Jugendlichen. Auch dann verschwand er nicht spurlos. Die
Polizei fahndete nicht
.


3. Behauptet wurde:
Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität
des deutschen Staates nicht an. … Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter.

Richtig ist,
Aktivisten der Reichsbürger-Szene gehen gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat nicht vor und belästigen, verleumden und bedrohen auch keine Mitarbeiter.


4. Behauptet wurde:
Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, … ein entscheidender Drahtzieher in der Szene [zu sein].

Richtig ist,
die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen nicht vor, ein entscheidender Drahtzieher in der Szene zu sein.


5. Behauptet wurde:
Entfällt.

Richtig ist
irgend etwas mangels Klagezustellung dem Wahlverteidiger nicht bekanntes.


6. Behauptet wurde:
Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“.

Richtig ist,
als Zwölfjähriger wurde der Junge nicht befreit, sondern er befreite sich selbst aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg.


7. Behauptet wurde:
Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling.

Richtig ist,
dass die Staatsanwaltschaft in Chemnitz bei Engelen keine Nähe zu
„Reichsbürgern“ vermutet.


8. Behauptet wurde:
Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen.

Richtig ist,
dass der Jugendliche ganz sicher unter Druck gesetzt wird, und zwar von der Justiz mithilfe der Erpressung, Engelen könne frei
kommen, wenn Dave sich bei Behörden melde.


9. Behauptet wurde:
Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Richtig ist,
dass kein Gutachter ihm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert hat, vielmehr wurden dahin gehende Begutachtungen erst jüngst geplant.


Diese Gegendarstellung
(09.10.2019) als PDF:
http://leak6.de/engelen_frank/2019-10-09%20Gegendarstellung%20zu%20Seher.pdf

Engelen elektrisiert!

Deutschland, 01.10.2019:

WARNUNG vor Zero-Day-Exploits!

Die Nerven des Systems brennen gerade durch.

Wer bei Google die Suchwörter

„Dave Möbius“ „Frank Engelen“

eingibt, findet seit ca. 30.09.2019 -17:00 Uhr einen Köder, auf den er besser nicht hereinfällt. Nach Klick auf die Überschrift:

„Familienministerium Nrw Anschrift – a2hostingtrial.com“

(ergänzt mit dem verlockend gezeigten Textauszug:

a2hostingtrial.com ›
… vor 15 Stunden –
Der Jugendhilfefall Fall Dave Möbius und Frank Engelen etc. ???? ??????. 000 von ihnen sind in NRW untergebracht (Stand Oktober). Christian & Paulchen am …„)

gelangte ich auf eine Seite, wo ich als der 1 Milliardste Besucher einen Preis hätte abrufen können. Nach einigen Maßnahmen und einem weiteren Versuch wollte ich dann feststellen, ob ich nochmals der 1 Milliardste Besucher wäre und siehe da, mein Virenschutz schlug an.

Wer einen weniger guten Virenschutz hat, ist natürlich gut beraten, die Finger vom angeblichen Familienministerium Nrw weg zu lassen.

 

An DAVE MÖBIUS: was aus Anwaltssicht helfen könnte:

Gerade konnte ein gewisses Einvernehmen mit einem Verteidiger Engelens hergestellt werden.

Er transportierte – so kann ich persönlich bezeugen – das Befinden der Richterin, dass sie sich ein Lebenszeichen von Dave Möbius wünsche.

Damit ist sie natürlich in bester Gesellschaft und hat auch nicht wirklich die Überraschung des Tages fabriziert.

Ich entgegnete, dass Dave – wenn er sich persönlich zeigen muss – etwas mehr benötigt, als die Zusicherung irgend einer kleinen Sachbearbeiterin, „dass der Rechtsstaat ja ein Rechtsstaat ist.“

Ich sagte, es müsse sich eine höher stehende Person dafür verbürgen und auch irgend etwas dafür gesetzt werden, um zu garantieren, dass Dave auch danach noch ein freier Mensch ist.

Dazu auch hier nochmals der Hinweis:

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Andererseits lies ich schon seit längerem verlauten, dass wir alle gerne ein Lebenszeichen von Dave hätten und bemerke nun noch einmal dabei, dass es aus beweistechnischer Sicht besonders gut wäre, wenn ein Lebenszeichen mit Aktualitätsbeweis in einer telefonisch aufgezeichneten Stimme enthalten wäre.

Beispiel, Dave könnte den Text sprechen:

„Abschied aus der Politik:
Gabriel legt Bundestagsmandat nieder.“

So ein Text darf durchaus vorgesagt werden, dann braucht Dave nicht in Georgien oder Israel (wohin die Spekulationen zu seinem Aufenthaltsort gehen) die deutschen Zeitungen lesen und sich verdächtig machen.

Die nicht gestellte Frage, warum ein Rechtsstaat für einen gefährdeten Zeugen nur Ignoranz und nicht Zeugenschutzprogramm hat, beantwortete der RA ebenfalls (oh Wunder): nicht. Es war aber zu entnehmen: es ist nun mal so wie es ist und er müsse trotzdem versuchen, für seinen Mandanten in jeder Lage das Beste zu erreichen und seine Erfahrung beachten.

Auch die Frage, wie lange man denn (noch) auf ein Lebenszeichen warten wolle / müsse oder wie lange Frank aus dem Knast heraus sich für das Wohlergehen Daves verbürgen müsse, wurde nicht diskutiert. Muss Dave für tot oder verschollen erklärt werden, oder muss seine Volljährigkeit abgewartet werden bis Frank heraus kommt?

Wohl aber stellte ich die Frage, ob ich € 300.000 bekäme, um die Ermittlungen betreiben zu können – von Engelen? – Nein, die wollte ich von der Richterin haben, die ihr Verlangen formuliert.

Ich musste fragen, warum der Staatsanwalt auf Steuerzahlerkosten nicht ermittelt, was Normalbürger aus eigener Tasche bewerkstelligen kann.

Ich musste auch fragen, warum man auf einmal etwas von mir will, wo ich doch bislang für alle nur Luft war.

 – — –

Schwamm drüber – — – geht es um Unterwerfung? Wenn ja, um wessen  – — – oder um Goodwill?

Vielleicht lebt Dave ja noch und zeigt Goodwill durch einen Anruf.

Richterin und Anwalt verstehen ihre Gesetzwidrigkeit vielleicht ja auch als Goodwill.

Wenn ich an meine Enkelkinder denke, fände ich dem Gesetz unterworfene Richter (Hinweis auf Art. 97 Abs. 1 GG) gar nicht so schlecht … .

 

 

vom Beamtenmikado zum Juristenmikado

Deutschland, 27.09.2019 – Zum Fall Engelen:

Während das Beamtenmikado bei Google mit 15.100 Ergebnissen wohl bekannt ist,

kommt das Juristenmikado auf gerade mal vier:

Wer sich zuerst äußert, hat verloren!

So scheint es jedenfalls bezüglich der Inhaftierung Engelens zu sein.
Der Grund: Jede denkbare Erklärung würde von den Unterstützern Engelens, wie z. B. dem Analysten Sobottka, dem Schreiber Bernd oder auch mir sorgfältig bis zu ihrem unmöglichen Ende gedacht.

Die Ergebnisse sind Sprachlosigkeit, Stillstand der Justiz und ein mir nicht mehr ersichtlicher Unterschied zwischen Lichtscheuen Subjekten und Juristen.

Immer wieder lassen sich Rechtsanwälte Engelens darauf ein, zu insinuieren, man müsse erst wieder ein Lebenszeichen von Dave Möbius bekommen …

Ja spätestens hier stockt den Juristen schon die Sprache, denn wenn man weiter spräche mit „um …“ oder „damit …“ Frank Engelen frei käme, dann hätte man ja eine Erpressung formuliert.

Nein, das wagt niemand auszusprechen!


Juristen postulationsunfähig!


Dieser Zwang will ‚man‘ aber de facto gegen Frank Engelen wirken lassen, weil man irgendwie meint, man sei doch – ??? – zum Gutmenschentum verpflichtet und müsse doch alles tun, um das Wohl des Dave Möbius zu bewirken.

– Äh – Wie bitte? Hab ich da richtig gehört?

Ein Anwalt der nicht die Interessen seines Mandanten vertritt, sondern bei der Erpressung Dritter mitmacht und den Mandanten so lange im Knast schmoren lässt, bis es diesen Dritten reicht?

Eine Staatsanwaltschaft die weder ermitteln kann noch will, sondern diese Aufgabe über eine unausgesprochene Moralkeule an Dritte delegiert?

Ja, klar,
ich nähme diese Aufgabe an,
aber dann sagt es auch!

Dann sagt gefälligst mir und schriftlich, dass ich es tun soll und gebt mir die Kompetenzen, die ich dafür benötigte.

Frank wird wahrscheinlich sterben
und ich bin schuld!

Die Frage ist bei Frank allerdings ‚wann‘ und bei mir ‚woran‘.

Bitte liebe Leute, ich sag es noch einmal: Es ist Rechtsstaatsprinzip, dass ein Angeschuldigter nur für seine eigene Schuld einzustehen hat, dass er nicht seine Unschuld beweisen muss und dass bei Misshandlungen in Untersuchungshaft die Beweislast ebenfalls beim Rechtsstaat liegt (siehe zwei Fliegen!)!

Ich behaupte:

I.
Es gibt nicht eine einzige logische Erklärung, warum Frank Engelen in Untersuchungshaft gehört.

II.
Das Fehlen jeder stimmigen Begründung ist der einzige Grund, warum seit dem 21.05.2019,
dem Tag der Errichtung des Frank-Engelen-Newstickers bei Leak6
keine einzige behördliche richterliche oder anwaltliche Stellungnahme gibt, die sich ans Licht der Öffentlichkeit traut!

III.
Es dürfte angenommen werden, dass wohl auch Dave Möbius mittlerweile von Leak6 und der dort im Newsticker von Anfang an postulierten Zusicherung gehört hat.

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Somit ist Dave derzeit gezwungen, zu dem Rechtsstaat vertrauen zu fassen, der nicht einmal der Postulation fähig ist –
– oder könnte es sich um einen Unrechtsstaat handeln?

Durch diese logische Mühle drehe ich übrigens alle Rechtsanwälte, die nicht wissen, wo sie stehen. Für mich ist Logik nämlich alternativlos. Es gibt wohl bedauernswerte Mitmenschen, die sich immer wieder in den selben gedanklichen Kreisen drehen, immer wieder von der wirkenden Brutalität geängstigt werden und Rechtsanwälten sogar Geld bezahlen, das sie nicht einmal selber haben und so in der Wirkmechanik des Bösen unter Aufopferung ihrer selbst mitmachen.

Ändert aber nichts. Wir drehen uns im Kreis. Ich sagte schon am 07.07.2019 glaube mir, ich bin der Rechtsstaat.


Ach ja – ich bin es langsam wirklich leid. Warum kommt kein Richter oder Jurist auf die Idee gerecht und logisch zu handeln und Frank frei zu lassen?

Warum fällt den Oberverwaltungsrichtern in Münster auf einmal  dann die Gerechtigkeit ein und die Tatsache, dass es im Hambacher Forst bedrohte Tierarten gibt, wenn ein Mensch gestorben ist und sich die Massen empören?

Das Prinzip der Öffentlichkeitskontrolle der Justiz
soll wirksam sein!

So weisen es zahllose Grundsatzentscheidungen aus und so wird es auch immer wieder im gesellschaftlichen Diskurs und Sonntagsreden hochgelobt.

Nun ist es einmal wirklich wirksam, und zwar deshalb, weil Dave Möbius entscheiden kann: trau, schau wem!


Der postulationsunfähige Rechtsstaat ist wie ein Träumer mitten im Trauma und schafft es nicht, einen halben Gedanken zu einem ganzen zu machen. Bevorzugt praktiziert:

Man legt einfach zwei Gedanken nebeneinander und spart sich ihre notwendige logische Verbindung zu erwähnen:

(1.) Dave ist Weg – und  – (2.) Frank im Knast.

das genügt.

Ein Multimilliardenmonster übt seinen Einfluss aus und da sind natürlich auch die ganz großen Medien gefragt.

Wenn dem postulationsunfähigen Rechtsstaat seine Ignorantia als Droge nicht mehr genügt, dann muss er Nebelkerzen zünden Verleumdungen starten und bei der Verfolgung Unschuldiger „eine neue, verschärfte Gangart“ zu praktizieren. So lautet jedenfalls die Bewertung, die Dietmar Seher bei T-Online machte, um Frank Engelen in die Nähe der Reichsbürger zu rücken.

Dietmar Seher ist kein Unwissender, der die Tatsachen aus Versehen nicht ganz sorgfältig recherchiert hatte, wie Bernd Schreiber zu schreiben weiß.

Michael Langhans indes wagt sich ebenfalls bei Activinews noch einmal mit seinen Spekulationen aus dem Fenster, behauptet von sich selbst, er sei im System und von Frank, er wolle aus dem System ausbrechen:

„wer sich außerhalb des staatlichen Systems begibt und zu solchen Selbsthilfemaßnahmen wie Entziehung ins Ausland greift, der muss wissen, was man tut, das ist nun mal nach deutschem Recht strafbar, da kommt man in der Regel auch nicht mit der straflosen Selbstentziehung weiter, das haben ja leider Gottes auch die Verfahren gegen Angela Masch und Jo Conrad gezeigt.“

  1. Hat Langhans weder Einsicht noch Ahnung von Tatsachen und Vorwürfen.
  2. Diskeditiert Langhans Engelen zwar nicht als Reichsbürger, sondern als „Systemausbrecher“.
  3. Drittens wäre – selbst wenn Engelen an irgend etwas schulhaft beteiligt wäre – eine Auslandsrechtsposition vollkommen vertretbar und der tragende Gedanke jedes Flüchtlings. Jedenfalls setzt sich 2 BvR 1206/98 vom 29.10.1998 unter Rn. 5 mit Art. 13 des IX. Haager Kindesentführungsübereinkommens auseinander: Einzelperson im Ausland gegen Rechststaat:

„wenn die Person … die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass … die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.“ (Ist es zumutbar, an den Unrechtsstaat glauben zu müssen?)

  1. Ist doch sonnenklar, dass Masch und Conrad rein Garnichts mit einer Auslandsverbringung zu tun hatten.

Was also soll diese Diskreditierung via „Systemausbruch“?

Ströer (Dietmar Seher, T-Online) ist zur Gegendarstellung aufgefordert,
Mit Langhans wird noch einmal der freundliche Dialog versucht.

Engelen: Jetzt geht’s los!

Deutschland, 26.09.2019:

Schon gestern wurde vermutet, dass man Presse befürchtet.

Jetzt geht’s los!

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Grundsätze der Parteiöffentlichkeit – nicht im Sachsensumpf!

Deutschland, 25.09.2019:

Die aufmerksamen Interessierten dürften sich erinnern, Frank wünscht sich Presse. Nun aber scheinen die Organe der Rechtspflege es allmählich für möglich zu halten, dass Presse auch tatsächlich erscheint. Naheliegend ist dies auch deshalb, weil u. a. auch ZDF und Bild informiert wurden und die sitzen ja bekanntlich in der gut vernetzten ersten Reihe und sind immer über alles im Bilde.

Bessere Erklärungen für das Ausbleiben der Zustellung der Ladung an Frank zum Haftüberprüfungstermin am 26.09.2019 – 14:00 Uhr waren jedenfalls nicht einmal aus gewöhnlich gut informierten Kreisen zu bekommen.

Nachdem Frank nun schon mindestens zweimal unvermittelt von Mithäftlingen tätlich angegangen wurde, hat er nun also zu befürchten, dass er von Wärtern sonst wo hin verschleppt werden könnte, wenn sie ihn in tatsächlich legitimer Weise aus der JVA-Dresden zum Amtsgericht Chemnitz karren.


Weiter bemerkenswert am Sachsensumpf ist nun, dass wieder einmal von Organen der Rechtsprechung ausgesprochen wurde, Dave müsse sich zeigen, damit Frank freikommen könne. – Was natürlich nicht weniger ist, als eine Erpressung und das Eingeständnis, dass Frank nicht wegen Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr einsitzt, sondern

vom Staat als Geisel gehalten wird.


Ob Leak6 dem psychiatrischen Gutachter Heinrich Jansen, Leipzig

mit seiner ernsten Einrede Kopf oder Brille gerade richten konnte, ist noch nicht ganz heraus. Jansen schien die Befragung Engelens jedenfalls versucht zu haben, während Engelen duschte und deshalb nicht gerade zur gutachterlichen Verfügung stand und sich dabei jedenfalls nochmals einen tätlichen Angriff eines Mithäftlings einhandelte.

Die Einrede war ja freundlich formuliert und lies es dem Gutachter offen seinen Versuch zu absolvieren und dann dem Gericht die Unmöglichkeit zu erklären.


Die Einrede selbst war zweigeteilt, einen kurzen auf die konkreten Umstände Engelens bezogen und einen längeren anspruchsvolleren Teil, der für viele ähnlich gelagerte Fälle tauglich sein soll. Dieser letzte Teil kursierte auch zur Fehlerkorrektur und für Ergänzungen und fand mittlerweile durchaus regen Zuspruch, sodass die reichlich zurück kommenden Anregungen nun auch noch eingearbeitet werden müssen. Während Jansen also – zeitbedingt – mit nur 23 Seiten zu mehr Rechtssicherheit verholfen werden sollte, liegt der derzeitige Stand bei 29 Seiten und es werden wohl mindestens 35 werden.


Das Beitragsbild indes stammt noch von der letzten Erinnerung der  Richterinnen und Richter an ihren Richtereid. Aus der Sprechrichtung des dort symbolisch eingezeichneteten Rechtstrottels kann eine Peilung aufgenommen werden, wo die letzte gehörsverletzende Haftüberprüfung stattfand.

Freiberg: Richter bekommt Schnappatmung

Ob der Angeschuldigte des Freiberger Prozesses in seiner Kindheit als Strafarbeit mal aufgebrummt bekam 100x den Satz „ich soll konsequent sein!“ aufschreiben musste, kann hier leider nicht gesagt werden. In den knappen 60 Dresdener JVA-Besuchs-Minuten kam dem Autor und Besucher des U-Häftlings Frank Engelen diese Frage nämlich nicht.

Engelen stellte nämlich den Geisteszustand eines Gerichtsvollziehers in Frage, der für eine läppische Geldsumme ein Anwesen mit einem Sondereinsatzkommando stürmen lies.

§ 803 Abs. 2 ZPO lässt grüßen.

Weil der zur Anwaltsbeaufsichtigung beauftrage und Senfdazugebebefugte Baum seinerseits von einer nicht gerade unkritischen Fangemeinde Engelens ‚beaufsichtigt‘ wird, wagte es der Baum auch nicht, dem derzeit aktuellen Rechtsanwalt eine so geartete Kindheitsfrage zu stellen. Jetzt allerdings kommt sie ihm, denn

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Dave hatte das Glück der frühen Flucht

Dave Möbius machte seine Jugendheimsflucht bekanntlich früh genug, also bevor er z. B. in ein Auslandsprojekt wie z. B. Maramures gesteckt werden konnte. Geheimaktiondave zufolge ist er nun in Sicherheit.

Anders als bei so manch einer nach dem 3. Reich geborenen Blitzbirne, von „Gnade der späten Geburt“ gesprochen werden kann, muss bei Dave wohl von einer glücklich genügend frühen Flucht gesprochen werden.

Hätte er seine Flucht nämlich erst in Rumänien angetreten, dann hätte er nun so tot sein können, wie Alexandra.

Aber andererseits … Dave hatte das Glück der frühen Flucht weiterlesen

How to get in Prison

Das ist ein großes Problem und nicht nur für mich:

Ich will ja nun schon lange in den Knast, um genau zu sein:

seit dem 26.07.2019 und zur Organisation der Verteidigung unter Inanspruchnahme der Verteidigerprivilegien.

Zwischenzeitlich gab es reichlich hin und her, viele Fragen waren zu klären, besonders, ab wann man bei den vorliegenden gesellschaftlichen, funktionalen und persönlichen Krankheitssymptomen von Ignorantia sprechen muss.

Auch die Stellung des Laienverteidigers nach § 138 Abs. 2StPO zum einzeln zulassungsfähigen Verteidiger (Profi, Rechtsanwalt) wurde von mir erst einmal erforscht. Sie ist gar nicht mal so schwach.

Die Verteidigung muss zwar in Gemeinschaft mit dem Profi erfolgen, die Gemeinschaft ist aber von der Rechtsprechung so weit gefasst, dass der Laie auch schon zur Verteidigung zu genehmigen ist, wenn der Pflichtverteidiger namentlich noch gar nicht fest steht. Er hat eigenes Akteneinsichtsrecht, Fragerecht, Verschwiegenheitsprivilegien, darf selbst Anträge stellen und sogar die des Profis zurücknehmen.

Wie ich im heute noch einmal editierten Beitrag Gott segne euren Weg bereits schrieb, hätte Engelen schon längst frei sein müssen, denn es gibt überhaupt keine Tatdarlegung.

Es scheint also den (durchaus zahlreich auftretenden) Profiverteidigern irgendwie die Courage zu fehlen – und mir die Genehmigung.

Also schreibe ich, was das Zeug hält, lasse – durchaus hoffnungsvollen – Anstrengungen anderer freien (aber nicht unbeobachteten) Lauf und versuche die Argumente zu verschärfen ohne in der Wortwahl zu entgleiten. Für eine taugliche Ersatzvokabel zu „staatlich geprüften Kinderfickern“ bin ich allerdings noch auf der Suche, so dass ich derzeit noch nicht alle Themen in Gänze ansprechen kann.

Bei der ganzen Schreiberei vergeht natürlich auch wertvolle Zeit. In dieser Zeit kam mir dann Extra-3 zuvor mit dem Gedanken, dass die Schwierigkeit, in den Knast zu kommen, durchaus von Witzigkeit sein kann. Es sei ihnen aber gegönnt, ich verlinke sie gerne.

Gegen Ignorantia anzuschreiben erfordert nicht gerade wenig:
(Vielscheiber drohten auch schon mit Bomben)

Den Zustellungsnachweis (also Einschreiben), Postlaufzeit und Faxorgien. Und um die Blockierer heraus kicken zu können, bedarf es des Nachweises eines argen, oder wenigstens nachhaltigen Fehlverhaltens. Und wenn man (noch) nicht beweisen kann, wer zuständig ist, weil einen alle anschweigen, dann wird es deswegen nochmals mehr. Schließlich versuche ich – um spätere Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen zu können – Sorge zu tragen, dass kein Zuständiger ohne böses Wissen untätig bleiben kann.

So kommt dann schnell ein ganzer Stapel Papiere zusammen.

Letzte Woche kam meiner auf ganze 3 cm. How to get in Prison weiterlesen

Unterstützergruppe Engelen: Mithilfemöglichkeiten

Der typische an Justizunrecht Interessierte bekam sein Interesse durch einen ‚eigenen Fall‘ geweckt. Er ist nach seinem persönlichen Ermessen zur Mithilfe bei anderen und zu Solidarität grundsätzlich bereit und hofft auf einen Win-Win-Effekt. Eines jeden Mittel und Erkenntnisse haben Grenzen. Niemand möchte über Gebühr ausgenutzt werden, oder an – seiner Meinung nach – unnötigen oder gar kontraproduktiven Aktionen teilnehmen. U. a. daraus resultierten Wochen und Monate z. T. verplemperter Zeit um Glaubenskriege durchzuführen, sogar gegenseitige Angriffe abzuwehren und den Leuten alles zu erklären.

Man liest ungern die zweitneuesten Nachrichten sondern lässt sich lieber persönlich auf den aller neusten Stand setzen. Auch dies kann im Ergebnis in Einzelfällen – ohne dass das jetzt bös gemeint ist – mehr bremsen als nutzen.

Inzwischen haben im Fall Engelen eine kaum noch zählbare Zahl von Anwälten ‚geschmissen‘ oder mussten ‚gefeuert‘ werden. Auch diese haben verständlicher Weise wenig Bock auf die o. g. Bremsen, so dass ich auch den untragbaren Anwälten einiges zu ihrer Entlastung zugute halte.

Letzten Meldungen zufolge wünscht sich Frank:

  • wieder zwei Farbbänder für seine Schreibmaschine. Über die Art der benötigten Bänder kann ich leider nichts sagen und möchte deshalb auch nicht danach gefragt werden.
  • einen Strafrechtskommentar. Ich habe einen sehr günstigen 2016er bestellt, wer (nicht nur angekündigter Weise) neuere günstig (bis 50 EUR) bekommen oder abtreten möchte, kann sich bitte per Email melden.

Weiter kann geholfen werden:

  • Wer von Anwälten aus eigener nicht anwaltlicher Erfahrung überzeugt ist, darf dies gerne melden. Allerdings muss ich mir hier Werbung aus finanziellem Interesse verbieten.
  • Wer gut mit Journalisten sprechen kann und zu Telefonauskünften mit denselben und zur Preisgabe seiner Telefonnummer über meinen (Emailverteiler) bereit ist, kann dies mir per Email melden. Der Verteiler umfasst je nach Zielgruppenaktivierung (Presse, Abgeordnete, Auslandsbotschaften, …) derzeit bis zu 2400 Adressen.
    Die betreffenden sollten natürlich selbst auch den Fall gut kennen. Mein z. Z. letztes Summary ist hier.
  • Wer persönliche Pressekontakte hat, sie aber nicht selbst (mit eigenem Outing) verwenden will, darf sie natürlich auch gerne melden.
  • Wer gerne Videoinhalte recherchiert (YouTube bevorzugt) kann dies auch gerne tun, weil dies naturgemäß viel Zeit kostet. Ergebnisse dann bitte nur in katalogisierter Form zu mir per Email! Ich bitte, das folgende Format zu verwenden:
    1. Zwei- oder dreistellige laufende Nummer (also mit 01 beginnen) des Internetfundes
    2. Link zum Video
    3. Soweit möglich: ermittelter Zeitpunkt des darin beschriebenen Geschehens im Format: „ca. JJJJ-MM-TT“ und ggf. ergänzt durch „bis ca. JJJJ-MM-TT“
    4. Zeitmarke innerhalb des Videos 1-5 Sekunden bevor die wichtigen Inhalte beginnen.
    5. textliche Tatsachenwidergabe der Passage in 1 bis höchsten 4 Sätzen.
    6. Eigene Deutung/Meinung zur Passage in 0 bis höchsten 4 Sätzen.
    Bei umfangreichen Videos können die Schritte 2-5 zu weiteren wichtigen Inhalten wiederholt werden.
    Inhaltsgleiche Passagen von Videos die an unterschiedlichen Stellen zu finden sind, sollten als solche identifiziert werden und kurz geschrieben werden: „wie bei Nr. xxx“.

Obiges sind Vorschläge. Niemand muss seine eigene Bereitschaft an irgend welchen Herausforderungen messen lassen oder sich gar rechtfertigen. Wem Aufgaben zu groß sind, kann sie natürlich auch auf seinen eigenen Bekanntenkreis verteilen.

Ich möchte nicht mit Dreizehn Farbbändern bombardiert werden und auch nicht so zum Aberglauben gezwungen werden.

Meine beiden nächsten Vorhaben für nächste Woche sind ein gehöriges internetöffentliches Schreiben zum Bundesverfassungsgericht, welches dann auch der Presse bekannt gemacht werden sollte, wozu ich obiges brauchen könnte.

Meine Emailadresse ist: jockel@u-a-i.de

Gott segne EUREN Weg!

Deutschland, 02.09.2019 [Edit am 13.09.2019]:

Ein geklautes Kind wird heute volljährig.

In Brandenburg und Sachsen wurden Alternativen gewählt die kamen, um zu bleiben.

Von im Ausland (Maramures) gefundene, dem Schutzbereich des Grundgesetz von Amts wegen entzogene Jugendliche gehen (mal wieder) durch die Presse und werden im Fernsehen dokumentiert. Zufällig von genau so Leuten (wilden Fängern), wie sie auch Dave Möbius fürchten könnte.

Privat UnterstützerInnen machen sich kurzfristig – zum Beistand Engelens – auf den Weg und schmeißen dafür so einige andere wichtige Termine über den Haufen.

Der Kaiser ist hat schon lange keine Kleider mehr.

Ein wunderlicher Staatsanwalt ist vollkommen mittellos, aber um so mehr bemüht gegen den sozialpolitischen Aufklärer und zivilcouragierten Widerständler Engelen eine nach gerade zu aberwitzige Verdunkelungsgefahr in Stellung zu bringen.

Zur Mittellosigkeit:
Eine Messerstecherei kann man nur begründen, wenn auch irgendwo die Verwendung wenigstens eines Messers zum zustechen denkbar ist.

Die Messerstecherei ist keine gesetzlich als solche definierte Straftat, deshalb hinkt das Bild ein wenig. Es gibt aber Straftaten, welche von Gesetzes wegen als erfolgreiche Verwendung bestimmter Tatmittel definiert sind.

Zu diesen gehört z. B. die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, welche nur als eine solche gilt, wenn eines der dort fünf aufgelisteten Tatmittel verwendet wurde.

Die Frank Engelen schwerste vorgeworfene Straftat ist die Entziehung Minderjähriger. Aus Kreisen war zu erfahren, dass es dabei nur noch um § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB geht. Auch diese Straftat ist über die erfolgreiche Verwendung von Tatmitteln gesetzlich definiert. Mindestens einem der drei folgenden Tatmittel

      • Gewalt,
      • Drohung mit einem empfindlichen Übel oder
      • List

muss zu einem Erfolg geführt haben, der die Entziehung oder die Vorenthaltung des Minderjährigen von der Schutzperson bewirkt. Die Schutzperson des Dave Möbius ist sein Vormund. Das Einverständnis eines Minderjährigen ist ohne Belang, denn ihm könnte ja das Gehirn gewaschen worden sein.

Dennoch gibt es in Deutschland keine Pflicht zum Denunzieren und eine solche darf es gerade in Deutschland auch nicht geben!

Wer also einen Jugendheimflüchtling bei sich aufnimmt und ihn nicht denunziert und auch nicht zu Gewalt, Drohungen oder zu einer List greift, kann auch keine Straftat begangen haben, die ausschließlich unter Verwendung dieser Tatmittel definiert ist.

Im Fall des Aufklärers Engelen scheiden Gewalt und Drohungen von vornherein aus. Die korrupten Staatsorgane, die bemerken mussten, dass Engelen schlauer war als sie selbst, mögen sich allerdings als überlistet fühlen.

Doch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten reicht ein Gefühl für eine Strafverurteilung nicht aus und auch

der böse Blick

des Frank Engelen ist kein gesetzlich definiertes Tatmittel. Es muss ja die Schuld bewiesen werden und nicht die Unschuld. Zwingend zum Schuldbeweis dazu gehört die Darlegung der Tat, also müssen auch das Tatmittel und sein Erfolg benannt werden.

Der Erfolg der List ist die Überlistung. Auch die Überlistung muss mehr als nur gefühlt werden. Die Überlistung ist analog zum Betrug zu sehen: Wie beim Betrug ein Irrtum erforderlich sein muss, in welchem ein Betrogener eine Vermögensverfügung machte, so muss auch bei der Überlistung ein Getäuschter da sein, der irgend einer List (Täuschung) erlag und in Folge dessen eine Handlung beging (bzw. unterlies), die er sonst nicht (oder gerade doch) getan hätte.

Zur Verdunkelungsgefahr:
Es ist wohl offenbar, dass niemand sonst außer die Staatsgewalt noch irgend eine Verdunkelung sucht. Das einzige Problem ist es, dass hier die Aufklärer zum Schweigen gebracht werden sollen und deshalb im Knast sitzen müssen. Die weitere Diskussion erübrigt sich in informierten Kreisen, die Verbreiterung der Öffentlichkeit steht unmittelbar bevor.

Drei obergerichtliche RichterInnen dem

Verfolgerwahn
(Jagdtrieb)

erlegen. Wenn ein bekannt wunderlicher Staatsanwalt wunderlich handelt und – § 160 Abs. 2 StPO zuwider nur belastendes Material sammelt, dann ist das eine Sache. Wenn aber drei RicheterInnen dies aus reiner Gewohnheit abnicken, dann sind sie doch arg neben der Spur.

Die Kenntniserlangung der Staatsanwaltschaft von Straftaten auf dem Wege der Anzeige ist der gesetzlich primär vorgesehene Weg (§ 160 Abs. 1 StPO). Üblicherweise wendet man sich dafür an eine naheliegende Polizeistation oder schreibt eine Staatsanwaltschaft an. Wenn aber das Anzeigeerstatten an eine solche zuständige Stelle selbst zu einem Straftatvorwurf erhoben wird, dann wird sich künftig kein Opfer in Deutschland mehr trauen, eine Anzeige zu machen. Vorliegend war es bereits so weit gekommen und Dave Möbius hat alle Veranlassung, sich vor dem Rechtsstaat Deutschland zu fürchten.

Frank Engelen wollte vom Glauben an diesen unseren Rechtsstaat nicht abfallen und dafür muss er jetzt persönlich dran glauben!

Frank Engelen fühlte sich Frank und frei, als er noch Frank und frei war und erstattete für Dave Möbius schriftlich Anzeige an eine zuständige Stelle – vorliegend eine Polizeistation. Und: – Wird dafür beschuldigt: Siehe hier, Punkt 9!

Zum Veröffentlichungsrecht von Leak6:
Zwar gibt es das Verbot des § 353d StGB, aber auch die Ausnahmen des § 67 BBG. Letzteres entbindet zwar nur Beamten und nur gegenüber ihrer obersten eigenen Dienstbehörde. Doch zu bemerken ist zum ersten, dass die Ausnahmen dort für die §§ 331-337 StGB gelten, wobei die Klageinversion des o. g. Punktes 9 ja schon § 336 StGB (unterlassene Diensthandlung) als unterlassen der gebotenen Strafermittlung der angezeigten Taten einschließt.

Weiter ist zu bemerken, dass schon die zuständigen Gerichte (AG, LG, OLG und BVerfG) alle schon informiert sind und Ausflucht suchen in Ignorantia und Wahrscheinlichkeiten.

Ein zuständiger oberster Dienstherr eines Bürgers bei dem vorliegend himmelschreiendem Unrecht kann sich somit nur noch im Himmel befinden.

Schließlich hat das Vorveröffentlichungsverbot ein klar ersichtliches Schutzziel, nämlich den der nicht rechtskräftig verurteilt und der deshalb als unschuldig zu gelten hat, nicht schon vorher zu verurteilen. Diesem respektierten Schutzziel sind die zahlreichen Schwärzungen geschuldet.

Diversen Rechtsanwälten gehen die Worte aus, anderer Verhalten wird sich heute zeigen:

Aber

es gibt nun einen kurzfristig anberaumten weiteren Haftprüfungstermin – zwar wieder nicht unter Zulassung aller Verteidigungsmittel – aber immerhin.

Und wenn sich hier ein Richter an seine Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) erinnert und sich eben nicht davon abhängig sieht, dass alle anderen (auch höhere Richter) anscheinend bis überwiegend Unrecht suchen, dann ist diese gedankliche Freiheit genau die Freiheit die schon Jesus Christus erklärte:

Normalerweise gilt (Joh. 8, 34), „… Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.“ Wer einmal lügt, muss immer weiter lügen, damit seine Lüge nicht auffliegt.

Doch hiervon befreite Jesus durch die Möglichkeit der Vergebung. Nur mit ihr kann der Sünder den Neuanfang wagen und deshalb verkündete Lukas in Kap. 4,18,

„… zu predigen den Gefangenen, dass sie frei sein sollen …“

Wenn also heute der Gefangene Engelen frei kommt, dann kommt auch gleichzeitig ein(e) Richter(in) frei von seinem / ihrem Gewohnheitsdruck, dem Üblichen zu entsprechen.

Gott segne ihre Wege!

P. S.:
Kurz nach Mittag wurde bekannt, dass hier fromme Wünsche allein nicht genügen. Der Termin wurde angeblich eine Stunde vorher wegen angeblicher Aussichtslosigkeit von einem Rechtsanwalt abgesagt.

Der RICHTER-BEISSER …… Ein „Gesamteuropäisches Problem“ !

 

Neben der Spur

[Achtung, Long Post in 7 Akten, Lesedauer kpl.: über 2 Stunden!]

Es gibt ja Rechtstrottel, die fühlen sich stark und frei, nur weil sie das Grundgesetz lesen können.

Und dann stehen sie vor einem Gericht und erinnern sich an Art. 103 GG:

„Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Nur dann sind sie so blöde und gehen neben das Gericht und meinen, dass sie dort auch einen Anspruch auf rechtliches Gehör hätten (siehe Beitragsbild!) …

Neben der Spur weiterlesen

AG-Fürth: Üble Nummer geschoben?

Während sich in letzter Zeit in meinem Bekanntenkreis die Jubelanlässe häufen und zur Vermeidung von Drängeleien beim geordneten Abfeiern des Freudenstaus auch schon vom Nummern ziehen sprachen, erreichte uns nun eine Meldung vom Amtsgericht Fürth, wo am 19.07.2019 zu einem Nummernschild eine ganz üble Nummer geschoben wurde:

Nochmals festgehalten:
Am 13.07.2018 wurde in einem abgesperrten Demobereich ein Demofahrzeug geparkt.
Es kam vor, dass politische Gegner in ähnlichen Situationen Nummernschilder abfotografierten um später an diesem Fahrzeug Vandalismus zu betrieben.
Um dieser Gefahr vorzubeugen, wurde das Nummernschild am 13.07.2018 abgedeckt.
Bevor das Fahrzeug wieder bewegt wurde, wurden die Abdeckungen wieder entfernt.

Diese Maßnahme war mit einem Polizisten abgesprochen, der darin eine Schutzmaßnahme sah.

Ssein Polizeizugführer sah dies anders. Er erkannte darin eine anzeigewürdige Straftat, verhinderte sie aber nicht.

Die Staatsanwältin sah in der Missbrauchsschutzmaßnahme des Abdeckens einen Missbrauch des Kennzeichens und forderte 4 Monate Haft auf Bewährung.

Die Richterin sah darin eine mit 1800 Euro Geldbuße zu belegende Straftat.

Leak6 sieht in dieser Posse Anlass, die Echtheit der Meldung zu hinterfragen.

<Emailanfrage>

Katarina stieg in die Luxuslimousina – ihre Nachfolger antworten

… und fuhr damit nach Brüssel!

Ich gönne es Dir immer noch.

Was soll’s, wenn meine Anfrage nicht von Dir, sondern von Deinen Nachfolgern beantwortet wird, schade ist es allemal (Email vom 02.07.2019):

Sehr geehrter Herr Baum,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29. März 2019. Vorab möchte ich mich für die verspätete Antwort recht herzlich bei Ihnen entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres,lieber Herr Baum, verspätet beantwortet werden.

Sie bitten um Informationen zu juristischen Statistiken. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht jährlich eine Justizstatistik (Fachserie 10 Reihe 2.1/Rechtspflege Zivilgerichte), die im Internet unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/zivilgerichte-2100210177004.pdf abrufbar ist.

Die von Ihnen nachgefragten Informationen zu Ablehnungsverfahren nach §§ 42 ZPO werden allerdings in dieser Justizstatistik nicht ausgewiesen. Auch hier liegen darüber keinerlei statistische Erkenntnisse vor.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Conrads

Jeder hat ein Recht auf Hiebe

(Titelbild: Schulische Prügelstrafe in Preußen 1842, Th. Hosemann)

„Jeder hat ein Recht auf Hiebe …“

So sang vor über zwanzig Jahren mein damaliger Arbeitskollege einen Schlager falsch nach und fand das witzig.

Es gibt wohl auch Moderatoren (wie hier), die es witzig finden, sich zu versprechen:

Jeder hat ein Recht auf Triebe!

So richtig durchgesetzt habe sich wohl beide Parolen nicht. Meine Google-Suche mit Gänsefüßchen ergab jedenfalls keine Treffer.

Um so skurriler finde ich es, wenn mir nun – sinngemäß – vom Landgericht Hamburg entgegenschallt:

Jeder hat ein Recht auf Hiebe weiterlesen

Eilfertig lügende Richterin hat endgültig fertig

Gegenstand dieses Beitrags ist ein weiteres Mal die unterschiedliche Bewertung eines Sachverhalts aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Auslösender Vorfall war die Zurückweisung eines Ablehnungs-Entsprechungs-Gesuchs gegen RiaAG HH Dr. Martin durch RiaAG Frind, welcher zunächst einmal eindrucksvoll unter Beweis stellte, dass es noch schlimmer geht, als nur einen Beweis nicht zuzulassen:

Frind teilte die zahlreich gegen Martin sprechenden Besorgnisgründe in drei Gruppen, von denen er zwei Gruppen isoliert voneinander behandelte und die dritte Gruppe überhaupt nicht. Dieses Vorgehen geißelte Leak6 als eine Beseitigung der vom Grundgesetz gegebenen Ordnung, welche aber von RiinAG HH Ebel gedeckt wurde.

Ebel gab jedoch an, Frind sei wegen einer unbefriedigend ausgegangenen Gesuchs-Behandlung abgelehnt worden, und nicht – wie es wahrheitsgetreu hätte lauten müssen, wegen zweier und der zugrunde liegenden Aufsplitterung.

Sowohl Frind, wie auch Ebel nahmen es dabei mit der Wahrheit nicht so genau, wie es Leak6 für geboten erachtet. Die jeweils vorläufigen Gipfel der Empörung waren: Eilfertig lügende Richterin hat endgültig fertig weiterlesen

VG-Wiesbaden bezweifelt eigene Unabhängigkeit

Dies ist aus Sicht von Leak6 zweifelsohne der Lichtblick der Woche, wurde die Kaputtsparmechanik PEBB§Y, mit welcher die Exekutive die Judikative erdrosselt, doch schon seit März 2017 als solche gegeißelt. Nun gibt es einen Vorlagebeschluss des VG-Wiesbaden an den EuGH (in einer Datenschutzfrage mit dem Ministerium als Partei), der u. a. gegen Ende (ab Rn. 73) zu sinngemäß den gleichen Aussagen kommt, die Leak6 wie folgt formuliert: VG-Wiesbaden bezweifelt eigene Unabhängigkeit weiterlesen

Katarina, Katarina, steig in die Luxuslimousina

… und fahr damit nach Brüssel!

Ich würde es Dir jedenfalls gönnen.

Noch aber bist Du aber doch unsere Justizministerin und solltest Katarina, Katarina, steig in die Luxuslimousina weiterlesen

Der unmaskierte Unrechtsstaat

„Aus Rache hat DENYS die Europäische Menschenrechtskonvention ausser Kraft gesetzt und die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ohne Prozess bestätigt. Es bleibt nicht einmal mehr der Anschein eines Rechtstaates.“ (Gerhard ULRICH)

Der unmaskierte Unrechtsstaat weiterlesen

BGH in gemütlicher Filterblase

Letzte Woche wurden 22 neue oberste Richter gewählt.

10 davon sind für zwei neue BGH-Senate vorgesehen, denn der BGH scheint ein klein wenig überlastet zu sein, wie auch schon Thomas Fischer zu berichten wusste. Der inzwischen ex-BGH-ler beklagte schon damals, dass deren Entscheidungen „in 90 Prozent der Fälle aber ohne Lektüre der Akten“ ergingen.

Aber nicht nur beim BGH, auch in Erfurt sind Richter am Limit.

In Berlin lassen Richter inzwischen dringend verdächtige Straftäter einfach frei, weil sie ihnen nicht rechtzeitig den Prozess machen können.

Das ‚WIE‘ der Ernennung und die Unabhängigkeit der Justiz stehen häufig in der Kritik.

Bemerkenswert allerdings ist nun, dass diese personelle Entlastung beim BGH nicht einmal erwünscht zu sein scheint. So meint die BGH-Präsidentin Bettina Limperg lt. obiger Quelle,

„Neue Richterstellen führten nicht unbedingt zu mehr Rechtssicherheit.“

und sieht für den BGH nur die 3 Aufgaben:
– Grundsatzfragen zu klären,
– Einheitlichkeit in der Rechtsprechung zu schaffen sowie
– die Fortbildung des Rechts.

Auch Limperg sieht Probleme und wünscht sich weniger Arbeit. Aber sie will lieber den Zugang zum BGH beschränken, was in den Augen von Justizopfern und Leak6 wohl nicht viel mehr, als eine gemeine Dienst-Unlust sein kann.


Offener Vorhalt

Bielefeld, 20.03.2019

Liebe Frau Bettina Limperg!

Wie wäre es denn, auch die Kontrolle der Vorinstanzen als Aufgabe des BGH zu erkennen?

Die Strafprozessordnung hat in § 338 StPO  8+3 absolute Revisionsgründe und die Zivilprozessordnung in § 547 ZPO nochmals 6.

Alle diese Gründe – Verfahrensfehler und – Verstöße, fahrlässige und vorsätzliche – werden von 42 handverlesen zugelassenen Experten in jährlich 3.800 Fällen Nichtzulassungsbeschwerden herausgearbeitet. Von diesen hält der BGH nur rund 5% für berechtigt; diese so nachträglich zulässigen Revisionen sind dann aber zu 80% erfolgreich. Bei den von Anfang an zulässigen Revisionen liegt die Erfolgsquote aber bei nur 40% (ebenda, weiter oben). Würde man unter den 95% als unzulässig abgewiesenen NZBs blind würfeln, um die Zulassungsquote von 5% bis auf 10% zu heben, könnte man dadurch selbst im schlechtesten Fall die Erfolgsquote der beschwerdebedürftigen Revisionen nicht unter die der von Anfang an zugelassenen Revisionen drücken. Die Konsequenzen dieser statistische Wahrheit:

Der BGH müsste mindestens doppelt so viel Arbeit leisten, wie er es derzeit tut, wenn um die Rechtfertigung seiner Arbeitsaufnahme auf das gleiche Niveau abzustellen, wie es schon die von ihm zu kontrollierenden Gerichte im Durchschnitt tun.

Die Diskrepanz von der selbst genehmigten Arbeitsrechtfertigung bis zur allgemein anerkannten Nachprüfungszulässigkeit stellt für die zu kontrollierenden Gerichte eine große Verlockung dar, willkürlichen Falschentscheidungen die Revisionszulassung zu verwehren. Dies ist nicht hinnehmbar, denn damit wird der

weitere Niedergang des Rechtsstaates vorprogrammiert.

Lügende Richter treten nach der Erfahrung der Rechtshilfeinitiativen regelmäßig auf; allein auf ihren Richtereid zu bauen, ist mittlerweile nicht mehr Zielführend.

Die geringe Zulassungsquote von nur 5% ist aber nicht nur nicht gerechtfertigt, sie macht auch

die Arbeit bis zur Erlangung
einer zugelassenen Revision
20 mal so teuer!

Die heile Welt in Ihrer Filterblase – wo mehr als 90% als offensichtlich unzulässig erscheint (Th. Fischer) – kann jedenfalls außerhalb derselben so nicht wahrgenommen werden.

Die von Ihnen erwünschten weiteren Zugangsbeschränkungen könnten auch einzig den Abstand vom internen Eindruck Ihrer heilen Welt zu außerhalb noch weiter vergrößern.

Eine Erhöhung von 17 auf 19 Senate kann die als geboten erscheinende Abhilfe jedenfalls mit großem Abstand nicht bewirken!

Nach diesem würde ich mir von Ihnen ein Umdenken und ein eindeutiges Bekenntnis zur Kontrollaufgabe der Vorinstanzen wünschen.

Mit freundlichem Gruß
Joachim Baum


Weiterführende Links:

  • Rede von Bettina Limperg beim Festakt zum 60-jährigen Jubiläum der Behörde am 22.02.2018 in Bonn:

Ich sehe den Rechtsstaat zusammenbrechen

So sagt es Gerhard Scheucher, der oberste Personalvertreter der Österreichischen Justizbeamten. Ich sehe den Rechtsstaat zusammenbrechen weiterlesen