Claudia May: Prozesstermin am 06.11.2019

Terminhinweis:
06.11.2019 – 13:30 Uhr

Az. 3 O 528/19,
Claudia May / OB Andreas Bausewein

„unwahre Tatsachenbehauptung“

Landgericht Erfurt, Domplatz 37, 99084 Erfurt, Saal 1.12, 1. OG

Claudia May ist seit der Wende vor 30 Jahren die Berechtigte des Anwesens „Erfurt, Am Stadtpark 34“. Sie muss aber bis heute darum streiten, es in Besitz nehmen zu können. Regelmäßig – mit Ausnahme eines einzigen Falles – unterschlagen Amtsträger die für sie wichtigen Wahrheiten und behaupten unwahr:

 

Claudia May habe keine Rechte an dem Anwesen und

sie leide unter Wahnvorstellungen und solle sich zum Arzt begeben.

 

Dabei wäre die Stadt in allen – mitlerweile kaum noch zählbaren
Angelegenheiten – verpflichtet gewesen, diese Straftaten mit Hinweis an die Betroffenen an die Staatsanwaltschaft zu verweisen, weil sie selbst nur in Verwaltungsgerichtssachen aktivlegitimiert sein kann.

Die dem Termin zugrunde liegende Klage zielt auf Unterlassung dieser im Sinne des § 187 StGB verleumderischen und kreditgefährdenden Falschbehauptungen.

Auch schon der Vorgänger des aktuellen Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, Manfred Otto Ruge könnte und müsste zu Fragen der Handlungs- und Erkenntnisfähigkeit der Stadt Erfurt bezeugen:

Die Gläubigerin Stadt Erfurt hat
im 30. Jahr des Mauerfalls nun endlich erkannt, dass
in Sachen Zwangvollsteckungen gegendie damalige Thüringer Landesbeamtin Claudia May,sowie in Sachen Zwangsräumungder Erfurter Geschwister May,

die Verfahrensverweisung an die Staatsanwaltschaft
geboten ist.

 

Die DDR-Heimkinder und DDR-Verfolgten wurden schon zu DDR-Zeiten vorsätzlich und sittenwidrig an ihrem Vermögen geschädigt.

Doch auch die Kostenforderungen der Stadt Erfurt nach der Wende stammen in Wahrheit aus unrechtmäßigen rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen.

Allen voran die gezielt auf den öffentlichen Gedenktag 17. Juni 2015 gelegte gewaltsame Zwangsräumung der SED-/DDR-Opfer Geschwister May, die unter Konfiszierung ihres gesamten Hab und Gutes in die Obdachlosigkeit verbracht wurden.

Claudia May fordert, die gesamten Verwaltungs- und Prozessverfahren wegen der zugrunde liegenden, andauernden öffentlich-rechtlicher Immobilienkriminalität an die Staatsanwaltschaft zu verweisen!

Die Stadt Erfurt als Vertreterin des öffentlichen Interesse und der berechtigten Interessen der Geschwister May, hat die hierzu eigentlich erforderliche notariell beglaubigte Vollmacht der Claudia May seit dem 3. Oktober 1990 in keinem einzigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorgelegt oder nachgewiesen.

Claudia May hingegen ist – amtlich und grundbuchwirksam beurkundet – die erb- und vermögensgesetzlich Berechtigte.

Sie ist weiter – notariell beglaubigt und amtlich beurkundet – die
testamentarische Erbin der Erblasser des bis zur Zwangsräumung selbstgenutzten Anwesens.

Somit darf nur sie rechtswirksam über das unbewegliche und bewegliche Eigentum sowie über die eigentumsgleichen Rechtspositionen verfügen.

Der Irr- und Widersinn der öffentlich-rechtlich, amtseidverpflichteten und amtsermittlungspflichtigen und wahrheitspflichtigen Bediensteten entziehen sich jeglicher Gesetzes- und Rechtsbindung.

Die jeweils zuständigen Verantwortlichen handelten illegal und deliktisch. Sie vergingen sich mit rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen am „fremden“, von Staats wegen geschützten Eigentum der hier betroffenen Bürger.

Auch die Landeshauptstadt Erfurt – vertreten durch Oberbürgermeister Andreas Bausewein – ist als schuldhaft zu benennen, denn sie ist immerhin die staatsanwaltschaftlich ermittelte Täterin und Auftraggeberin der nachfolgenden
Amtshandlungen:

  1. Unterschlagung der Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff.;
    (Grundbuch „Erfurt, Am Stadtpark 34), staatsanwaltschaftliche Verfügung, Az. 571 Js 23144/00,
  2. Unterschlagung der Erlösauskehr mit Grundstücksübereignung am 20.10.1993,
  3. Unterschlagung ihrer durch das Bauverwaltungsamt genehmigten und kontrollierten „akut lebensbedrohenden Bau- und Personengefährdungen“, Az. B 1087/2001-s, des auftragnehmenden und staatsanwaltschaftlich ermittelten Täters, Az. 180 Js 22533/03,

Dieses rechtsstaatswidrige Nach-Wende-Unrecht hat das DDR-Unrecht offenkundig um ein Vielfaches übertroffen!

Die öffentlich-rechtlichen, staatsanwaltschaftlich ermittelten Täter setzen ihr Treiben seit dem 3. Oktober 1990 mittels ihrer von Amts wegen möglichen „hoheitlich angeordneten Gewalt“ unentwegt fort.

Die vorsätzliche sittenwidrig schädigende, wirtschaftliche, gesundheitliche und immaterielle Existenz- und Lebensvernichtung ihrer Opfer nimmt kein Ende.

Dabei sind die ehemaligen DDRHeimkinder, DDR-Verfolgten,
DDR-Vermögensgeschädigten und die geschädigte Thüringer Landesbeamtin eigentlich von Staats wegen und im öffentlichen Interesse zu schützend.

Aber man schreckt auch vor haftbewehrter Immobilienkriminalität mit dem treuhänderisch verwalteten Restitutionseigentum – Erfurt, Am Stadtpark 34 – nicht zurück, und hält die Unrechtszustände aufrecht, indem die gebotene Strafverfolgung einfach nicht veranlasst wird.

DAS war im DDR-Unrechtsstaat verboten und dürfte (eigentlich) NUR in den sogenannten „Schurkenstaaten“ möglich sein, nicht aber in einem Rechtsstaat, wie dem unseren!


P. S.:

Dieser Terminhinweis als PDF

zur <Einführung in Sachen Claudia May>

Es hat sich honorige Presse, ein professionelles Filmteam angesagt. Ergebnis:

Am 24.01.2020 wurde bekannt, dass OB Bausewein verurteilt wurde.

2 Kommentare zu „Claudia May: Prozesstermin am 06.11.2019“

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