Engelen: Jetzt geht’s los!

Deutschland, 26.09.2019:

Schon gestern wurde vermutet, dass man Presse befürchtet.

Jetzt geht’s los!

Der Fall Engelen ist in der Tat ein politisch hochbrisantes Thema.
Engelen selbst, Jörg Bergstedt und auch Leak6 vermuten Interessen im Multimilliarden Bereich. Dass die Presse da eine Nachrichtensperre verpasst bekommt, wo nicht einmal die Rechtsprechung mehr ordentlich funktioniert, darf deshalb nicht sonderlich wundern.

Tatsächlich waren aber derzeit einige Medienhäuser im Anbiss begriffen, so dass ‚das System‘ – wie auch immer man die ungesetzlichen Einflussnahme Mechanismen bezeichnen mag – sich etwas einfallen lassen musste.

Nun endlich, nachdem abertausende Jugendliche völlig egal sind, gibt man öffentlich zu, Dave Möbius zu suchen. Warum aber bestätigte man Leak6 nicht wenigstens die Nachfrage vom 04.06.2019 – oder die Vermisstenmeldung bezüglich RA Lüdicke vom 28.05.2019?

Die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit – So fabulieren ja die Juristen. Aber wenn sie sie selbst mal sagen sollen, dann werden sie komisch.

Was macht also das ‚System‘, wenn es die Wahrheit weder sagen, noch länger unterdrücken zu können glaubt?

Es versucht sich mit Unwahrheiten und Verdrehungen. So geschehen gestern und zwar hier (Sicherheitsscreenshot.PDF, mit 778 Wörtern).


Da fallen dem Jockel natürlich zwei Dinge ein:

  1. In der Kürze Würze sowie
  2. der Gegendarstellungsanspruch aus § 11 der LpresseG.

Letzterer berechtigt zur sofortigen Gegendarstellung an gleich prominenter Stelle – und nicht einfach ’nur‘ zur Kommentarabgabe, wie ein freundlicher Mitstreiter hoffte – in angemessenem Umfang. Zitiert aus Abs. 2:

„Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen.
Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt haben.“

Folglich fasste ich mich kurz und würzte mit folgender GegendarstellungPDF (575 Wörter).

Ein Gedanke zu „Engelen: Jetzt geht’s los!“

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