Unterlassungssünden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit können sein:
- Unterlassene Beweisaufnahme:
- Unterlassene Hinweise:
- Unterlassene Pflichtverteidigung:
- Unterlassene Protokollaufnahme:
<Michael Langhans gelang mithilfe eines Tonträgers ein Fälschungsnachweis im Sinne des § 274 StPO über ein Sitzungsprotokolls und bekam dafür eine Verhandlung gegen sich selbst> - Unterlassene Strafverfolgung:
- Unterlassene Strafverfolgung gegen Polizisten:
Beispielfall aus Kaiserslautern [Polizist tritt Kind bei Inobhutnahme und wird dabei gefilmt]: Statt Strafverfolgung des Polizisten, wird Angela Masch verfolgt, die damit ins Internet ging. - Unterlassene Strafverfolgung gegen Regierungsmitglieder:
Offensichtlich weil der Generalbundesanwalt an die Justizministerin weisungsgebunden war, bügelte er alle Anzeigen gegen Regierungsmitglieder, die den völkerrechtswidrigen Krieg 1999 im Kosovo mittrugen, einfach nieder <Videoaussage von Oberstleutnant Jochen Scholz>. - Unterlassene Strafverfolgung von Rechtsbeugungsanzeigen:
- Unterlassene Urteilszustellungen:
im o. g. Beispielfall aus Kaiserslautern beklagt Angela Masch auch die Nichtzustellung der Entscheidung, so dass wir die Frage nach einem Scheinurteil stellen mussten.
- Unterlassene Strafverfolgung gegen Polizisten:
- Unterlassene Veröffentlichungen:
Die Liste der Unterlassungssünden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beispiele werden weiter vervollständigt.