… und warum sie nun verfolgt und misshandelt wird und einer 6-wöchigen Behandlung zustimmen soll.
Sie spricht aus, was alle denken und sich sonst niemand traut.
RAin Beate Bahner kämpft gegen ein ‚System‘, an das sie bis vor kurzem selbst noch geglaubt hatte. Doch dieses ‚System‘ ist nicht so, wie es vorgibt zu sein. Dass eine Zensur nicht stattfände, steht ausschließlich im Gesetz (Art. 5 Abs. 1 Satz 3).
Sie erhob Verfassungsbeschwerde und rief zu Demonstrationen auf, denn sie erkannte schwerste Missstände in unserem Rechtssystem.
Beate Bahner ging etwas steiler, als es die Planer der Plandemie voraussehen konnten. Erklärlich, dass sie irgendwann weg musste.
14.04.2020: 15:06 Uhr:Polizei Mannheim/Heidelberg: Heidelberger RAin sei weder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, noch sei eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst worden. [Leak6: Ja was denn jetzt: aufgenommen, aber nicht veranlasst? – Und was ist mit dem Audio] Präsidium Mannheim – Rlink.pdf
14:57 Uhr:Polizei Mannheim/Heidelberg: Heidelberger RAin sei nach tätlichem Angriff stationär in Uniklinik Heidelberg aufgenommen. Präsidium Mannheim – Rlink.pdf
13.04.2020: Beate Bahner in psychiatrische Einrichtung eingewiese
Zensurbeweis:Die sofortige Aufhebung aller in der „Corona-Krise“ verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten ist übrigens auch Gegenstand dieser Petition, die das Quorum von 50.000 Unterzeichnern inzwischen erreicht hat.