Petitionen

Petitionen sind Grundrecht nach Art. 17 GG:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Die Mehrheit aller Petitionen bleibt der Bevölkerung völlig unbekannt. Auch das EU-Recht kennt Petitionen.

Openpetition.de

Beispiel: Deutsch-Französischer Kinderklau:
EU-Petition Februar 2018

für die Gewaltwirkungsordnung aus Art. 20 GG!

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