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Um Himmels Willen: jetzt haben Richter auch noch „gute Gründe“

Ein Advokat aus Dresden
den Psycho wähnt aus Westen
In Freiberg er es saget an,
doch Freiberg sagt, der Wahn
in Dresden breche sich die Bahn.

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Stand der Dinge: Dave, Pia, Engelen und Baum in unserem Rechtsstaat

eine Reflexion [Edit 30.12.2019]:

Gedrängtes Intro:

2010 konnte der geschiedene Matthias Möbius seine beiden eigenen Kinder noch liebevoll in die Arme nehmen:

2011 wurde er dieser Kinder aufgrund trickreichen oder schlampigen Behördenagierens verlustig.

2015 flüchtete der im Kinderheim schlecht behandelte Dave Möbius – nach einer richterlichen Androhung in die Psychiatrie verbracht zu werden – zu Angela Masch. Er wurde nach kurzer Zeit mit Gewalt wieder zurück ins Kinderheim gebracht.

2017 wurde Angela Masch für ihre uneigennützige Hilfe der Prozess gemacht (Haft ohne Bewährung !). Dieser Prozess erregte – nach anderen – auch die Aufmerksamkeit von Joachim Baum, dem Betreiber von Leak6. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig.

2018 verstarb Angela Masch. Dave flüchtete erneut: über Zwischenstationen zu Frank Engelen, dem Gründer des gemeinnützigen Lichtblick e. V. – Verein  für soziale Verantwortung.

2019 wurde Frank Engelen für seine Hilfe der Prozess (erster Instanz) gemacht. Auch Engelen sollte psychiatrisiert werden. Dave gelang allerdings vor seiner erneut drohenden ‚Inobhutnahme‘ zu flüchten. In Sachsen suchte man zwar nicht Dave Möbius , sondern nur fünf andere,

doch dafür war sich Staatsanwältin Ingrid Burghart nicht zu schade, Dietmar Seher  von T-Online mit zur Gegendarstellung berechtigenden Falschinformationen zu füttern und ihn so zu veranlassen,  sämtliche Unterstützer Engelens in die Nähe von Reichsbürgern zu stellen.

Jedenfalls wusste Dave Möbius noch lange nach Franks Verhaftung, am Samstag dem 11. Mai (2019),

ne, ich bin alleine abgehauen„.

Zur Frage, ob Deutschland für Dave nicht sicher war, sagte er,

das war mir auch schon vorher klar„.

Und zu der Frage, ob Frank wisse, wo Dave lebe, sagte er,

Der Frank weiß gar nichts:

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WIR ALLE haben dem Richtigen geholfen!

[Edit 03.01.2020:]
Frank Engelen kam am 19.12.2019 in Chemnitz frei.

Das ist nun, am heutigen Heiligen Abend, dem 24.12.2019 natürlich kaum noch eine Meldung wert.

Auch am 19.12.2019 war das keine große Überraschung, denn aus Kreisen (genauer: Fluren) war schon am 06.12.2019 zu erfahren, dass er am 19.12.2019 freikommen würde.

Bezeichnender Weise stand dann auch die ganze Habe Franks sofort in Chemnitz zur Verfügung, um Frank mit dieser Habe und ohne Taxi-Geld an die Luft zu setzen.

Man wusste, sagte und handelte also schon wie von langer Hand geplant, dass Frank heute rauskommen soll. Wissen kann man als Jurist das genau genommen nur auf Grund von nicht mehr aufrecht zu haltenden Haftgründen. Dass man Frank mit diesem Wissen aber noch in Haft behielt, wird auf jeden Fall noch sein Nachspiel haben. WIR ALLE haben dem Richtigen geholfen! weiterlesen

Der beste Richter

[Chemnitz 06.12.2019, so oder anders geschehen]:

Eigentlich müssten sie Frank Engelen gleich heute mit einem Heiligenschein entlassen haben, so der Kommentar des Prozessbeobachters vom Bernhard Schreiber.

An diesem Tage sagte eine 15-Jährige aus, wie es so zugehen kann, wenn man in staatlicher Obhut ist.

Aber die Richterin unterbrach die Zeugin immer wieder mit neuen Fragen. Dies ging wohl so ungefähr drei Male so, bis der Jugendlichen der Kragen platzte und sie fragte:

„Warum fragen Sie mich denn überhaupt, wenn sie die Antwort gar nicht hören wollen?“

So wurde denn das Thema weg von den Fluchtursachen – nein, besser Fluchtgründen – gelenkt, hin zu den Einzelheiten derselben.

„Darauf möchte ich nicht antworten.“

„Doch du musst“

„Ich will aber nicht.“

„Ich möchte dich ja nicht in Beugehaft nehmen, aber du bist zur Aussage verpflichtet.“

„Nein. bin ich nicht, ich habe Aussageverweigerungsrecht.“

Dann reichte es auch dem Angeschuldigten Frank Engelen und er warf ein:

„Das, was Sie hier mit der Zeugin machen, machen Sie mit mir schon die ganze Zeit!

Und nun muss Ihnen sogar schon eine 15-Jährige den Kopf waschen.

Natürlich hat sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sie muss sich nicht selbst belasten und auch nicht ihre Familie.“

„Aber davon sind wir hier ganz weit weg.“

„Sie hätten die Zeugin über ihr Aussageverweigerungsrecht belehren müssen – und zwar vor ihrer Befragung, ganz egal wie weit weg Sie von irgend welchen Fragen sind.“

„Herr Engelen, warum haben Sie nicht Jura studiert?
Sie wären der beste Richter!“

Der Staatsanwalt allerdings, als er realisierte, dass die Zeugin 15 ist, kam auf den Reflex, die Öffentlichkeit auszuschließen. Natürlich war das für StA Wunderlich eine große Überraschung, schließlich sprach die Staatsanwaltschaft Dietmar Seher von T-Online gegenüber noch von Kindesentziehung. Dann allerdings hätte die Öffentlichkeit noch eher ausgeschlossen werden müssen, als bei einer 15-Jährigen, die auch im vorgeblichen Tatzeitraum kein Kind mehr gewesen war.


Über die weiteren Gründe für die Meinung dieses Prozessbeobachters wird in Kürze berichtet: Ganz große Oper!

Das Beitragsbild zeigt den Engel von Chemnitz, fotografiert von Hans-Jürgen Görner.

Die Statue wurde schon 1997, lange vor Engelens Präsenz in Chemnitz errichtet.

(Un-)Rechtsstaat Deutschland: kein Schutz für Schutzengelchen

(Un-)Rechtsstaat Deutschland:

kein Schutz für Schutzengelchen

Deutschland 31.10.2019: Das auseinander fallende Land kann die tiefgreifenden Risse in seiner Bevölkerung nicht länger verbergen.

Während die Einen am Reformationstag der Reformation und Aufklärung gedenken, die unser Land zu Wissenschaft, Fortschritt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit brachte, feiern die Anderen Halloween und üben mit „Süßes oder Saures“ ganz spielerisch die Erpressung.

Viele eindimensional denkende Menschen sehen bei der Suche nach dem richtigen Weg nur noch in rechts und links, doch hier soll die
Betrachtung einmal auf gerecht oder gelinkt gelegt werden.

Fangen wir damit an, worauf ich hinaus will. Der von mir geliebte Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist kurz und knackig und besteht mithin aus nur vier kurzen Sätzen:

(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Meinetwegen dürfte er auch bleiben, wie er ist, wenn da nicht zwischen dem Satz eins und dem Satz zwei eine riesengroße Lücke klaffen würde – jedenfalls in der Anderen.

Viele Menschen meinen, der erste Satz des Grundgesetzes beschreibe ein der Logik imanentes unumstößliches Gesetz – quasi einen Anspruch, der aber mit der Wirklichkeit des Lebens nicht viel zu tun hat und zu dieser folglich Abstand hat und haben darf.

Und dann kommt eben: – – – Die Lücke – – – und alles Weitere, das man sich schon längst  nicht mehr so genau merken muss.

Dächten wir uns Satz eins einmal weg, dann müssten wir das erste Wort „Sie“ des Satzes zwei ersetzen mit „Die Würde des Menschen“. Dann würde das Grundgesetz wie folgt beginnen:

(1) Die Würde des Menschen zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. …

 

Nur in einem Staat, in dem alle staatliche Gewalt ihren Achtungs- und Schutzpflichten nachkommt, könnte der Anspruch Wirklichkeit werden.

Dort aber, wo Entwürdigungen nicht verfolgt werden oder gar von staatlicher Gewalt selbst begangen werden – dort ist auch die Würde antastbar.


Was ist „Würde“?

Die Juristen unter den Staatlichen Gewalt-Anwendern – mithin dessen ‚Organe der Rechtspflege‘ sagen, dass die Würde ihren Ausfluss findet in den im Grundgesetz nachfolgenden Grundrechten, den grundrechtsgleichen Rechten, sowie weiteren
Ausfluss in den übrigen grund- und einfachgesetzlichen Rechtsnormen u. s. w..

So kommt die richterliche Achtungspflicht der Menschenwürde bei Straftatverdächtigen u. A. zum Ausdruck durch:

Die Wahrung der Würde muss

allen staatlichen Gewalt-Anwendern
erste und vornehmste Pflicht

sein und zwar auch denen, die es mental nicht bis zum zweiten Satz schaffen.

Darf man auf die Verringerung der Anzahl pflichtvergessener Steuergeldverschwender, kleiner Geister, oder zum Bösen geneigter Menschen hinwirken?


Ja, man darf, denn die Lehre ist frei und den Deutschen sind Selbsthilfe- Widerstandsrechte gegeben.

Wir sind das Volk,

dass sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt.

Und zwar auch dann, wenn die staatlichen Gewalt-Täter ihre Pflichten lieber vergessen wollen, als sich in ihrer Pflichterfüllung messen lassen wollen.

Gehören also Richter, die sich nicht zu ihren Pflichten bekennen – ja nicht einmal nach Aufforderung ihren Richtereid wiederholen noch zum Deutschen Volk?


Als Christ im christlichen Abendland mit seiner jüdisch/christlichen Werte-Tradition darf ich nicht nur auf Besserung hinwirken, sondern ich soll es auch. Die Frage ist nur: Wie?
Die Antwort steht in Römer 12,21:

Lass dich nicht vom Bösen überwinden,
sondern überwinde das Böse mit Gutem!


In Deutschland gibt es

ein Schutzengelchen,

das schuf für jugendliche Insassen fliehenswerter Heime einen Lichtblick und bot ihnen damit nicht nur Zufluchtsort, sondern gleichzeitig noch Schutz und Hilfe an. Ohne dass es auf ein Glaubensbekenntnis dieses Schutzengelchens ankommt, muss man aber sagen, dass es insoweit nach dieser Prämisse gehandelt hat. Dementsprechend entsetzt ist die interessierte Öffentlichkeit, darüber, dass dieses Schutzengelchen – namentlich Frank Peter Engelen – dafür ins Gefängnis geworfen wurde.

Doch damit der Entwürdigungen noch nicht genug. Man isolierte ihn, lies ihn zusammenschlagen und versucht ihn nach wie vor zu psychiatrisieren.

Man sich diesem Fall in Kurzform oder in chronologischer
Reihenfolge
annähern. Und wer die aktuellen Emotionen einatmen will, der lese gleich weiter!


Eine Unterstützerin vermeldete mir,

was passiert war

und kurz danach die eindeutige Aufforderung,

Joachim, tu was!

Also tat ich etwas,

das im Rechtsstaat hätte wirken müssen und
im Unrechtsstaat nach hinten los gehen musste,

in Gänze nachzulesen in der Anlage EN072SWeg, dem

Scheiterweg des Klageziels Z120.PDF.

Man beachte, dass die in dieser Anlage eingebundene EUGH-Urteil zur Individualbeschwerde Nr. 47274/15, welches in solchen Fällen die

Beweislastumkehr

als gegeben ansieht, einen anderen Fall betrifft.


Gelbe Karte an die
2. Kammer zweiten Senats des BVerfGs:Es wird festgestellt, trotz der Verpflichtung zur Achtung und Schutz der Würde des Menschen tatet ihr nichts zur Abwendung der Gefahr von Leib und Leben!Bitte buchstabieren Sie:

r h e k m u t s a l s i e w e B ?

Und wenn diesem Engelchen auch nur eine Flügelsfeder gekrümmt wird, dann seit ihr, liebe Richter, daran

wegen unterlassener
Hilfeleistung mitschuldig!

Eine Richterschaft beherrscht das Deutsche Volk und bekennt sich nicht zu unveräußerlichen Menschenrechten.
Sie dient ihm nur mit Ignoranz, als habe dieses Volk seine Rechte schon veräußert – es sei denn: Die Richterschaft erkennt ihre mutmaßlich eigenen Interessen, der Aufrechterhaltung des schönenen Scheins.

– Das gehört geändert,
denn das Volk interessiert die Wirklichkeit! –


Doch damit nicht genug. Auf ungeklärten Wegen wurden ungeahnte Kräfte aktiv, so dass T-online sich ungefragt zu Wort meldete und dieses Engelchen samt seinem ganzen Unterstützerkreis diskreditierte, indem sie diese in die Nähe der Reichsbürger rückten.

Natürlich hat man zu diesem schlecht recherchierten Artikel ein Recht auf Gegendarstellung. Doch um dieses durchzusetzen, müsste man wieder zu der gleichen Gilde (der Richterschaft) pilgern, diese für ihr Tätigwerden bezahlen (bis über 4.000 €!) und auf ihr sicher zu verneinendes Wohlwollen hoffen – was dann aber weniger witzig, als aberwitzig ist.

Was also liegt näher, als die verlangte Gegendarstellung selbst zu bringen und die Nachricht über den Skandal selbst zu verbreiten?

Wer in guter jüdisch/christlicher Tradition steht und über das
alttestamentliche Bibelwissen verfügt, braucht sich nicht zu wundern. Solches tat auch schon der Hinterbliebene eine historischen Skandals und „… sandte sie in das ganze Gebiet Israels. Wer das sah, der sprach: Solches ist nicht geschehen noch gesehen, seit … (Richter 19, 29+30).“


Der Kreis dieses Beitrags schließt sich mit der Sorge, dass die Spaltung des Landes in

die Einen und die Anderen

erst einmal noch weitergehen wird. Während

die Einen unter Justitis leiden und für sie kein einziger Rechtsweg vorhersehbar oder kalkulierbar ist,

leiden die Anderen unter Ignoranzia, wobei sich kein Organ der Rechtspflege mehr traut, die Gerechtigkeit um ihrer selbst willen zu suchen, wo das ganze Corps sich schon aufs Unrecht geeinigt hat. Aus dieser Sicht wäre es ja noch schöner, wenn jedermann sein Recht in überschaubarer Zeit finden könnte. Wenn das so wäre, kämen ja noch mehr auf die Idee, ihr Recht zu suchen.

Die Angst vor dem Ausbruch der Gerechtigkeit im ganzen Land ist
bei einem Multimilliardenskandal wie dem vorliegenden nicht zu unterschätzen!

Ihr is zu begegnen mit
Fürchtet euch nicht!

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Fürchtet euch nicht!

Long Post als Sammlung von Beiträgen von Dirk Müller über Mark Mobil, Sarah Lesch, Ken Jebsens, Edward Snowden und Kevin Shipp bis hin zu Dominic Schabert zum Thema

Furcht vor der Nutzung der Freiheit

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