Schlagwort-Archive: Rechtsverweigerung

Kommt bitte wieder zahlreich nach Erfurt!

Hallo ALLE miteinander,

Letzter Aufruf.PDF von der Beklagten Claudia May, die behauptet, wegen eines „Erlasses des Thüringer Justizministeriums vom 20.10.2011, Az. 4110/E – 3072/11, über AL V und AL IX“ strafverfolgt zu werden.


Der Termin ist angesetzt am:

09.09.2019 – 09:00 Uhr
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
Sitzungssaal E.43 (Erdgeschoss)

99084 Erfurt


Mehr im letzten Beitrag


Kommt bitte wieder zahlreich nach Erfurt!

Hallo ALLE miteinander,

am 9. September 2019 um 9:00 Uhr Landgericht Erfurt, Fortsetzung des Strafverfahrens, Az. 5 Ns 501 Js 31517/11, besteht hinreichend Gelegenheit, sich von der Justizakrobatik „Strafverfolgung der vorsätzlich sittenwidrig Justiz-Geschädigten“ zur Verhinderung der – Vollziehungspflicht der Rechtskraftwirkung – bestandskräftiger Urteile zu überzeugen.

Zwischenzeitlich sind „neue“ beweisentscheidende Tatsachen zu berücksichtigen.

Das Thüringer Finanzministerium hat der Strafangeklagten Claudia May am 3. April 2019 – erstmalig – mitgeteilt, dass ihr die Erlösauskehr aus dem ersten sittenwidrig schädigenden Verkaufsgeschäft ihres Wohn- und Unternehmenseigentums in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, zusteht.

Die Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff. und die vorsätzlich sittenwidrig schädigende Unterschlagung der illegalen und deliktischen Erlösauskehr mit Grundstück am 20. Oktober 1993 bestreitet das zuständige Thüringer Finanzministerium bis gegenwärtig andauernd.

Das gesamte Amts- und Justizhandeln ist in diesem Fall – über den 3. Oktober 1990 hinaus – auf

  • die Verdunklung, Vertuschung der Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff.,
  • die Unterschlagung der illegalen und deliktischen Erlösauskehr mit Grundstücksübereignung am 20. Oktober 1993, sowie
  • die systematische Potenzierung des SED-/DDR-Nachfolge- und Justizunrechts, vorsätzlich sittenwidrigen „wirtschaftlichen, gesundheitlichen, immateriellen“ Schädigungen, die Existenz- und Lebensvernichtung der Rehabilitierungs-, Vermögens- und Wiedergutmachungsberechtigten gerichtet.

Herzliche Grüße
Claudia May


Der Termin ist angesetzt am:

09.09.2019 – 09:00 Uhr
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
Sitzungssaal NN

99084 Erfurt


Leak6 fragt sich, warum die Unrechtsketten immer länger werden und nicht irgendwann einmal in einem gerechten Endpunkt münden.
Jesus sagt es ganz einfach (Joh. 8, 34):

Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.

Nach diesem ist es unmöglich, dass sich der im Unrecht gefangene Staat durch Organe befreit, die selbst im Unrecht gefangen sind.

Behaupteter Weise fürchtet man wohl einen existenzvernichtenden

Dominoeffekt der Gerechtigkeit!


Weiterführende Links:


Begleitete Berufung in Stade – Update: Überraschungsverordnung

Joachim Baum – Bielefeld, den 13.06.2019

Manchmal weiß man nicht, wie einem geschieht.
Manchmal weiß man nicht, wer einem geschehen läßt.
Manchmal weiß man nicht, in welcher Lage man ist, was mit einem gespielt wird und was der richtige Ausweg.

Am 27.08.2018 wurde eines von über 60 Unsinnsverfahren gegen ein sich selbst so nennendes Stasi-Stalking-Opfer betrieben, welches allerdings mit einem sehr gut begründeten Freispruch endete. Bernd Schreiber und ich beobachteten und ich berichtete, dass sie gar keine Freisprüche mehr will.

Die Staatsanwaltschaft konnte der Begründung des (vorliegenden) Urteils nicht folgen und legte Berufung ein (Schriftsatz bekannt).

Der Anwalt der beschuldigten Frau und auch Leak6 konnten nicht erkennen, in wie weit die Berufung die Urteilsbegründung widerlegen würde.

Am 11.03.2019 war schon eine Berufungsverhandlung geplant, deren Absage mich erst erreichte, als ich schon auf der Anfahrt, nahe Hamburg war.

Ob die Richterin so plötzlich erkrankte, weil sie selbst auch erst so kurzfristig von meiner Anreise erfuhr, verzichtete ich abzuklären.

Bezüglich der Differenzen in der Widerlegung der Berufung zwischen dem Anwalt und mir verzichtete ich auf die Abklärung.

Die bemitleidenswerte Frau hat eine etliche tausend Seiten starke Akte, die wegen ihres Umfangs jeden neu hinzukommenden Begleiter dazu zwingt, über lange Zeit auf eine umfassende Kenntnis der Sachlage: – – ? — ? — Ja, richtig: zu verzichten.

Mehrere der parteinahen Beteiligten hatten eigenen Angaben zufolge zwischenzeitlich erhebliche gesundheitliche Probleme, aufgrund derer auch bei der Binnenkommunikation auf nicht gerade wenig verzichtet wurde.

Jetzt ist des Verzichtens genug!
Jetzt wird das Aufdecken und Anschauen angesagt.
Jetzt gibt es das Versprechen, Versäumtes nachzuholen.
Jetzt ist zu einer neuen Berufungsverhandlung geladen.

Ergebnisse scheinen so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Und ich freue mich auf die Entdeckung zahlreicher – jedenfalls für mich neuer – in allen möglichen Bezügen zu ziehender Lehren.

Montag, den 29.07.2019 – 10:00 Uhr
Strafsache NZS 30 Ns 134 Js 4521/18 (101/18)
– Berufung der StA wg. Sozialbetrug –

Landgericht Stade
Wilhadikirchhof 1
Saal lt. Aushang

21682    Stade

P. S., 28.07.2019: In Stade gibt es die Hausordnung als Kinder-Überraschung. Wahrscheinlich wollen sie dort „ich sehe was, was du nicht siehst“ spielen, in Anwendung des Mottos, ich weiß noch etwas, was du nicht weißt.

Ich hätte ja gedacht, dass die Hausordnung eines öffentlichen Gebäudes, wie die aller anderen Verordnungen dazu gedacht ist, dass man sich darauf einstellen und danach richten kann. In Stade aber weit gefehlt. Ich fragte sie wohl an, aber ich bekam sie nicht.

Stattdessen bekam ich einen Hinweis, den ich gar nicht gefragt hatte, nämlich wer für sitzungspolizeiliche Anordnungen zuständig sei. Wer wünscht sich schon eine sitzungspolizeiliche Anordnung?

Ich muss also 286 km fahren, um die Verordnung vor Ort einzusehen. Was mache ich nur, wenn ich dann z. B. lesen werde, dass das Tragen von karierten Hosen verboten ist? Ob ich sie dann – vor Ort, versteht sich – fallen lassen muss?

Weiter frage ich mich natürlich, was für ein Dienstverständnis die Staatsdiener in Stade haben. Die Erfurter hatten jedenfalls keine Hemmungen mir ihre Hausordnung zu schicken. Dort ist ja auch die Ndrangheta die Herrin ihrer Hochburg. – Es ist halt jeder für irgend etwas gut. – Man muss sie wohl einfach nur liebhaben.

BGH in gemütlicher Filterblase

Letzte Woche wurden 22 neue oberste Richter gewählt.

10 davon sind für zwei neue BGH-Senate vorgesehen, denn der BGH scheint ein klein wenig überlastet zu sein, wie auch schon Thomas Fischer zu berichten wusste. Der inzwischen ex-BGH-ler beklagte schon damals, dass deren Entscheidungen „in 90 Prozent der Fälle aber ohne Lektüre der Akten“ ergingen.

Aber nicht nur beim BGH, auch in Erfurt sind Richter am Limit.

In Berlin lassen Richter inzwischen dringend verdächtige Straftäter einfach frei, weil sie ihnen nicht rechtzeitig den Prozess machen können.

Das ‚WIE‘ der Ernennung und die Unabhängigkeit der Justiz stehen häufig in der Kritik.

Bemerkenswert allerdings ist nun, dass diese personelle Entlastung beim BGH nicht einmal erwünscht zu sein scheint. So meint die BGH-Präsidentin Bettina Limperg lt. obiger Quelle,

„Neue Richterstellen führten nicht unbedingt zu mehr Rechtssicherheit.“

und sieht für den BGH nur die 3 Aufgaben:
– Grundsatzfragen zu klären,
– Einheitlichkeit in der Rechtsprechung zu schaffen sowie
– die Fortbildung des Rechts.

Auch Limperg sieht Probleme und wünscht sich weniger Arbeit. Aber sie will lieber den Zugang zum BGH beschränken, was in den Augen von Justizopfern und Leak6 wohl nicht viel mehr, als eine gemeine Dienst-Unlust sein kann.


Offener Vorhalt

Bielefeld, 20.03.2019

Liebe Frau Bettina Limperg!

Wie wäre es denn, auch die Kontrolle der Vorinstanzen als Aufgabe des BGH zu erkennen?

Die Strafprozessordnung hat in § 338 StPO  8+3 absolute Revisionsgründe und die Zivilprozessordnung in § 547 ZPO nochmals 6.

Alle diese Gründe – Verfahrensfehler und – Verstöße, fahrlässige und vorsätzliche – werden von 42 handverlesen zugelassenen Experten in jährlich 3.800 Fällen Nichtzulassungsbeschwerden herausgearbeitet. Von diesen hält der BGH nur rund 5% für berechtigt; diese so nachträglich zulässigen Revisionen sind dann aber zu 80% erfolgreich. Bei den von Anfang an zulässigen Revisionen liegt die Erfolgsquote aber bei nur 40% (ebenda, weiter oben). Würde man unter den 95% als unzulässig abgewiesenen NZBs blind würfeln, um die Zulassungsquote von 5% bis auf 10% zu heben, könnte man dadurch selbst im schlechtesten Fall die Erfolgsquote der beschwerdebedürftigen Revisionen nicht unter die der von Anfang an zugelassenen Revisionen drücken. Die Konsequenzen dieser statistische Wahrheit:

Der BGH müsste mindestens doppelt so viel Arbeit leisten, wie er es derzeit tut, wenn um die Rechtfertigung seiner Arbeitsaufnahme auf das gleiche Niveau abzustellen, wie es schon die von ihm zu kontrollierenden Gerichte im Durchschnitt tun.

Die Diskrepanz von der selbst genehmigten Arbeitsrechtfertigung bis zur allgemein anerkannten Nachprüfungszulässigkeit stellt für die zu kontrollierenden Gerichte eine große Verlockung dar, willkürlichen Falschentscheidungen die Revisionszulassung zu verwehren. Dies ist nicht hinnehmbar, denn damit wird der

weitere Niedergang des Rechtsstaates vorprogrammiert.

Lügende Richter treten nach der Erfahrung der Rechtshilfeinitiativen regelmäßig auf; allein auf ihren Richtereid zu bauen, ist mittlerweile nicht mehr Zielführend.

Die geringe Zulassungsquote von nur 5% ist aber nicht nur nicht gerechtfertigt, sie macht auch

die Arbeit bis zur Erlangung
einer zugelassenen Revision
20 mal so teuer!

Die heile Welt in Ihrer Filterblase – wo mehr als 90% als offensichtlich unzulässig erscheint (Th. Fischer) – kann jedenfalls außerhalb derselben so nicht wahrgenommen werden.

Die von Ihnen erwünschten weiteren Zugangsbeschränkungen könnten auch einzig den Abstand vom internen Eindruck Ihrer heilen Welt zu außerhalb noch weiter vergrößern.

Eine Erhöhung von 17 auf 19 Senate kann die als geboten erscheinende Abhilfe jedenfalls mit großem Abstand nicht bewirken!

Nach diesem würde ich mir von Ihnen ein Umdenken und ein eindeutiges Bekenntnis zur Kontrollaufgabe der Vorinstanzen wünschen.

Mit freundlichem Gruß
Joachim Baum


Weiterführende Links:

  • Rede von Bettina Limperg beim Festakt zum 60-jährigen Jubiläum der Behörde am 22.02.2018 in Bonn:

Strafsache Langhans, Pörings am AG-MG: Ds71-18 @2018-07-10

Nein, das auf dem Bild sind nicht die vier Clowns, von denen der letzte Beitrag sprach.

Es sind (1.) nicht vier und (2.) sehen sie offensichtlich auch nicht aus wie Clowns.

Es sind Menschen, die – jeder für sich betrachtet – die Dinge sehr richtig machten. Man könnte sie deshalb als Richtigmacher bezeichnen, doch dazu später mehr.

Weiter sind es (ziemlich) geduldige Menschen, geduldig nämlich, im Ansehen und über sich ergehen lassen eine ziemlich große Sauerei.

Ob man eine große Sauerei in einen kurzen Beitrag pressen kann, sei einmal dahin gestellt – ein etwas längerer findet sich

<hier>.

Zeter und Mordio

Landesgerichte bringen Bundesrecht um
und der Bund merkt es noch nicht einmal!
Nun wird ein Anwalt gesucht! Zeter und Mordio weiterlesen