Wie Leak6 bereits berichtete, hatten sich formelle Fehler im Köllner Glyphosat-Zensurheberrechtsprozess angedeutet. Nun ist es raus:
Die (sehr teuren) Anwälte des Bundesinstituts für Risikobewertung schafften es selbst in 5 Versuchen nicht, den Anwälten von Fragdenstaat.de die einstweilige Verfügung (auf Unterlassung der Veröffentlichung) ohne Fehler in Stempeln oder Unterschriften zustellen.
Dies hat die Rechtsfolge, dass Fragdenstaat.de und auch alle anderen (denn vor dem Gesetz sind ja alle gleich) das versuchter Weise verbotene Gutachten wieder veröffentlichen dürfen. Dieses Recht ist ein weltweites Recht, wie es z. B. die UN-Menschenrechtserklärung, Resolution 217 A (III) in Art 19 sagt:
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.„
In Deutschland faselt man natürlich lieber von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und von den Schranken dieser Freiheit (ebenda, Abs. 2GG) in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Und hier brachte nun das Bundesinstitut für Risikobewertung Urheberrechte in Stellung, um die Veröffentlichung der Studie zu untersagen – ohne jedoch das Recht jedes einzelnen zu beschneiden die Studie für sich selbst nach dem IFG bedingungslos anzufordern. Sie wollten also die Verbreitung erschweren, wie sich aus internen Schriften ergibt, um ihre dahin gehende Macht zu testen. Dafür also zahlen wir Steuern – pfui.
Was aber hat es mit der Studie inhaltlich auf sich?
Nun, es ist schwer zu lesender Stoff und ganz bestimmt versteht Leak6 das meiste falsch:
- Ausgangspunkt ist (Vorwort, Abs. 2) die Einschätzung eines internationalen Instituts (IARC), dass der Wirkstoff Glyphosat „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen (Gruppe 2A)“ sei.
- Auf halber Strecke (S. 3 von 6, erster Absatz) wird von Tierversuchen mit Dosen berichtet, die „beim Menschen bereits nach einmaliger Aufnahme zu Todesfällen führen“ können.
- Gegen Ende (S. 4, 2. Abs.) kommt die Studie dann zu dem Ergebnis, „Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufGrundlage von elf validen Kanzerogenitätsstudien an Mäusen und Ratten … geschlussfolgert werden kann, dass bei sachgerechter Anwendung von Glyphosat als Herbizid
kein Krebsrisiko für den Menschen„ bestünde.
Als naturwissenschaftlicher Hochleistungstrottel finde ich diese Kurve eine echt stramme und urheberechtlich schützenswerte Leistung. Und das Beste daran ist, wenn das eigentliche Werk geschützt ist, kann man als wissender problemlos jede Passage daraus zitieren, also sowohl vor der Kurve wie auch nach der Kurve.
Wohl deshalb meint auch der Präsident des BfR,
„Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben!„
Deshalb finde ich es gut, was Fragdenstaat.de da macht. Sie stellen das Ding einfach allen zur Verfügung und so gelangte auch ich komplikationslos in den Genuss desselben.
Und weil ich es gut finde, dass insbesondere Bürgerrechte nicht rosten, sondern von Bürgern verwendet werden – und nicht weil fragdenstaat.de darum bäte – veröffentliche ich es auch.
hier ist es!
Reprise:
Weil es wohl die Anwälte vermasselt haben, die komplikationslose Verbreitung der Studie zu verhindern, könnte es nun sein, dass sie dafür in Haftung treten müssen. Ob das BfR nun die Anwälte verklagt?
Täte es das nicht, so wäre es ja
Steuergeldverschwendung für eine
missratene Erweiterung von
Willkürgeheimbereichen
Also wenn wir schon Steuern zahlen, dann doch bitte für eine funktionierende Verarsche (Entschuldigung).
Wo möglich haben es die Staranwälte sogar vorsätzlich falsch gemacht, nur um an ihre Anwaltsgebühren zu kommen, ohne dass ein Gericht die Rechtsmissbräuchlichkeit ihres Tuns feststellen kann und diese Drohmethode für weniger populäre Fälle erhalten bleibt.
Davor, die Studie selbst zu veröffentlichen, muss ich allerdings warnen. Man riskiert dabei, von der Bundesregierung abgemahnt zu werden.
DIESE WARNUNG
BITTE UNBEDINGT TEILEN!
Auch das noch:
Natürlich muss man auch davor warnen, diese Warnung zu vergessen, …
Könnte man nicht jemanden fragen, wie gefährlich es ist, eine solche Studie zu veröffentlichen, vielleicht jemand, der sich damit auskennt, eine Stelle oder so, die dafür geschaffen wurde, also ein Institut für Risikobewertung – quasi?
Ich werde also – und wie ich mich kenne, ziemlich wahrscheinlich – irgendwann auch noch die fraglichen Fragen fragen …