Landesgerichte bringen Bundesrecht um
und der Bund merkt es noch nicht einmal!
Nun wird ein Anwalt gesucht!
Bielefeld, den 09.02.2018
Rechtsverweigerung, die plumpe
Wie auf www.leak6.wordpress.com (siehe ebenda die
Erkenntnismittelliste ) ausführlich dargelegt, leiden wir derzeit unter der plumpen Verwehr des Justizgewährleistungsversprechens des Staates. Als ehemaliger Ausbildungsbetrieb eines Prüflings hatten wir mit der zuständigen IHK einen Vertrag ’nach Maßgabe‘ der Verordnungen, welcher nachweislich gebrochen wurde, indem dem Prüfling – ohne einen einzigen, der im Prüfungsbereich ‚Elektrische Sicherheit‘ geforderten Leistungsnachweise – eine Bestehensentscheidung zuteil wurde. Von dem in Wirklichkeit also völlig unqualifizierten Prüfling geht für ihn selbst und andere in Ausübung seines Berufs eine Gefahr aus. Als Beteiligte sehen wir uns mitverantwortlich und unser Gewissen belastet. Um die Aufklärung zu vereiteln, betrog man uns um notwendiges Wissen, das wir benötigen, um auch künftig Mogelfreiheitsbestätigungen mit Vergangenheitsbezug abgeben zu können. Wir sind somit auch in unserer Berufsfreiheit einschränkt. Weiter wurden uns viele wahrheitswidrige Auskünfte (mündlich, schriftlich und beurkundet) gegeben und unser Wort fast schon regelmäßig verdreht. Zumindest gibt es erstaunliche Parallelen:
Wer eine Aufgabe nicht zu erkennen vermag, wird sie niemals lösen.
Dies war schon das Problem des Prüflings und – wie im Bild zu sehen – auch das des Richters am 02.08.2017, aber auch das unseres ersten Voranwalts V01, der gegen sein Mandat verstieß. In Wahrheit aber wollten Richter und Voranwalt V01 ihren Auftrag gar nicht verstehen, weshalb die Rechtsbeugung dieses Richters mutmaßlich vom OVG NRW mit der sehr dreisten Lüge GL08 (siehe Lügenliste [E21] ) über unseren Schriftsatzvortrag gebilligt wurde, welche an über 450 Stellen mit der Wahrheit kollidiert. Dieser rekordverdächtige Wert war leider nicht unser einziger Grund zu Zweifeln an unserem Rechtssystem. Vielmehr fanden wir
9 normative Unordnungsmerkmale die belegen, dass die Wirksamkeit der verfassungsmäßigen Ordnung beseitigt wurde. Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingelegt. Derzeit ist unklar, wie es weitergeht. Jedenfalls benötigen wir einen Anwalt mit 100%iger Loyalität, Mut und vorteilhaft Erfahrung mit Klagen gegen andere Anwälte, sowie Entschlossenheit gegen Richter. Ein Einlesen, welches Sie machen müssen, um vollverantwortlich die Übernahme des Mandats zu entscheiden, können wir allerdings nur bei tatsächlicher Erteilung vergüten. Beim Voranwalt V01 ist jedenfalls noch ein stattliches Sümmchen zu holen. Es wird um Mitteilung gemäß § 44 BRAO gebeten.
Mit freundlichem Gruß:
Joachim Baum
2 Kommentare zu „Zeter und Mordio“