Archiv der Kategorie: Ausgangsfall des Blogs: Baum / IHK-OWL

Vater unser, § 133 BGB und die Rechtsweggarantie

Mene Fru die Isebel, die will nid so wie ick wohl will.

Zuweilen fällt es mir schwer, einem Richter zu erklären, was er tun soll.  Für gewöhnlich meine ich, mich klar genug ausdrücken zu können und verwahre mich dagegen, dass meine Anträge umgedeutet werden. Nun aber ist es mir umgedreht passiert. Erst wollte ich meine Klagebegehren im Zuge einer zulässigen Revision behandelt wissen. Weil aber mein Klagebegehren verkannt wurde, wurde mir auch die Revision verwehrt. Hilfsweise beantragte ich schon bei der Revision im Fall der Nichtzulassung, die Klageinhalte einfach einmal von Anfang an richtig zu verstehen.

Im Verwaltungsrecht gibt es nämlich die Amtsermittlungspflicht und bei unklaren Anträgen auch die Nachfragepflicht. Ein Kahnidverstan ohne nachzufragen – wie es bei mir zelebriert wurde – geht also zu Lasten des Gerichts.

Nun aber verwenden die Richter ihre selbst geschaffenen Regel, dass sie nur tätig werden, wenn ein Kläger auch weiß, ob er sie in Anspruch nehmen will, um mich weiter vom Rechtsweg abzuhalten. Sie schrieben jedenfalls, dass eine Klage bedingungs- und vorbehaltlos erfolgen müsse.

Dass das nicht geht, wussten zwar schon die Nazis, siehe RG (III 17/33), doch damit musste ich Gottlob nicht argumentieren, sondern machte es so, wie hier zu lesen.

Onkel Fred, der weiß wie’s geht!

Zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen:
Die Antwort auf
die schon erwartete, bloße Beschwichtigung.

Wer oder was Onkel Fred ist, bleibt erst mal geheim. Ich ringe aber täglich, ihm noch mehr Geheimnisse zu entlocken.

Weiterführende Links:

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

Rundmail mit falschem Betreff

Bis vor einigen Stunden gab es einige Rundmails mit dem Betreff

Anwalt gegen Gericht gesucht  (Gelsenkirchen),

welcher als solcher zwar immer noch aktuell ist, aber nicht zum Inhalt derselben Mail passte (Copy-Paste-Fehler). Richtig wäre gewesen:

Pressemeldung: Prozess um Prozessankündigung

Leak6 bittet um Entschuldigung.

Richterin nach Lügenvorwurf versetzt – Ablehnung trotzdem verweigert

fängt das Landgericht Hamburg an, dünnhäutig zu werden und versetzt nun schon seine lügenden Richter, um sie vor ihrer Entblößung zu bewahren?

Nachdem die Ablehnung der eilfertig lügenden Richterin Ebel

am zweiten Werktag nach ihrem Ausscheiden

in den Ruhestand verworfen wurde, wird nun die Richterin am Landgericht Gust zum Beginn des nächsten Quartals nach Konfrontation mit dem Lügenvorwurf am 16.04.2019 , nämlich am 01.07.2019 versetzt und zwei Tage später das diesbezügliche Ablehnungsentsprechungsgesuch verworfen.

Für die Verwerfung wurde allerdings ein Urteil bemüht, wo an der Ablehnung auch noch nach der Versetzung an ein anderes Gericht festgehalten wurde, was Leak6 durchaus als unpassenden Vergleich empfindet. Die Beschwerde ist aus Sicht von Leak6 ohnehin berechtigt, weil die Versetzung für Leak6 unvorhersehbar war. Doch weil auch über die Zielsetzung von Leak6 gelogen wurde, dreht sich das Ablehnungskarussell auch gleich noch eine Runde weiter.

Leak6 fragt nach
(zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen).

Die vorausgehende Verweigerung.

Pressemeldung: Prozess um Prozessankündigung

Bielefeld, den 12.07.2019
Pressemeldung [PDF]

Prozess um Prozessankündigung!

Er hat nicht weniger vor, als den gesamten deutschen Rechtsstaat umzukehren – und zwar von seinem Kopfstand zurück auf die Füße.

Nachdem er feststellen musste, dass Richter wie (Staats-)Anwälte sehr kreativ werden können, um ihre Willkürherrschaft zu behaupten, setzt er auf Öffentlichkeitskontrolle für Rechtsprechung und Strafverfolgung sowie auf konsequenten Widerstand gegen die Beseitigung der grundgesetzlichen

Gewaltwirkungsordnung.

Nach dieser – so der Entdecker des „erfinderischen Richters“ – benötigt jede richterliche Befassung, weil ja alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, einen Ausgangspunkt im Volk. Dieser Punkt ist normalerweise der Kläger mit seiner Klage, aber er fehlt, wenn Richter Vorbringen oder Sachverhalte frei erfinden. Die Folgen für den Rechtsstaat sind ebenso desaströs, wie für die Menschen, die ihn – früher oder später – alle einmal in funktionsfähiger Art und Weise brauchen. Schon jetzt vergisst der ’soziale Bundesstaat Bundesrepublik‘ dass er gleichzeitig Rechtsstaat ist und hängt einen zunehmenden Teil der Bevölkerung vom Justizgewährleistungsversprechen ab.

Über lügende wie erfinderische Richter kann sich der Bielefelder Bürgerrechtler inzwischen gar nicht mehr empören, sondern setzt sie einen nach dem anderen auf das von ihm betriebene Ablehnungskarussell, welches mittlerweile zum raketenartigen Selbstläufer wurde. Der Benutzer klarer Worte eckte natürlich auch bei seinem Exanwalt an, welcher (laut Staatsanwaltschaft) nicht einmal seine Mandatierung wahrzunehmen vermochte. Und zwar weil Öffentlichkeitskontrolle nur funktioniert, wenn die Öffentlichkeit auch informiert ist. Ob die Einladung zur Prozessbeobachtung4 seines Anwaltshonorarprozess wahr ist oder verleumderisch, ist die zu klärende Frage am Donnerstag, den

18.07.2019 – 13.30 Uhr
im Saal A 045 (Erdgeschoss),
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg.


Pressemeldung als PDF

Weshalb es Leak6 gibt

Wegen dieser Fehlentscheidung wurde ich zum Justizkritiker.

Ich bemerkte, dass die Ausschüssen zu kommende Geheimhaltung nicht allein rechtmäßige Interessen schützt, sondern auch übelste Machenschaften – und zwar nicht nur im kleinen (wie bei mir der Prüfungsausschuss), sondern auch im großen (wie bei Germanwings der Untersuchungsausschuss, siehe dazu auch mein Gutachten).

Weiter wünschte ich mir öffentliches Interesse zur Kontrolle der Justiz und bemerkte dass es anderen (wie z. B. Dave und Pia Möbius, Angela Masch und Jo Conrad, siehe dazu meine Engelen Timeline!) noch viel schlimmer geht.

Da ich mir immer die Werkzeuge beschaffen oder machen konnte, die ich brauchte, sah ich nun mich berufen, dem Rechtsstaat so weit wie möglich aufzuhelfen. Die weiteren Highlights sind im Selbstlob für die Presse zu finden. Sie reichen bis zu dem derzeit anhängigen Fall Frank Engelen in dem ich mich teilweise selbst wiederentdecke und zu der Erkenntnis, dass es nicht selten auf das richtige Wording ankommt. Dieses Umfasst Begriffe wie „Klageinversion“, „Willkürgeheimbereiche“, „Gewaltwirkungsordnung“ und last but not least den

erfinderischen Richter„.

Das ich letzteren nicht erfinden, sondern nur entdecken konnte ist das eine –

dass er vollumfänglich totgeschwiegen wird das andere.

Dabei tritt er so gut wie überall auf, wo ich nur hinsehe. Und auch in meinem Ausgangsfall musste ich nun nochmals meine zweite Verzögerungsrüge mithilfe dieser Figur erklären

(hier PDF).

 

P. S.:
Ach ja, dass ich etwas gegen und etwas für Anwälte habe, macht mich besonders froh – wobei ich gleich noch einmal zur Prozessbeobachtung am

18.07.2019 – 13:30 Uhr in Hamburg

einlade. Noch viel mehr aber freue ich mich – als bisheriger Einzelgänger auf nun neuen Wegen – über

die vielen wertvollen Menschen,

deren Bekanntschaft ich machen durfte und die mir der größte Gewinn sind.

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt

Während der Beitrag vom 25.02.2019 über den

lügenden Richter Frind

  • schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers
  • nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne,

komme ich nun nicht mehr umhin, auch einmal ein paar grundsätzliche Erwägungen zum juristisch relevanten Sprachgebrauch zu machen.

Es gibt in Deutschland über tausend Gerichte, über 10 tausend Richter, über 100.000 Verfahren im Jahr und über 70 Jahre Grundgesetz. So ist es schon bemerkenswert, dass es bei weit über 10 Millionen Verfahren noch niemals einen lügenden Richter gab, der eben deswegen abgelehnt wurde.

Weiter ist es doch sehr fraglich, ob das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt in irgend einer Weise als erfüllt angesehen werden kann, wenn von den Richtern anstatt des Klagevorbringens irgend etwas Verdrehtes (siehe die von Leak6 gelistete Gehörsverletzungsmethode Nr. 2) oder sogar ganz etwas anderes bearbeitet wird.

Vorliegend traut sich nämlich kein Richter daran, im Zuge der Beurteilung der Berechtigung meiner Besorgnis der Befangenheit des lügenden Richters Frind überhaupt einen lügenden Richter zu thematisieren. – Mithin der Grund, warum immer wieder weitere Richter abgelehnt werden (müssen) und das Ablehnungskarussell nicht zum Stehen kommt.

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt weiterlesen

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter

Während der Beitrag vom 25.02.2019 schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne, will ich es nun wissen und diesen Schrei nicht überhören.

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter weiterlesen

Neue Ladung in eigener Sache

Von dem von mir zwar ungern aber notgedrungen betriebenen und
sich – mehr oder weniger lustig – drehenden

Ablehnungskarussel

fand ein Richter am Amtsgericht namens Dreyer auf korrekte Art und Weise den Absprung:

Er beantwortete Tatsachenfragen ohne Ablenkungsmanöver und schickte die Antworten zu mir. Die ergaben, dass er ordnungsgemäß gearbeitet hatte indem er meinem Gegner zeitnah zustellte. Die übrigen Anfangsverdachte rangierten seitdem im Bereich einfacher Flüchtigkeitsfehler und Missverständnisse; waren seitdem jedenfalls Bagatellen.

Weil ich so selbst nicht mehr an die Berechtigung meiner geltend gemachten Besorgnis glauben konnte, stand ich von meiner Ablehnung ab und zog ich mein

Ablehnungsentsprechungsgesuch

zurück.

RiaAG-HH Dreyer gilt seitdem als von mir unbescholten!

Allerdings ist es nun auch wiederum nicht so sicher, als dass ich nun auf ewig für ihn meine Hand ins Feuer legen würde. Sollte er sich doch unakzeptable Klopper leisten (also neue Ablehnungsgründe), so muss auch er wie alle anderen mit einer Ablehnung rechnen.

Nur in einem solchen Fall hätten dann andere Richter über die Berechtigung meiner Besorgnis gegenüber RiaAG-HH Dreyer zu entscheiden; nur in diesem Fall wäre es wichtig, dass meine Sache nicht in die Hände von möglicherweise voreingenommenen Richtern gerät; und nur zu diesem Zweck unterliegen die im PDF des letzten Beitrags zu erkennen gegebenen Richter

meiner Ablehnung.

Als ich mit dem Texten jenes Schreibens fertig war, fand ich die sehnlich erwartete herzliche Einladung von Dreyer. Ich komme gern.


Wegen angeblich beleidigender Einladung zu einer Prozessbeobachtung eines Anwaltshonorarprozesses
ist derzeit anberaumt:

Rechtsanwalt RA1 / Joachim Baum
04.07.2019 – 13:30Uhr jetzt:
18.07.2019 – 13:30Uhr

36a C 227/18

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
Saal A 045, Erdgeschoss

20355 Hamburg

Diese Sache sollte zunächst mit dem Anwaltshonorarprozess selbst verbunden werden, wogegen Joachim Baum allerdings ein presserechtlich notwendiges Einladungsprivileg geltend machte.

Neue Ladung in eigener Sache weiterlesen

Liebe Richter am AG-HH: Rosinenpicken is nich

 

Liebe Richter am AG-HH:

Bitte lasst euch es schon vorab gesagt sein:

Rosinenpicken is nich!

Auch könnt ihr nicht einfach einen der Sache dienenden Restrukturierungsantrag ignorieren und immer so weiter wursteln, wie bisher. Nicht zuletzt werde ich die Messlatte, dass

eilfertig lügende Richter
in der Rechtsprechung nichts zu suchen haben,

wegen euch nicht absenken.

Das obige Ansage enthaltende Schreiben kurvt mit Unterschall irgendwo zwischen Sachlichkeit und Emotionalität herum – enthält aber jedenfalls auch eine saftige Anhörungsrüge und eine Richterablehnung. Mehr hier im PDF.

Titelfoto: Uwe Wagschal  / pixelio.de

Eilfertig lügende Richterin hat endgültig fertig

Gegenstand dieses Beitrags ist ein weiteres Mal die unterschiedliche Bewertung eines Sachverhalts aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Auslösender Vorfall war die Zurückweisung eines Ablehnungs-Entsprechungs-Gesuchs gegen RiaAG HH Dr. Martin durch RiaAG Frind, welcher zunächst einmal eindrucksvoll unter Beweis stellte, dass es noch schlimmer geht, als nur einen Beweis nicht zuzulassen:

Frind teilte die zahlreich gegen Martin sprechenden Besorgnisgründe in drei Gruppen, von denen er zwei Gruppen isoliert voneinander behandelte und die dritte Gruppe überhaupt nicht. Dieses Vorgehen geißelte Leak6 als eine Beseitigung der vom Grundgesetz gegebenen Ordnung, welche aber von RiinAG HH Ebel gedeckt wurde.

Ebel gab jedoch an, Frind sei wegen einer unbefriedigend ausgegangenen Gesuchs-Behandlung abgelehnt worden, und nicht – wie es wahrheitsgetreu hätte lauten müssen, wegen zweier und der zugrunde liegenden Aufsplitterung.

Sowohl Frind, wie auch Ebel nahmen es dabei mit der Wahrheit nicht so genau, wie es Leak6 für geboten erachtet. Die jeweils vorläufigen Gipfel der Empörung waren: Eilfertig lügende Richterin hat endgültig fertig weiterlesen

Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen!

Dieser neue (1) Ablehnungsgrund wurde am 28.03.2019 entdeckt.
Ja, gibt’s den so was? – und ist das wirklich neu?
Muss man nicht vielmehr fragen, ob die Justiz wahrnehmungsgestört, doppelsichtig oder gar schizophren ist?
Ich will ins Thema einführen mit einem Vergleich zu allgemein bekanntem Stoff:

Es mag heiß diskutiert werden, wie eine Entscheidung zur
Sicherungsverwahrung von Serientätern ausfallen soll.
Bei einer solchen Entscheidung ist eine objektiv berechtigte Besorgnis der Bevölkerung und ihr Schutzbedürfnis abzuwägen, gegen das Grundrecht auf Freiheit des Serientäters, der seine Strafe bereits abgebüßt hat.

Doch wem käme es in den Sinn, dass man nicht eine, sondern mehrere Entscheidungen über die Berechtigung einer Besorgnis treffen muss – und zwar für jede Tat des Serientäters separat?
Und wenn diese Entscheidungen dann unterschiedlich ausfallen? – Soll er dann weitermachen dürfen oder nicht?

Dazu muss man erst einmal die Qualität der Frage erfassen, um die es dabei geht:

Wie eine richterliche Entscheidung auszufallen hat, ist eine an den Richter gerichtete Frage; sie zu beantworten ist Gegenstand der Rechtsprechung.
Dass aber eine Frage, eine Klage oder ein Antrag zu genau einer Entscheidung führt, ist eine Frage der Ordnung.

Lesen Sie hier weiter, wie Justiz ihre eigene Ordnung beseitigt, bzw. aus ihr versucht auszubrechen: Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen! weiterlesen

Generalstaatsanwaltschaft bescheinigt Wahrnehmungsstörungen

Generalstaatsanwältin Kalcher bescheinigt Rumpelstilzchenanwärter Wahrnehmungsstörungen

Bielefeld, 15.01.2018 [Joachim Baum]:
Streitpunkt ist die

Erteilung

eines Mandates (siehe auch hier!) von mir an einen gerne anonym bleiben wollenden Rechtsanwalt und die

mehr oder weniger zutreffende Darstellung dieser Erteilung

gegenüber dem AG-HH durch einen dritten (der zweite hatte für sowas keine Zeit), ebenso gerne anonym bleiben wollenden Rechtsanwalt.

Deshalb erzählen wir hier NICHT ihre Geschichte, sondern die der RumpelstilzchenAnwärter (RA1 und RA3). Generalstaatsanwaltschaft bescheinigt Wahrnehmungsstörungen weiterlesen

Aufregung wegen Maulkorberlass obsolet geworden

Im August 2018 regten sich Australiens Journalisten auf, dass sie nicht über einen skandalträchtigen Prozess berichten durften. Paul Barry:

„Es ist den Medien verboten, irgendetwas über einen bevorstehenden Prozess zu berichten.“ Wer wo warum angeklagt ist? Barry hebt die Schultern: Sorry, verboten. Das sei zwar der Gipfel des Absurden, aber wenn die nächste Sendung aus dem Gefängnis käme, wüssten die Zuschauer warum.

Streng genommen (und Australiens Justiz nimmt so etwas streng) durfte sogar niemand öffentlich sagen, dass man nichts öffentlich sagen durfte – deshalb Barrys Gefängnis-Scherz.

Aufregung wegen Maulkorberlass obsolet geworden weiterlesen

Einladungsprivileg zur öffentlichen Justizkontrolle

Einführung:

Im Sommer 2016 gab es im Rahmen einer beruflichen Abschlussprüfung, an welcher ich beteiligt wurde, schwere Verfahrensfehler und ein falsch positives Ergebnis.
Aus dem vorliegenden Betrug trug ich eine Vertragsverletzung, einen Vermögensschaden und einen Autoritätsverlust davon.

Auch wurde ich um notwendiges Wissen betrogen um künftig im gleichen Ausbildungsberuf noch Mogelfreiheitsbestätigungen abgeben zu können.

Aufarbeitungsversuche zeitigten keine sachliche Auseinandersetzung, sondern lediglich ‚mauern‘ und eine ‚amtliche‘ Falschbeurkundung mit IHK-Stempel der – für mich ja leicht ersichtlich: nur vorgeblichen – Freiheit von Unregelmäßigkeiten.

In der mündlichen Verhandlung der darauf folgenden Drittanfechtungsklage wurde mir das Stellen der entscheidenden Anträge mithilfe einer üblen Schlussüberraschung verwehrt: Einladungsprivileg zur öffentlichen Justizkontrolle weiterlesen

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

25.02.2019

Heute per Fax an 040-42843-4318:

Sehr geehrter Herr Frind!
Sehen Sie bitte hier einen  ersten Vorgeschmack:
https://wp.me/p87FAj-MA

Wenn Richter eine Sache mal nicht einfach so zum Wunschergebnis hin beugen können, dann denken sie sich die dazu erforderliche Prozesshandlung der Streitpartei halt selbst aus.

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle! weiterlesen

Neuer Termin 21.03.2019 – 13:30 Uhr

Der Gerichtstermin vom 23.10.2018,
zu welchem zur Prozessbeobachtung eingeladen wurde,
wurde am heutigen 17.10.2018 erneut verschoben.
Nun gilt der

Terminhinweis: (Achtung: Obsolet geworden!)

36a C 227/18
Donnerstag, 21.03.2018, 13:30 Uhr,
Amtsgericht Hamburg,
Sitzungssaal A 045, Erdgeschoss,
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg

Ladung.pdf

P.S.: Bitte nicht auf diese Seite verlinken, sondern auf diesen Terminhinweis, der immer den letzten Stand abbildet.

siehe auch: Einladungsprivileg

Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig?

Die Message: Ablehnungsverwerfung ist da.
Der Rest ist Predigt und Wiederholung
(also bitte bloß nicht lesen, wenn ihr bleiben wollt, wie ihr seid).

zunächst sei einmal die Frage erlaubt:

Warum einfach, wenn’s umständlich auch geht?

Diese Frage wird über zunächst drei Thesen über ‚umständlich‘ andiskutiert, um dann mit der vierten ins Politische zu schwenken und nach Verschwörungstheorie mit der fünften These die schon früher gestellte Frage der Ehre nochmals aufzugreifen.

Bei Gericht macht man sich gern selbst viel Arbeit.

  • Wo eine einfache Telefonauskunft genügen würde, wird eine schriftliche Anfrage verlangt.
  • Wo ein ohnehin obsolet gewordenes Verfahren rechtswidrig beendet wurde, ist es doch – quasi untot – immer noch dazu gut, den Ablehnungsaufwand gegen den mit der Hauptsache personenidentischen Richter doppelt zu führen.
  • Wo schon jedem auch nur halb belichteten Erstklässler aufgehen müsste, dass
    9 (geltend gemachte) Besorgnisse minus 5 (fadenscheinig verworfene) Besorgnisse nicht gleich 0 (verbleibende) Besorgnisse sein können, macht sich nun ein Richter am Amtsgericht namens Frind against all Odds (so vielleicht einer der nächsten Beiträge hier) auf den Weg und argumentiert sich dabei fast um Kopf und Kragen, jedenfalls gegen

    • jedes Minimum an Wahrheitsliebe und Sachverstand,
    • die Gesetze der Logik (Entweder- / Oder- Problem),
    • die Zivilprozessordnung,
    • das schon  summarisch Augenscheinliche,
    • die grundgesetzliche Gewaltwirkungsordnung sowie
    • das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt.

Am Ende wird bei diesem Unterfangen, für das einem eher schlimmere, denn mildere Begriffe einfallen, als

blanker Dilettantismus

die selbst geschaffene gerichtliche Überlastungssituation auch noch zum Vorwand genommen um damit einen befangenen Richter zu entlasten.

Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig? weiterlesen

Die Beine dem Staatsanwalt

In diesem Beitrag geht es darum, die Staatsanwaltschaft aus ihrem (vielleicht vorhersehbaren) Schulterschlusseffekt zu holen, und an die Gleichheit von Robenträgern und Nicht-Robenträgern vor dem Gesetz zu erinnern, welche zumindest in soweit gilt, als dass es sich dabei um Menschen handelt.

Die Beine dem Staatsanwalt weiterlesen

Die Sachzwänge des Herrn

Es kann ja keinen Gott geben, denn
wenn es einen Gott gäbe, dann …

so musste ich es mir – zumindest sinngemäß – ein weiteres mal am letzten Dienstag, dem 05.02.2019 von einem etwas mit mir überforderten Telefonpartner und Inhaber einer beneidenswerten Telefonnummer sagen lassen. Die Überforderung setzte im wesentlichen bei der Frage ein, wie er denn gestalten wollte, falls er über die Allmacht des Herrn verfügte.


Ein den Juden zugeschriebener paradoxer Witz nimmt sich dieses Themas wie folgt an:

Es kann keinen allmächtigen Schöpfer geben, sonst müsste der
einen Stein schaffen können, den er selbst nicht heben kann!

Die Sachzwänge des Herrn weiterlesen

Die Beine dem Richter

 

Nein, das wird jetzt kein Vortrag á la

rettet dem Dativ!

Auch muss ich zuvor erst einmal bemerken – um das Niveau meiner Leserschaft zu erreichen – und dass ich nicht gleich wieder abgemahnt werde, dass nun ein Karton – äh, Cartoon – kommt.

Cartoons, Parabeln und auch Gleichnisse, wie sie schon Jesus erzählte. Diesen fragten die Jünger einst, warum er das täte – und Jesus antwortete (gar ein wenig fies Markus 4, 11-12):

Die Beine dem Richter weiterlesen

Bewährungsstrafen für offen gelassene elektrische Gefahr

Nein, Rechtsbeugung ist das nicht, wenn sich ein Richter zu blöde anstellt, die Anfechtung einer Bestehensentscheidung eines vollversagenden Elektrikers  durch seinen eigenen Ausbilder und Elektroingenieur überhaupt erst einmal zu verstehen!

Mündlich hatte der damals vorsitzende Richter zwar noch nachgefragt, wo dieser Versager abgeblieben war, aber dann hatte er sich doch dazu durchgerungen, die ordentlich vorbereitete Klage (einschließlich anliegendem IHK-Widerspruchsbescheid) mit einer üblen Schlussüberraschung und anschließender Protokollfälschung zu vereiteln.

Das ist das Richterprivileg.

Wenn man Marktbetreiber ist und eine Elektro-Fachfirma beauftragt, die möglicherweise einen solchen Trottel bei sich arbeiten lässt, dann hat man ein solches Privileg leider nicht, sondern muss selber haften.

So jedenfalls sahen es vor kurzem die Richter in Hamburg.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig,
der Tod des Jungen aber in jedem Fall endgültig.

Der Leak6-Betreiber Joachim Baum scheiterte mithilfe eines nun nicht mehr genannt werden wollenden Rechtsanwalts (dem Rumpelstilzchen-Anwärter RA1) an der Berufung, weil auch derselbe sich im Gleichklang zum Richter die anwaltliche Berufsfreiheit herausnahm (zugespitzt formuliert), gegenüber dem OVG ebenfalls einfach einen ‚anderen Fall‘ darzulegen.

Macht bloß nicht weiter so, sonst bringt ihr euch noch selber um!

Richter deckt Meineides stattliche Anwälte mit Reichsbürger-Argumentation

Widerruf vorab: Der Beitrag vom 03.01.2019 „Nur noch absurd, aber aus Richtersicht beweiserheblich“ stimmt nicht mehr, denn der Richter (noch) am Amtsgericht Hamburg Martin wusste zu überraschen. Dazu muss allerdings ein wenig ausgeholt werden.

Logik für Juristen ist schon so eine Sache. Ingeborg Puppe weiß darüber in drei Videoteilen [1], [2], [3] ausführlich zu berichten.

Was es Juristen so schwer macht, ist nach Ansicht von Leak6 die Tatsache, dass sie oft auch gewinnen wollen, obwohl sie (eigentlich) schon lange wissen, dass sie gar nicht im Recht sind. Probates Mittel ist dann, sich so dumm wie möglich zu stellen; dem im Recht befindlichen Gegner kommt dann die Aufgabe zu, dies Dummheit aufzubrechen. Das kann dann recht schwer sein, worüber auch schon Salomo in Sprüche 27, 22 zu stöhnen wusste:

„Wenn du den Toren im Mörser zerstießest mit dem Stampfer wie Grütze, so ließe doch seine Torheit nicht von ihm.“

Und wer immer wieder – mithin notorisch – in Dummheit verfällt, kann dies natürlich auch tun, wenn er es gar nicht darf.

Natürlich haben Juristen auch ein Gegenmittel, welches keine drei Stunden Vortrag benötigt. Es ist das

Richter deckt Meineides stattliche Anwälte mit Reichsbürger-Argumentation weiterlesen

Denn es wird gesagt werden, was gesagt werden muss …

fraglich ist allerdings, was, wann und von wem.

Joachim Baum, der Betreiber dieses Blogs konnte in seinen Schriftsätzen ein gewisses Stöhnen nicht mehr unterdrücken. Und so beklagte er am Ende seines vielseits verbreiteten Schriftsatzes vom 21.12.2018:

Es ist:

  • das Verhalten der RAs in unserem Rechtsstaat nicht hinnehmbar,
  • das Schweigen der Rechtsanwaltskammer (31.10.2018) bedenklich,
  • die unvollständig gewährleistete Parteiöffentlichkeit durch das AG-HH (Anforderung: 23.11.2018) im Kontext benachteiligend,
  • das Ausstehen der – äußerst einfachen – Beweiserhebung schmerzhaft,
  • das kopflose, bloße Abnicken der Verfügungsanträge peinlich,
  • Strafverfolgung der RAs überfällig,
  • die Abgabe [des Strafantrages] an die Hamburger Staatsanwaltschaft empfehlenswert,
  • weitere Unterfütterung der Vorwürfe angeboten,
  • weitere Veröffentlichung (inkl. Totmannschalter und z. T. anonymer Bürgerrechts-Netzwerke) als Widerstandsrecht vorbehalten.

Das alles ist – aus dem Munde eines einfachen Bürgers, also eines nicht der Roben tragenden Kaste Angehörigen – schon ein starkes Stück! Wer seine Meinung so vorlaut von sich gibt, muss in Deutschland damit rechnen, sich erst mal eine einzufangen.

Auch die biologische Einheit rechts im Bild des nachfolgenden Videos tat nicht mehr, als zu sagen, was gesagt werden sollte, und fing sich eine ein …

Denn es wird gesagt werden, was gesagt werden muss … weiterlesen

Wer Ehre hat, verkriecht sich nicht

Wer Ehre hat, verkriecht sich nicht.

  • Wer etwas zu beklagen hat, der sagt es auch,
    und zwar dem, von dem er sich verletzt fühlt. So sagte schon Jesus Christus (Matth. 18,15):

„Sündigt aber dein Bruder, so geh hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.“

  • Wer den anderen verleumden will, der sagt die Lüge erst allen anderen und dem, den es angeht – im besten Fall – zuletzt.

Wie also, lieber RA1 konnte Ihnen nach über einem Jahr ein Anspruch zum gleichen Lebenssachverhalt einfallen, den Sie mir gegenüber niemals berechnet haben. Von Ihrer Klageerweiterung hörten wir erst am 27.11.2018, also 415 Tage nach dem 08.10.2017, dem Tag an welchem wir Ihnen das Mandat kündigten und ohne überhaupt zu erfahren, was für Ansprüche Sie geltend machen.

Hiermit fordere ich Sie auf, mir Ihre dem AG-HH gegenüber erhobenen Ansprüche an mich bekannt zu geben – oder zurück zu nehmen! Termin: 10.01.2019.


Wer Ehre hat, verkriecht sich nicht weiterlesen

Nur noch absurd – aber aus Richtersicht beweiserheblich

Die hier vielfach gestellte Frage, ob es sich bei der Eidesstattlichen Versicherung des RA1 vom 25.09.2018 um eine meineidesstattliche handelt, oder um ein Versehen Seitens des Leak6-Betreibers, kann wohl nur durch eine sorgfältige Inaugenscheinnahme der Gerichtsakte geklärt werden.

Diese Nachschaumöglichkeit ist letztlich ja auch der Grund für die nicht ganz billige aber in aller Regel doch recht sorgfältige gerichtliche Aktenführung überhaupt.

Sollte denn das Mandat eines Klienten und seine Einreichung innerhalb eines Anwaltshonorarprozesses überhaupt eine Rolle spielen?

– das wäre doch absurd –

Gewährleisten nicht erst die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts die Teilhabe des Bürgers am Recht? (§ 1 Abs. 2 BORA)?

Nur noch absurd – aber aus Richtersicht beweiserheblich weiterlesen

RA3: Nur noch absurd

02.01.2018 – 19:30 Uhr, RA3 hat auf den Vorbeitrag geantwortet:

Sehr geehrter Herr Baum,

Ihre fortgesetzt verleumderischen Behauptungen sind mittlerweile nur noch absurd. Sowohl im eigenen Namen als auch im Namen meines Mandanten [RA1] widerspreche ich der von Ihnen beabsichtigten Berichterstattung, insbesondere dann, wenn sie unter Nennung meines Namen bzw des Namens meines Mandanten erfolgt. Ihre Blogeinträge, die mir bzw meinem Mandanten Straftaten anlasten, sind schlicht rechtswidrig. Sie müssen mit weiteren – für Sie – kostspieligen Verfahren rechnen.

Einen Ausgleich des Ihnen zugesandten Kostenfestsetzungsbeschlusses habe ich noch nicht verzeichnen können. Muss auch hier erst ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden?

Ein weiterer Ordnungsmittelantrag vom heutigen Tage wird Ihnen noch über das Landgericht Hamburg zugeleitet werden. Dies nur zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen


Kommentar von Leak6:

Zur Verleumdung nach § 187 StGB gehört,

Tatsachen wider besseren Wissens

zu verbreiten. Für sachliche Beiträge, wo welches Wissen diesseits besser sein müsste (z. B. die Seitenzahl des Mandats in der Akte), wäre Leak6 offen.

Am „absurd“ allein kann man nur leider nichts Sachliches lernen.

P. S.:
Die Frage,

wie viele andere Organe der Rechtsprechung
wie lange dabei mitmachen.

stellen die Rumpelstilzchenanwärter also auch den Organen der Rechtsprechung. Mal sehen, wie jene auf so viel Arroganz und Impertinenz zu sprechen sind.

Von identifizierender Weiterverbreitung wird angesichts dieser bekundeten Klagewut abgeraten. Die Hamburger wollen ja seit ihrem ‚berühmten Link-Urteil 312 O 85/98 vom 12.05.1998‚ den Link mit Distanzierung.

voller Beweis: RA1 – Vorsätzlichkeit anhaltend bis heute!

Bielefeld, 02.01.2019 [Joachim Baum]:

Der Autor dieses Beitrages wies – unter Anwaltszwang stehend – den von ihm beauftragten Anwalt RA1 bezüglich eines zu erstellenden Berufungszulassungsantrages an, Betrug geltend zu machen:

Und wenn Ihnen das Stichwort Betrug nicht gefällt,
sagen Sie es lieber gleich!

Diese Auflage setzte RA1 wie folgt um:

Der Kläger wittert Betrug“ /
Der Kläger sieht einen Betrug[1],

allerdings ohne die ihm angereichten Betrugsmerkmale darzulegen.

Daher musste das Kontrollgericht annehmen, dass die nichtjuristische Sicht des Klägers unzutreffend wäre.

Der Anwalt wurde kurz vor Ende der Berufungsbegründungszulassungsfrist gekündigt. Nach Monaten fruchtloser außergerichtlicher Klärungsversuche erhob RA1 am 09.04.2018 Klage auf Zahlung des einbehaltenen restlichen Anwaltshonorars, der Autor erhob am 25.05.2018 Widerklage auf Rückzahlung seines Vorschusses.

Im Klägerschriftsatz des RA1 an das Gericht fehlt – behaupteter Weise – die Darlegung des schriftlich erteilten Mandats[2].

Der Autor sieht in der Nichtdarlegung dieser Vertragsgrundlage einen Täuschungsversuch und titelte auf dem von ihm betriebenen Internet-Blog:

Hamburger Staranwalt wollte Betrug nicht rügen
und begeht ihn lieber selbst
„.

Der Autor fragte am 21.09.2018 nach, ob RA1 evtl. versehentlich die Darlegung des Mandates vergessen habe[3].

Diese Frage beantwortete RA1 nicht, sondern machte am 25.09.2018 gegenüber dem AG-HH die Eidesstattliche Versicherung[4]:

Mein Rechtsanwalt [RA3] hat im Klageverfahren jedoch wahrheitsgemäß die Erteilung des Mandats durch Herrn Baum an mich in dem für ihn durch mich geführten Verfahren auf Zulassung der Berufung zutreffend dargestellt. …

Ob sich das Mandat in der Gerichtsakte 9 C 136/18 befindet ist seit dem 06.12.2018 Beweisfrage des vorgezogenen selbständigen Beweisverfahrens 9 H 7/18 am AG-HH.

[1] [2] [3] [4] Anlagen verfügbar über das inhaltsgleiche Onlinedokument.PDF

voller Beweis: RA1 – Vorsätzlichkeit anhaltend bis heute! weiterlesen

Der Knecht ist nicht größer als sein Herr!

Der Knecht ist nicht größer als sein Herr!

Dieser Text aus Joh. 15, 20 soll der Leitsatz dieses Beitrags sein.
Anlass allerdings war ein anderer Satz, der Leak6 am Donnerstag , den 20.12.2018 erreichte. Es ist der erste Halbsatz des Schlusssatzes der Seite 3 eines Ordnungsmittelantrages vom 20.11.2018 (=Laufzeit 30 Tage), welcher lautet:

Der Schuldner betreibt immer noch diesen Blog, …

Ja, es gibt diesen Blog immer noch, weil ich ihn immer noch betreibe, was dann auch mit der zweiten Hälfte dieses Satzes übereinstimmt, „… , wie dem entsprechenden Impressum zu entnehmen ist.“

Das ist allerdings weder etwas neues, noch etwas erhebendes. Jeder Leser von Leak6 weiß doch schließlich, dass es diesen Blog gibt. Es ist ungefähr so selbstverständlich, wie jeder brennende Christ weiß, dass es Christus gibt und dass er lebt, dass er seinen Opferweg auf Erden in Bethlehem begann und dass er es freiwillig tat um Vorbild und Erleuchtung für die der Besinnung noch zugänglichen Menschen zu sein.

Ob die zitierte Feststellung die Spitze der Empörung darstellt, zu der sich der Rumpelstilzchen-Anwärter 3 (im folgenden: RA3) aufschwingen konnte, sei einmal dahin gestellt.

Definiertes Begehren dieses Ordnungsmittels jedenfalls ist es, dem Leak6-Betreiber ein „empfindliches Ordnungsgeld“ (Antragsseite 8)aufzuerlegen und …

Der Knecht ist nicht größer als sein Herr! weiterlesen

Landgericht Hamburg: Neue Maßstäbe für Strafermittlung und Gefahrenabwehr

Am Dienstag, den 13.11.2018 beschloss das Landgericht Hamburg durch seine 24. Zivilkammer völlig neue Maßstäbe für Strafermittlung und Gefahrenabwehr. Was dem Rechtsprofi vielleicht kein einziges Nackenhaar zum Stehen bringt, analysiert Leak6 schon wegen seines einzigartigen logischen Inhalts auf

Landgericht Hamburg: Neue Maßstäbe für Strafermittlung und Gefahrenabwehr weiterlesen