[Editiert am 04.12.2018:]
Hintergrund der Affäre / Der Schweizer Prozessbeobachter Gerhard Ulrich schreibt dazu:
Ein Blutsauger-Immobilienmakler riss sich die Immobilie Am Stadtpark 34 in bester zentraler Lage in Erfurt unter den Nagel. Er teilte die Beute mit der «Oberlandesrichterin» Rita PESTA. Sie hat daselbst eine Wohnung, die sie sich selbst geschenkt hat. Die rechtmässige Besitzerin, ist laut rechtsgültigen Gerichtsentscheiden Claudia MAY.
Man hat sie wegen angeblicher Richterbeleidigung vor Gericht gezerrt.
Der vorangegangene Prozesstag am 23.11.18 geht in die Geschichte ein !
«Richter» TSCHERNER Harald ist wegen der Gnade der späten Geburt kein Nazirichter, jedoch ihr würdiger Nachkomme. 3 Prozessbeobachter, die er beim Notieren ertappte, warf er aus dem Saal, ruderte mit seinen Armen, sein Gesicht lief puterrot an und er brüllte herum, weil ihm RA HEILAND unverblümt Protokollfälschung vorhielt.
Der Harald war sekundiert vom «Oberstaatsanwalt» KÄSTNER-HENGST. Der drohte einem friedlichen Teilnehmer, ihn polizeilich zu entfernen.
Es ist das Verdienst der angereisten 18 Prozessbeobachter, das Duo so auf die Palme gebracht zu haben. Die beiden Vertreter der Thüringer Justizerei-Mafia haben ihre Masken verloren. Siehe Gedächtnisprotokoll in der Beilage.
Liebe Ossis + Wessis: Nutzt die Gunst der Stunde, und eilt in grosser Zahl an die Prozesse am 11. und 20.12.18. Ihr seid die Bürgerjury, welche die Richter endlich von Aussen her unter Eure Kontrolle bringt. Die Politiker kneifen in allen europäischen Ländern. Wir sind das Volk!
Hier der Link zum Gedächtnisprotokoll:
https://files.designer.hoststar.ch/1d/1b/1d1b0612-5bc2-4a01-a4f9-61a4a21c0496.pdf
Weitere Prozesstermine
Mobilmachung der Prozessbeobachter
Dienstag, 11.12.18, 09 Uhr 30
Donnerstag, 20.12.18, 16 Uhr
Landgericht Erfurt
Domplatz 37,
Sitzungssaal 4.43, EG
99084 Erfurt / Thüringen,
Strafsache Claudia MAY wegen angeblicher «Beleidigung» (der Richterin Rita PESTA)
Copyright Interview: Volker Hoffmann, Revolutionsstadt Rastatt, info@videologe.de
Copyright Texte: Gerhard Ulrich, Morges / Schweiz – catharsisgu@gmail.com
Quelle:
Weiterführende Links zur aktuellen Situation:
- BGH 3 StR 142/82 Abs. 7:
„Indem die Zuhörerin – anscheinend geräuschlos – „intensiv mitschrieb“, störte sie die Verhandlung nicht. Der bloße Umstand, daß sich ein Zuhörer handschriftliche Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung macht – sei es als Gehilfe des Verteidigers (vgl. BGHSt 18, 179), als Reporter (vgl. BVerfGE 50, 234, 242: selbst bei diffamierender Berichterstattung), als Referendar, Student oder Schüler, als Prozeßbeobachter für den Arbeitgeber des Angeklagten (vgl. Strassburg, MDR 1977, 712) oder für den Geschädigten, sei es, um aus privaten Gründen eine Gedächtnisstütze zu haben – rechtfertigt grundsätzlich nicht, ihm das weitere Mitschreiben zu untersagen oder ihn gar des Saales zu verweisen. Das gilt auch, wenn das ständige Schreiben den Richter ’nervös macht‘ (vgl. BGH bei Herlan GA 1963, 102).“
- § 338 Nr. 6 StPO:
„Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen, … wenn das Urteil auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind;“
- § 41 Nr. 3 ZPO:
„Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen: … in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;“
(was für die angeblich beleidigte Richterin PESTA in ihrer Eigenschaft als Syndikats-Schwester des Richters NICHT [Edit: 10.12.2018] zutreffen dürfte.)
- BVerwG 6 C 35.13 vom 01.10.2014, Abs. 33:
„Funktionsträger sollen für die Art und Weise der Mitwirkung öffentlich einstehen.“ (Im o. g. Gedächtnisprotokoll fehlen leider die Bilder der beiden wichtigsten Funktionsträger, des Richters und des Staatsanwaltes)
Links zu Vorausgegangenem:
- Umfangreiche, mutmaßlich historisch gewachsene Site auf Staatshehlerei.org berichtet von:
– Bislang 24 Jahre überlanges Prozesskonglomerat, davon
– 21 Jahre Kampf um Grundbuch-Akteneinsicht, gefunden:
– Grundbuchfälschungen am 14.01.1991 und am 18.10.1991
– zusammen: ca. 500 Einzelverfahren
– zahlreiche Schikane-Maßnahmen - Die Freie Welt am 25.11.2010 mit einem leichter überschaubaren Summary von Dr. Peter Krause, etwas detaillierter hier.
- Thüringische Landeszeitung 30.06.2014: Computer beschlagnahmt wegen übler Nachrede, aus Sicht von Leak6 eine klare Vereitelung des Erbringens des Wahrheitsbeweises, welcher die in Rede stehenden Tatsachenbehauptungen im Sinne der Strafnorm (§ 186 StGB) jedoch erlaubt.
- Offener Brief von Claudia May an Heiko Maas vom 27.07.2014
- Offener Brief vom 15.08.2014 an Herrn Hasenbeck,
Mitglieder des Petitionsausschusses, Herren Dr. Hasse, Dr. Herzberg und Dr. Wickler, u. a. - Thüringische Landeszeitung: 11.11.2014 Die beschlagnahmten Computer sind wieder installiert.
- Bericht in der Thüringer Allgemeinen über einen vorausgegangenen Befangenheitsantrag, welcher u. a. mit der Begründung abgelehnt wurde, „dass die gesetzlich erlaubte Verteidigerzahl [vorliegend 3] überschritten worden sei.“ § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO: „Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen.“ Ob die vorsitzende Richterin des Landgerichtes, Sabine Langer bis drei zählen kann, darf somit bezweifelt werden.
- Bericht vom 08.11.2018
Links zu Beteiligten:
- Link zu Gregor Heiland, Verteidiger der Angeklagten Claudia May
- Link zu Armin Demuth, weiterer Verteidiger der Angeklagten Claudia May
- Email an das Landgericht Thüringen (gerne kritische Nachfragen)
- Email an die Staatsanwaltschaft Thüringen (gerne kritische Nachfragen)
FAZIT von Leak6:
Die Entstasifizierung steht noch aus!
Wer braucht schon brüllende Richter?
Das Problem: Er hat triftige Gründe – Die erste Aufgabe einer einzusetzenden SOKO wäre
- die Zahl der korrumpierten Beteiligten,
- von ihnen befürchtete Regresssummen sowie
- den Mays zustehende Entschädigungen
wenigstens grob abzuschätzen! – Es dürfte sich um einen der größten Justizskandale der Nachkriegszeit handeln. Allein die Tatsache, dass man vollkommen im Recht sein kann aber ggf. lebenslang (vorliegend 24 Jahre) nicht zu seinem Recht kommen kann, ist für den
Justizstandort:
Rechtsstaat Deutschland
nicht hinnehmbar!
Hat dies auf chrisamar rebloggt und kommentierte:
Enteignungen sind in Deutschland ( wieder ) an der Tagesordnung.
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