(Un-)Rechtsstaat Deutschland:
kein Schutz für Schutzengelchen

Deutschland 31.10.2019: Das auseinander fallende Land kann die tiefgreifenden Risse in seiner Bevölkerung nicht länger verbergen.
Während die Einen am Reformationstag der Reformation und Aufklärung gedenken, die unser Land zu Wissenschaft, Fortschritt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit brachte, feiern die Anderen Halloween und üben mit „Süßes oder Saures“ ganz spielerisch die Erpressung.
Viele eindimensional denkende Menschen sehen bei der Suche nach dem richtigen Weg nur noch in rechts und links, doch hier soll die
Betrachtung einmal auf gerecht oder gelinkt gelegt werden.
Fangen wir damit an, worauf ich hinaus will. Der von mir geliebte Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist kurz und knackig und besteht mithin aus nur vier kurzen Sätzen:
(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
Meinetwegen dürfte er auch bleiben, wie er ist, wenn da nicht zwischen dem Satz eins und dem Satz zwei eine riesengroße Lücke klaffen würde – jedenfalls in der Anderen.
Viele Menschen meinen, der erste Satz des Grundgesetzes beschreibe ein der Logik imanentes unumstößliches Gesetz – quasi einen Anspruch, der aber mit der Wirklichkeit des Lebens nicht viel zu tun hat und zu dieser folglich Abstand hat und haben darf.
Und dann kommt eben: – – – Die Lücke – – – und alles Weitere, das man sich schon längst nicht mehr so genau merken muss.
Dächten wir uns Satz eins einmal weg, dann müssten wir das erste Wort „Sie“ des Satzes zwei ersetzen mit „Die Würde des Menschen“. Dann würde das Grundgesetz wie folgt beginnen:
(1) Die Würde des Menschen zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. … |
Nur in einem Staat, in dem alle staatliche Gewalt ihren Achtungs- und Schutzpflichten nachkommt, könnte der Anspruch Wirklichkeit werden.
Dort aber, wo Entwürdigungen nicht verfolgt werden oder gar von staatlicher Gewalt selbst begangen werden – dort ist auch die Würde antastbar.
Was ist „Würde“?
Die Juristen unter den Staatlichen Gewalt-Anwendern – mithin dessen ‚Organe der Rechtspflege‘ sagen, dass die Würde ihren Ausfluss findet in den im Grundgesetz nachfolgenden Grundrechten, den grundrechtsgleichen Rechten, sowie weiteren
Ausfluss in den übrigen grund- und einfachgesetzlichen Rechtsnormen u. s. w..
So kommt die richterliche Achtungspflicht der Menschenwürde bei Straftatverdächtigen u. A. zum Ausdruck durch:
Die Wahrung der Würde muss
allen staatlichen Gewalt-Anwendern
erste und vornehmste Pflicht
sein und zwar auch denen, die es mental nicht bis zum zweiten Satz schaffen.
Darf man auf die Verringerung der Anzahl pflichtvergessener Steuergeldverschwender, kleiner Geister, oder zum Bösen geneigter Menschen hinwirken?
Ja, man darf, denn die Lehre ist frei und den Deutschen sind Selbsthilfe- Widerstandsrechte gegeben.
Wir sind das Volk,
dass sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt.
Und zwar auch dann, wenn die staatlichen Gewalt-Täter ihre Pflichten lieber vergessen wollen, als sich in ihrer Pflichterfüllung messen lassen wollen.
Gehören also Richter, die sich nicht zu ihren Pflichten bekennen – ja nicht einmal nach Aufforderung ihren Richtereid wiederholen noch zum Deutschen Volk?
Als Christ im christlichen Abendland mit seiner jüdisch/christlichen Werte-Tradition darf ich nicht nur auf Besserung hinwirken, sondern ich soll es auch. Die Frage ist nur: Wie?
Die Antwort steht in Römer 12,21:
Lass dich nicht vom Bösen überwinden,
sondern überwinde das Böse mit Gutem!
In Deutschland gibt es
ein Schutzengelchen,
das schuf für jugendliche Insassen fliehenswerter Heime einen Lichtblick und bot ihnen damit nicht nur Zufluchtsort, sondern gleichzeitig noch Schutz und Hilfe an. Ohne dass es auf ein Glaubensbekenntnis dieses Schutzengelchens ankommt, muss man aber sagen, dass es insoweit nach dieser Prämisse gehandelt hat. Dementsprechend entsetzt ist die interessierte Öffentlichkeit, darüber, dass dieses Schutzengelchen – namentlich Frank Peter Engelen – dafür ins Gefängnis geworfen wurde.
Doch damit der Entwürdigungen noch nicht genug. Man isolierte ihn, lies ihn zusammenschlagen und versucht ihn nach wie vor zu psychiatrisieren.
Man sich diesem Fall in Kurzform oder in chronologischer
Reihenfolge annähern. Und wer die aktuellen Emotionen einatmen will, der lese gleich weiter!
Eine Unterstützerin vermeldete mir,
was passiert war
und kurz danach die eindeutige Aufforderung,
„Joachim, tu was!„
Also tat ich etwas,
das im Rechtsstaat hätte wirken müssen und
im Unrechtsstaat nach hinten los gehen musste,
in Gänze nachzulesen in der Anlage EN072SWeg, dem
Scheiterweg des Klageziels Z120.PDF.
Man beachte, dass die in dieser Anlage eingebundene EUGH-Urteil zur Individualbeschwerde Nr. 47274/15, welches in solchen Fällen die
Beweislastumkehr
als gegeben ansieht, einen anderen Fall betrifft.
Gelbe Karte an die
2. Kammer zweiten Senats des BVerfGs:Es wird festgestellt, trotz der Verpflichtung zur Achtung und Schutz der Würde des Menschen tatet ihr nichts zur Abwendung der Gefahr von Leib und Leben!Bitte buchstabieren Sie:
r h e k m u t s a l s i e w e B ?
Und wenn diesem Engelchen auch nur eine Flügelsfeder gekrümmt wird, dann seit ihr, liebe Richter, daran
wegen unterlassener
Hilfeleistung mitschuldig!
Eine Richterschaft beherrscht das Deutsche Volk und bekennt sich nicht zu unveräußerlichen Menschenrechten.
Sie dient ihm nur mit Ignoranz, als habe dieses Volk seine Rechte schon veräußert – es sei denn: Die Richterschaft erkennt ihre mutmaßlich eigenen Interessen, der Aufrechterhaltung des schönenen Scheins.
– Das gehört geändert,
denn das Volk interessiert die Wirklichkeit! –
|
Doch damit nicht genug. Auf ungeklärten Wegen wurden ungeahnte Kräfte aktiv, so dass T-online sich ungefragt zu Wort meldete und dieses Engelchen samt seinem ganzen Unterstützerkreis diskreditierte, indem sie diese in die Nähe der Reichsbürger rückten.
Natürlich hat man zu diesem schlecht recherchierten Artikel ein Recht auf Gegendarstellung. Doch um dieses durchzusetzen, müsste man wieder zu der gleichen Gilde (der Richterschaft) pilgern, diese für ihr Tätigwerden bezahlen (bis über 4.000 €!) und auf ihr sicher zu verneinendes Wohlwollen hoffen – was dann aber weniger witzig, als aberwitzig ist.
Was also liegt näher, als die verlangte Gegendarstellung selbst zu bringen und die Nachricht über den Skandal selbst zu verbreiten?
Wer in guter jüdisch/christlicher Tradition steht und über das
alttestamentliche Bibelwissen verfügt, braucht sich nicht zu wundern. Solches tat auch schon der Hinterbliebene eine historischen Skandals und „… sandte sie in das ganze Gebiet Israels. Wer das sah, der sprach: Solches ist nicht geschehen noch gesehen, seit … (Richter 19, 29+30).“
Der Kreis dieses Beitrags schließt sich mit der Sorge, dass die Spaltung des Landes in
die Einen und die Anderen
erst einmal noch weitergehen wird. Während
die Einen unter Justitis leiden und für sie kein einziger Rechtsweg vorhersehbar oder kalkulierbar ist,
leiden die Anderen unter Ignoranzia, wobei sich kein Organ der Rechtspflege mehr traut, die Gerechtigkeit um ihrer selbst willen zu suchen, wo das ganze Corps sich schon aufs Unrecht geeinigt hat. Aus dieser Sicht wäre es ja noch schöner, wenn jedermann sein Recht in überschaubarer Zeit finden könnte. Wenn das so wäre, kämen ja noch mehr auf die Idee, ihr Recht zu suchen.
Die Angst vor dem Ausbruch der Gerechtigkeit im ganzen Land ist
bei einem Multimilliardenskandal wie dem vorliegenden nicht zu unterschätzen!
Ihr is zu begegnen mit
Fürchtet euch nicht!
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