Öffnungsdiskussionsorgien und warum sie verwerflich sind

Streeck verstehen, Klappe die zweite [ergänzt 10.05.2020]:

Laut den aktuellen Zeit-Coronavirus-Covid-19-Nachrichten vom heutigen Freitag den 08.05.2020 [Rlink mit Ergänzungen] schwindet die „Akzeptanz für Corona-Beschränkungen“ so sehr, dass sich Experten gemüßigt fühlen, vor einer zweiten Welle zu warnen.

Um die Zahlen begreiflicher zu machen, wird nachfolgend auf 1/IFR, also den Kehrwert der Infection Fatality Rate abgestellt.

Laut diesen Berichtes liegt die bekannte Meldelage bei 7.511 Todesfälle aus 170.134 Infizierten , dies sind 22,65 Infizierte je Todesfall (=1/IFR).

Die Heinsberg-Studie [deutsches Summary] weist, je nach Rechnung: 244,5 / 279,4 / 360,1 Infizierte je Todesfall aus.

Rechnet man mit der in Heinsberg gefundenen IFR die Todesfälle auf die Zahl der Infizierten hoch, so käme man auf 1.8 / 2.1 / 2.7 Mio Infizierte in Deutschland.

Kritiker, wie Frieder Kümmerer und Johannes Schmid-Johannsen, behaupten [Rlink], die Spanne müsste aufgrund von Unsicherheiten noch weiter gefasst werden, also auf 1 bis 5 Mio Infizierte. Nach Ihnen kämen dann zwischen 133 und 666 Infizierte auf einen Coronatoten. Prof. Dr. Streecks Rechnung, welche keine Fehlerberechnung aufweist als falsch zu bezeichnen während man selbst keinen richtige macht, halte ich allerdings für übertrieben. Sich die Bedeutung der Zahlen einmal klar zu machen, wäre dagegen viel zielführender:

Man muss sich 133 bis 666 mal mit Krankheiten der besagten Tücke infizieren um einmal daran zu versterben. Soweit diese – wie es z. B. bei Influenza der Fall ist – nur einmal jährlich auftreten, muss man sogar ausgesprochen gesundheitsbewusst leben, um nicht ausversehen vorher aus anderen Gründen zu versterben!

Die bekannte Meldelage suggeriert, dass die Sterbewahrscheinlichkeit der man NACH Infektion mit Corona entgegen zu sehen hat 3,5 mal so groß ist, wie die Sterbewahrscheinlichkeit, die ein Deutscher aufgrund der durchschnittlichen Lebenswerwartung (80,2 Jahre) über ein Jahr aus Corona fremden Gründen mit Geburt inkauf nehmen muss.

Die Heinsberg-Studie sagt hingegen aus, dass die Sterbewahrscheinlichkeit der man NACH Infektion mit Corona entgegen zu sehen hat nur 25% bis 33% der sonstigen jährlichen Sterbewahrscheinlichkeit beträgt. Eine griffige Vorstellung der abstrakten Zahlen ist, dass man wegen Infektion durchschnittlich 3-4 Monate früher sterben wird.

Nach Kümmerer und Schmid-Johannsen würde eine Coronainfektion eine zusätzliche Sterbegefahr zwischen 12% und 60% des normalerweise jährlich auflaufenden Sterberisikos darstellen.

Die Überhöhung der Sterbewahrscheinlichkeit ALLEIN WEGEN einer Coronainfektion ist nach allen Rechnungen nochmals dramatisch geringer, denn die Heinsberg-Studie gibt das Durchschnittsalter der Coronatoten mit 80.8 Jahren an. Dies allein macht schon ein maßgebliches Hinzutreten Corona fremder Todesursachen erforderlich.

Spätestens seit Heinsberg darf die Aggressivität des Virus getrost als moderat und nicht andere Todesursachen weit überragend angenommen werden – und zwar trotz und wegen der zunächst versäumten Eindämmungsmaßnahmen.

Die große Mehrheit aller Coronatoten dürfte – auch nach Aussagen vieler anderer Wissenschaftler – aus Hochrisikogruppen stammen, bei denen Corona fremde Belastungsfaktoren ganz oder teilweise Einfluss nahmen.

Diese Gruppen als solche haben einen konstanten – also nicht exponentiell wachsenden – Zufluss durch die Menschen, bei denen die Corona fremden Belastungsfaktoren erstmals auftreten.

Damit läßt sich nun eine sichere Risikoprognose machen:
Eine Corona bedingte Übersterblichkeit träfe jedem Fall diese Hochrisikogruppen stark überproportional. Ihr Gewicht im Bevölkerungsmix sowie die verbleibende, in Deutschland künftig zu erwartende IFR würden bei Auftreten einer Übersterblichkeit implizit (also augenblicklich) vermindert.

Nennenswerte Übersterblichkeiten können daher allenfalls vorübergehend auftreten, bis sich das in den Hochrisikoisikogruppen gepufferte Volumen erschöpft. Ein anschließendes Tal in der Sterbekurve ist diesen Falls sogar wahrscheinlich.

Selbstverständlich ist es sehr angezeigt, alles Erdenkliche zum Schutz dieser Risikogruppen zu tun. Über eine Million weit überwiegend unbekannte Infizierte kann man aber weder rückverfolgen, noch dauerhaft in eine wirksame Quarantäne stecken.

Vielmehr ist es sinnvoll, dass die nicht vorbelasteten Menschen mit dem Virus möglichst früh in Kontakt kommen, damit sie schnell Immunität entwickeln und die Dauer der ohnehin nur mangelhaft durchführbaren Abschottung zu den Gefährdeten verkürzt werden kann.

Öffnungsdiskussionsorgien sind in der Tat verwerflich, aber nicht, weil sie zu einem Mangel an Vorsicht führen könnten. Öffnungsdiskussionsorgien sind verwerflich, weil die

ganz große Oper der Politiker Verantwortung nur simuliert

und das Zögern in Wahrheit kontraproduktiv ist!

Womit haben wir eigentlich diese politischen Simulanten verdient, welche die Wegnahme unserer Rechte mit ihrer eigenen Dummheit begründen?

Der Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn sagt gegenüber Zeitungen:

„Das deutet darauf hin, dass die allgemeine Akzeptanz für tiefgreifende Corona-Einschränkungen allmählich schwindet und der Wunsch nach Lockerungen wächst … [Es sei] Aufgabe der Gerichte, abzuwägen, ob anstatt der vorherrschenden Beschränkungen nicht auch feiner abgestufte, mildere Maßnahmen die Gesundheit der Deutschen schützen könnten.“

Leak6 widerspricht:

„Aufgabe der Gerichte ist es, Verfassungsbruch und Schwachsinn nicht zögerlich, sondern sofort zu unterbinden und die Lebensfähigkeit von Menschen, Land und Rechtsstaat unverzüglich wiederherzustellen!“

Rebehn sagt weiter:

„Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte erweisen sich in der Corona-Krise als wirksames Korrektiv zu weitgehenden Beschränkungen“,

woraus die Zeit-Redakteurin Vera Sprothen – irgendwie zufrieden – schlussfolgert,

„In der Vergangenheit wäre den [inzwischen über 1000 Eil-] Anträgen demnach zu einem kleinen Teil ganz oder teilweise stattgegeben [worden]“.

Drei dieser über 1000 Eilanträge stammen aus meiner Feder.
Die Sachwidrigkeit der Abweisung des letzen, 200 Seiten starken Eilantrages beruht auf der Unfähigkeit bis Gerichts, bis zu den Zeilen 11ff zu lesen. Diesen Zeilen zuwider behauptet das Gericht ganz dreist, die Darlegung der Erschöpfung des Rechtsweges sei nicht hinreichend erfolgt.

Was wollen sie denn noch mehr, als ein „unanfechtbar“ in der Anlage? Mit einem lügenden Gericht kann ich auch diesmal NICHT zufrieden sein und ich weigere mich auch, daran zu gewöhnen.

Womit haben wir eigentlich notorisch lügende Richter verdient?

Jedenfalls soll die derzeitige Klageflut sogar die Roben tragenden Hochleistungsignoranten zum Schwitzen gebracht haben, so dass sie zum Telefon griffen um mal bei der Regierung anzurufen.

Womit haben wir die uns verschaukelnden Medien verdient?

Und womit die Blindheit, nicht erkennen zu wollen, wo die Gefahr ihren Ursprung hat. Auf unserem Planeten existieren 10 hoch 40 Viren.

Man sagt, dass sie zwar tot seien, aber dennoch zur Willensbildung in der Lage und ihre Wirte mehrheitlich nicht umbringen wollen, um selbst zu überleben (sic).

So haben also die Toten den Überlebenswillen und die fett im Sattel sitzenden quicklebendigen A-B- und C-Waffen-Schmide den die Absicht, das Töten zu optimieren. Einbilden brauchen sie sich darauf allerdings nichts, denn ein anderer hat schon längst für diese demnächst fatal werdende Verantwortungslosigkeit verantwortlich gezeichnet (Jes. 54, 16):

Siehe, ich habe den Schmied geschaffen, der die Kohlen im Feuer anbläst und Waffen macht nach seinem Handwerk; und ich habe auch den Verderber geschaffen, um zu vernichten.


P. S.: Wernickes Normenkontrollantrag (290 Seiten, evtl. für jedermann zur Inspiration geeignet) Rlink.pdf.

Zitat: „vielleicht mal einen positiven PCR-Test von 500-800 täglichen Testungen“

2 Kommentare zu „Öffnungsdiskussionsorgien und warum sie verwerflich sind“

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