Der beste Richter

[Chemnitz 06.12.2019, so oder anders geschehen]:

Eigentlich müssten sie Frank Engelen gleich heute mit einem Heiligenschein entlassen haben, so der Kommentar des Prozessbeobachters vom Bernhard Schreiber.

An diesem Tage sagte eine 15-Jährige aus, wie es so zugehen kann, wenn man in staatlicher Obhut ist.

Aber die Richterin unterbrach die Zeugin immer wieder mit neuen Fragen. Dies ging wohl so ungefähr drei Male so, bis der Jugendlichen der Kragen platzte und sie fragte:

„Warum fragen Sie mich denn überhaupt, wenn sie die Antwort gar nicht hören wollen?“

So wurde denn das Thema weg von den Fluchtursachen – nein, besser Fluchtgründen – gelenkt, hin zu den Einzelheiten derselben.

„Darauf möchte ich nicht antworten.“

„Doch du musst“

„Ich will aber nicht.“

„Ich möchte dich ja nicht in Beugehaft nehmen, aber du bist zur Aussage verpflichtet.“

„Nein. bin ich nicht, ich habe Aussageverweigerungsrecht.“

Dann reichte es auch dem Angeschuldigten Frank Engelen und er warf ein:

„Das, was Sie hier mit der Zeugin machen, machen Sie mit mir schon die ganze Zeit!

Und nun muss Ihnen sogar schon eine 15-Jährige den Kopf waschen.

Natürlich hat sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sie muss sich nicht selbst belasten und auch nicht ihre Familie.“

„Aber davon sind wir hier ganz weit weg.“

„Sie hätten die Zeugin über ihr Aussageverweigerungsrecht belehren müssen – und zwar vor ihrer Befragung, ganz egal wie weit weg Sie von irgend welchen Fragen sind.“

„Herr Engelen, warum haben Sie nicht Jura studiert?
Sie wären der beste Richter!“

Der Staatsanwalt allerdings, als er realisierte, dass die Zeugin 15 ist, kam auf den Reflex, die Öffentlichkeit auszuschließen. Natürlich war das für StA Wunderlich eine große Überraschung, schließlich sprach die Staatsanwaltschaft Dietmar Seher von T-Online gegenüber noch von Kindesentziehung. Dann allerdings hätte die Öffentlichkeit noch eher ausgeschlossen werden müssen, als bei einer 15-Jährigen, die auch im vorgeblichen Tatzeitraum kein Kind mehr gewesen war.


Über die weiteren Gründe für die Meinung dieses Prozessbeobachters wird in Kürze berichtet: Ganz große Oper!

Das Beitragsbild zeigt den Engel von Chemnitz, fotografiert von Hans-Jürgen Görner.

Die Statue wurde schon 1997, lange vor Engelens Präsenz in Chemnitz errichtet.

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