… und warum sie nun verfolgt und misshandelt wird und einer 6-wöchigen Behandlung zustimmen soll.
Sie spricht aus, was alle denken und sich sonst niemand traut.
RAin Beate Bahner kämpft gegen ein ‚System‘, an das sie bis vor kurzem selbst noch geglaubt hatte. Doch dieses ‚System‘ ist nicht so, wie es vorgibt zu sein. Dass eine Zensur nicht stattfände, steht ausschließlich im Gesetz (Art. 5 Abs. 1 Satz 3).
Sie erhob Verfassungsbeschwerde und rief zu Demonstrationen auf, denn sie erkannte schwerste Missstände in unserem Rechtssystem.
Beate Bahner ging etwas steiler, als es die Planer der Plandemie voraussehen konnten. Erklärlich, dass sie irgendwann weg musste.
14.04.2020: 15:06 Uhr:Polizei Mannheim/Heidelberg: Heidelberger RAin sei weder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, noch sei eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst worden. [Leak6: Ja was denn jetzt: aufgenommen, aber nicht veranlasst? – Und was ist mit dem Audio] Präsidium Mannheim – Rlink.pdf
14:57 Uhr:Polizei Mannheim/Heidelberg: Heidelberger RAin sei nach tätlichem Angriff stationär in Uniklinik Heidelberg aufgenommen. Präsidium Mannheim – Rlink.pdf
13.04.2020: Beate Bahner in psychiatrische Einrichtung eingewiese
Zensurbeweis:Die sofortige Aufhebung aller in der „Corona-Krise“ verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten ist übrigens auch Gegenstand dieser Petition, die das Quorum von 50.000 Unterzeichnern inzwischen erreicht hat.
Az. 3 O 528/19,
Claudia May / OB Andreas Bausewein
„unwahre Tatsachenbehauptung“
Landgericht Erfurt, Domplatz 37, 99084 Erfurt, Saal 1.12, 1. OG
Claudia May ist seit der Wende vor 30 Jahren die Berechtigte des Anwesens „Erfurt, Am Stadtpark 34“. Sie muss aber bis heute darum streiten, es in Besitz nehmen zu können. Regelmäßig – mit Ausnahme eines einzigen Falles – unterschlagen Amtsträger die für sie wichtigen Wahrheiten und behaupten unwahr:
Claudia May habe keine Rechte an dem Anwesen und
sie leide unter Wahnvorstellungen und solle sich zum Arzt begeben.
Dabei wäre die Stadt in allen – mitlerweile kaum noch zählbaren
Angelegenheiten – verpflichtet gewesen, diese Straftaten mit Hinweis an die Betroffenen an die Staatsanwaltschaft zu verweisen, weil sie selbst nur in Verwaltungsgerichtssachen aktivlegitimiert sein kann.
Die dem Termin zugrunde liegende Klage zielt auf Unterlassung dieser im Sinne des § 187 StGB verleumderischen und kreditgefährdenden Falschbehauptungen.
Auch schon der Vorgänger des aktuellen Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, Manfred Otto Ruge könnte und müsste zu Fragen der Handlungs- und Erkenntnisfähigkeit der Stadt Erfurt bezeugen:
Die Gläubigerin Stadt Erfurt hat
im 30. Jahr des Mauerfalls nun endlich erkannt, dass
in Sachen Zwangvollsteckungen gegendie damalige Thüringer Landesbeamtin Claudia May,sowie in Sachen Zwangsräumungder Erfurter Geschwister May,
die Verfahrensverweisung an die Staatsanwaltschaft
geboten ist.
Die DDR-Heimkinder und DDR-Verfolgten wurden schon zu DDR-Zeiten vorsätzlich und sittenwidrig an ihrem Vermögen geschädigt.
Doch auch die Kostenforderungen der Stadt Erfurt nach der Wende stammen in Wahrheit aus unrechtmäßigen rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen.
Allen voran die gezielt auf den öffentlichen Gedenktag 17. Juni 2015 gelegte gewaltsame Zwangsräumung der SED-/DDR-Opfer Geschwister May, die unter Konfiszierung ihres gesamten Hab und Gutes in die Obdachlosigkeit verbracht wurden.
Claudia May fordert, die gesamten Verwaltungs- und Prozessverfahren wegen der zugrunde liegenden, andauernden öffentlich-rechtlicher Immobilienkriminalität an die Staatsanwaltschaft zu verweisen!
Die Stadt Erfurt als Vertreterin des öffentlichen Interesse und der berechtigten Interessen der Geschwister May, hat die hierzu eigentlich erforderliche notariell beglaubigte Vollmacht der Claudia May seit dem 3. Oktober 1990 in keinem einzigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorgelegt oder nachgewiesen.
Claudia May hingegen ist – amtlich und grundbuchwirksam beurkundet – die erb- und vermögensgesetzlich Berechtigte.
Sie ist weiter – notariell beglaubigt und amtlich beurkundet – die
testamentarische Erbin der Erblasser des bis zur Zwangsräumung selbstgenutzten Anwesens.
Somit darf nur sie rechtswirksam über das unbewegliche und bewegliche Eigentum sowie über die eigentumsgleichen Rechtspositionen verfügen.
Der Irr- und Widersinn der öffentlich-rechtlich, amtseidverpflichteten und amtsermittlungspflichtigen und wahrheitspflichtigen Bediensteten entziehen sich jeglicher Gesetzes- und Rechtsbindung.
Die jeweils zuständigen Verantwortlichen handelten illegal und deliktisch. Sie vergingen sich mit rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen am „fremden“, von Staats wegen geschützten Eigentum der hier betroffenen Bürger.
Auch die Landeshauptstadt Erfurt – vertreten durch Oberbürgermeister Andreas Bausewein – ist als schuldhaft zu benennen, denn sie ist immerhin die staatsanwaltschaftlich ermittelte Täterin und Auftraggeberin der nachfolgenden
Amtshandlungen:
Unterschlagung der Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff.;
(Grundbuch „Erfurt, Am Stadtpark 34), staatsanwaltschaftliche Verfügung, Az. 571 Js 23144/00,
Unterschlagung der Erlösauskehr mit Grundstücksübereignung am 20.10.1993,
Unterschlagung ihrer durch das Bauverwaltungsamt genehmigten und kontrollierten „akut lebensbedrohenden Bau- und Personengefährdungen“, Az. B 1087/2001-s, des auftragnehmenden und staatsanwaltschaftlich ermittelten Täters, Az. 180 Js 22533/03,
Dieses rechtsstaatswidrige Nach-Wende-Unrecht hat das DDR-Unrecht offenkundig um ein Vielfaches übertroffen!
Die öffentlich-rechtlichen, staatsanwaltschaftlich ermittelten Täter setzen ihr Treiben seit dem 3. Oktober 1990 mittels ihrer von Amts wegen möglichen „hoheitlich angeordneten Gewalt“ unentwegt fort.
Die vorsätzliche sittenwidrig schädigende, wirtschaftliche, gesundheitliche und immaterielle Existenz- und Lebensvernichtung ihrer Opfer nimmt kein Ende.
Dabei sind die ehemaligen DDRHeimkinder, DDR-Verfolgten,
DDR-Vermögensgeschädigten und die geschädigte Thüringer Landesbeamtin eigentlich von Staats wegen und im öffentlichen Interesse zu schützend.
Aber man schreckt auch vor haftbewehrter Immobilienkriminalität mit dem treuhänderisch verwalteten Restitutionseigentum – Erfurt, Am Stadtpark 34 – nicht zurück, und hält die Unrechtszustände aufrecht, indem die gebotene Strafverfolgung einfach nicht veranlasst wird.
DAS war im DDR-Unrechtsstaat verboten und dürfte (eigentlich) NUR in den sogenannten „Schurkenstaaten“ möglich sein, nicht aber in einem Rechtsstaat, wie dem unseren!
Letzter Aufruf.PDF von der Beklagten Claudia May, die behauptet, wegen eines „Erlasses des Thüringer Justizministeriums vom 20.10.2011, Az. 4110/E – 3072/11, über AL V und AL IX“ strafverfolgt zu werden.
am 9. September 2019 um 9:00 Uhr Landgericht Erfurt, Fortsetzung des Strafverfahrens, Az. 5 Ns 501 Js 31517/11, besteht hinreichend Gelegenheit, sich von der Justizakrobatik „Strafverfolgung der vorsätzlich sittenwidrig Justiz-Geschädigten“ zur Verhinderung der – Vollziehungspflicht der Rechtskraftwirkung – bestandskräftiger Urteile zu überzeugen.
Zwischenzeitlich sind „neue“ beweisentscheidende Tatsachen zu berücksichtigen.
Das Thüringer Finanzministerium hat der Strafangeklagten Claudia May am 3. April 2019 – erstmalig – mitgeteilt, dass ihr die Erlösauskehr aus dem ersten sittenwidrig schädigenden Verkaufsgeschäft ihres Wohn- und Unternehmenseigentums in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, zusteht.
Die Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff. und die vorsätzlich sittenwidrig schädigende Unterschlagung der illegalen und deliktischen Erlösauskehr mit Grundstück am 20. Oktober 1993 bestreitet das zuständige Thüringer Finanzministerium bis gegenwärtig andauernd.
Das gesamte Amts- und Justizhandeln ist in diesem Fall – über den 3. Oktober 1990 hinaus – auf
die Verdunklung, Vertuschung der Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff.,
die Unterschlagung der illegalen und deliktischen Erlösauskehr mit Grundstücksübereignung am 20. Oktober 1993,sowie
die systematische Potenzierung des SED-/DDR-Nachfolge- und Justizunrechts, vorsätzlich sittenwidrigen „wirtschaftlichen, gesundheitlichen, immateriellen“ Schädigungen, die Existenz- und Lebensvernichtung der Rehabilitierungs-, Vermögens- und Wiedergutmachungsberechtigten gerichtet.
Herzliche Grüße Claudia May
Der Termin ist angesetzt am:
09.09.2019 – 09:00 Uhr
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
Sitzungssaal NN
99084 Erfurt
Leak6 fragt sich, warum die Unrechtsketten immer länger werden und nicht irgendwann einmal in einem gerechten Endpunkt münden.
Jesus sagt es ganz einfach (Joh. 8, 34):
„Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.„
Nach diesem ist es unmöglich, dass sich der im Unrecht gefangene Staat durch Organe befreit, die selbst im Unrecht gefangen sind.
Behaupteter Weise fürchtet man wohl einen existenzvernichtenden
Dies bemerkt Leak6 deshalb, weil es selbst wegen einer – angeblich beleidigenden – informierenden Berichterstattung verklagt wird. Siehe Termin in eigener Sache!
Manchmal weiß man nicht, wie einem geschieht.
Manchmal weiß man nicht, wer einem geschehen läßt.
Manchmal weiß man nicht, in welcher Lage man ist, was mit einem gespielt wird und was der richtige Ausweg.
Am 27.08.2018 wurde eines von über 60 Unsinnsverfahren gegen ein sich selbst so nennendes Stasi-Stalking-Opfer betrieben, welches allerdings mit einem sehr gut begründeten Freispruch endete. Bernd Schreiber und ich beobachteten und ich berichtete, dass sie gar keine Freisprüche mehr will.
Die Staatsanwaltschaft konnte der Begründung des (vorliegenden) Urteils nicht folgen und legte Berufung ein (Schriftsatz bekannt).
Der Anwalt der beschuldigten Frau und auch Leak6 konnten nicht erkennen, in wie weit die Berufung die Urteilsbegründung widerlegen würde.
Am 11.03.2019 war schon eine Berufungsverhandlung geplant, deren Absage mich erst erreichte, als ich schon auf der Anfahrt, nahe Hamburg war.
Ob die Richterin so plötzlich erkrankte, weil sie selbst auch erst so kurzfristig von meiner Anreise erfuhr, verzichtete ich abzuklären.
Bezüglich der Differenzen in der Widerlegung der Berufung zwischen dem Anwalt und mir verzichtete ich auf die Abklärung.
Die bemitleidenswerte Frau hat eine etliche tausend Seiten starke Akte, die wegen ihres Umfangs jeden neu hinzukommenden Begleiter dazu zwingt, über lange Zeit auf eine umfassende Kenntnis der Sachlage: – – ? — ? — Ja, richtig: zu verzichten.
Mehrere der parteinahen Beteiligten hatten eigenen Angaben zufolge zwischenzeitlich erhebliche gesundheitliche Probleme, aufgrund derer auch bei der Binnenkommunikation auf nicht gerade wenig verzichtet wurde.
Jetzt ist des Verzichtens genug!
Jetzt wird das Aufdecken und Anschauen angesagt.
Jetzt gibt es das Versprechen, Versäumtes nachzuholen.
Jetzt ist zu einer neuen Berufungsverhandlung geladen.
Ergebnisse scheinen so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Und ich freue mich auf die Entdeckung zahlreicher – jedenfalls für mich neuer – in allen möglichen Bezügen zu ziehender Lehren.
Montag, den 29.07.2019 – 10:00 Uhr Strafsache NZS 30 Ns 134 Js 4521/18 (101/18) – Berufung der StA wg. Sozialbetrug –
P. S., 28.07.2019: In Stade gibt es die Hausordnung als Kinder-Überraschung. Wahrscheinlich wollen sie dort „ich sehe was, was du nicht siehst“ spielen, in Anwendung des Mottos, ich weiß noch etwas, was du nicht weißt.
Ich hätte ja gedacht, dass die Hausordnung eines öffentlichen Gebäudes, wie die aller anderen Verordnungen dazu gedacht ist, dass man sich darauf einstellen und danach richten kann. In Stade aber weit gefehlt. Ich fragte sie wohl an, aber ich bekam sie nicht.
Stattdessen bekam ich einen Hinweis, den ich gar nicht gefragt hatte, nämlich wer für sitzungspolizeiliche Anordnungen zuständig sei. Wer wünscht sich schon eine sitzungspolizeiliche Anordnung?
Ich muss also 286 km fahren, um die Verordnung vor Ort einzusehen. Was mache ich nur, wenn ich dann z. B. lesen werde, dass das Tragen von karierten Hosen verboten ist? Ob ich sie dann – vor Ort, versteht sich – fallen lassen muss?
Weiter frage ich mich natürlich, was für ein Dienstverständnis die Staatsdiener in Stade haben. Die Erfurter hatten jedenfalls keine Hemmungen mir ihre Hausordnung zu schicken. Dort ist ja auch die Ndrangheta die Herrin ihrer Hochburg. – Es ist halt jeder für irgend etwas gut. – Man muss sie wohl einfach nur liebhaben.
Wende im Fall zum Nachteil der Geschwister May: Claudia May tritt nun als Klägerin auf;
Az. 9 O 1638/18 – Claudia May / S. L.: Für die am 25.03.2019 – 09:00 Uhr im
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
Sitzungssaal E10, EG
99084 Erfurt
anberaumte Gerichtsverhandlung haben sich inzwischen auch Stadt und Land als Streitverkündete angesagt.
[Edit, 27.03.2019]: Die Aussage, dass sie geäußert hätten, sie wollten teilnehmen, ist nach derzeitigem Redaktionsstand eine Fehlinformation. Anwesend waren sie jedenfalls nicht. Stadt und Land in Erfurt angesagt weiterlesen →
Am heiligen Abend dem 24.12.2018 erreichten Leak6 Berichte aus der Schweiz, in denen ich ein für mich neues Wort bemerkte:
Klage-Inversion
Das schreibe ich extra-breit, denn das Wort ist mindestens so neu, wie Nasenringe aus Phosphor. Ich kannte es nicht und Google kannte es auch nicht – weder mit noch ohne Bindestrich.