2017-08-04 [51] Summary.PDF
Dümmer als die Polizei erlaubt?

Der Inhaber eines Elektronikbetriebes erbarmte sich eines Mobbing-Opfers und versuchte dieses in einem Elektroberuf auszubilden. Dazu versuchte er alles Menschen Erdenkliche, bis dass die Zeit der Anmeldung zur Abschlussprüfung kam. Das ehemalige Mobbing-Opfer allerdings war auch dann noch – angeblich sogar nach seinen eigenen Worten – „nicht ganz richtig im Kopf“.
Schulische Prüfungen bestand es mithilfe Bulimielernens; in Fachgesprächen präsentierte es ein geradezu meisterhaft optimiertes Gefasel, welches die richtigen Antworten annäherte und gleichzeitig eine mitleiderregende Unbeholfenheit zur Schau stellte, die jeden auch nur halbwegs wohlwollenden Fachprüfer verleitet, sich die erwarteten – tatsächlich richtigen Antworten am Ende selbst zu geben oder zu denken – und zwar allein schon, um die eigene Geduld nicht weiter zu strapazieren.
Die tatsächlichen Herausforderungen des Berufs, wie z. B. eine von der Ausbildungsordnung verlangte ’systematische Fehlersuche‘ meisterte es aber nie. Des öfteren vermochte es nicht einmal, einfache selbst gezeichnete Stromkreise zu erklären.
An einem Teil der Abschlussprüfung – den Prüfungsbereich ‚Elektrische Sicherheit‘ (§ 7 (5) AO) – war der Ausbilder zwangsweise beteiligt. Hierbei muss ein Prüfling u. a. den Nachweis erbringen, die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Geräten beurteilen zu können, d. h. diese Beurteilungen sollten vorliegen und sie sollten auf fachgerechte Art zustande gekommen sein. Es war vorgesehen, dass der Ausbilder die Kontrolle dieser Arbeitsprobe übernahm und den ordnungsgemäßen Ablauf selbiger Sicherheitsprüfung mit seiner Unterschrift bestätigte. Gegen seinen Willen musste er einziger Zeuge werden.
Aus Gewissensgründen konnte der Ausbilder diese Unterschrift aber nicht leisten und musste zu seiner Verwunderung feststellen, dass die zuständige IHK die Prüfung trotzdem als bestanden wertete.
Bei seinen Nachfragen – erst bei der Kammer und später bei Gericht – musste der Ausbilder dann feststellen, dass sich die Verantwortlichen lieber in Dummheit, Lügen und betrügerische Vorwände flüchten, als sich ihrer Verantwortung zu stellen und die Schwachstellen des Systems zu überdenken.
Betrügerische Richter gehören allerdings ebenso wenig auf ihren Stuhl, wie überforderte Mobbing-Opfer an die Gefahren des Elektroberufs! Weitaus wichtiger allerdings: sie sollten nicht auf die Allgemeinheit losgelassen sein.
Deshalb kündigt der Ausbilder gegen den VPVG-Minden nun eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verstößen gegen das europarechtliche Recht auf Sicherheit, die grundgesetzliche Gewissensfreiheit sowie das Recht auf rechtliches Gehör an.

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