Archiv der Kategorie: Summaries Baum / IHK-OWL

Hier kommt man am schnellsten grob ins Bild …

Onkel Fred, der weiß wie’s geht!

Zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen:
Die Antwort auf
die schon erwartete, bloße Beschwichtigung.

Wer oder was Onkel Fred ist, bleibt erst mal geheim. Ich ringe aber täglich, ihm noch mehr Geheimnisse zu entlocken.

Weiterführende Links:

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

Richterin nach Lügenvorwurf versetzt – Ablehnung trotzdem verweigert

fängt das Landgericht Hamburg an, dünnhäutig zu werden und versetzt nun schon seine lügenden Richter, um sie vor ihrer Entblößung zu bewahren?

Nachdem die Ablehnung der eilfertig lügenden Richterin Ebel

am zweiten Werktag nach ihrem Ausscheiden

in den Ruhestand verworfen wurde, wird nun die Richterin am Landgericht Gust zum Beginn des nächsten Quartals nach Konfrontation mit dem Lügenvorwurf am 16.04.2019 , nämlich am 01.07.2019 versetzt und zwei Tage später das diesbezügliche Ablehnungsentsprechungsgesuch verworfen.

Für die Verwerfung wurde allerdings ein Urteil bemüht, wo an der Ablehnung auch noch nach der Versetzung an ein anderes Gericht festgehalten wurde, was Leak6 durchaus als unpassenden Vergleich empfindet. Die Beschwerde ist aus Sicht von Leak6 ohnehin berechtigt, weil die Versetzung für Leak6 unvorhersehbar war. Doch weil auch über die Zielsetzung von Leak6 gelogen wurde, dreht sich das Ablehnungskarussell auch gleich noch eine Runde weiter.

Leak6 fragt nach
(zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen).

Die vorausgehende Verweigerung.

Weshalb es Leak6 gibt

Wegen dieser Fehlentscheidung wurde ich zum Justizkritiker.

Ich bemerkte, dass die Ausschüssen zu kommende Geheimhaltung nicht allein rechtmäßige Interessen schützt, sondern auch übelste Machenschaften – und zwar nicht nur im kleinen (wie bei mir der Prüfungsausschuss), sondern auch im großen (wie bei Germanwings der Untersuchungsausschuss, siehe dazu auch mein Gutachten).

Weiter wünschte ich mir öffentliches Interesse zur Kontrolle der Justiz und bemerkte dass es anderen (wie z. B. Dave und Pia Möbius, Angela Masch und Jo Conrad, siehe dazu meine Engelen Timeline!) noch viel schlimmer geht.

Da ich mir immer die Werkzeuge beschaffen oder machen konnte, die ich brauchte, sah ich nun mich berufen, dem Rechtsstaat so weit wie möglich aufzuhelfen. Die weiteren Highlights sind im Selbstlob für die Presse zu finden. Sie reichen bis zu dem derzeit anhängigen Fall Frank Engelen in dem ich mich teilweise selbst wiederentdecke und zu der Erkenntnis, dass es nicht selten auf das richtige Wording ankommt. Dieses Umfasst Begriffe wie „Klageinversion“, „Willkürgeheimbereiche“, „Gewaltwirkungsordnung“ und last but not least den

erfinderischen Richter„.

Das ich letzteren nicht erfinden, sondern nur entdecken konnte ist das eine –

dass er vollumfänglich totgeschwiegen wird das andere.

Dabei tritt er so gut wie überall auf, wo ich nur hinsehe. Und auch in meinem Ausgangsfall musste ich nun nochmals meine zweite Verzögerungsrüge mithilfe dieser Figur erklären

(hier PDF).

 

P. S.:
Ach ja, dass ich etwas gegen und etwas für Anwälte habe, macht mich besonders froh – wobei ich gleich noch einmal zur Prozessbeobachtung am

18.07.2019 – 13:30 Uhr in Hamburg

einlade. Noch viel mehr aber freue ich mich – als bisheriger Einzelgänger auf nun neuen Wegen – über

die vielen wertvollen Menschen,

deren Bekanntschaft ich machen durfte und die mir der größte Gewinn sind.

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt

Während der Beitrag vom 25.02.2019 über den

lügenden Richter Frind

  • schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers
  • nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne,

komme ich nun nicht mehr umhin, auch einmal ein paar grundsätzliche Erwägungen zum juristisch relevanten Sprachgebrauch zu machen.

Es gibt in Deutschland über tausend Gerichte, über 10 tausend Richter, über 100.000 Verfahren im Jahr und über 70 Jahre Grundgesetz. So ist es schon bemerkenswert, dass es bei weit über 10 Millionen Verfahren noch niemals einen lügenden Richter gab, der eben deswegen abgelehnt wurde.

Weiter ist es doch sehr fraglich, ob das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt in irgend einer Weise als erfüllt angesehen werden kann, wenn von den Richtern anstatt des Klagevorbringens irgend etwas Verdrehtes (siehe die von Leak6 gelistete Gehörsverletzungsmethode Nr. 2) oder sogar ganz etwas anderes bearbeitet wird.

Vorliegend traut sich nämlich kein Richter daran, im Zuge der Beurteilung der Berechtigung meiner Besorgnis der Befangenheit des lügenden Richters Frind überhaupt einen lügenden Richter zu thematisieren. – Mithin der Grund, warum immer wieder weitere Richter abgelehnt werden (müssen) und das Ablehnungskarussell nicht zum Stehen kommt.

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Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter

Während der Beitrag vom 25.02.2019 schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne, will ich es nun wissen und diesen Schrei nicht überhören.

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter weiterlesen

Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen!

Dieser neue (1) Ablehnungsgrund wurde am 28.03.2019 entdeckt.
Ja, gibt’s den so was? – und ist das wirklich neu?
Muss man nicht vielmehr fragen, ob die Justiz wahrnehmungsgestört, doppelsichtig oder gar schizophren ist?
Ich will ins Thema einführen mit einem Vergleich zu allgemein bekanntem Stoff:

Es mag heiß diskutiert werden, wie eine Entscheidung zur
Sicherungsverwahrung von Serientätern ausfallen soll.
Bei einer solchen Entscheidung ist eine objektiv berechtigte Besorgnis der Bevölkerung und ihr Schutzbedürfnis abzuwägen, gegen das Grundrecht auf Freiheit des Serientäters, der seine Strafe bereits abgebüßt hat.

Doch wem käme es in den Sinn, dass man nicht eine, sondern mehrere Entscheidungen über die Berechtigung einer Besorgnis treffen muss – und zwar für jede Tat des Serientäters separat?
Und wenn diese Entscheidungen dann unterschiedlich ausfallen? – Soll er dann weitermachen dürfen oder nicht?

Dazu muss man erst einmal die Qualität der Frage erfassen, um die es dabei geht:

Wie eine richterliche Entscheidung auszufallen hat, ist eine an den Richter gerichtete Frage; sie zu beantworten ist Gegenstand der Rechtsprechung.
Dass aber eine Frage, eine Klage oder ein Antrag zu genau einer Entscheidung führt, ist eine Frage der Ordnung.

Lesen Sie hier weiter, wie Justiz ihre eigene Ordnung beseitigt, bzw. aus ihr versucht auszubrechen: Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen! weiterlesen

Generalstaatsanwaltschaft bescheinigt Wahrnehmungsstörungen

Generalstaatsanwältin Kalcher bescheinigt Rumpelstilzchenanwärter Wahrnehmungsstörungen

Bielefeld, 15.01.2018 [Joachim Baum]:
Streitpunkt ist die

Erteilung

eines Mandates (siehe auch hier!) von mir an einen gerne anonym bleiben wollenden Rechtsanwalt und die

mehr oder weniger zutreffende Darstellung dieser Erteilung

gegenüber dem AG-HH durch einen dritten (der zweite hatte für sowas keine Zeit), ebenso gerne anonym bleiben wollenden Rechtsanwalt.

Deshalb erzählen wir hier NICHT ihre Geschichte, sondern die der RumpelstilzchenAnwärter (RA1 und RA3). Generalstaatsanwaltschaft bescheinigt Wahrnehmungsstörungen weiterlesen

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

25.02.2019

Heute per Fax an 040-42843-4318:

Sehr geehrter Herr Frind!
Sehen Sie bitte hier einen  ersten Vorgeschmack:
https://wp.me/p87FAj-MA

Wenn Richter eine Sache mal nicht einfach so zum Wunschergebnis hin beugen können, dann denken sie sich die dazu erforderliche Prozesshandlung der Streitpartei halt selbst aus.

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle! weiterlesen

Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig?

Die Message: Ablehnungsverwerfung ist da.
Der Rest ist Predigt und Wiederholung
(also bitte bloß nicht lesen, wenn ihr bleiben wollt, wie ihr seid).

zunächst sei einmal die Frage erlaubt:

Warum einfach, wenn’s umständlich auch geht?

Diese Frage wird über zunächst drei Thesen über ‚umständlich‘ andiskutiert, um dann mit der vierten ins Politische zu schwenken und nach Verschwörungstheorie mit der fünften These die schon früher gestellte Frage der Ehre nochmals aufzugreifen.

Bei Gericht macht man sich gern selbst viel Arbeit.

  • Wo eine einfache Telefonauskunft genügen würde, wird eine schriftliche Anfrage verlangt.
  • Wo ein ohnehin obsolet gewordenes Verfahren rechtswidrig beendet wurde, ist es doch – quasi untot – immer noch dazu gut, den Ablehnungsaufwand gegen den mit der Hauptsache personenidentischen Richter doppelt zu führen.
  • Wo schon jedem auch nur halb belichteten Erstklässler aufgehen müsste, dass
    9 (geltend gemachte) Besorgnisse minus 5 (fadenscheinig verworfene) Besorgnisse nicht gleich 0 (verbleibende) Besorgnisse sein können, macht sich nun ein Richter am Amtsgericht namens Frind against all Odds (so vielleicht einer der nächsten Beiträge hier) auf den Weg und argumentiert sich dabei fast um Kopf und Kragen, jedenfalls gegen

    • jedes Minimum an Wahrheitsliebe und Sachverstand,
    • die Gesetze der Logik (Entweder- / Oder- Problem),
    • die Zivilprozessordnung,
    • das schon  summarisch Augenscheinliche,
    • die grundgesetzliche Gewaltwirkungsordnung sowie
    • das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt.

Am Ende wird bei diesem Unterfangen, für das einem eher schlimmere, denn mildere Begriffe einfallen, als

blanker Dilettantismus

die selbst geschaffene gerichtliche Überlastungssituation auch noch zum Vorwand genommen um damit einen befangenen Richter zu entlasten.

Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig? weiterlesen

voller Beweis: RA1 – Vorsätzlichkeit anhaltend bis heute!

Bielefeld, 02.01.2019 [Joachim Baum]:

Der Autor dieses Beitrages wies – unter Anwaltszwang stehend – den von ihm beauftragten Anwalt RA1 bezüglich eines zu erstellenden Berufungszulassungsantrages an, Betrug geltend zu machen:

Und wenn Ihnen das Stichwort Betrug nicht gefällt,
sagen Sie es lieber gleich!

Diese Auflage setzte RA1 wie folgt um:

Der Kläger wittert Betrug“ /
Der Kläger sieht einen Betrug[1],

allerdings ohne die ihm angereichten Betrugsmerkmale darzulegen.

Daher musste das Kontrollgericht annehmen, dass die nichtjuristische Sicht des Klägers unzutreffend wäre.

Der Anwalt wurde kurz vor Ende der Berufungsbegründungszulassungsfrist gekündigt. Nach Monaten fruchtloser außergerichtlicher Klärungsversuche erhob RA1 am 09.04.2018 Klage auf Zahlung des einbehaltenen restlichen Anwaltshonorars, der Autor erhob am 25.05.2018 Widerklage auf Rückzahlung seines Vorschusses.

Im Klägerschriftsatz des RA1 an das Gericht fehlt – behaupteter Weise – die Darlegung des schriftlich erteilten Mandats[2].

Der Autor sieht in der Nichtdarlegung dieser Vertragsgrundlage einen Täuschungsversuch und titelte auf dem von ihm betriebenen Internet-Blog:

Hamburger Staranwalt wollte Betrug nicht rügen
und begeht ihn lieber selbst
„.

Der Autor fragte am 21.09.2018 nach, ob RA1 evtl. versehentlich die Darlegung des Mandates vergessen habe[3].

Diese Frage beantwortete RA1 nicht, sondern machte am 25.09.2018 gegenüber dem AG-HH die Eidesstattliche Versicherung[4]:

Mein Rechtsanwalt [RA3] hat im Klageverfahren jedoch wahrheitsgemäß die Erteilung des Mandats durch Herrn Baum an mich in dem für ihn durch mich geführten Verfahren auf Zulassung der Berufung zutreffend dargestellt. …

Ob sich das Mandat in der Gerichtsakte 9 C 136/18 befindet ist seit dem 06.12.2018 Beweisfrage des vorgezogenen selbständigen Beweisverfahrens 9 H 7/18 am AG-HH.

[1] [2] [3] [4] Anlagen verfügbar über das inhaltsgleiche Onlinedokument.PDF

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Pressemeldung zum 23.10.2018.PDF

Der Gerichtstermin vom 23.10.2018,
zu welchem zur Prozessbeobachtung eingeladen wurde,
wurde am heutigen 17.10.2018 erneut verschoben.
Nun gilt der

Terminhinweis:

9 C 136/18
Dienstag, 27.11.2018, 10:00 Uhr,
Amtsgericht Hamburg,
Sitzungssaal A 042, Erdgeschoss,
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg

Aktuelle Pressemeldung.PDF dazu.

Zeter und Mordio

Landesgerichte bringen Bundesrecht um
und der Bund merkt es noch nicht einmal!
Nun wird ein Anwalt gesucht! Zeter und Mordio weiterlesen

04.08.2017 – Zeit für Summery 1, für Neueinsteiger, die schnell ins Bild kommen wollen

2017-08-04 [51] Summary.PDF

Dümmer als die Polizei erlaubt?

Der Inhaber eines Elektronikbetriebes erbarmte sich eines Mobbing-Opfers und versuchte dieses in einem Elektroberuf auszubilden. Dazu versuchte er alles Menschen Erdenkliche, bis dass die Zeit der Anmeldung zur Abschlussprüfung kam. Das ehemalige Mobbing-Opfer allerdings war auch dann noch – angeblich sogar nach seinen eigenen Worten – „nicht ganz richtig im Kopf“.

Schulische Prüfungen bestand es mithilfe Bulimielernens; in Fachgesprächen präsentierte es ein geradezu meisterhaft optimiertes Gefasel, welches die richtigen Antworten annäherte und gleichzeitig eine mitleiderregende Unbeholfenheit zur Schau stellte, die jeden auch nur halbwegs wohlwollenden Fachprüfer verleitet, sich die erwarteten – tatsächlich richtigen Antworten am Ende selbst zu geben oder zu denken – und zwar allein schon, um die eigene Geduld nicht weiter zu strapazieren.

Die tatsächlichen Herausforderungen des Berufs, wie z. B. eine von der Ausbildungsordnung verlangte ’systematische Fehlersuche‘ meisterte es aber nie. Des öfteren vermochte es nicht einmal, einfache selbst gezeichnete Stromkreise zu erklären.

An einem Teil der Abschlussprüfung – den Prüfungsbereich ‚Elektrische Sicherheit‘ (§ 7 (5) AO) – war der Ausbilder zwangsweise beteiligt. Hierbei muss ein Prüfling u. a. den Nachweis erbringen, die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Geräten beurteilen zu können, d. h. diese Beurteilungen sollten vorliegen und sie sollten auf fachgerechte Art zustande gekommen sein. Es war vorgesehen, dass der Ausbilder die Kontrolle dieser Arbeitsprobe übernahm und den ordnungsgemäßen Ablauf selbiger Sicherheitsprüfung mit seiner Unterschrift bestätigte. Gegen seinen Willen musste er einziger Zeuge werden.

Aus Gewissensgründen konnte der Ausbilder diese Unterschrift aber nicht leisten und musste zu seiner Verwunderung feststellen, dass die zuständige IHK die Prüfung trotzdem als bestanden wertete.

Bei seinen Nachfragen – erst bei der Kammer und später bei Gericht – musste der Ausbilder dann feststellen, dass sich die Verantwortlichen lieber in Dummheit, Lügen und betrügerische Vorwände flüchten, als sich ihrer Verantwortung zu stellen und die Schwachstellen des Systems zu überdenken.

Betrügerische Richter gehören allerdings ebenso wenig auf ihren Stuhl, wie überforderte Mobbing-Opfer an die Gefahren des Elektroberufs! Weitaus wichtiger allerdings: sie sollten nicht auf die Allgemeinheit losgelassen sein.

Deshalb kündigt der Ausbilder gegen den VPVG-Minden nun eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verstößen gegen das europarechtliche Recht auf Sicherheit, die grundgesetzliche Gewissensfreiheit sowie das Recht auf rechtliches Gehör an.