Schlagwort-Archive: Justizkontrolle

Jetzt erst recht!

Unmögliches wird sofort erledigt – Wunder dauern etwas länger.

So sagen Menschen.

Die Leitung nach oben funktioniert aber auch – so Gott will und wir leben – mit negativer Laufzeit. So wurde zu Daniel der helfende Engel Gabriel schon losgeschickt, noch bevor er zu Ende gebetet hatte (Dan 9,23).

Ich rief am 24.02.2020, – zwar nach WordPress „and all Americans“ gewandt, aber alle aufmerksamen Leak6-Leser können es bezeugen:

Wake Up Little Susie!

und erweckt wurde eine Suzanne schon etwas früher, welche zu zitieren ich mir im nachfolgenden Beitrag noch ausgiebig erlauben werde.

Sie ist Meisterin im Kurzfassen, bleibt in ihren Videos nicht selten unter zwei Minuten und verlangt im gegebenen Fall das Menschen-Unmögliche , um das Menschen-Mögliche zu erreichen (mit meinen Worten):

um Pfeifen die Flötentöne beizubringen,
habe man: „unter eine Sekunde“.

Im Video nimmt sie sich allerdings über eine Minute, bis sie zum Schuss kommt. Jetzt erst recht! weiterlesen

Warum wir so geworden sind

Gerhard Ulrich, den Grand Senior unter den Justizkritikern durfte ich schon bei Mutter Courage in Erfurt kennenlernen.

Umso mehr freue ich mich, gerade jetzt von ihm zu erfahren, wie er zum Justizkritiker wurde – und noch mehr über die Parallelen zu mir selbst:

Warum wir so geworden sind weiterlesen

(Un-)Rechtsstaat Deutschland: kein Schutz für Schutzengelchen

(Un-)Rechtsstaat Deutschland:

kein Schutz für Schutzengelchen

Deutschland 31.10.2019: Das auseinander fallende Land kann die tiefgreifenden Risse in seiner Bevölkerung nicht länger verbergen.

Während die Einen am Reformationstag der Reformation und Aufklärung gedenken, die unser Land zu Wissenschaft, Fortschritt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit brachte, feiern die Anderen Halloween und üben mit „Süßes oder Saures“ ganz spielerisch die Erpressung.

Viele eindimensional denkende Menschen sehen bei der Suche nach dem richtigen Weg nur noch in rechts und links, doch hier soll die
Betrachtung einmal auf gerecht oder gelinkt gelegt werden.

Fangen wir damit an, worauf ich hinaus will. Der von mir geliebte Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist kurz und knackig und besteht mithin aus nur vier kurzen Sätzen:

(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Meinetwegen dürfte er auch bleiben, wie er ist, wenn da nicht zwischen dem Satz eins und dem Satz zwei eine riesengroße Lücke klaffen würde – jedenfalls in der Anderen.

Viele Menschen meinen, der erste Satz des Grundgesetzes beschreibe ein der Logik imanentes unumstößliches Gesetz – quasi einen Anspruch, der aber mit der Wirklichkeit des Lebens nicht viel zu tun hat und zu dieser folglich Abstand hat und haben darf.

Und dann kommt eben: – – – Die Lücke – – – und alles Weitere, das man sich schon längst  nicht mehr so genau merken muss.

Dächten wir uns Satz eins einmal weg, dann müssten wir das erste Wort „Sie“ des Satzes zwei ersetzen mit „Die Würde des Menschen“. Dann würde das Grundgesetz wie folgt beginnen:

(1) Die Würde des Menschen zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. …

 

Nur in einem Staat, in dem alle staatliche Gewalt ihren Achtungs- und Schutzpflichten nachkommt, könnte der Anspruch Wirklichkeit werden.

Dort aber, wo Entwürdigungen nicht verfolgt werden oder gar von staatlicher Gewalt selbst begangen werden – dort ist auch die Würde antastbar.


Was ist „Würde“?

Die Juristen unter den Staatlichen Gewalt-Anwendern – mithin dessen ‚Organe der Rechtspflege‘ sagen, dass die Würde ihren Ausfluss findet in den im Grundgesetz nachfolgenden Grundrechten, den grundrechtsgleichen Rechten, sowie weiteren
Ausfluss in den übrigen grund- und einfachgesetzlichen Rechtsnormen u. s. w..

So kommt die richterliche Achtungspflicht der Menschenwürde bei Straftatverdächtigen u. A. zum Ausdruck durch:

Die Wahrung der Würde muss

allen staatlichen Gewalt-Anwendern
erste und vornehmste Pflicht

sein und zwar auch denen, die es mental nicht bis zum zweiten Satz schaffen.

Darf man auf die Verringerung der Anzahl pflichtvergessener Steuergeldverschwender, kleiner Geister, oder zum Bösen geneigter Menschen hinwirken?


Ja, man darf, denn die Lehre ist frei und den Deutschen sind Selbsthilfe- Widerstandsrechte gegeben.

Wir sind das Volk,

dass sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt.

Und zwar auch dann, wenn die staatlichen Gewalt-Täter ihre Pflichten lieber vergessen wollen, als sich in ihrer Pflichterfüllung messen lassen wollen.

Gehören also Richter, die sich nicht zu ihren Pflichten bekennen – ja nicht einmal nach Aufforderung ihren Richtereid wiederholen noch zum Deutschen Volk?


Als Christ im christlichen Abendland mit seiner jüdisch/christlichen Werte-Tradition darf ich nicht nur auf Besserung hinwirken, sondern ich soll es auch. Die Frage ist nur: Wie?
Die Antwort steht in Römer 12,21:

Lass dich nicht vom Bösen überwinden,
sondern überwinde das Böse mit Gutem!


In Deutschland gibt es

ein Schutzengelchen,

das schuf für jugendliche Insassen fliehenswerter Heime einen Lichtblick und bot ihnen damit nicht nur Zufluchtsort, sondern gleichzeitig noch Schutz und Hilfe an. Ohne dass es auf ein Glaubensbekenntnis dieses Schutzengelchens ankommt, muss man aber sagen, dass es insoweit nach dieser Prämisse gehandelt hat. Dementsprechend entsetzt ist die interessierte Öffentlichkeit, darüber, dass dieses Schutzengelchen – namentlich Frank Peter Engelen – dafür ins Gefängnis geworfen wurde.

Doch damit der Entwürdigungen noch nicht genug. Man isolierte ihn, lies ihn zusammenschlagen und versucht ihn nach wie vor zu psychiatrisieren.

Man sich diesem Fall in Kurzform oder in chronologischer
Reihenfolge
annähern. Und wer die aktuellen Emotionen einatmen will, der lese gleich weiter!


Eine Unterstützerin vermeldete mir,

was passiert war

und kurz danach die eindeutige Aufforderung,

Joachim, tu was!

Also tat ich etwas,

das im Rechtsstaat hätte wirken müssen und
im Unrechtsstaat nach hinten los gehen musste,

in Gänze nachzulesen in der Anlage EN072SWeg, dem

Scheiterweg des Klageziels Z120.PDF.

Man beachte, dass die in dieser Anlage eingebundene EUGH-Urteil zur Individualbeschwerde Nr. 47274/15, welches in solchen Fällen die

Beweislastumkehr

als gegeben ansieht, einen anderen Fall betrifft.


Gelbe Karte an die
2. Kammer zweiten Senats des BVerfGs:Es wird festgestellt, trotz der Verpflichtung zur Achtung und Schutz der Würde des Menschen tatet ihr nichts zur Abwendung der Gefahr von Leib und Leben!Bitte buchstabieren Sie:

r h e k m u t s a l s i e w e B ?

Und wenn diesem Engelchen auch nur eine Flügelsfeder gekrümmt wird, dann seit ihr, liebe Richter, daran

wegen unterlassener
Hilfeleistung mitschuldig!

Eine Richterschaft beherrscht das Deutsche Volk und bekennt sich nicht zu unveräußerlichen Menschenrechten.
Sie dient ihm nur mit Ignoranz, als habe dieses Volk seine Rechte schon veräußert – es sei denn: Die Richterschaft erkennt ihre mutmaßlich eigenen Interessen, der Aufrechterhaltung des schönenen Scheins.

– Das gehört geändert,
denn das Volk interessiert die Wirklichkeit! –


Doch damit nicht genug. Auf ungeklärten Wegen wurden ungeahnte Kräfte aktiv, so dass T-online sich ungefragt zu Wort meldete und dieses Engelchen samt seinem ganzen Unterstützerkreis diskreditierte, indem sie diese in die Nähe der Reichsbürger rückten.

Natürlich hat man zu diesem schlecht recherchierten Artikel ein Recht auf Gegendarstellung. Doch um dieses durchzusetzen, müsste man wieder zu der gleichen Gilde (der Richterschaft) pilgern, diese für ihr Tätigwerden bezahlen (bis über 4.000 €!) und auf ihr sicher zu verneinendes Wohlwollen hoffen – was dann aber weniger witzig, als aberwitzig ist.

Was also liegt näher, als die verlangte Gegendarstellung selbst zu bringen und die Nachricht über den Skandal selbst zu verbreiten?

Wer in guter jüdisch/christlicher Tradition steht und über das
alttestamentliche Bibelwissen verfügt, braucht sich nicht zu wundern. Solches tat auch schon der Hinterbliebene eine historischen Skandals und „… sandte sie in das ganze Gebiet Israels. Wer das sah, der sprach: Solches ist nicht geschehen noch gesehen, seit … (Richter 19, 29+30).“


Der Kreis dieses Beitrags schließt sich mit der Sorge, dass die Spaltung des Landes in

die Einen und die Anderen

erst einmal noch weitergehen wird. Während

die Einen unter Justitis leiden und für sie kein einziger Rechtsweg vorhersehbar oder kalkulierbar ist,

leiden die Anderen unter Ignoranzia, wobei sich kein Organ der Rechtspflege mehr traut, die Gerechtigkeit um ihrer selbst willen zu suchen, wo das ganze Corps sich schon aufs Unrecht geeinigt hat. Aus dieser Sicht wäre es ja noch schöner, wenn jedermann sein Recht in überschaubarer Zeit finden könnte. Wenn das so wäre, kämen ja noch mehr auf die Idee, ihr Recht zu suchen.

Die Angst vor dem Ausbruch der Gerechtigkeit im ganzen Land ist
bei einem Multimilliardenskandal wie dem vorliegenden nicht zu unterschätzen!

Ihr is zu begegnen mit
Fürchtet euch nicht!

Dieser Beitrag als PDF.

How to get in Prison

Das ist ein großes Problem und nicht nur für mich:

Ich will ja nun schon lange in den Knast, um genau zu sein:

seit dem 26.07.2019 und zur Organisation der Verteidigung unter Inanspruchnahme der Verteidigerprivilegien.

Zwischenzeitlich gab es reichlich hin und her, viele Fragen waren zu klären, besonders, ab wann man bei den vorliegenden gesellschaftlichen, funktionalen und persönlichen Krankheitssymptomen von Ignorantia sprechen muss.

Auch die Stellung des Laienverteidigers nach § 138 Abs. 2StPO zum einzeln zulassungsfähigen Verteidiger (Profi, Rechtsanwalt) wurde von mir erst einmal erforscht. Sie ist gar nicht mal so schwach.

Die Verteidigung muss zwar in Gemeinschaft mit dem Profi erfolgen, die Gemeinschaft ist aber von der Rechtsprechung so weit gefasst, dass der Laie auch schon zur Verteidigung zu genehmigen ist, wenn der Pflichtverteidiger namentlich noch gar nicht fest steht. Er hat eigenes Akteneinsichtsrecht, Fragerecht, Verschwiegenheitsprivilegien, darf selbst Anträge stellen und sogar die des Profis zurücknehmen.

Wie ich im heute noch einmal editierten Beitrag Gott segne euren Weg bereits schrieb, hätte Engelen schon längst frei sein müssen, denn es gibt überhaupt keine Tatdarlegung.

Es scheint also den (durchaus zahlreich auftretenden) Profiverteidigern irgendwie die Courage zu fehlen – und mir die Genehmigung.

Also schreibe ich, was das Zeug hält, lasse – durchaus hoffnungsvollen – Anstrengungen anderer freien (aber nicht unbeobachteten) Lauf und versuche die Argumente zu verschärfen ohne in der Wortwahl zu entgleiten. Für eine taugliche Ersatzvokabel zu „staatlich geprüften Kinderfickern“ bin ich allerdings noch auf der Suche, so dass ich derzeit noch nicht alle Themen in Gänze ansprechen kann.

Bei der ganzen Schreiberei vergeht natürlich auch wertvolle Zeit. In dieser Zeit kam mir dann Extra-3 zuvor mit dem Gedanken, dass die Schwierigkeit, in den Knast zu kommen, durchaus von Witzigkeit sein kann. Es sei ihnen aber gegönnt, ich verlinke sie gerne.

Gegen Ignorantia anzuschreiben erfordert nicht gerade wenig:
(Vielscheiber drohten auch schon mit Bomben)

Den Zustellungsnachweis (also Einschreiben), Postlaufzeit und Faxorgien. Und um die Blockierer heraus kicken zu können, bedarf es des Nachweises eines argen, oder wenigstens nachhaltigen Fehlverhaltens. Und wenn man (noch) nicht beweisen kann, wer zuständig ist, weil einen alle anschweigen, dann wird es deswegen nochmals mehr. Schließlich versuche ich – um spätere Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen zu können – Sorge zu tragen, dass kein Zuständiger ohne böses Wissen untätig bleiben kann.

So kommt dann schnell ein ganzer Stapel Papiere zusammen.

Letzte Woche kam meiner auf ganze 3 cm. How to get in Prison weiterlesen

Onkel Fred, der weiß wie’s geht!

Zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen:
Die Antwort auf
die schon erwartete, bloße Beschwichtigung.

Wer oder was Onkel Fred ist, bleibt erst mal geheim. Ich ringe aber täglich, ihm noch mehr Geheimnisse zu entlocken.

Weiterführende Links:

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

Richterin nach Lügenvorwurf versetzt – Ablehnung trotzdem verweigert

fängt das Landgericht Hamburg an, dünnhäutig zu werden und versetzt nun schon seine lügenden Richter, um sie vor ihrer Entblößung zu bewahren?

Nachdem die Ablehnung der eilfertig lügenden Richterin Ebel

am zweiten Werktag nach ihrem Ausscheiden

in den Ruhestand verworfen wurde, wird nun die Richterin am Landgericht Gust zum Beginn des nächsten Quartals nach Konfrontation mit dem Lügenvorwurf am 16.04.2019 , nämlich am 01.07.2019 versetzt und zwei Tage später das diesbezügliche Ablehnungsentsprechungsgesuch verworfen.

Für die Verwerfung wurde allerdings ein Urteil bemüht, wo an der Ablehnung auch noch nach der Versetzung an ein anderes Gericht festgehalten wurde, was Leak6 durchaus als unpassenden Vergleich empfindet. Die Beschwerde ist aus Sicht von Leak6 ohnehin berechtigt, weil die Versetzung für Leak6 unvorhersehbar war. Doch weil auch über die Zielsetzung von Leak6 gelogen wurde, dreht sich das Ablehnungskarussell auch gleich noch eine Runde weiter.

Leak6 fragt nach
(zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen).

Die vorausgehende Verweigerung.

Pressemeldung: Prozess um Prozessankündigung

Bielefeld, den 12.07.2019
Pressemeldung [PDF]

Prozess um Prozessankündigung!

Er hat nicht weniger vor, als den gesamten deutschen Rechtsstaat umzukehren – und zwar von seinem Kopfstand zurück auf die Füße.

Nachdem er feststellen musste, dass Richter wie (Staats-)Anwälte sehr kreativ werden können, um ihre Willkürherrschaft zu behaupten, setzt er auf Öffentlichkeitskontrolle für Rechtsprechung und Strafverfolgung sowie auf konsequenten Widerstand gegen die Beseitigung der grundgesetzlichen

Gewaltwirkungsordnung.

Nach dieser – so der Entdecker des „erfinderischen Richters“ – benötigt jede richterliche Befassung, weil ja alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, einen Ausgangspunkt im Volk. Dieser Punkt ist normalerweise der Kläger mit seiner Klage, aber er fehlt, wenn Richter Vorbringen oder Sachverhalte frei erfinden. Die Folgen für den Rechtsstaat sind ebenso desaströs, wie für die Menschen, die ihn – früher oder später – alle einmal in funktionsfähiger Art und Weise brauchen. Schon jetzt vergisst der ’soziale Bundesstaat Bundesrepublik‘ dass er gleichzeitig Rechtsstaat ist und hängt einen zunehmenden Teil der Bevölkerung vom Justizgewährleistungsversprechen ab.

Über lügende wie erfinderische Richter kann sich der Bielefelder Bürgerrechtler inzwischen gar nicht mehr empören, sondern setzt sie einen nach dem anderen auf das von ihm betriebene Ablehnungskarussell, welches mittlerweile zum raketenartigen Selbstläufer wurde. Der Benutzer klarer Worte eckte natürlich auch bei seinem Exanwalt an, welcher (laut Staatsanwaltschaft) nicht einmal seine Mandatierung wahrzunehmen vermochte. Und zwar weil Öffentlichkeitskontrolle nur funktioniert, wenn die Öffentlichkeit auch informiert ist. Ob die Einladung zur Prozessbeobachtung4 seines Anwaltshonorarprozess wahr ist oder verleumderisch, ist die zu klärende Frage am Donnerstag, den

18.07.2019 – 13.30 Uhr
im Saal A 045 (Erdgeschoss),
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg.


Pressemeldung als PDF

Ausschreibung Anwaltssuche gegen Gelsenkirchener Gericht

Zugegeben, das mag wie ein Himmelfahrtskommando anmuten.

Doch es gibt tatsächlich auch Dinge, die Richtern nicht erlaubt sind und wofür sie zu haften haben.

Es gibt aber wenige Anwälte, die so etwas machen wollen. Um nur deren Unwillen zu eruieren, sind Zeit und Erstberatungsgebühr zu schade. Ich denke, in einem Ausnahmefall, wie dem vorliegenden muss der Anwalt ein Eigeninteresse mitbringen, welches er selbst und auf eigene Kosten entdecken muss (sonst wäre es kein Eigeninteresse).

Für diese anwaltliche Entdeckungsreise, die ganz sicher dem Konsum einer bewusstseinserweiternden Droge nahe kommt, gibt es zum einen hier das Schlagwort Rudelficken, zum anderen eine
Sammlung aller bisherigen offiziellen Schriftsätze in einem PDF sowie zum dritten eine darin enthaltene Struktur aus zehn Klagezielen (Z01 bis Z10), so dass klar sein kann, was ich erreichen möchte.

Interessierte Anwälte sollten also die Schriftsatzsammlung lesen, zu den Zielen ihre Vorstellungen von Chancen und Kosten entwickeln und sodann Kontakt mit mir aufnehmen.

 

 

Der Verfassungsschutz antwortet,

dass er nichts wissen will. Wie schade.

Wer mich kennt, der weiß, dass ich so eine Antwort nicht unbeantwortet lasse:

Der Verfassungsschutz antwortet, weiterlesen

PM Anwalt gegen Gericht gesucht (Gelsenkirchen)

Frank Engelen war der erste Mensch, der mir bestätigte, dass die Pflicht eines Anwalts,

„… in allen Rechtsangelegenheiten … seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, … vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern“

nicht in einem Märchenbuch steht, sondern im Gesetz. Und zwar tat er dies, indem er sagte, dass ich der erste sei, der ihm gegenüber diese Rechtsnorm zitierte.

Jetzt müssten Bürger allerdings erstens wissen, dass Anwälte diese Pflicht haben und zweitens Anwälte finden, der diese Pflicht ernst nehmen. Das ist gar nicht so einfach. Denn Anwälte verdienen meistens genauso viel, wenn sie gewinnen, als wenn sie verlieren. Jede Minute Sorgfalt, die sie in einen Fall stecken, fehlt ihnen irgendwann für einen anderen. Man munkelt sogar, dass Anwälte, welche gegenüber Richter besonders scharf vorgehen, deren Unmut auf sich ziehen und in anderen Fällen dafür abgestraft werden – oder zumindest solches fürchten.

Es setzen sich also die Robenträger aller Parteien miteinander ins Benehmen (man sieht die Kollegen ja wieder) während halt der eine oder andere Normalsterbliche dafür zahlen muss.

Hier ist der Rechtsstaat in Gefahr.

Aus meiner Sicht geschah neulich im AG-Gelsenkirchen mit mir nichts anderes als staatliche Machtüberschreitung. Blanke staatliche Willkür, die meint, sich nicht einmal erklären zu müssen.

Und um nicht irgend einem Anwalt ausgeliefert zu sein, der mich – wie oben beschrieben – einfach verschaukelt, plane ich dazu eine öffentliche Ausschreibung. Und damit sie auch wirklich öffentlich ist, verschicke ich erst einmal die folgende Pressemeldung in die Runde.

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn

Am 26.03.2019 wurde ich im Amtsgericht Gelsenkirchen in meiner Eigenschaft als Beistand gewaltsam von meinem Schützling Bernd Schreiber getrennt, welcher mit einer unlesbaren Legitimation (Dokument schwarz auf schwarz) taschengepfändet werden sollte.

Es fand also im Amtsgericht Gelsenkirchen eine

„Orgie“ im Sinne von Wikipedia

statt:

„In der Neuzeit wird es  [das Wort ‚Orgie‘] als Bezeichnung für gemeinschaftliche Handlungen gebraucht, mit denen bewusst gegen die Sitten verstoßen wird, …“

Noch am gleichen Tage erhob ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unbekannt.

Diese wurde am 10.04.2019 abgewiesen.

Am 10.05.2019 veröffentlichte ich dann den Beitrag Rudelficken im AG-Gelsenkirchen, der zwar weitere Anträge (Nrn. 03 bis 07)enthielt, aber keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen.

Am 14.05.2019 veröffentlichte mein Schützling einen Beitrag über den Vorgang.

Vermutlich gibt es in unserem Rechtsstaat irgend eine anerkannte Kontroll-Simulations-Hierarchie, ein Narrativ nach welchem das Landgericht Essen das Amtsgericht Gelsenkirchen zu kontrollieren habe.

Und nun sprang am 17.06.2017 eine solche Kontroll-Simulation von selber an, indem man den Vorgang erfand, ich hätte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen erhoben – ersichtlich, um auch diese wieder abzubügeln und dabei alle Namen weiter im Dunkeln lassen zu können .

Jetzt habe ich mal wieder das kleine Problemchen, dass ich mehr Ideen für Überschriften, Intros und Zuspitzungen habe, als man einem Beitrag zumuten kann. Wer es also erträgt, ein Ereignis unter mehreren Aspekten zu reflektieren der möge weiter lesen. …

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn weiterlesen

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt

Während der Beitrag vom 25.02.2019 über den

lügenden Richter Frind

  • schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers
  • nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne,

komme ich nun nicht mehr umhin, auch einmal ein paar grundsätzliche Erwägungen zum juristisch relevanten Sprachgebrauch zu machen.

Es gibt in Deutschland über tausend Gerichte, über 10 tausend Richter, über 100.000 Verfahren im Jahr und über 70 Jahre Grundgesetz. So ist es schon bemerkenswert, dass es bei weit über 10 Millionen Verfahren noch niemals einen lügenden Richter gab, der eben deswegen abgelehnt wurde.

Weiter ist es doch sehr fraglich, ob das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt in irgend einer Weise als erfüllt angesehen werden kann, wenn von den Richtern anstatt des Klagevorbringens irgend etwas Verdrehtes (siehe die von Leak6 gelistete Gehörsverletzungsmethode Nr. 2) oder sogar ganz etwas anderes bearbeitet wird.

Vorliegend traut sich nämlich kein Richter daran, im Zuge der Beurteilung der Berechtigung meiner Besorgnis der Befangenheit des lügenden Richters Frind überhaupt einen lügenden Richter zu thematisieren. – Mithin der Grund, warum immer wieder weitere Richter abgelehnt werden (müssen) und das Ablehnungskarussell nicht zum Stehen kommt.

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt weiterlesen

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter

Während der Beitrag vom 25.02.2019 schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne, will ich es nun wissen und diesen Schrei nicht überhören.

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter weiterlesen

Begleitete Berufung in Stade – Update: Überraschungsverordnung

Joachim Baum – Bielefeld, den 13.06.2019

Manchmal weiß man nicht, wie einem geschieht.
Manchmal weiß man nicht, wer einem geschehen läßt.
Manchmal weiß man nicht, in welcher Lage man ist, was mit einem gespielt wird und was der richtige Ausweg.

Am 27.08.2018 wurde eines von über 60 Unsinnsverfahren gegen ein sich selbst so nennendes Stasi-Stalking-Opfer betrieben, welches allerdings mit einem sehr gut begründeten Freispruch endete. Bernd Schreiber und ich beobachteten und ich berichtete, dass sie gar keine Freisprüche mehr will.

Die Staatsanwaltschaft konnte der Begründung des (vorliegenden) Urteils nicht folgen und legte Berufung ein (Schriftsatz bekannt).

Der Anwalt der beschuldigten Frau und auch Leak6 konnten nicht erkennen, in wie weit die Berufung die Urteilsbegründung widerlegen würde.

Am 11.03.2019 war schon eine Berufungsverhandlung geplant, deren Absage mich erst erreichte, als ich schon auf der Anfahrt, nahe Hamburg war.

Ob die Richterin so plötzlich erkrankte, weil sie selbst auch erst so kurzfristig von meiner Anreise erfuhr, verzichtete ich abzuklären.

Bezüglich der Differenzen in der Widerlegung der Berufung zwischen dem Anwalt und mir verzichtete ich auf die Abklärung.

Die bemitleidenswerte Frau hat eine etliche tausend Seiten starke Akte, die wegen ihres Umfangs jeden neu hinzukommenden Begleiter dazu zwingt, über lange Zeit auf eine umfassende Kenntnis der Sachlage: – – ? — ? — Ja, richtig: zu verzichten.

Mehrere der parteinahen Beteiligten hatten eigenen Angaben zufolge zwischenzeitlich erhebliche gesundheitliche Probleme, aufgrund derer auch bei der Binnenkommunikation auf nicht gerade wenig verzichtet wurde.

Jetzt ist des Verzichtens genug!
Jetzt wird das Aufdecken und Anschauen angesagt.
Jetzt gibt es das Versprechen, Versäumtes nachzuholen.
Jetzt ist zu einer neuen Berufungsverhandlung geladen.

Ergebnisse scheinen so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Und ich freue mich auf die Entdeckung zahlreicher – jedenfalls für mich neuer – in allen möglichen Bezügen zu ziehender Lehren.

Montag, den 29.07.2019 – 10:00 Uhr
Strafsache NZS 30 Ns 134 Js 4521/18 (101/18)
– Berufung der StA wg. Sozialbetrug –

Landgericht Stade
Wilhadikirchhof 1
Saal lt. Aushang

21682    Stade

P. S., 28.07.2019: In Stade gibt es die Hausordnung als Kinder-Überraschung. Wahrscheinlich wollen sie dort „ich sehe was, was du nicht siehst“ spielen, in Anwendung des Mottos, ich weiß noch etwas, was du nicht weißt.

Ich hätte ja gedacht, dass die Hausordnung eines öffentlichen Gebäudes, wie die aller anderen Verordnungen dazu gedacht ist, dass man sich darauf einstellen und danach richten kann. In Stade aber weit gefehlt. Ich fragte sie wohl an, aber ich bekam sie nicht.

Stattdessen bekam ich einen Hinweis, den ich gar nicht gefragt hatte, nämlich wer für sitzungspolizeiliche Anordnungen zuständig sei. Wer wünscht sich schon eine sitzungspolizeiliche Anordnung?

Ich muss also 286 km fahren, um die Verordnung vor Ort einzusehen. Was mache ich nur, wenn ich dann z. B. lesen werde, dass das Tragen von karierten Hosen verboten ist? Ob ich sie dann – vor Ort, versteht sich – fallen lassen muss?

Weiter frage ich mich natürlich, was für ein Dienstverständnis die Staatsdiener in Stade haben. Die Erfurter hatten jedenfalls keine Hemmungen mir ihre Hausordnung zu schicken. Dort ist ja auch die Ndrangheta die Herrin ihrer Hochburg. – Es ist halt jeder für irgend etwas gut. – Man muss sie wohl einfach nur liebhaben.

Rudelficken im AG-Gelsenkirchen?

Joachim Baum, Betreiber von Leak6 – Bielefeld, den 10.05.2019

Unter Menschen gibt es richtiges und falsches Verhalten.

Dem Bürger erlaubt die freiheitlich demokratische Grundordnung im Regelfall erst einmal alles, was nicht verboten ist.
Verbote können mit Strafen oder Ordnungsgeldern bewährt sein.
Sie können aber auch ungeschrieben, selbstverständlich, sittlich, moralisch oder sonst wie allgemein gesellschaftlich anerkannt sein.

Staatsdiener hingegen haben diese Freiheit – die bis an ihre vorstehend beschriebenen Grenzen reicht – (auch wenn sie natürlich gleichzeitig ebenso Menschen und Staatsbürger sind) in Ausübung ihres Amtes nicht.
Staatsdiener dürfen nicht tun und lassen, was sie wollen.
Es gibt sie in ihrem Auftreten überhaupt nur, damit sie ihre Pflicht tun. Und wenn sie dabei Ermessensspielräume haben, dann müssen sie diese ausfüllen mit: pflichtgemäßen Ermessen.

Falsches Verhalten hat – wie auch richtiges – einen Grund.
Diesen Gründen soll hier näher gekommen werden!

Wird falsches Verhalten nicht gerügt, so gelten die falschen Gründe als akzeptiert und es ist in gleichen und ähnlichen Situationen regelmäßig mit Wiederholung des falschen Verhaltens zu rechnen.

Nachstehender Bericht geht über mutmaßliche Ficker, Kläffer, dreckig-sauber bis aalglatte Lügner; über Räuber, Abwiegler, Vertuscher und andere vorauseilend gehorsam bis auf par Ordre de Mufti hörige Staatsdiener, welche allesamt ihr Pflichtverständnis von ihrem Staatsdienst auf Kosten des steuerzahlenden Bürgers über die Maßen frei und eigenmächtig definieren.

Der Weg, unhaltbares Dienstverhalten nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der vorläufige Gipfel des unhaltbaren Dienstverhaltens könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vereitelung einer Dienstaufsichtsbeschwerde – und von begrenzter Witzigkeit sein.

Als verfügbare Quellen seien die erste

[1] Dienstaufsichtsbeschwerde des Leak6-Betreibers vom Tag des Vorfalls,

dem 26.03.2019 sowie die – in pflichtgemäßen Ermessen nach 15 Tagen dahingeschriebene und nach weiteren 15 Tagen versandte

[2] Antwort der „Bearbeiterin Waab“,

„in Vertretung des Direktors“. Rudelficken im AG-Gelsenkirchen? weiterlesen

der Schlauste Richter

„Eigentlich sollte immer der Richter der Schlauste im Gerichtssaal sein, mindestens aber so schlau wie die anderen (Quelle)“.

Nicht geklärt werden konnte,

  • wie man das Mindestmaß erreicht ohne der Schlauste zu sein,
  • was passiert wenn das Mindestmaß nicht erreicht ist.

Gefunden bei RA W. Siebers:

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten ------ Ihr Recht ist mein Job

Arroganzwelle in der Richterschaft?

Nicht selten entsteht in (Straf-)Gerichtssälen der Eindruck, dass Staatsanwälte und/oder Richter am Werke sind, die vom „wahren“ Leben nicht den Schimmer einer Ahnung haben, völlig an der Realität vorbeirichten und sich dabei noch für oberschlau halten.

Zwei konkrete Beispiele gefällig:

1. Eine Richterin (die sich selbst vermutlich für weit überdurchschnittlich intelligent hält) des Landgerichts Braunschweig meinte doch tatsächlich, nachdem die Verteidigung den fehlerhaften Inhalt eines Anschreibens gerügt hatte, mitzuteilen zu müssen, dass „durchschnittlich intelligente Menschen“ das Murks-Schreiben (ohne zu kapieren, dass es Murks ist) selbstverständlich richtig verstehen würden.

2.Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet am 01.04.2019 (kein Aprilscherz) über eine Pensionswelle, die die Justiz in Sachsen-Anhalt überrollen wird. In diesem Zusammenhang wird dann Christian Löffler, Pressesprecher des Landgerichts Magdeburg, Mitglied des Deutschen Richterbundes, wie folgt (leider auch kein Aprilscherz) zitiert:

„Eigentlich sollte immer der Richter der Schlauste im, Gerichtssaal sein, mindestens aber so schlau wie die…

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Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen!

Dieser neue (1) Ablehnungsgrund wurde am 28.03.2019 entdeckt.
Ja, gibt’s den so was? – und ist das wirklich neu?
Muss man nicht vielmehr fragen, ob die Justiz wahrnehmungsgestört, doppelsichtig oder gar schizophren ist?
Ich will ins Thema einführen mit einem Vergleich zu allgemein bekanntem Stoff:

Es mag heiß diskutiert werden, wie eine Entscheidung zur
Sicherungsverwahrung von Serientätern ausfallen soll.
Bei einer solchen Entscheidung ist eine objektiv berechtigte Besorgnis der Bevölkerung und ihr Schutzbedürfnis abzuwägen, gegen das Grundrecht auf Freiheit des Serientäters, der seine Strafe bereits abgebüßt hat.

Doch wem käme es in den Sinn, dass man nicht eine, sondern mehrere Entscheidungen über die Berechtigung einer Besorgnis treffen muss – und zwar für jede Tat des Serientäters separat?
Und wenn diese Entscheidungen dann unterschiedlich ausfallen? – Soll er dann weitermachen dürfen oder nicht?

Dazu muss man erst einmal die Qualität der Frage erfassen, um die es dabei geht:

Wie eine richterliche Entscheidung auszufallen hat, ist eine an den Richter gerichtete Frage; sie zu beantworten ist Gegenstand der Rechtsprechung.
Dass aber eine Frage, eine Klage oder ein Antrag zu genau einer Entscheidung führt, ist eine Frage der Ordnung.

Lesen Sie hier weiter, wie Justiz ihre eigene Ordnung beseitigt, bzw. aus ihr versucht auszubrechen: Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen! weiterlesen

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

25.02.2019

Heute per Fax an 040-42843-4318:

Sehr geehrter Herr Frind!
Sehen Sie bitte hier einen  ersten Vorgeschmack:

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

Wenn Richter eine Sache mal nicht einfach so zum Wunschergebnis hin beugen können, dann denken sie sich die dazu erforderliche Prozesshandlung der Streitpartei halt selbst aus.

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle! weiterlesen