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(Un-)Rechtsstaat Deutschland: kein Schutz für Schutzengelchen

(Un-)Rechtsstaat Deutschland:

kein Schutz für Schutzengelchen

Deutschland 31.10.2019: Das auseinander fallende Land kann die tiefgreifenden Risse in seiner Bevölkerung nicht länger verbergen.

Während die Einen am Reformationstag der Reformation und Aufklärung gedenken, die unser Land zu Wissenschaft, Fortschritt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit brachte, feiern die Anderen Halloween und üben mit „Süßes oder Saures“ ganz spielerisch die Erpressung.

Viele eindimensional denkende Menschen sehen bei der Suche nach dem richtigen Weg nur noch in rechts und links, doch hier soll die
Betrachtung einmal auf gerecht oder gelinkt gelegt werden.

Fangen wir damit an, worauf ich hinaus will. Der von mir geliebte Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist kurz und knackig und besteht mithin aus nur vier kurzen Sätzen:

(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Meinetwegen dürfte er auch bleiben, wie er ist, wenn da nicht zwischen dem Satz eins und dem Satz zwei eine riesengroße Lücke klaffen würde – jedenfalls in der Anderen.

Viele Menschen meinen, der erste Satz des Grundgesetzes beschreibe ein der Logik imanentes unumstößliches Gesetz – quasi einen Anspruch, der aber mit der Wirklichkeit des Lebens nicht viel zu tun hat und zu dieser folglich Abstand hat und haben darf.

Und dann kommt eben: – – – Die Lücke – – – und alles Weitere, das man sich schon längst  nicht mehr so genau merken muss.

Dächten wir uns Satz eins einmal weg, dann müssten wir das erste Wort „Sie“ des Satzes zwei ersetzen mit „Die Würde des Menschen“. Dann würde das Grundgesetz wie folgt beginnen:

(1) Die Würde des Menschen zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. …

 

Nur in einem Staat, in dem alle staatliche Gewalt ihren Achtungs- und Schutzpflichten nachkommt, könnte der Anspruch Wirklichkeit werden.

Dort aber, wo Entwürdigungen nicht verfolgt werden oder gar von staatlicher Gewalt selbst begangen werden – dort ist auch die Würde antastbar.


Was ist „Würde“?

Die Juristen unter den Staatlichen Gewalt-Anwendern – mithin dessen ‚Organe der Rechtspflege‘ sagen, dass die Würde ihren Ausfluss findet in den im Grundgesetz nachfolgenden Grundrechten, den grundrechtsgleichen Rechten, sowie weiteren
Ausfluss in den übrigen grund- und einfachgesetzlichen Rechtsnormen u. s. w..

So kommt die richterliche Achtungspflicht der Menschenwürde bei Straftatverdächtigen u. A. zum Ausdruck durch:

Die Wahrung der Würde muss

allen staatlichen Gewalt-Anwendern
erste und vornehmste Pflicht

sein und zwar auch denen, die es mental nicht bis zum zweiten Satz schaffen.

Darf man auf die Verringerung der Anzahl pflichtvergessener Steuergeldverschwender, kleiner Geister, oder zum Bösen geneigter Menschen hinwirken?


Ja, man darf, denn die Lehre ist frei und den Deutschen sind Selbsthilfe- Widerstandsrechte gegeben.

Wir sind das Volk,

dass sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt.

Und zwar auch dann, wenn die staatlichen Gewalt-Täter ihre Pflichten lieber vergessen wollen, als sich in ihrer Pflichterfüllung messen lassen wollen.

Gehören also Richter, die sich nicht zu ihren Pflichten bekennen – ja nicht einmal nach Aufforderung ihren Richtereid wiederholen noch zum Deutschen Volk?


Als Christ im christlichen Abendland mit seiner jüdisch/christlichen Werte-Tradition darf ich nicht nur auf Besserung hinwirken, sondern ich soll es auch. Die Frage ist nur: Wie?
Die Antwort steht in Römer 12,21:

Lass dich nicht vom Bösen überwinden,
sondern überwinde das Böse mit Gutem!


In Deutschland gibt es

ein Schutzengelchen,

das schuf für jugendliche Insassen fliehenswerter Heime einen Lichtblick und bot ihnen damit nicht nur Zufluchtsort, sondern gleichzeitig noch Schutz und Hilfe an. Ohne dass es auf ein Glaubensbekenntnis dieses Schutzengelchens ankommt, muss man aber sagen, dass es insoweit nach dieser Prämisse gehandelt hat. Dementsprechend entsetzt ist die interessierte Öffentlichkeit, darüber, dass dieses Schutzengelchen – namentlich Frank Peter Engelen – dafür ins Gefängnis geworfen wurde.

Doch damit der Entwürdigungen noch nicht genug. Man isolierte ihn, lies ihn zusammenschlagen und versucht ihn nach wie vor zu psychiatrisieren.

Man sich diesem Fall in Kurzform oder in chronologischer
Reihenfolge
annähern. Und wer die aktuellen Emotionen einatmen will, der lese gleich weiter!


Eine Unterstützerin vermeldete mir,

was passiert war

und kurz danach die eindeutige Aufforderung,

Joachim, tu was!

Also tat ich etwas,

das im Rechtsstaat hätte wirken müssen und
im Unrechtsstaat nach hinten los gehen musste,

in Gänze nachzulesen in der Anlage EN072SWeg, dem

Scheiterweg des Klageziels Z120.PDF.

Man beachte, dass die in dieser Anlage eingebundene EUGH-Urteil zur Individualbeschwerde Nr. 47274/15, welches in solchen Fällen die

Beweislastumkehr

als gegeben ansieht, einen anderen Fall betrifft.


Gelbe Karte an die
2. Kammer zweiten Senats des BVerfGs:Es wird festgestellt, trotz der Verpflichtung zur Achtung und Schutz der Würde des Menschen tatet ihr nichts zur Abwendung der Gefahr von Leib und Leben!Bitte buchstabieren Sie:

r h e k m u t s a l s i e w e B ?

Und wenn diesem Engelchen auch nur eine Flügelsfeder gekrümmt wird, dann seit ihr, liebe Richter, daran

wegen unterlassener
Hilfeleistung mitschuldig!

Eine Richterschaft beherrscht das Deutsche Volk und bekennt sich nicht zu unveräußerlichen Menschenrechten.
Sie dient ihm nur mit Ignoranz, als habe dieses Volk seine Rechte schon veräußert – es sei denn: Die Richterschaft erkennt ihre mutmaßlich eigenen Interessen, der Aufrechterhaltung des schönenen Scheins.

– Das gehört geändert,
denn das Volk interessiert die Wirklichkeit! –


Doch damit nicht genug. Auf ungeklärten Wegen wurden ungeahnte Kräfte aktiv, so dass T-online sich ungefragt zu Wort meldete und dieses Engelchen samt seinem ganzen Unterstützerkreis diskreditierte, indem sie diese in die Nähe der Reichsbürger rückten.

Natürlich hat man zu diesem schlecht recherchierten Artikel ein Recht auf Gegendarstellung. Doch um dieses durchzusetzen, müsste man wieder zu der gleichen Gilde (der Richterschaft) pilgern, diese für ihr Tätigwerden bezahlen (bis über 4.000 €!) und auf ihr sicher zu verneinendes Wohlwollen hoffen – was dann aber weniger witzig, als aberwitzig ist.

Was also liegt näher, als die verlangte Gegendarstellung selbst zu bringen und die Nachricht über den Skandal selbst zu verbreiten?

Wer in guter jüdisch/christlicher Tradition steht und über das
alttestamentliche Bibelwissen verfügt, braucht sich nicht zu wundern. Solches tat auch schon der Hinterbliebene eine historischen Skandals und „… sandte sie in das ganze Gebiet Israels. Wer das sah, der sprach: Solches ist nicht geschehen noch gesehen, seit … (Richter 19, 29+30).“


Der Kreis dieses Beitrags schließt sich mit der Sorge, dass die Spaltung des Landes in

die Einen und die Anderen

erst einmal noch weitergehen wird. Während

die Einen unter Justitis leiden und für sie kein einziger Rechtsweg vorhersehbar oder kalkulierbar ist,

leiden die Anderen unter Ignoranzia, wobei sich kein Organ der Rechtspflege mehr traut, die Gerechtigkeit um ihrer selbst willen zu suchen, wo das ganze Corps sich schon aufs Unrecht geeinigt hat. Aus dieser Sicht wäre es ja noch schöner, wenn jedermann sein Recht in überschaubarer Zeit finden könnte. Wenn das so wäre, kämen ja noch mehr auf die Idee, ihr Recht zu suchen.

Die Angst vor dem Ausbruch der Gerechtigkeit im ganzen Land ist
bei einem Multimilliardenskandal wie dem vorliegenden nicht zu unterschätzen!

Ihr is zu begegnen mit
Fürchtet euch nicht!

Dieser Beitrag als PDF.

Engelen – Resümee des Summarys: Erpressung!

Alternative Logik made in Sachsen:

Ist Deutschland noch ein
Rechtsstaat?

Summary für den Schnelleinstieg zum Fall Frank Peter Engelen


Joachim Baum, Bielefeld, zuletzt aktualisiert am 01.10.2019:

Es begann mit dem Jugendlichen, Dave Möbius, der schon als
Kind wiederholt aus Jungendheimen flüchtete, wo er und seine Schwester ziemlich schlecht behandelt wurden.
Immer wenn Dave wieder aufgegriffen wurde, bekam die interessierte Szene keinerlei Lebenszeichen mehr von Dave.

Die erste Helferin (Angela Masch, inzwischen verstorben),
die ihn (als er noch Kind war) aufpeppelte wurde dafür in Wittmund zu 6 Monaten ohne Bewährung bestraft.

Zur Zeit dieser Verhandlung war Dave in staatlicher Obhut und wurde nicht als Zeuge zugelassen, weil er angeblich nicht vernehmungsfähig sei.
Vorher, bei Frau Masch konnte er aber noch sehr gut in Videokameras sprechen und auf Fragen frei sprechend Auskunft geben.

Später flüchtete Dave zu Frank Engelen, der ihn aufnahm, alles den Behörden meldete und das Gespräch mit ihnen suchte.
Aber die Gespräche scheiterten. Dies nahm Dave zum Anlass, weiter zu flüchten, bevor er wieder irgendwo verschwindet oder gar verunfallt wird.

Er ist nun an einem (angeblich) sicheren Ort und gab auch schon (von Unterstützern aufgezeichnete) telefonische Lebenszeichen.
Wo er sich aufhält, weiß aber kaum jemand genau. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für den Verbleib von Jugendheimflüchtlingen in aller Regel nicht und ermittelte auch im Fall Dave Möbius nicht einmal so weit, wie es schon private taten. Die Spekulationen gingen über Tschechien und Georgien bis
hin zu Israel.

Dabei flüchtete Dave von genau jener Firma (Wildfang), die
auch im Maramures-Skandal verwickelt ist.

Aus rechtlicher Sicht ist Engelen vollkommen unschuldig.

Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) kann nur vorliegen, wenn eines der Tatmittel Gewalt, Drohung oder List angewendet wird.

Gewalt und Drohung scheiden bei Engelen – zumal als Vorstand des gemeinnützigen „Lichtblick e. V. Verein für soziale Verantwortung“ offensichtlich aus, sodass nur noch die Überlistung von Daves Vormund nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Frage kommt.

Die Anwendung einer List ist aber erst bewiesen, wenn sie einen bewiesenen Erfolg hat. Der Versuch ist bezüglich Abs. 1 nicht strafbar.

Es gibt im Strafgesetzbuch

keine versuchte List,

keinen bösen Blick

und keine Pflicht zum Denunzieren!

Der Erfolg der List ist die Überlistung. Ähnlich wie beim Betrug die Vermögensverfügung muss dargelegt sein, wer sich aufgrund welcher Täuschung zu welcher Handlung oder Unterlassung entschlossen haben soll.

Tatsächlich beging Engelen eine Beihilfe zur Selbstentziehung
Minderjähriger
.
Die Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung kann nach §
27 StGB
grundsätzlich nicht schwerer als die Tat bestraft werden.

Damit ist also nicht nur die Schuld nicht bewiesen, sondern sogar die Unschuld dargelegt!

Man sieht sich aber dennoch nicht veranlasst, Gerechtigkeit in der Form zu suchen, dass

  • Engelen aus der Untersuchungshaft entlassen würde oder

  • Engelens Wahlverteidiger Joachim Baum als juristischer
    Laie nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassen oder wenigstens mit Begründung abgelehnt werden würde.

Statt dessen ergibt sich mit diesem Fall

für Richter eine ungewohnte Situation, mit der
sie nicht umzugehen wissen.

Richter sind es gewohnt, alle Verfahrensfragen in
der Hand zu halten, das Urteil selbst sprechen zu können und von kaum jemanden effektiv kontrolliert zu werden.

Richter sind selbst für Protokolle und Urteilsbegründungen verantwortlich, Beschwerden, Ablehnungen und Berufungen werden wiederum: Von Richtern beschieden, welche kaum noch in der Lage zu sein scheinen die ungesetzlichen Eigeninteressen ihres Berufsstandes auszublenden.

Richter können Rechtsanwälte im Gedächtnis behalten und sich bei den entschlossen auftretenden Anwälten in der Zukunft mit einem
geringerem Verfahrensglück revanchieren.

Das Handeln von Staatsanwälten bleibt fast vollständig im Dunkeln wobei gerade bei Ihnen die meisten Fragen schon vorentschieden werden.

Nun aber ergibt sich eine Lage, die man ohne ungesetzliche ‚Systeminteressen‘ nicht mehr erklären kann; Richter scheinen effektiv NICHT dem Gesetz unterworfen zu sein!

Der vermutlich wahre Grund: Engelen gründete seine Auffangstation (die gemeinnützige Lichtblick e. V.) eben gerade für Fälle wie Dave Möbius.

Wenn so etwas Schule machte, stünden fliehenswerte Jugendheime in einem funktionierenden Wettbewerb zu Unterbringungen, die Jugendlichen Asyl und Gehör zu ihrem Schicksal gewähren – und Deutschland könnte ein beträchtliches Rumoren zu möglicherweise verdeckt gehaltene Machenschaften ungeahnten Ausmaßes bevorstehen.

Wie das ‚System‘ agiert:
Zur Lebenssituation des Betroffenen Frank Peter Engelen wird ein ungleicher Meinungskampf zwischen Staat und Bürger behauptet:

In Summe die Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB. Wie man es nennen muss, kann an anderer Stelle geklärt werden. Die Vorschläge reichen vom Sumpf über systematischer Zersetzung nach Stasi-Methodik, Gottlosigkeit, Scientologie und Satanismus bis hin zum tiefen Staat.

Wie Bürgerrechtler ihren Rechtsstaat ‚lieben‘:

  • Schlagkräftige Videobeweise werden an mehreren
    physikalischen Standorten verwahrt.

  • Der derzeit letzte Beweiscontainer vom 25.08.2019 steht zum Download bereit.

  • Richter werden an ihren Richtereid erinnert.

  • Rechtsanwälte werden an ihren Ethos aus § 1 Abs. 3 Bora erinnert und bei dem vorliegend reihenweise auftretenden Versagen konsequent ausgetauscht.

  • Psychiater werden an ihren Ethos erinnert.

  • An den geschäftsführenden Landesministerpräsident Kretschmer erging eine Justizkontrollmeldung.

  • von der Presse verlangen wir Gegendarstellung.

  • Staatsrechtler sind aufgefordert, an einer Petition
    mitzuwirken, welche die verantwortlichen, derzeit postulationsunfähigen Richter dazu bringt, entweder
    ihre Entlassungsbegründung durch schriftliche
    Postulation der faktischen unten genannten Erpressung perfekt zu machen oder aber (besser): sich der Option der Gerechtigkeit zu erinnern und sich dem Gesetze zu unterwerfen!

Der letzte Stand (auf Grundlage zweier
unabhängiger Quellen):

Staatsanwälte
verfolgen Unschuldige (§344 StGB)
und Richter erpressen sie dann (§ 239a StGB):

Am 26.09.2019 war der letzte Haftprüfungstermin. Die RiinaAG- Chemnitz Neubert signalisierte dem Angeschuldigten, Frank
Engelen:

  1. Sie werde ihn nur aus der Untersuchungshaft frei lassen,
    wenn sich Dave Möbius einer Behörde – gleich welchen Landes – zeige.
    Ein Video werde nicht akzeptiert!

  2. Der Angeschuldigte fragte nach, was das mit seiner Schuld zu tun habe und bemerkte, dass er auf das Verhalten des Dave Möbius keinen Einfluss habe.

  3. Der Rechtsanwalt erläuterte, dass er ja Beschwerde einlegen könne, diese aber vermutlich abgewiesen werde – die Beschwerde ginge zum schlimmsten Gericht Deutschlands – und er dann bis zur nächsten Haftüberprüfung 6 Monate Wartezeit habe.

  4. Der Angeschuldigte verzichtete auf die Beschwerde. Die Einschüchterung funktioniert wie eine Schere im eigenen Kopf. Engelen ist selber schuld und alle anderen können sich
    die Hände in Unschuld waschen.

Der Unrechtsstaat funktioniert,
weil er schon als solcher bekannt ist!

Und so verbleiben Fragen:
Welcher postulationsbefähigte Volljurist kann Antwort geben:

  • Ob man für Sachsen die selbstverständlichsten Denknotwendigkeiten in Gesetze gießen muss?
  • Wann sich die Richterin getraut, ihre Erpressung schriftlich zu formulieren?
  • Warum Engelen seine Unschuld beweisen muss,
    obwohl dem Staat der Schuldbeweis obliegt?
  • Wann der gebotenen Beweislastumkehr (misshandelter
    U-Häftling) entsprochen wird?
  • Warum bei Gefahr für Leib und Leben sich keiner Eile befleißigt wird?
  • Ob der Rechtsanwalt wegen Falschberatung haftet, weil es in Sachsen keine schlimmen Gerichte gibt?
  • Ob ein „schlimmes Gericht“ juristisch oder statistisch
    nachweisbar sein kann?
  • Wer wohl vor wem Angst hat und welche Interessen in Wahrheit regieren?

Darum lieber Dave:
Seit dem der Engelenskandal aufgeflogen ist, ist aller Welt bekannt, wie korrupt es in Deutschland zu geht. Deshalb – und so
erschließt sich mir nun die alternative Logik aus Sachsen – kannst du dich ruhig in jedem anderen Land der Welt bei den Behörden melden:

An so ein korruptes Land
– wie Deutschland es ist –

liefert dich nämlich
bestimmt kein anderes aus.

Den Orden gibt’s
später
(ohne Gewähr).

Ob du eine Meldung so machst, dass sie dich kriegen können, oder lieber so, dass sie dich nicht kriegen können, musst du also selber wissen.
Den Unterstützern würde vielleicht am meisten imponieren:
Eine Sprachnachricht mit der Bitte an Richterin Neubert, Frank frei zu lassen und einem von dir gesprochenem Aktualitätsbeweis.

Siehe auch:

Die ursprüngliche Falleinführung: Ein Wahnsinns
Haftbefehl
.

Die Timeline mit allen Verlinkungen.

zum BLOG des Autors

Impressum

Ach ja, und bitte liebe Auslandsbotschafter: Verzeiht mir, dass ich nochmals an Sie herantrete: Sollte sich Dave bei Ihnen melden, beachten Sie bitte Art. 13 des HKÜ!

P. S.:

  • Dieser Schnelleinstieg als PDF
  • Später ergab sich, dass RiinaAG-Chemnitz Neubert bis zum 04.10.2019, dem Tag des Erscheinens dieses Beitrags wartete, um das darin enthaltene Hakenkreuz als Vorwand der Ablehnung des Verteidigers Baum zu nehmen – ohne allerdings diesen Beschluss auch zuzustellen. Die hier gezeigte Skulptur des Jainismus geht auf das 5. Jahrhundert v. Chr. zurück und steht für das Zusammenwirken von Mönchen, Nonnen, weiblichen und männlichen Laien

Freiberg: Richter bekommt Schnappatmung

Ob der Angeschuldigte des Freiberger Prozesses in seiner Kindheit als Strafarbeit mal aufgebrummt bekam 100x den Satz „ich soll konsequent sein!“ aufschreiben musste, kann hier leider nicht gesagt werden. In den knappen 60 Dresdener JVA-Besuchs-Minuten kam dem Autor und Besucher des U-Häftlings Frank Engelen diese Frage nämlich nicht.

Engelen stellte nämlich den Geisteszustand eines Gerichtsvollziehers in Frage, der für eine läppische Geldsumme ein Anwesen mit einem Sondereinsatzkommando stürmen lies.

§ 803 Abs. 2 ZPO lässt grüßen.

Weil der zur Anwaltsbeaufsichtigung beauftrage und Senfdazugebebefugte Baum seinerseits von einer nicht gerade unkritischen Fangemeinde Engelens ‚beaufsichtigt‘ wird, wagte es der Baum auch nicht, dem derzeit aktuellen Rechtsanwalt eine so geartete Kindheitsfrage zu stellen. Jetzt allerdings kommt sie ihm, denn

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How to get in Prison

Das ist ein großes Problem und nicht nur für mich:

Ich will ja nun schon lange in den Knast, um genau zu sein:

seit dem 26.07.2019 und zur Organisation der Verteidigung unter Inanspruchnahme der Verteidigerprivilegien.

Zwischenzeitlich gab es reichlich hin und her, viele Fragen waren zu klären, besonders, ab wann man bei den vorliegenden gesellschaftlichen, funktionalen und persönlichen Krankheitssymptomen von Ignorantia sprechen muss.

Auch die Stellung des Laienverteidigers nach § 138 Abs. 2StPO zum einzeln zulassungsfähigen Verteidiger (Profi, Rechtsanwalt) wurde von mir erst einmal erforscht. Sie ist gar nicht mal so schwach.

Die Verteidigung muss zwar in Gemeinschaft mit dem Profi erfolgen, die Gemeinschaft ist aber von der Rechtsprechung so weit gefasst, dass der Laie auch schon zur Verteidigung zu genehmigen ist, wenn der Pflichtverteidiger namentlich noch gar nicht fest steht. Er hat eigenes Akteneinsichtsrecht, Fragerecht, Verschwiegenheitsprivilegien, darf selbst Anträge stellen und sogar die des Profis zurücknehmen.

Wie ich im heute noch einmal editierten Beitrag Gott segne euren Weg bereits schrieb, hätte Engelen schon längst frei sein müssen, denn es gibt überhaupt keine Tatdarlegung.

Es scheint also den (durchaus zahlreich auftretenden) Profiverteidigern irgendwie die Courage zu fehlen – und mir die Genehmigung.

Also schreibe ich, was das Zeug hält, lasse – durchaus hoffnungsvollen – Anstrengungen anderer freien (aber nicht unbeobachteten) Lauf und versuche die Argumente zu verschärfen ohne in der Wortwahl zu entgleiten. Für eine taugliche Ersatzvokabel zu „staatlich geprüften Kinderfickern“ bin ich allerdings noch auf der Suche, so dass ich derzeit noch nicht alle Themen in Gänze ansprechen kann.

Bei der ganzen Schreiberei vergeht natürlich auch wertvolle Zeit. In dieser Zeit kam mir dann Extra-3 zuvor mit dem Gedanken, dass die Schwierigkeit, in den Knast zu kommen, durchaus von Witzigkeit sein kann. Es sei ihnen aber gegönnt, ich verlinke sie gerne.

Gegen Ignorantia anzuschreiben erfordert nicht gerade wenig:
(Vielscheiber drohten auch schon mit Bomben)

Den Zustellungsnachweis (also Einschreiben), Postlaufzeit und Faxorgien. Und um die Blockierer heraus kicken zu können, bedarf es des Nachweises eines argen, oder wenigstens nachhaltigen Fehlverhaltens. Und wenn man (noch) nicht beweisen kann, wer zuständig ist, weil einen alle anschweigen, dann wird es deswegen nochmals mehr. Schließlich versuche ich – um spätere Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen zu können – Sorge zu tragen, dass kein Zuständiger ohne böses Wissen untätig bleiben kann.

So kommt dann schnell ein ganzer Stapel Papiere zusammen.

Letzte Woche kam meiner auf ganze 3 cm. How to get in Prison weiterlesen

Pressemeldung: Prozess um Prozessankündigung

Bielefeld, den 12.07.2019
Pressemeldung [PDF]

Prozess um Prozessankündigung!

Er hat nicht weniger vor, als den gesamten deutschen Rechtsstaat umzukehren – und zwar von seinem Kopfstand zurück auf die Füße.

Nachdem er feststellen musste, dass Richter wie (Staats-)Anwälte sehr kreativ werden können, um ihre Willkürherrschaft zu behaupten, setzt er auf Öffentlichkeitskontrolle für Rechtsprechung und Strafverfolgung sowie auf konsequenten Widerstand gegen die Beseitigung der grundgesetzlichen

Gewaltwirkungsordnung.

Nach dieser – so der Entdecker des „erfinderischen Richters“ – benötigt jede richterliche Befassung, weil ja alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, einen Ausgangspunkt im Volk. Dieser Punkt ist normalerweise der Kläger mit seiner Klage, aber er fehlt, wenn Richter Vorbringen oder Sachverhalte frei erfinden. Die Folgen für den Rechtsstaat sind ebenso desaströs, wie für die Menschen, die ihn – früher oder später – alle einmal in funktionsfähiger Art und Weise brauchen. Schon jetzt vergisst der ’soziale Bundesstaat Bundesrepublik‘ dass er gleichzeitig Rechtsstaat ist und hängt einen zunehmenden Teil der Bevölkerung vom Justizgewährleistungsversprechen ab.

Über lügende wie erfinderische Richter kann sich der Bielefelder Bürgerrechtler inzwischen gar nicht mehr empören, sondern setzt sie einen nach dem anderen auf das von ihm betriebene Ablehnungskarussell, welches mittlerweile zum raketenartigen Selbstläufer wurde. Der Benutzer klarer Worte eckte natürlich auch bei seinem Exanwalt an, welcher (laut Staatsanwaltschaft) nicht einmal seine Mandatierung wahrzunehmen vermochte. Und zwar weil Öffentlichkeitskontrolle nur funktioniert, wenn die Öffentlichkeit auch informiert ist. Ob die Einladung zur Prozessbeobachtung4 seines Anwaltshonorarprozess wahr ist oder verleumderisch, ist die zu klärende Frage am Donnerstag, den

18.07.2019 – 13.30 Uhr
im Saal A 045 (Erdgeschoss),
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg.


Pressemeldung als PDF

Der Verfassungsschutz antwortet,

dass er nichts wissen will. Wie schade.

Wer mich kennt, der weiß, dass ich so eine Antwort nicht unbeantwortet lasse:

Der Verfassungsschutz antwortet, weiterlesen

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn

Am 26.03.2019 wurde ich im Amtsgericht Gelsenkirchen in meiner Eigenschaft als Beistand gewaltsam von meinem Schützling Bernd Schreiber getrennt, welcher mit einer unlesbaren Legitimation (Dokument schwarz auf schwarz) taschengepfändet werden sollte.

Es fand also im Amtsgericht Gelsenkirchen eine

„Orgie“ im Sinne von Wikipedia

statt:

„In der Neuzeit wird es  [das Wort ‚Orgie‘] als Bezeichnung für gemeinschaftliche Handlungen gebraucht, mit denen bewusst gegen die Sitten verstoßen wird, …“

Noch am gleichen Tage erhob ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unbekannt.

Diese wurde am 10.04.2019 abgewiesen.

Am 10.05.2019 veröffentlichte ich dann den Beitrag Rudelficken im AG-Gelsenkirchen, der zwar weitere Anträge (Nrn. 03 bis 07)enthielt, aber keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen.

Am 14.05.2019 veröffentlichte mein Schützling einen Beitrag über den Vorgang.

Vermutlich gibt es in unserem Rechtsstaat irgend eine anerkannte Kontroll-Simulations-Hierarchie, ein Narrativ nach welchem das Landgericht Essen das Amtsgericht Gelsenkirchen zu kontrollieren habe.

Und nun sprang am 17.06.2017 eine solche Kontroll-Simulation von selber an, indem man den Vorgang erfand, ich hätte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen erhoben – ersichtlich, um auch diese wieder abzubügeln und dabei alle Namen weiter im Dunkeln lassen zu können .

Jetzt habe ich mal wieder das kleine Problemchen, dass ich mehr Ideen für Überschriften, Intros und Zuspitzungen habe, als man einem Beitrag zumuten kann. Wer es also erträgt, ein Ereignis unter mehreren Aspekten zu reflektieren der möge weiter lesen. …

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn weiterlesen

Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen!

Dieser neue (1) Ablehnungsgrund wurde am 28.03.2019 entdeckt.
Ja, gibt’s den so was? – und ist das wirklich neu?
Muss man nicht vielmehr fragen, ob die Justiz wahrnehmungsgestört, doppelsichtig oder gar schizophren ist?
Ich will ins Thema einführen mit einem Vergleich zu allgemein bekanntem Stoff:

Es mag heiß diskutiert werden, wie eine Entscheidung zur
Sicherungsverwahrung von Serientätern ausfallen soll.
Bei einer solchen Entscheidung ist eine objektiv berechtigte Besorgnis der Bevölkerung und ihr Schutzbedürfnis abzuwägen, gegen das Grundrecht auf Freiheit des Serientäters, der seine Strafe bereits abgebüßt hat.

Doch wem käme es in den Sinn, dass man nicht eine, sondern mehrere Entscheidungen über die Berechtigung einer Besorgnis treffen muss – und zwar für jede Tat des Serientäters separat?
Und wenn diese Entscheidungen dann unterschiedlich ausfallen? – Soll er dann weitermachen dürfen oder nicht?

Dazu muss man erst einmal die Qualität der Frage erfassen, um die es dabei geht:

Wie eine richterliche Entscheidung auszufallen hat, ist eine an den Richter gerichtete Frage; sie zu beantworten ist Gegenstand der Rechtsprechung.
Dass aber eine Frage, eine Klage oder ein Antrag zu genau einer Entscheidung führt, ist eine Frage der Ordnung.

Lesen Sie hier weiter, wie Justiz ihre eigene Ordnung beseitigt, bzw. aus ihr versucht auszubrechen: Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen! weiterlesen

Zeter und Mordio

Landesgerichte bringen Bundesrecht um
und der Bund merkt es noch nicht einmal!
Nun wird ein Anwalt gesucht! Zeter und Mordio weiterlesen