Schlagwort-Archive: Rudelficken in GE

Jetzt erst recht!

Unmögliches wird sofort erledigt – Wunder dauern etwas länger.

So sagen Menschen.

Die Leitung nach oben funktioniert aber auch – so Gott will und wir leben – mit negativer Laufzeit. So wurde zu Daniel der helfende Engel Gabriel schon losgeschickt, noch bevor er zu Ende gebetet hatte (Dan 9,23).

Ich rief am 24.02.2020, – zwar nach WordPress „and all Americans“ gewandt, aber alle aufmerksamen Leak6-Leser können es bezeugen:

Wake Up Little Susie!

und erweckt wurde eine Suzanne schon etwas früher, welche zu zitieren ich mir im nachfolgenden Beitrag noch ausgiebig erlauben werde.

Sie ist Meisterin im Kurzfassen, bleibt in ihren Videos nicht selten unter zwei Minuten und verlangt im gegebenen Fall das Menschen-Unmögliche , um das Menschen-Mögliche zu erreichen (mit meinen Worten):

um Pfeifen die Flötentöne beizubringen,
habe man: „unter eine Sekunde“.

Im Video nimmt sie sich allerdings über eine Minute, bis sie zum Schuss kommt. Jetzt erst recht! weiterlesen

§ 310 Abs. 1, Satz 1 ZPO lässt Albracht grüßen

Am 26.03.2019 war ich zu einer Prozessbeobachtung in Gelsenkirchen. In jener Verhandlung meldete ich mich in meiner Eigenschaft als Zuschauer zu Wort. Freilich höflich unaufdringlich bis zwanglos, allein durch heben von Zeigefinger und Unterarm – denn, so Art. 103 Abs. 1 GG, „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Den Sitzungsvorsitz hatte ein RiaAG Albracht. Dieser hätte mich natürlich darüber aufklären können, dass ich nicht vor Gericht bin, wenn ich vor ihm als Richter im Gericht bin.

§ 310 Abs. 1, Satz 1 ZPO lässt Albracht grüßen weiterlesen

Ausschreibung Anwaltssuche gegen Gelsenkirchener Gericht

Zugegeben, das mag wie ein Himmelfahrtskommando anmuten.

Doch es gibt tatsächlich auch Dinge, die Richtern nicht erlaubt sind und wofür sie zu haften haben.

Es gibt aber wenige Anwälte, die so etwas machen wollen. Um nur deren Unwillen zu eruieren, sind Zeit und Erstberatungsgebühr zu schade. Ich denke, in einem Ausnahmefall, wie dem vorliegenden muss der Anwalt ein Eigeninteresse mitbringen, welches er selbst und auf eigene Kosten entdecken muss (sonst wäre es kein Eigeninteresse).

Für diese anwaltliche Entdeckungsreise, die ganz sicher dem Konsum einer bewusstseinserweiternden Droge nahe kommt, gibt es zum einen hier das Schlagwort Rudelficken, zum anderen eine
Sammlung aller bisherigen offiziellen Schriftsätze in einem PDF sowie zum dritten eine darin enthaltene Struktur aus zehn Klagezielen (Z01 bis Z10), so dass klar sein kann, was ich erreichen möchte.

Interessierte Anwälte sollten also die Schriftsatzsammlung lesen, zu den Zielen ihre Vorstellungen von Chancen und Kosten entwickeln und sodann Kontakt mit mir aufnehmen.

 

 

Der Verfassungsschutz antwortet,

dass er nichts wissen will. Wie schade.

Wer mich kennt, der weiß, dass ich so eine Antwort nicht unbeantwortet lasse:

Der Verfassungsschutz antwortet, weiterlesen

PM Anwalt gegen Gericht gesucht (Gelsenkirchen)

Frank Engelen war der erste Mensch, der mir bestätigte, dass die Pflicht eines Anwalts,

„… in allen Rechtsangelegenheiten … seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, … vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern“

nicht in einem Märchenbuch steht, sondern im Gesetz. Und zwar tat er dies, indem er sagte, dass ich der erste sei, der ihm gegenüber diese Rechtsnorm zitierte.

Jetzt müssten Bürger allerdings erstens wissen, dass Anwälte diese Pflicht haben und zweitens Anwälte finden, der diese Pflicht ernst nehmen. Das ist gar nicht so einfach. Denn Anwälte verdienen meistens genauso viel, wenn sie gewinnen, als wenn sie verlieren. Jede Minute Sorgfalt, die sie in einen Fall stecken, fehlt ihnen irgendwann für einen anderen. Man munkelt sogar, dass Anwälte, welche gegenüber Richter besonders scharf vorgehen, deren Unmut auf sich ziehen und in anderen Fällen dafür abgestraft werden – oder zumindest solches fürchten.

Es setzen sich also die Robenträger aller Parteien miteinander ins Benehmen (man sieht die Kollegen ja wieder) während halt der eine oder andere Normalsterbliche dafür zahlen muss.

Hier ist der Rechtsstaat in Gefahr.

Aus meiner Sicht geschah neulich im AG-Gelsenkirchen mit mir nichts anderes als staatliche Machtüberschreitung. Blanke staatliche Willkür, die meint, sich nicht einmal erklären zu müssen.

Und um nicht irgend einem Anwalt ausgeliefert zu sein, der mich – wie oben beschrieben – einfach verschaukelt, plane ich dazu eine öffentliche Ausschreibung. Und damit sie auch wirklich öffentlich ist, verschicke ich erst einmal die folgende Pressemeldung in die Runde.

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn

Am 26.03.2019 wurde ich im Amtsgericht Gelsenkirchen in meiner Eigenschaft als Beistand gewaltsam von meinem Schützling Bernd Schreiber getrennt, welcher mit einer unlesbaren Legitimation (Dokument schwarz auf schwarz) taschengepfändet werden sollte.

Es fand also im Amtsgericht Gelsenkirchen eine

„Orgie“ im Sinne von Wikipedia

statt:

„In der Neuzeit wird es  [das Wort ‚Orgie‘] als Bezeichnung für gemeinschaftliche Handlungen gebraucht, mit denen bewusst gegen die Sitten verstoßen wird, …“

Noch am gleichen Tage erhob ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unbekannt.

Diese wurde am 10.04.2019 abgewiesen.

Am 10.05.2019 veröffentlichte ich dann den Beitrag Rudelficken im AG-Gelsenkirchen, der zwar weitere Anträge (Nrn. 03 bis 07)enthielt, aber keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen.

Am 14.05.2019 veröffentlichte mein Schützling einen Beitrag über den Vorgang.

Vermutlich gibt es in unserem Rechtsstaat irgend eine anerkannte Kontroll-Simulations-Hierarchie, ein Narrativ nach welchem das Landgericht Essen das Amtsgericht Gelsenkirchen zu kontrollieren habe.

Und nun sprang am 17.06.2017 eine solche Kontroll-Simulation von selber an, indem man den Vorgang erfand, ich hätte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen erhoben – ersichtlich, um auch diese wieder abzubügeln und dabei alle Namen weiter im Dunkeln lassen zu können .

Jetzt habe ich mal wieder das kleine Problemchen, dass ich mehr Ideen für Überschriften, Intros und Zuspitzungen habe, als man einem Beitrag zumuten kann. Wer es also erträgt, ein Ereignis unter mehreren Aspekten zu reflektieren der möge weiter lesen. …

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn weiterlesen

Rudelficken im AG-Gelsenkirchen?

Joachim Baum, Betreiber von Leak6 – Bielefeld, den 10.05.2019

Unter Menschen gibt es richtiges und falsches Verhalten.

Dem Bürger erlaubt die freiheitlich demokratische Grundordnung im Regelfall erst einmal alles, was nicht verboten ist.
Verbote können mit Strafen oder Ordnungsgeldern bewährt sein.
Sie können aber auch ungeschrieben, selbstverständlich, sittlich, moralisch oder sonst wie allgemein gesellschaftlich anerkannt sein.

Staatsdiener hingegen haben diese Freiheit – die bis an ihre vorstehend beschriebenen Grenzen reicht – (auch wenn sie natürlich gleichzeitig ebenso Menschen und Staatsbürger sind) in Ausübung ihres Amtes nicht.
Staatsdiener dürfen nicht tun und lassen, was sie wollen.
Es gibt sie in ihrem Auftreten überhaupt nur, damit sie ihre Pflicht tun. Und wenn sie dabei Ermessensspielräume haben, dann müssen sie diese ausfüllen mit: pflichtgemäßen Ermessen.

Falsches Verhalten hat – wie auch richtiges – einen Grund.
Diesen Gründen soll hier näher gekommen werden!

Wird falsches Verhalten nicht gerügt, so gelten die falschen Gründe als akzeptiert und es ist in gleichen und ähnlichen Situationen regelmäßig mit Wiederholung des falschen Verhaltens zu rechnen.

Nachstehender Bericht geht über mutmaßliche Ficker, Kläffer, dreckig-sauber bis aalglatte Lügner; über Räuber, Abwiegler, Vertuscher und andere vorauseilend gehorsam bis auf par Ordre de Mufti hörige Staatsdiener, welche allesamt ihr Pflichtverständnis von ihrem Staatsdienst auf Kosten des steuerzahlenden Bürgers über die Maßen frei und eigenmächtig definieren.

Der Weg, unhaltbares Dienstverhalten nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der vorläufige Gipfel des unhaltbaren Dienstverhaltens könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vereitelung einer Dienstaufsichtsbeschwerde – und von begrenzter Witzigkeit sein.

Als verfügbare Quellen seien die erste

[1] Dienstaufsichtsbeschwerde des Leak6-Betreibers vom Tag des Vorfalls,

dem 26.03.2019 sowie die – in pflichtgemäßen Ermessen nach 15 Tagen dahingeschriebene und nach weiteren 15 Tagen versandte

[2] Antwort der „Bearbeiterin Waab“,

„in Vertretung des Direktors“. Rudelficken im AG-Gelsenkirchen? weiterlesen