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Weshalb es Leak6 gibt

Wegen dieser Fehlentscheidung wurde ich zum Justizkritiker.

Ich bemerkte, dass die Ausschüssen zu kommende Geheimhaltung nicht allein rechtmäßige Interessen schützt, sondern auch übelste Machenschaften – und zwar nicht nur im kleinen (wie bei mir der Prüfungsausschuss), sondern auch im großen (wie bei Germanwings der Untersuchungsausschuss, siehe dazu auch mein Gutachten).

Weiter wünschte ich mir öffentliches Interesse zur Kontrolle der Justiz und bemerkte dass es anderen (wie z. B. Dave und Pia Möbius, Angela Masch und Jo Conrad, siehe dazu meine Engelen Timeline!) noch viel schlimmer geht.

Da ich mir immer die Werkzeuge beschaffen oder machen konnte, die ich brauchte, sah ich nun mich berufen, dem Rechtsstaat so weit wie möglich aufzuhelfen. Die weiteren Highlights sind im Selbstlob für die Presse zu finden. Sie reichen bis zu dem derzeit anhängigen Fall Frank Engelen in dem ich mich teilweise selbst wiederentdecke und zu der Erkenntnis, dass es nicht selten auf das richtige Wording ankommt. Dieses Umfasst Begriffe wie „Klageinversion“, „Willkürgeheimbereiche“, „Gewaltwirkungsordnung“ und last but not least den

erfinderischen Richter„.

Das ich letzteren nicht erfinden, sondern nur entdecken konnte ist das eine –

dass er vollumfänglich totgeschwiegen wird das andere.

Dabei tritt er so gut wie überall auf, wo ich nur hinsehe. Und auch in meinem Ausgangsfall musste ich nun nochmals meine zweite Verzögerungsrüge mithilfe dieser Figur erklären

(hier PDF).

 

P. S.:
Ach ja, dass ich etwas gegen und etwas für Anwälte habe, macht mich besonders froh – wobei ich gleich noch einmal zur Prozessbeobachtung am

18.07.2019 – 13:30 Uhr in Hamburg

einlade. Noch viel mehr aber freue ich mich – als bisheriger Einzelgänger auf nun neuen Wegen – über

die vielen wertvollen Menschen,

deren Bekanntschaft ich machen durfte und die mir der größte Gewinn sind.

Rote Karte für das Oberverwaltungsgericht NRW!

 

Rote Karte gegen den 15. Senat des
OVG-NRWs:
„Dieser Senat ist für Rechtssachen des Deutschen Staatsbürger Joachim Baum abzulehnen, denn er ist in keiner Weise gehemmt, falsche Zeugnisse gegen diesen zu reden. Er unterwirft sich weder dem Gesetz noch seinem Richtereid, sondern macht seine Feststellungen im Zweifelsfall einfach wie er will. So behauptete er nachweislich wahrheitswidrig:

  1. Der Kläger habe im Zuge seiner erfolglosen Anwaltssuchbemühungen  lediglich (so wörtlich) „ein ‚Faxanschreiben‘ vom 6. Oktober 2017 sowie eine Adressliste … vorgelegt“, aus welcher aber nicht die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen hervorginge.
    .
  2. Der Kläger habe behauptet, er sei in eine (so wörtlich) „psychische Drucksituation“ gebracht worden.
    .
  3. Dass aus dem gefälschten – und sich selbst widersprechenenden – Protokoll erster Instanz des VG-Minden übernommene, dennoch entlarvend so genannte „Mittel  zum Zweck“ sei die Hauptsache des Klagebegehrens.
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  4. Dass (so wörtlich) „der Kläger auch schriftsätzlieh ein  Auskunftsverlangen in den Vordergrund seiner Klage gestellt“ habe.
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  5. Der Kläger habe in der ersten Instanz (so wörtlich), „hinreichend  Gelegenheit gehabt, sein Klagebegehren, klarzustellen bzw. zu erweitern.“
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  6. Nennt seinen Beschluss 15 A 2240/17 vom 21.12.2017 unanfechtbar, obwohl  der daselbst sogar zitierte § 152 Abs. 1 VwGO zwei Vorbehalte (§§ 99  Abs. 2, 133 Abs. 1 VwGO) aufführt,  welche indes beide vorliegen.
    .
  7. Nennt auch im Betreff das Anliegen (ebenso falsch) wegen „Auskunftserteilung“  (im Original-Quellcode nur hinter <title>). Die Frage der  Zulässigkeit einer Drittanfechtung einer Berufsprüfung seitens des  Ausbilders bleibt somit ebenso wenig gerichtlich geprüft, wie  recherchierbar.
Der 15. Senat bestand zur Zeit der dargelegten Vergehen aus:

dem Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Beimesche,

dem Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Maske, sowie

der ‚Richterin am Oberverwaltungsgericht  Hellmann.

Mindestens zwei dieser drei Richter sind angesichts der unhaltbaren  Mehrheitsbeschlüsse vom 17.10.2017 und 21.12.2017: für den Rechtsstaat völlig unhaltbar.

Es ist zu beklagen, dass die dreifache Besetzung nicht zu einer besseren
Entscheidungsqualität führt, sondern zur völligen Folgenlosigkeit –
gleichbedeutend mit totaler Hemmungslosigkeit – bei noch so eklatanten Straftaten im Amt!

Im Ergebnis wurde Rechtliches Gehör  verweigert, insbesondere wurde der als existent geltend gemachte  Widerspruchsbescheid der Beklagten IHK übergangen, welcher schon allein  zwingend zur wirklichen Hauptsache geführt hätte.

Beweisvortrag auf  leak6.wordpress.com:
#Rote Karte 15. Senat, #ECLI:DE:OVGNRW:2017:1221.15A2240.17.00

Ergebnis:

Wer seine Aufgabe nicht erkennen kann, wird sie niemals lösen – wer sie
nicht erkennen will, ist fehl am Platz!

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