Archiv der Kategorie: Gegenvorstellungen

Der Versuch des Versuchs – vom Kindesmissbrauch zum Terror

Aus der nahezu gleichlautenden aktuellen Kolumne Thomas Fischers sei zitiert:

Wer seinen eigenen Geldbeutel einsteckt, weil er ihn irrtümlich für einen fremden hält, ist wegen „versuchten Diebstahls“ zu bestrafen.

Wer dabei dann das Unrecht seiner Tat nicht einsehen kann und immer wieder zu seinem eigenen Geldbeutel greift, kommt nach §§ 20, 21, 63 StGB in die Klapse.

(ähnlichen Psychiatrisierungsversuchen ist Frank Engelen ja bekanntlich schon seit dem Wahnsinns Haftbefehl  vom 20.02.2019 ausgesetzt.)

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Roggenwallners Trefferquote liegt nach 1000-facher Erfahrung bei 75%

Das passt so gar nicht zu der Richterin, die Frank Engelen zu 100% verknacken oder verklappsmühlen will. Roggenwallner liefert überwiegend richtige Resultate – der Rest sind falsch positive und falsch negative Ergebnisse und natürlich Spesen.

In dubio pro reo steht dann natürlich weit hinter dem Komma – nämlich bei 0,25 von 1.

Wenn ich Roggenwallner google, dann brauch ich keine Schlankheitstherapie mehr. War ich zu Angelas Lebzeiten noch von einer Eiscafe-Werbung beeindruckt,

„Je schwerer du bist,
desto schwerer kannst du entführt werden,“

 so möchte ich bei dem, was Roggenwallner eigentlich nur noch rennen. Es wird aber vollends klar, warum RiinaAG-C Neubert Roggenwallner auswählt, Frank am heiligen Sabbat dem 12.10.2019 zu begutachten: weil er ein lange bekanntes Feindschaftsverhältnis mit einem der führenden Unterstützer Engelens

– WINFRIED SOBOTTKA –

unterhält. Nicht dass dies ein tauglicher Versuch sein könnte, den Unterstützerkreis zu entzweien, vielmehr sieht Leak6 die eigentliche Gefahr im Tempowechsel. Nach einem offensichtliche befangenen Gutachter soll vermutlich der nächste – nicht offensichtlich befangene nachgeschoben werden, der dann im Lichte der vorausgegangenen absoluten Unmöglichkeit als relativ harmlos erscheinen soll.

Für Neubert schlägt es nunmehr 13
(Anzahl der mir bekannten Ablehnungsgründe)


P. S. (10.10.2019):
Gutachter Roggenwallner erklärte gegenüber dem Bielefelder Bürgerrechtler Joachim Baum, keinen Auftrag aus Chemnitz zu haben, würde sich aber über jede Werbung freuen.

P. S. (15.10.2019):
Gutachter Roggenwallner erschien am 13.10.2019 doch in der JVA-Dresden bei Frank Engelen und führte mit ihm ein kurzes vernünftiges Gespräch zu der Frage, ob er in eine Begutachtung einwilligen wolle. Frank verneinte, wodurch die Steuergeldverschwendung ihren alsbaldigen Abschluss nahm. Sollte man versöhnlicher werden wollen (nun ohne Sabbatschändung und dafür aber sachgerecht)?

 

Ost und West vereint – in der Verfolgung Unschuldiger

lange liegt der denkwürdige Tag noch nicht zurück und so ist die Erinnerung an die Festreden noch nicht verblasst, die bemerkten gleiche Städtenamen (wie Frankfurt) garantierten allein noch nicht die gleiche Lebenswirklichkeit.

Leak6 bemerkt natürlich auch die Unterschiede der Rechtsbeugung in Ost und West und ebenso die Unterschiede des Erwehrens.

Auch gibt es nicht überall die gleichen Informationsfreiheitsgesetze, die gleichen Landespressegesetze und die gleichen Sümpfe.

Nun aber ist festzustellen, dass zumindest im Westen kein Unterschied gemacht wird, wenn sich eine Anzeige gegen Behörden richtet. Zuständigkeitshalber wird die Klärung immer in die Hände der Täter gelegt – egal, ob ein 8-jähriges Westmädchen im Westen Zeugenschutz benötigt oder ein über 50-jähriger Westjunge im Osten als Unschuldiger verfolgt wird.

In beiden Fällen werden als erstes die Täter informiert und so die Juristen vor dem Ansinnen der subalternen Bürger beschützt.

Beweiscontainer – jetzt mit 38 Videos

Möglicherweise fand mein Aufruf zur Mitarbeit eine sogar noch größere Resonanz, als ich zu hoffen wagte.

Jedenfalls konnte ich inzwischen einen Beweiscontainer mit nicht weniger als 37 Videos (davon 10 mit Dave im O-Ton) im Umfang von zusammen genommen 1,75 GB für die Sache Engelen-Masch-Möbius erstellen.

Wer diesen Beweiscontainer downloaden möchte, wird möglicherweise von einem Smartscreenfilter seines Browsers vom Download abgehalten. Der Hintergrund ist der, dass kaum ein Virenscanner eine so große Datei vor dem Download analysieren kann. Ausschalten geht – je nach Browserversion – so oder ähnlich:

Einstellungs-Zahnrad >> Sicherheit >> Smartscreenfilter.

Man wirft mir ja alles Erdenkliche vor und so auch: ich sei – Bezüglich Viren usw.: paranoid.

Dabei hab ich doch nur die eine Sorge, ob ich auch paranoid genug bin. 😉

P. S. 04.11.2019:
Ein wichtiges der Videos im Beweiscontainer wurde inzwischen zensiert. Es war ursprünglich bei https://www.kla.tv/311#/t=2750 zu sehen, wie Jessie Marsson gegenüber Jo Conrad von Organhandel spricht. Nun beklagt die Anti-Zensur-Koalition unter der gleichen Url, wie mies die Kronzeugenvideos aus dem Netz gedrängt werden. Ein etwas kleinerer Container mit nur 10 Videos und 1 GB liegt nun hier.

P. S. 12.03.2020: Es gab eine falsche Zählung der Videos. Enthalten waren nicht 74, sondern nur 37, jetzt, mit Update: 38 Videos

Engelen – Resümee des Summarys: Erpressung!

Alternative Logik made in Sachsen:

Ist Deutschland noch ein
Rechtsstaat?

Summary für den Schnelleinstieg zum Fall Frank Peter Engelen


Joachim Baum, Bielefeld, zuletzt aktualisiert am 01.10.2019:

Es begann mit dem Jugendlichen, Dave Möbius, der schon als
Kind wiederholt aus Jungendheimen flüchtete, wo er und seine Schwester ziemlich schlecht behandelt wurden.
Immer wenn Dave wieder aufgegriffen wurde, bekam die interessierte Szene keinerlei Lebenszeichen mehr von Dave.

Die erste Helferin (Angela Masch, inzwischen verstorben),
die ihn (als er noch Kind war) aufpeppelte wurde dafür in Wittmund zu 6 Monaten ohne Bewährung bestraft.

Zur Zeit dieser Verhandlung war Dave in staatlicher Obhut und wurde nicht als Zeuge zugelassen, weil er angeblich nicht vernehmungsfähig sei.
Vorher, bei Frau Masch konnte er aber noch sehr gut in Videokameras sprechen und auf Fragen frei sprechend Auskunft geben.

Später flüchtete Dave zu Frank Engelen, der ihn aufnahm, alles den Behörden meldete und das Gespräch mit ihnen suchte.
Aber die Gespräche scheiterten. Dies nahm Dave zum Anlass, weiter zu flüchten, bevor er wieder irgendwo verschwindet oder gar verunfallt wird.

Er ist nun an einem (angeblich) sicheren Ort und gab auch schon (von Unterstützern aufgezeichnete) telefonische Lebenszeichen.
Wo er sich aufhält, weiß aber kaum jemand genau. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für den Verbleib von Jugendheimflüchtlingen in aller Regel nicht und ermittelte auch im Fall Dave Möbius nicht einmal so weit, wie es schon private taten. Die Spekulationen gingen über Tschechien und Georgien bis
hin zu Israel.

Dabei flüchtete Dave von genau jener Firma (Wildfang), die
auch im Maramures-Skandal verwickelt ist.

Aus rechtlicher Sicht ist Engelen vollkommen unschuldig.

Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) kann nur vorliegen, wenn eines der Tatmittel Gewalt, Drohung oder List angewendet wird.

Gewalt und Drohung scheiden bei Engelen – zumal als Vorstand des gemeinnützigen „Lichtblick e. V. Verein für soziale Verantwortung“ offensichtlich aus, sodass nur noch die Überlistung von Daves Vormund nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Frage kommt.

Die Anwendung einer List ist aber erst bewiesen, wenn sie einen bewiesenen Erfolg hat. Der Versuch ist bezüglich Abs. 1 nicht strafbar.

Es gibt im Strafgesetzbuch

keine versuchte List,

keinen bösen Blick

und keine Pflicht zum Denunzieren!

Der Erfolg der List ist die Überlistung. Ähnlich wie beim Betrug die Vermögensverfügung muss dargelegt sein, wer sich aufgrund welcher Täuschung zu welcher Handlung oder Unterlassung entschlossen haben soll.

Tatsächlich beging Engelen eine Beihilfe zur Selbstentziehung
Minderjähriger
.
Die Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung kann nach §
27 StGB
grundsätzlich nicht schwerer als die Tat bestraft werden.

Damit ist also nicht nur die Schuld nicht bewiesen, sondern sogar die Unschuld dargelegt!

Man sieht sich aber dennoch nicht veranlasst, Gerechtigkeit in der Form zu suchen, dass

  • Engelen aus der Untersuchungshaft entlassen würde oder

  • Engelens Wahlverteidiger Joachim Baum als juristischer
    Laie nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassen oder wenigstens mit Begründung abgelehnt werden würde.

Statt dessen ergibt sich mit diesem Fall

für Richter eine ungewohnte Situation, mit der
sie nicht umzugehen wissen.

Richter sind es gewohnt, alle Verfahrensfragen in
der Hand zu halten, das Urteil selbst sprechen zu können und von kaum jemanden effektiv kontrolliert zu werden.

Richter sind selbst für Protokolle und Urteilsbegründungen verantwortlich, Beschwerden, Ablehnungen und Berufungen werden wiederum: Von Richtern beschieden, welche kaum noch in der Lage zu sein scheinen die ungesetzlichen Eigeninteressen ihres Berufsstandes auszublenden.

Richter können Rechtsanwälte im Gedächtnis behalten und sich bei den entschlossen auftretenden Anwälten in der Zukunft mit einem
geringerem Verfahrensglück revanchieren.

Das Handeln von Staatsanwälten bleibt fast vollständig im Dunkeln wobei gerade bei Ihnen die meisten Fragen schon vorentschieden werden.

Nun aber ergibt sich eine Lage, die man ohne ungesetzliche ‚Systeminteressen‘ nicht mehr erklären kann; Richter scheinen effektiv NICHT dem Gesetz unterworfen zu sein!

Der vermutlich wahre Grund: Engelen gründete seine Auffangstation (die gemeinnützige Lichtblick e. V.) eben gerade für Fälle wie Dave Möbius.

Wenn so etwas Schule machte, stünden fliehenswerte Jugendheime in einem funktionierenden Wettbewerb zu Unterbringungen, die Jugendlichen Asyl und Gehör zu ihrem Schicksal gewähren – und Deutschland könnte ein beträchtliches Rumoren zu möglicherweise verdeckt gehaltene Machenschaften ungeahnten Ausmaßes bevorstehen.

Wie das ‚System‘ agiert:
Zur Lebenssituation des Betroffenen Frank Peter Engelen wird ein ungleicher Meinungskampf zwischen Staat und Bürger behauptet:

In Summe die Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB. Wie man es nennen muss, kann an anderer Stelle geklärt werden. Die Vorschläge reichen vom Sumpf über systematischer Zersetzung nach Stasi-Methodik, Gottlosigkeit, Scientologie und Satanismus bis hin zum tiefen Staat.

Wie Bürgerrechtler ihren Rechtsstaat ‚lieben‘:

  • Schlagkräftige Videobeweise werden an mehreren
    physikalischen Standorten verwahrt.

  • Der derzeit letzte Beweiscontainer vom 25.08.2019 steht zum Download bereit.

  • Richter werden an ihren Richtereid erinnert.

  • Rechtsanwälte werden an ihren Ethos aus § 1 Abs. 3 Bora erinnert und bei dem vorliegend reihenweise auftretenden Versagen konsequent ausgetauscht.

  • Psychiater werden an ihren Ethos erinnert.

  • An den geschäftsführenden Landesministerpräsident Kretschmer erging eine Justizkontrollmeldung.

  • von der Presse verlangen wir Gegendarstellung.

  • Staatsrechtler sind aufgefordert, an einer Petition
    mitzuwirken, welche die verantwortlichen, derzeit postulationsunfähigen Richter dazu bringt, entweder
    ihre Entlassungsbegründung durch schriftliche
    Postulation der faktischen unten genannten Erpressung perfekt zu machen oder aber (besser): sich der Option der Gerechtigkeit zu erinnern und sich dem Gesetze zu unterwerfen!

Der letzte Stand (auf Grundlage zweier
unabhängiger Quellen):

Staatsanwälte
verfolgen Unschuldige (§344 StGB)
und Richter erpressen sie dann (§ 239a StGB):

Am 26.09.2019 war der letzte Haftprüfungstermin. Die RiinaAG- Chemnitz Neubert signalisierte dem Angeschuldigten, Frank
Engelen:

  1. Sie werde ihn nur aus der Untersuchungshaft frei lassen,
    wenn sich Dave Möbius einer Behörde – gleich welchen Landes – zeige.
    Ein Video werde nicht akzeptiert!

  2. Der Angeschuldigte fragte nach, was das mit seiner Schuld zu tun habe und bemerkte, dass er auf das Verhalten des Dave Möbius keinen Einfluss habe.

  3. Der Rechtsanwalt erläuterte, dass er ja Beschwerde einlegen könne, diese aber vermutlich abgewiesen werde – die Beschwerde ginge zum schlimmsten Gericht Deutschlands – und er dann bis zur nächsten Haftüberprüfung 6 Monate Wartezeit habe.

  4. Der Angeschuldigte verzichtete auf die Beschwerde. Die Einschüchterung funktioniert wie eine Schere im eigenen Kopf. Engelen ist selber schuld und alle anderen können sich
    die Hände in Unschuld waschen.

Der Unrechtsstaat funktioniert,
weil er schon als solcher bekannt ist!

Und so verbleiben Fragen:
Welcher postulationsbefähigte Volljurist kann Antwort geben:

  • Ob man für Sachsen die selbstverständlichsten Denknotwendigkeiten in Gesetze gießen muss?
  • Wann sich die Richterin getraut, ihre Erpressung schriftlich zu formulieren?
  • Warum Engelen seine Unschuld beweisen muss,
    obwohl dem Staat der Schuldbeweis obliegt?
  • Wann der gebotenen Beweislastumkehr (misshandelter
    U-Häftling) entsprochen wird?
  • Warum bei Gefahr für Leib und Leben sich keiner Eile befleißigt wird?
  • Ob der Rechtsanwalt wegen Falschberatung haftet, weil es in Sachsen keine schlimmen Gerichte gibt?
  • Ob ein „schlimmes Gericht“ juristisch oder statistisch
    nachweisbar sein kann?
  • Wer wohl vor wem Angst hat und welche Interessen in Wahrheit regieren?

Darum lieber Dave:
Seit dem der Engelenskandal aufgeflogen ist, ist aller Welt bekannt, wie korrupt es in Deutschland zu geht. Deshalb – und so
erschließt sich mir nun die alternative Logik aus Sachsen – kannst du dich ruhig in jedem anderen Land der Welt bei den Behörden melden:

An so ein korruptes Land
– wie Deutschland es ist –

liefert dich nämlich
bestimmt kein anderes aus.

Den Orden gibt’s
später
(ohne Gewähr).

Ob du eine Meldung so machst, dass sie dich kriegen können, oder lieber so, dass sie dich nicht kriegen können, musst du also selber wissen.
Den Unterstützern würde vielleicht am meisten imponieren:
Eine Sprachnachricht mit der Bitte an Richterin Neubert, Frank frei zu lassen und einem von dir gesprochenem Aktualitätsbeweis.

Siehe auch:

Die ursprüngliche Falleinführung: Ein Wahnsinns
Haftbefehl
.

Die Timeline mit allen Verlinkungen.

zum BLOG des Autors

Impressum

Ach ja, und bitte liebe Auslandsbotschafter: Verzeiht mir, dass ich nochmals an Sie herantrete: Sollte sich Dave bei Ihnen melden, beachten Sie bitte Art. 13 des HKÜ!

P. S.:

  • Dieser Schnelleinstieg als PDF
  • Später ergab sich, dass RiinaAG-Chemnitz Neubert bis zum 04.10.2019, dem Tag des Erscheinens dieses Beitrags wartete, um das darin enthaltene Hakenkreuz als Vorwand der Ablehnung des Verteidigers Baum zu nehmen – ohne allerdings diesen Beschluss auch zuzustellen. Die hier gezeigte Skulptur des Jainismus geht auf das 5. Jahrhundert v. Chr. zurück und steht für das Zusammenwirken von Mönchen, Nonnen, weiblichen und männlichen Laien

Diese Gegendarstellung wird von T-Online verlangt

[Edit am 09.10.2019]:

Am 25.09.2019 erschien bei T-Online ein Bericht
von Dietmar Seher
zur Anklage Frank Engelens in Chemnitz, zu
welchem die nachstehende Gegendarstellung verlangt wird:


1. Behauptet wurde:
Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut.

Richtig ist,
die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen nicht gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut.


2. Behauptet wurde:
Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Richtig ist, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit viel weniger als einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 16-jährigen Jugendlichen. Auch dann verschwand er nicht spurlos. Die
Polizei fahndete nicht
.


3. Behauptet wurde:
Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität
des deutschen Staates nicht an. … Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter.

Richtig ist,
Aktivisten der Reichsbürger-Szene gehen gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat nicht vor und belästigen, verleumden und bedrohen auch keine Mitarbeiter.


4. Behauptet wurde:
Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, … ein entscheidender Drahtzieher in der Szene [zu sein].

Richtig ist,
die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen nicht vor, ein entscheidender Drahtzieher in der Szene zu sein.


5. Behauptet wurde:
Entfällt.

Richtig ist
irgend etwas mangels Klagezustellung dem Wahlverteidiger nicht bekanntes.


6. Behauptet wurde:
Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“.

Richtig ist,
als Zwölfjähriger wurde der Junge nicht befreit, sondern er befreite sich selbst aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg.


7. Behauptet wurde:
Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling.

Richtig ist,
dass die Staatsanwaltschaft in Chemnitz bei Engelen keine Nähe zu
„Reichsbürgern“ vermutet.


8. Behauptet wurde:
Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen.

Richtig ist,
dass der Jugendliche ganz sicher unter Druck gesetzt wird, und zwar von der Justiz mithilfe der Erpressung, Engelen könne frei
kommen, wenn Dave sich bei Behörden melde.


9. Behauptet wurde:
Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Richtig ist,
dass kein Gutachter ihm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert hat, vielmehr wurden dahin gehende Begutachtungen erst jüngst geplant.


Diese Gegendarstellung
(09.10.2019) als PDF:
http://leak6.de/engelen_frank/2019-10-09%20Gegendarstellung%20zu%20Seher.pdf

Engelen elektrisiert!

Deutschland, 01.10.2019:

WARNUNG vor Zero-Day-Exploits!

Die Nerven des Systems brennen gerade durch.

Wer bei Google die Suchwörter

„Dave Möbius“ „Frank Engelen“

eingibt, findet seit ca. 30.09.2019 -17:00 Uhr einen Köder, auf den er besser nicht hereinfällt. Nach Klick auf die Überschrift:

„Familienministerium Nrw Anschrift – a2hostingtrial.com“

(ergänzt mit dem verlockend gezeigten Textauszug:

a2hostingtrial.com ›
… vor 15 Stunden –
Der Jugendhilfefall Fall Dave Möbius und Frank Engelen etc. ???? ??????. 000 von ihnen sind in NRW untergebracht (Stand Oktober). Christian & Paulchen am …„)

gelangte ich auf eine Seite, wo ich als der 1 Milliardste Besucher einen Preis hätte abrufen können. Nach einigen Maßnahmen und einem weiteren Versuch wollte ich dann feststellen, ob ich nochmals der 1 Milliardste Besucher wäre und siehe da, mein Virenschutz schlug an.

Wer einen weniger guten Virenschutz hat, ist natürlich gut beraten, die Finger vom angeblichen Familienministerium Nrw weg zu lassen.

 

An DAVE MÖBIUS: was aus Anwaltssicht helfen könnte:

Gerade konnte ein gewisses Einvernehmen mit einem Verteidiger Engelens hergestellt werden.

Er transportierte – so kann ich persönlich bezeugen – das Befinden der Richterin, dass sie sich ein Lebenszeichen von Dave Möbius wünsche.

Damit ist sie natürlich in bester Gesellschaft und hat auch nicht wirklich die Überraschung des Tages fabriziert.

Ich entgegnete, dass Dave – wenn er sich persönlich zeigen muss – etwas mehr benötigt, als die Zusicherung irgend einer kleinen Sachbearbeiterin, „dass der Rechtsstaat ja ein Rechtsstaat ist.“

Ich sagte, es müsse sich eine höher stehende Person dafür verbürgen und auch irgend etwas dafür gesetzt werden, um zu garantieren, dass Dave auch danach noch ein freier Mensch ist.

Dazu auch hier nochmals der Hinweis:

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Andererseits lies ich schon seit längerem verlauten, dass wir alle gerne ein Lebenszeichen von Dave hätten und bemerke nun noch einmal dabei, dass es aus beweistechnischer Sicht besonders gut wäre, wenn ein Lebenszeichen mit Aktualitätsbeweis in einer telefonisch aufgezeichneten Stimme enthalten wäre.

Beispiel, Dave könnte den Text sprechen:

„Abschied aus der Politik:
Gabriel legt Bundestagsmandat nieder.“

So ein Text darf durchaus vorgesagt werden, dann braucht Dave nicht in Georgien oder Israel (wohin die Spekulationen zu seinem Aufenthaltsort gehen) die deutschen Zeitungen lesen und sich verdächtig machen.

Die nicht gestellte Frage, warum ein Rechtsstaat für einen gefährdeten Zeugen nur Ignoranz und nicht Zeugenschutzprogramm hat, beantwortete der RA ebenfalls (oh Wunder): nicht. Es war aber zu entnehmen: es ist nun mal so wie es ist und er müsse trotzdem versuchen, für seinen Mandanten in jeder Lage das Beste zu erreichen und seine Erfahrung beachten.

Auch die Frage, wie lange man denn (noch) auf ein Lebenszeichen warten wolle / müsse oder wie lange Frank aus dem Knast heraus sich für das Wohlergehen Daves verbürgen müsse, wurde nicht diskutiert. Muss Dave für tot oder verschollen erklärt werden, oder muss seine Volljährigkeit abgewartet werden bis Frank heraus kommt?

Wohl aber stellte ich die Frage, ob ich € 300.000 bekäme, um die Ermittlungen betreiben zu können – von Engelen? – Nein, die wollte ich von der Richterin haben, die ihr Verlangen formuliert.

Ich musste fragen, warum der Staatsanwalt auf Steuerzahlerkosten nicht ermittelt, was Normalbürger aus eigener Tasche bewerkstelligen kann.

Ich musste auch fragen, warum man auf einmal etwas von mir will, wo ich doch bislang für alle nur Luft war.

 – — –

Schwamm drüber – — – geht es um Unterwerfung? Wenn ja, um wessen  – — – oder um Goodwill?

Vielleicht lebt Dave ja noch und zeigt Goodwill durch einen Anruf.

Richterin und Anwalt verstehen ihre Gesetzwidrigkeit vielleicht ja auch als Goodwill.

Wenn ich an meine Enkelkinder denke, fände ich dem Gesetz unterworfene Richter (Hinweis auf Art. 97 Abs. 1 GG) gar nicht so schlecht … .

 

 

vom Beamtenmikado zum Juristenmikado

Deutschland, 27.09.2019 – Zum Fall Engelen:

Während das Beamtenmikado bei Google mit 15.100 Ergebnissen wohl bekannt ist,

kommt das Juristenmikado auf gerade mal vier:

Wer sich zuerst äußert, hat verloren!

So scheint es jedenfalls bezüglich der Inhaftierung Engelens zu sein.
Der Grund: Jede denkbare Erklärung würde von den Unterstützern Engelens, wie z. B. dem Analysten Sobottka, dem Schreiber Bernd oder auch mir sorgfältig bis zu ihrem unmöglichen Ende gedacht.

Die Ergebnisse sind Sprachlosigkeit, Stillstand der Justiz und ein mir nicht mehr ersichtlicher Unterschied zwischen Lichtscheuen Subjekten und Juristen.

Immer wieder lassen sich Rechtsanwälte Engelens darauf ein, zu insinuieren, man müsse erst wieder ein Lebenszeichen von Dave Möbius bekommen …

Ja spätestens hier stockt den Juristen schon die Sprache, denn wenn man weiter spräche mit „um …“ oder „damit …“ Frank Engelen frei käme, dann hätte man ja eine Erpressung formuliert.

Nein, das wagt niemand auszusprechen!


Juristen postulationsunfähig!


Dieser Zwang will ‚man‘ aber de facto gegen Frank Engelen wirken lassen, weil man irgendwie meint, man sei doch – ??? – zum Gutmenschentum verpflichtet und müsse doch alles tun, um das Wohl des Dave Möbius zu bewirken.

– Äh – Wie bitte? Hab ich da richtig gehört?

Ein Anwalt der nicht die Interessen seines Mandanten vertritt, sondern bei der Erpressung Dritter mitmacht und den Mandanten so lange im Knast schmoren lässt, bis es diesen Dritten reicht?

Eine Staatsanwaltschaft die weder ermitteln kann noch will, sondern diese Aufgabe über eine unausgesprochene Moralkeule an Dritte delegiert?

Ja, klar,
ich nähme diese Aufgabe an,
aber dann sagt es auch!

Dann sagt gefälligst mir und schriftlich, dass ich es tun soll und gebt mir die Kompetenzen, die ich dafür benötigte.

Frank wird wahrscheinlich sterben
und ich bin schuld!

Die Frage ist bei Frank allerdings ‚wann‘ und bei mir ‚woran‘.

Bitte liebe Leute, ich sag es noch einmal: Es ist Rechtsstaatsprinzip, dass ein Angeschuldigter nur für seine eigene Schuld einzustehen hat, dass er nicht seine Unschuld beweisen muss und dass bei Misshandlungen in Untersuchungshaft die Beweislast ebenfalls beim Rechtsstaat liegt (siehe zwei Fliegen!)!

Ich behaupte:

I.
Es gibt nicht eine einzige logische Erklärung, warum Frank Engelen in Untersuchungshaft gehört.

II.
Das Fehlen jeder stimmigen Begründung ist der einzige Grund, warum seit dem 21.05.2019,
dem Tag der Errichtung des Frank-Engelen-Newstickers bei Leak6
keine einzige behördliche richterliche oder anwaltliche Stellungnahme gibt, die sich ans Licht der Öffentlichkeit traut!

III.
Es dürfte angenommen werden, dass wohl auch Dave Möbius mittlerweile von Leak6 und der dort im Newsticker von Anfang an postulierten Zusicherung gehört hat.

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Somit ist Dave derzeit gezwungen, zu dem Rechtsstaat vertrauen zu fassen, der nicht einmal der Postulation fähig ist –
– oder könnte es sich um einen Unrechtsstaat handeln?

Durch diese logische Mühle drehe ich übrigens alle Rechtsanwälte, die nicht wissen, wo sie stehen. Für mich ist Logik nämlich alternativlos. Es gibt wohl bedauernswerte Mitmenschen, die sich immer wieder in den selben gedanklichen Kreisen drehen, immer wieder von der wirkenden Brutalität geängstigt werden und Rechtsanwälten sogar Geld bezahlen, das sie nicht einmal selber haben und so in der Wirkmechanik des Bösen unter Aufopferung ihrer selbst mitmachen.

Ändert aber nichts. Wir drehen uns im Kreis. Ich sagte schon am 07.07.2019 glaube mir, ich bin der Rechtsstaat.


Ach ja – ich bin es langsam wirklich leid. Warum kommt kein Richter oder Jurist auf die Idee gerecht und logisch zu handeln und Frank frei zu lassen?

Warum fällt den Oberverwaltungsrichtern in Münster auf einmal  dann die Gerechtigkeit ein und die Tatsache, dass es im Hambacher Forst bedrohte Tierarten gibt, wenn ein Mensch gestorben ist und sich die Massen empören?

Das Prinzip der Öffentlichkeitskontrolle der Justiz
soll wirksam sein!

So weisen es zahllose Grundsatzentscheidungen aus und so wird es auch immer wieder im gesellschaftlichen Diskurs und Sonntagsreden hochgelobt.

Nun ist es einmal wirklich wirksam, und zwar deshalb, weil Dave Möbius entscheiden kann: trau, schau wem!


Der postulationsunfähige Rechtsstaat ist wie ein Träumer mitten im Trauma und schafft es nicht, einen halben Gedanken zu einem ganzen zu machen. Bevorzugt praktiziert:

Man legt einfach zwei Gedanken nebeneinander und spart sich ihre notwendige logische Verbindung zu erwähnen:

(1.) Dave ist Weg – und  – (2.) Frank im Knast.

das genügt.

Ein Multimilliardenmonster übt seinen Einfluss aus und da sind natürlich auch die ganz großen Medien gefragt.

Wenn dem postulationsunfähigen Rechtsstaat seine Ignorantia als Droge nicht mehr genügt, dann muss er Nebelkerzen zünden Verleumdungen starten und bei der Verfolgung Unschuldiger „eine neue, verschärfte Gangart“ zu praktizieren. So lautet jedenfalls die Bewertung, die Dietmar Seher bei T-Online machte, um Frank Engelen in die Nähe der Reichsbürger zu rücken.

Dietmar Seher ist kein Unwissender, der die Tatsachen aus Versehen nicht ganz sorgfältig recherchiert hatte, wie Bernd Schreiber zu schreiben weiß.

Michael Langhans indes wagt sich ebenfalls bei Activinews noch einmal mit seinen Spekulationen aus dem Fenster, behauptet von sich selbst, er sei im System und von Frank, er wolle aus dem System ausbrechen:

„wer sich außerhalb des staatlichen Systems begibt und zu solchen Selbsthilfemaßnahmen wie Entziehung ins Ausland greift, der muss wissen, was man tut, das ist nun mal nach deutschem Recht strafbar, da kommt man in der Regel auch nicht mit der straflosen Selbstentziehung weiter, das haben ja leider Gottes auch die Verfahren gegen Angela Masch und Jo Conrad gezeigt.“

  1. Hat Langhans weder Einsicht noch Ahnung von Tatsachen und Vorwürfen.
  2. Diskeditiert Langhans Engelen zwar nicht als Reichsbürger, sondern als „Systemausbrecher“.
  3. Drittens wäre – selbst wenn Engelen an irgend etwas schulhaft beteiligt wäre – eine Auslandsrechtsposition vollkommen vertretbar und der tragende Gedanke jedes Flüchtlings. Jedenfalls setzt sich 2 BvR 1206/98 vom 29.10.1998 unter Rn. 5 mit Art. 13 des IX. Haager Kindesentführungsübereinkommens auseinander: Einzelperson im Ausland gegen Rechststaat:

„wenn die Person … die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass … die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.“ (Ist es zumutbar, an den Unrechtsstaat glauben zu müssen?)

  1. Ist doch sonnenklar, dass Masch und Conrad rein Garnichts mit einer Auslandsverbringung zu tun hatten.

Was also soll diese Diskreditierung via „Systemausbruch“?

Ströer (Dietmar Seher, T-Online) ist zur Gegendarstellung aufgefordert,
Mit Langhans wird noch einmal der freundliche Dialog versucht.

Engelen: Jetzt geht’s los!

Deutschland, 26.09.2019:

Schon gestern wurde vermutet, dass man Presse befürchtet.

Jetzt geht’s los!

Engelen: Jetzt geht’s los! weiterlesen

Ausschreibung Anwaltssuche gegen Gelsenkirchener Gericht

Zugegeben, das mag wie ein Himmelfahrtskommando anmuten.

Doch es gibt tatsächlich auch Dinge, die Richtern nicht erlaubt sind und wofür sie zu haften haben.

Es gibt aber wenige Anwälte, die so etwas machen wollen. Um nur deren Unwillen zu eruieren, sind Zeit und Erstberatungsgebühr zu schade. Ich denke, in einem Ausnahmefall, wie dem vorliegenden muss der Anwalt ein Eigeninteresse mitbringen, welches er selbst und auf eigene Kosten entdecken muss (sonst wäre es kein Eigeninteresse).

Für diese anwaltliche Entdeckungsreise, die ganz sicher dem Konsum einer bewusstseinserweiternden Droge nahe kommt, gibt es zum einen hier das Schlagwort Rudelficken, zum anderen eine
Sammlung aller bisherigen offiziellen Schriftsätze in einem PDF sowie zum dritten eine darin enthaltene Struktur aus zehn Klagezielen (Z01 bis Z10), so dass klar sein kann, was ich erreichen möchte.

Interessierte Anwälte sollten also die Schriftsatzsammlung lesen, zu den Zielen ihre Vorstellungen von Chancen und Kosten entwickeln und sodann Kontakt mit mir aufnehmen.

 

 

Der Verfassungsschutz antwortet,

dass er nichts wissen will. Wie schade.

Wer mich kennt, der weiß, dass ich so eine Antwort nicht unbeantwortet lasse:

Der Verfassungsschutz antwortet, weiterlesen

PM Anwalt gegen Gericht gesucht (Gelsenkirchen)

Frank Engelen war der erste Mensch, der mir bestätigte, dass die Pflicht eines Anwalts,

„… in allen Rechtsangelegenheiten … seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, … vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern“

nicht in einem Märchenbuch steht, sondern im Gesetz. Und zwar tat er dies, indem er sagte, dass ich der erste sei, der ihm gegenüber diese Rechtsnorm zitierte.

Jetzt müssten Bürger allerdings erstens wissen, dass Anwälte diese Pflicht haben und zweitens Anwälte finden, der diese Pflicht ernst nehmen. Das ist gar nicht so einfach. Denn Anwälte verdienen meistens genauso viel, wenn sie gewinnen, als wenn sie verlieren. Jede Minute Sorgfalt, die sie in einen Fall stecken, fehlt ihnen irgendwann für einen anderen. Man munkelt sogar, dass Anwälte, welche gegenüber Richter besonders scharf vorgehen, deren Unmut auf sich ziehen und in anderen Fällen dafür abgestraft werden – oder zumindest solches fürchten.

Es setzen sich also die Robenträger aller Parteien miteinander ins Benehmen (man sieht die Kollegen ja wieder) während halt der eine oder andere Normalsterbliche dafür zahlen muss.

Hier ist der Rechtsstaat in Gefahr.

Aus meiner Sicht geschah neulich im AG-Gelsenkirchen mit mir nichts anderes als staatliche Machtüberschreitung. Blanke staatliche Willkür, die meint, sich nicht einmal erklären zu müssen.

Und um nicht irgend einem Anwalt ausgeliefert zu sein, der mich – wie oben beschrieben – einfach verschaukelt, plane ich dazu eine öffentliche Ausschreibung. Und damit sie auch wirklich öffentlich ist, verschicke ich erst einmal die folgende Pressemeldung in die Runde.

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn

Am 26.03.2019 wurde ich im Amtsgericht Gelsenkirchen in meiner Eigenschaft als Beistand gewaltsam von meinem Schützling Bernd Schreiber getrennt, welcher mit einer unlesbaren Legitimation (Dokument schwarz auf schwarz) taschengepfändet werden sollte.

Es fand also im Amtsgericht Gelsenkirchen eine

„Orgie“ im Sinne von Wikipedia

statt:

„In der Neuzeit wird es  [das Wort ‚Orgie‘] als Bezeichnung für gemeinschaftliche Handlungen gebraucht, mit denen bewusst gegen die Sitten verstoßen wird, …“

Noch am gleichen Tage erhob ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unbekannt.

Diese wurde am 10.04.2019 abgewiesen.

Am 10.05.2019 veröffentlichte ich dann den Beitrag Rudelficken im AG-Gelsenkirchen, der zwar weitere Anträge (Nrn. 03 bis 07)enthielt, aber keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen.

Am 14.05.2019 veröffentlichte mein Schützling einen Beitrag über den Vorgang.

Vermutlich gibt es in unserem Rechtsstaat irgend eine anerkannte Kontroll-Simulations-Hierarchie, ein Narrativ nach welchem das Landgericht Essen das Amtsgericht Gelsenkirchen zu kontrollieren habe.

Und nun sprang am 17.06.2017 eine solche Kontroll-Simulation von selber an, indem man den Vorgang erfand, ich hätte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen erhoben – ersichtlich, um auch diese wieder abzubügeln und dabei alle Namen weiter im Dunkeln lassen zu können .

Jetzt habe ich mal wieder das kleine Problemchen, dass ich mehr Ideen für Überschriften, Intros und Zuspitzungen habe, als man einem Beitrag zumuten kann. Wer es also erträgt, ein Ereignis unter mehreren Aspekten zu reflektieren der möge weiter lesen. …

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn weiterlesen

Staatsanwalt im Jahr nach Genua-Desaster: Staat hat keinerlei Kontrolle!

Gerade bemerkte ich eine interessante Dokumentation, sortierte die verstreut enthaltenen Informationen neu und muss beklagen:

Wurden von der Finanzpolizei 60TB Filmmaterial beschlagnahmt,
und auch das Video, welches die maskierten flüchtenden Täter zeigt, versehen mit dem Wasserzeichen der Guardia Finanza Genova, veröffentlicht, so ist nun – 8 Monate später – aus Sicht von Leak6 von Ermittlungswillen keine Spur mehr erkennbar.

Lapidar sagt der leitende Staatsanwalt (@15:36):

Staatsanwalt im Jahr nach Genua-Desaster: Staat hat keinerlei Kontrolle! weiterlesen

Rudelficken im AG-Gelsenkirchen?

Joachim Baum, Betreiber von Leak6 – Bielefeld, den 10.05.2019

Unter Menschen gibt es richtiges und falsches Verhalten.

Dem Bürger erlaubt die freiheitlich demokratische Grundordnung im Regelfall erst einmal alles, was nicht verboten ist.
Verbote können mit Strafen oder Ordnungsgeldern bewährt sein.
Sie können aber auch ungeschrieben, selbstverständlich, sittlich, moralisch oder sonst wie allgemein gesellschaftlich anerkannt sein.

Staatsdiener hingegen haben diese Freiheit – die bis an ihre vorstehend beschriebenen Grenzen reicht – (auch wenn sie natürlich gleichzeitig ebenso Menschen und Staatsbürger sind) in Ausübung ihres Amtes nicht.
Staatsdiener dürfen nicht tun und lassen, was sie wollen.
Es gibt sie in ihrem Auftreten überhaupt nur, damit sie ihre Pflicht tun. Und wenn sie dabei Ermessensspielräume haben, dann müssen sie diese ausfüllen mit: pflichtgemäßen Ermessen.

Falsches Verhalten hat – wie auch richtiges – einen Grund.
Diesen Gründen soll hier näher gekommen werden!

Wird falsches Verhalten nicht gerügt, so gelten die falschen Gründe als akzeptiert und es ist in gleichen und ähnlichen Situationen regelmäßig mit Wiederholung des falschen Verhaltens zu rechnen.

Nachstehender Bericht geht über mutmaßliche Ficker, Kläffer, dreckig-sauber bis aalglatte Lügner; über Räuber, Abwiegler, Vertuscher und andere vorauseilend gehorsam bis auf par Ordre de Mufti hörige Staatsdiener, welche allesamt ihr Pflichtverständnis von ihrem Staatsdienst auf Kosten des steuerzahlenden Bürgers über die Maßen frei und eigenmächtig definieren.

Der Weg, unhaltbares Dienstverhalten nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der vorläufige Gipfel des unhaltbaren Dienstverhaltens könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vereitelung einer Dienstaufsichtsbeschwerde – und von begrenzter Witzigkeit sein.

Als verfügbare Quellen seien die erste

[1] Dienstaufsichtsbeschwerde des Leak6-Betreibers vom Tag des Vorfalls,

dem 26.03.2019 sowie die – in pflichtgemäßen Ermessen nach 15 Tagen dahingeschriebene und nach weiteren 15 Tagen versandte

[2] Antwort der „Bearbeiterin Waab“,

„in Vertretung des Direktors“. Rudelficken im AG-Gelsenkirchen? weiterlesen

Artikel 13 Abstimmung vorziehen? Geht’s noch! • Mainz FREE-TV feat. „Kehrseite“

In short: Die Abstimmung soll vorverlegt werden.

Totalüberwachung statt Presse- und Meinungsfreiheit muss schneller kommen! – Jedenfalls bevor die Demos vollumfängliche Aufmerksamkeit erzwingen.

 

Feliks hat seine Rumpelstilzchen-Anwartschaft verloren

zuletzt editiert am 23.02.202:

Dirk Pohlmann @8:55:

„Es ist in gewisser Weise ein Preszedenzfall.“

sowie bei 20:25:

„Es geht darum, dass diese Struktur Wikipedia, die eine ungeheure Macht hat – eine DEFINITIONSMACHT – dass sie unbedingt kontrollierbar sein muss und zwar in einer öffentlichen Kontrolle, nicht durch den Staat, aber es muss ähnlich, wie bei Presseorganen dieser Größenordnung – es ist ein Presseorgan – muss dafür gesorgt werden, dass sie unparteilich, ausgewogen und nicht einer kleinen Gruppe überlassen werden können.“


Bei 11:55 kommt raus, dass es die gleiche Bande war, in deren Genuss auch der Leak6-Betreiber Joachim Baum schon kam.

Nun, wo Feliks nicht mehr „vom Glück begünstigt“ anonym bleiben kann und man ihn besser kennt – bevor es wieder vergessen wird:

Für alle, die ihn nun verklagen wollen:
Laut wikimannia steht

hinter dem Pseudonym Jörg Egerer (* 17. Juli 1967 in Ingolstadt), der sich offenbar nach 2015 in Jörg Matthias Claudius Grünewald umbenannt hat. Er ist Diplom-Rechtspfleger und nach eigenen Angaben ist sein Vater Niederbayer und seine Mutter Oberbayerin.


Weiterführende Links:

  • Lesenswerte Einführung: von Connectiv.Events
  • Die Helden des Falls: Gruppe42 auf youtube
  • Hier zuerst bemerkt: Tagesdosis bei KenFM
  • Mein Kommentar: Psiram und Wikipedia sind nicht die einzigen, die faken und hetzen, es gibt auch noch das SSL mit seinem geheuchelten Desinteresse. Echtes Desinteresse an Fake-News sieht so aus:
    0 Aufrufe über 19 Stunden bei der Frankfurter Allgemeinen
    Kriminell oder einfach nur unmoralisch
    – klingt doch irgendwie so wie:
    Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig?
    Man gut, dass ich zuerst da war, sonst müsste ich bestimmt noch eine Plagiatsklage abwehren. – Das Stichwort „Kriminell“ gefällt mir allerdings ganz gut …
    .
  • Was hier noch aussteht:
    • Die Rumpelstilzchen-Anwartschaften von RA1 und RA3,
    • Ob Nr. 5 noch lebt,
    • Wie es 007 jetzt so geht.

P. S.:

 

Art. 13 DSGVO durch Rechtsausschuss

In short: Totalüberwachung statt Presse- und Meinungsfreiheit angeblich rechtstauglich.

Artikel 13 bei Privacy-Regulation.eu

 

Dr. Daniele Ganser: 10 neue YouTube-Clips

10 (nicht mehr ganz neue) Vorträge sind nun auch auf Youtube verfügbar.

Über Dr. Daniele Ganser sollte man sich jedenfalls nicht ausschließlich bei Wikipedia informieren, sondern besser (auch) bei KenFM oder (etwas emotionaler) bei Mainz FreeTV, denn er ist eines der vornehmsten Verleumdungsopfer, denen man begegnen kann.

Der Knecht ist nicht größer als sein Herr!

Der Knecht ist nicht größer als sein Herr!

Dieser Text aus Joh. 15, 20 soll der Leitsatz dieses Beitrags sein.
Anlass allerdings war ein anderer Satz, der Leak6 am Donnerstag , den 20.12.2018 erreichte. Es ist der erste Halbsatz des Schlusssatzes der Seite 3 eines Ordnungsmittelantrages vom 20.11.2018 (=Laufzeit 30 Tage), welcher lautet:

Der Schuldner betreibt immer noch diesen Blog, …

Ja, es gibt diesen Blog immer noch, weil ich ihn immer noch betreibe, was dann auch mit der zweiten Hälfte dieses Satzes übereinstimmt, „… , wie dem entsprechenden Impressum zu entnehmen ist.“

Das ist allerdings weder etwas neues, noch etwas erhebendes. Jeder Leser von Leak6 weiß doch schließlich, dass es diesen Blog gibt. Es ist ungefähr so selbstverständlich, wie jeder brennende Christ weiß, dass es Christus gibt und dass er lebt, dass er seinen Opferweg auf Erden in Bethlehem begann und dass er es freiwillig tat um Vorbild und Erleuchtung für die der Besinnung noch zugänglichen Menschen zu sein.

Ob die zitierte Feststellung die Spitze der Empörung darstellt, zu der sich der Rumpelstilzchen-Anwärter 3 (im folgenden: RA3) aufschwingen konnte, sei einmal dahin gestellt.

Definiertes Begehren dieses Ordnungsmittels jedenfalls ist es, dem Leak6-Betreiber ein „empfindliches Ordnungsgeld“ (Antragsseite 8)aufzuerlegen und …

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Wilfried Meißner: Ich stelle nur eine Bedingung.

Leak6 stellt vor:

Aus einem Telefonat mit Wilfried Meißner, einem kaltgestellten Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie. Meißner kritisiert z. B. dass Gerichte in Sorgerechtsverfahren mit Schriftsätzen nicht vertraulich umgingen. Diese enthielten oft nur Unmengen ungeprüfter Gerüchte und zeigten aber der kriminellen Kinderklau-Helferindustrie, wo sie als nächstes zuschlagen kann.

Ihm wurde die Approbation entzogen, weil er sich nicht psychologisch begutachten lassen will.

Leak6 fragte nach, ob man sich nicht auf einen Gutachter einigen konnte.

Wilfried Meißner: Ich stelle nur eine Bedingung. weiterlesen

Elias Davidsson zum 2. Jahrestag des Breitscheidplatzes

Der gelbe Bus, siehe auch Trilogie für Sahra.

Der Chef von Interpol – MENG HONGWEI – verschwunden

Meng Hongwei, Chef von Interpol ist nicht mehr aufzufinden. Kann mal jemand die Polizei rufen, vielleicht wurde er ja entführt?

Wohin schicke ich denn jetzt meine letzte Aufbereitung des

Hilferufes
der Finanzpolizei Genua
?

Trilogie für Sahra

 Liebe Sahra!

Du versammelst derzeit eine große Menge Menschen hinter dir und forderst sie auf, bitte:

Aufstehen!

Aber dieses Rufen kann doch gar nicht viel Sinn machen.
Was soll das Aufstehen der vielen?
Soll der Aufstand geprobt werden,
willst du wissen, wie viele es werden,
willst du die Machtprobe vorbereiten,
willst du Parteiarbeit machen, ohne Partei zu sein?

Nun, das alles sind keine dringenden Fragen, mir drängen sich ganz andere Fragen auf – und zwar zwingend ganz zu Anfang:

Wie können wir aufstehen, wenn wir doch schon lange stehen?

Und mit ‚wir‘ meine ich für so ziemlich alle sprechen zu können, die du überhaupt erreichen kannst. Hinzu tritt natürlich noch die Tatsache, dass dieser Aufruf aufzustehen von dir kommt, der du selbst den vornehmsten denkbaren Nichtregierungssitz besitzt; laut Wikipedia bist du seit dem 13.10.2015 Oppositionsführerin des 18. deutschen Bundestages. – Es geht mir nun nicht um die Komik, dass jemand der sitzt die anderen die stehen zum aufstehen auffordert, sondern um die Feststellung,

dass es doch immer darauf ankommt,
wofür jemand sitzt oder steht.

Erläutern will ich das an den folgenden Beispielen:

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Aufgehoben wird nicht aufgeschoben!

Dürfen Richter lügen?

So lautete die Schlagzeile eines befreundeten Webaktivisten, die Leak6 zu einer Familie brachte, denen zwei Kinder unrechtmäßig, ohne richterlichen Beschluss, dafür aber mit Gewalt entzogen wurden.

Derselbe Webaktivist war ehemals Anwalt der betroffenen Eltern. Eigentlich sollte er zusammen mit der Kindsmutter am 13.04.2018 verurteilt werden, weil er den Nachweis einer lügenden Richterin führte. Doch dieses Strafverfahren entpuppte sich als Elefantenfurz, wie es Bernd Schreiber vom BdF ausdrückt. Es darf nicht vergessen werden, dass die lügende Richterin nicht ohne Grund zu diesem Mittel griff. Wo Rauch ist, ist bekanntlich auch Feuer und so muss klar sein, dass es so einiges zu verbergen gab, im Kampf um die Kinder.

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Der Fehdehandschuh ist liegen geblieben – Alle haben schweigend zugestimmt!

Zunächst frei nach Günter Grass:

Was beklagt werden muss:

Demokratie Konzept ereifert.
Marktwirtschaft Preis-/Leistung bewirbt.
Diskurs erkenntnissammelnd umherläuft.
Justiz Tatbestand vor Konsequenz erkennt.
Sport Leistung spassig vergleicht.

Befriedende Regeln gemein bekannt,
Wahrheit nicht abdingbar.

Eingevolktes Opium schlafwandlerischen Tribut kanalisiert.

Der Altar der Effektivität nicht Verneigung verlangt,
wo er auch Hamsterlaufrad genannt.

Der Vordenker Schablonen Smombies endlosschleifender Drill
Nachdenken erlaubt, doch Überdenken nicht will.

Innehalten verschworen, theoretisch, religiös oder spinnert,
jedenfalls nonkonform, wenn nicht gefahrbringend
– mindestens absonderlich.
Vertikale Sinngebung wie Sabbatruhe Demagogie muss sein.

Befriedende Regeln gemein bekannt,
Wahrheit nicht abdingbar.

Wertegemeinschaft mal ethisch verstanden sein musste.
Nun NATO muss füllen die Lücke.

Der Menschen Gründe vertreten in Worthülsen,
schlagende Argumente der Drohnen Patronen.

Beider Regeln gemein bekannt,
Drall nicht abdingbar.

Sicherer Tod zum Zeitpunkt nn.


Nun zur Sache:
[zum thematisch vorausgehenden Beitrag]
In der Sache des Germanwings-Absturzes 4U9525 hat keiner derjenigen, die es tatsächlich angeht, den Fehdehandschuh aufgenommen und sich der Auseinandersetzung gestellt. Statt dessen sind beim Autor mehrere Wortmeldungen eingegangen, welche meinten, die herrschende Meinung über die Unfallursache verteidigen zu können. Schon sie zeigen, wie sehr der Mummenschanz der Mächtigen aufgegangen ist.

Der Fehdehandschuh ist liegen geblieben – Alle haben schweigend zugestimmt! weiterlesen