Der Knecht ist nicht größer als sein Herr!
Dieser Text aus Joh. 15, 20 soll der Leitsatz dieses Beitrags sein.
Anlass allerdings war ein anderer Satz, der Leak6 am Donnerstag , den 20.12.2018 erreichte. Es ist der erste Halbsatz des Schlusssatzes der Seite 3 eines Ordnungsmittelantrages vom 20.11.2018 (=Laufzeit 30 Tage), welcher lautet:
„Der Schuldner betreibt immer noch diesen Blog, …„
Ja, es gibt diesen Blog immer noch, weil ich ihn immer noch betreibe, was dann auch mit der zweiten Hälfte dieses Satzes übereinstimmt, „… , wie dem entsprechenden Impressum zu entnehmen ist.“
Das ist allerdings weder etwas neues, noch etwas erhebendes. Jeder Leser von Leak6 weiß doch schließlich, dass es diesen Blog gibt. Es ist ungefähr so selbstverständlich, wie jeder brennende Christ weiß, dass es Christus gibt und dass er lebt, dass er seinen Opferweg auf Erden in Bethlehem begann und dass er es freiwillig tat um Vorbild und Erleuchtung für die der Besinnung noch zugänglichen Menschen zu sein.
Ob die zitierte Feststellung die Spitze der Empörung darstellt, zu der sich der Rumpelstilzchen-Anwärter 3 (im folgenden: RA3) aufschwingen konnte, sei einmal dahin gestellt.
Definiertes Begehren dieses Ordnungsmittels jedenfalls ist es, dem Leak6-Betreiber ein „empfindliches Ordnungsgeld“ (Antragsseite 8)aufzuerlegen und …
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