Am heutigen Freitag dem 24.08.2018 veröffentlicht Abgeordnetenwatch.de eine an den NRW-Justizminister Peter Biesenbach gerichtete Anfrage von Leak6.
Darin geht es um die Veröffentlichungspraxis obergerichtlicher Urteile am Oberverwaltungsgericht NRW (Münster). Nach Auffassung des Leak6-Betreibers Joachim Baum müssen alle Entscheidungen eines OVGs unverzüglich veröffentlicht werden. Dies gehe zwingend aus dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hervor, welcher lautet:
„[Die Berufung ist nur zuzulassen,] … wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht …“