Es gibt in Frank Engelens Unterstützerkreis eine Person bei deren Denkweise ich nicht mitkomme.
Sie droht anderen mit Klage und werfen mir vor, dass ich mich einer solchen Gefahr nicht aussetzen möchte.
08170005.wav: „… was ich als wirklich psychopatisch empfinde ist, dass du hier so extrem auf Freundschaft und Vertrauen machst, … Du sicherst dich in deinen Schreiben bis unter die Zähne ab, dass dir selber, deiner Person bloß nicht ans Bein gepinkelt werden kann …“
Gemeint war offensichtlich die letzte Passage in meinem von Frank unterzeichneten Mandat, welche lautet:
„Haftungsansprüche gegen die hiermit mandatierte Person, – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz – schließe ich aus.„
Wer sich also nicht selbst zum Angriffsziel von Menschen (ggf. Psychopaten) machen lassen will, ist selbst ein Psychopath.
Dieser Person hatte ich schon einmal vergeben, dass sie mich beschuldigte, das „Unterletzte“ zu sein.
Diese Person kennt meinen christlichen Hintergrund.
Vermutlich weiß sie auch, dass Jesus verlangt (Matth. 18, 22), „siebzigmal siebenmal“ zu vergeben.
Diese Person arbeitet hart daran, das biblische Ausmaß voll zu machen. Das Mitzählen ist mir langsam zu doof.
Ich empfahl ihr bereits den schwäbischen Gruß von Götz von Berlichingen (lmaA) zu beherzigen und ich empfehle ihr auch jetzt, lieber „öfters mal die Füße still zu halten!“
Ich weiß, dass ich kein Psychopath bin und dass ich niemanden eine „Verletzlichkeit“ zu zeigen (oder gar zu erzeugen) brauche um ihm meine „Normalheit“ zu beweisen.
Ich brauche auch keinem Nichtchristen meine Christlichkeit an seinen Maßstäben zu beweisen. Selbst in der Messtechnik wird das ungenaue Messgerät am genauen justiert – und nicht umgedreht.
„Wen der Sohn frei macht, der ist recht frei (Joh. 8, 36).“
Wen ich begleite – und Engelen ist nicht mein erstes ‚Opfer‘ -, der ist mir gegenüber immer frei.
Er ist frei, meine Hilfe anzunehmen, oder es zu lassen.
Er bleibt frei, eine Zusammenarbeit zu beenden, wann immer er es will.
Und er bleibt auch danach noch frei – egal wie das Ergebnis aussieht – frei von Erpressungen durch mich.
Wer allerdings seine Freiheit benutzt, um mich zu verarschen, der erschwert die Arbeit und schadet sich selbst. – Das wars.
Auch ich bin frei – und zwar frei von einer Pflicht, mich verarschen zu lassen.
„[Euren] Frieden lasse ich euch, meinen Frieden gebe ich euch (Joh. 14,27).“
Wer z. B. für sich selbst einen Punkt definiert hat, an dem er zufrieden sein will, der darf diese Meinung behalten. Er muss seine Meinung nicht zu hundert Prozent der meinen unterwerfen und ich habe auch keine Lust, für jedermann das Schlechte Gewissen zu sein.
Beispiel 1:
Wer z. B. finanzielle Genugtuung durch Schadenersatz zu seinem Prozessziel erklärt, der darf dies tun und nichts und niemand auf der Welt kann und darf ihm sein Prozessziel verächtlich machen. Zur Prüfung eines solchen Prozesszieles ist der Prozess selbst da, Punkt.
Beispiel 2:
Wer im Familienrat beschließt, mit mir nicht mehr zusammen arbeiten zu wollen, kann und darf das tun – und zwar ohne jede Begründung und ohne die Gefahr, dass aus einem freundschaftlichem Verhältnis ein feindseliges werden muss.
Zu beiden Beispielen könnte ich Namen nennen, doch auch davor sind die Beteiligten bei mir sicher.
Wer allerdings selbst keinen Frieden hat UND meinen nicht annehmen will, – ja der kann eigentlich nur bedauert werden.
Wer mich für blöde hält und in mir in meiner Gutmütigkeit jemanden (den einzigen ?) sieht, den er (noch) verarschen kann, der verarscht sich selbst und verspielt damit vielleicht Chancen die Gott ihm gibt. Auch das ist überhaupt nicht mein Problem.
Wer mich für seine (zweifelhaften) Zwecke benutzen muss, ohne mir seine Ziele zu nennen, der sollte sich vielleicht einmal hinterfragen, ob er nicht selbst ein Psychopath ist.
Wer mich in ein und demselben Gespräch erst hinterhältig nennt und dann aber doch bittet, sein Erfüllungsgehilfe zu sein, der ist mit sich selbst uneins und kann nicht bestehen (vgl. Matth. 12, 25).
Und nun noch etwas von der Rechtslage, die ich der betreffenden Person schon früher eröffnet habe.
Mailbox-Veröffentlichung ist nicht strafbar.
Es wäre schön, wenn sich jemand fände, dem die menschliche Begleitung dieser Person besser gelänge als mir.