Archiv der Kategorie: zum Nachdenken

Berliner Teenie klärt illegales Klever Stuhlurteil gegen Dr. med. Svetlana Heuser auf

Ein Gerichtssaal ist für Kinder, Mädchen und Teenies, ganz sicher nicht der beste Ort, sich auszulassen. Schließlich sind Gerichtsverhandlungen kein Spass, sondern sollen zu wichtigen und gerechten, Entscheidungen führen.

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Hanau! Polizei wusste vorher bescheid Correctiv macht Zwangspropaganda

[zuletzt editiert am 26.07.2020]:

  • Rathjens Vater des explizit NICHT bekloppten Wistleblowers Rathjens nun zwangsweise in Psychiatrie! Als grüner Politiker dürfte er sich nicht nur für die Belange seines Heimatviertels Kesselstadt sensibel gewesen sein, sondern auch die komplexen Interessensgebiete seines Sohnes zu erfassen in der Lage gewesen sein. Für die Frage, wie plausibel die offiziellen Darstellungen sind ist er also auf jeden Fall ein wichtiger – wenn nicht: misslicher – Zeuge. Für Bild ist er jedenfalls ein „polizeibekannter Terroristen-Vater„.
  • Gerhard Wisnewski: Die Brutalität der Tat passt ins Milieu, aber nicht zur Intellektualität des Sündenbocks
  • Dr. Krall von der Atlas-Initiative für Recht und Freiheit meldet sich zu Wort: „Die AfD hat damit so viel zu tun, wie die SPD, nämlich nichts … Das Narrativ der Behörden stinkt zum Himmel!“
  • Hans-Georg Maaßen, ehemaliger BND-Präsident fragt sich (für den doch verwirrten Fall), warum die Behörden keine Abrage nach 10 NWRG veranlasst hatten.
  • Janich ringt nach Worten und um seine Fassung:
    „Presseauftrag ist nicht, die Position der Herrschenden kritiklos zu übernehmen“. Er sagt weiter:

„An wen sollen sich die Zeugen wenden, wenn sie schon wissen, dass die Polizei nicht ermittelt, sondern lügt ????? ????“

[RLink]

An alle „Nasenbohrer und Heckenschützen“:

„NIE-MAND   MEHR   GLAUBT   EUCH   NOCH   IR-GEND-ET-WAS,   DER   NOCH   EIN   REST-HIRN   BE-SITZT.“


Beweiscontainer Massaker_Hanau 2020-02-26.zip
(441 MB, ggf. erst Browserwarnungen ausschalten!)

Wake Up Little Susie – und Youtube – and all Americans gleich mit!

[zuletzt editiert am 26.02.2020]:

Die Bluttat von Hanau vom 19.02.2020 war ohne Zweifel eine schlimme und durch nichts zu rechtfertigende Gewalttat.

Allerdings bleibt umstritten, wer sie zu verantworten hat. In Frage kommen: Wake Up Little Susie – und Youtube – and all Americans gleich mit! weiterlesen

Wo aufbegehrt, wird abgemurkst!

– Kollateralschäden an Unschuldigen eingeschlossen

Zuletzt (u. a. mit weiteren Beweisen) ergänzt am 24.02.2020:

Überblick:

  • Die Erfurter Antidemokratie
  • Die Hanauer Widersprüche
  • Soll Hanau von Erfurt ablenken?
  • Verleumdung ersetzt Beweis!
  • 24.02.2020: Beginn der Klärung der Frage in London,
    wo Julian Assange künftig schlafen darf (und ob überhaupt)
  • Wirkungslosigkeit der Demokratie
  • Versagen von Staat und Medien
  • persönliche Verantwortung
  • Zuspitzung der Krise
  • Entscheidung im Meinungskampf:
    Verschwörungstheorien schon in der Bibel!

Macht geht vor Recht – so muss es bleiben, auch in Staaten wie dem unseren, die das Ansehen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wertschätzen. Wo aufbegehrt, wird abgemurkst! weiterlesen

Falsche Medikamentierung in der Psychiatrie

Peter Schwarz: „Ich hatte Unrecht aufgedeckt, verlor nach einem konzertiertem System-Mobbing schließlich meine Arbeit und Familie. Das war der Preis für Mut, Zivilcourage und Engagement für Recht und Ordnung.“

SWR-Clip – erschienen am 06.02.20 – 22 Uhr – über Peter Schwarz, einem sich selbst (!) aus der Betreuung erfolgreich zurück kämpfenden Justizopfer, Psychiatrieopfer und Whistleblower:

Leak6 bemerkt, dass Peter Schwarz im Jahr 2002

nicht einfach mal so
in einer psychischen Krise steckte,

sondern er in schlimmen Auseinandersetzungen steckte, in Mitten derer nach Art. 1 (1) Satz 2 GG schon

„die Würde dieses Menschen,
die zu achten und zu schützen
Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“

gewesen wäre, angetastet wurde, indem man der Schutzpflicht nicht nachkam. Schutzpflicht übt nur aus, wer sich auch für den Menschen, den er schützen soll interessiert. Peter Schwarz aber wurde als Mensch 19 Jahre vergessen und als lukrative Geschäftsgrundlage missbraucht.

Quellen: SWR Odysso Redaktion Wissen und Peter Schwarz (Amnesty International)

Das Jahr 13 vor 33 startet mit Petition: Stoppt den Grundrechtsboykott !

Ein neues Wort für ein neues Jahrzehnt
Achtung: Long Post! Portionierter Genuss ist empfhohlen;
wer keine Zeit hat, möge die Videos Part I bis Part IV (Part V ist derzeit noch nicht fertig) priorisieren!

Vorab kurz eingeräumt:

  1. Bis ins Jahr 2033 wird man nur schwerlich schauen können
  2. Hitlers Machtergreifung war außerdem 1933 und
  3. der Unrechtsstaat bei uns ist schon seit 1993 vorprogrammiert (das ganze Video ist weiter unten nochmals verlinkt), so dass wir eigentlich besser das Jahr 27 nach 93 begrüßen sollten.

Ich fange dann mal mit der Klimaerwärmung an und frage:

Wird die nächste Machtergreifung
von der Klimaerwärmung vollzogen werden?


In Sidney hilft man beim Feuerwerk noch fleißig nach, während rundherum ganze Landschaften brennen.

Im Krefelder Affenhaus gab es genauso wenig Sprinkleranlagen, wie in der Dresdener JVA Feuermelder.

Als Kind christlich motivierter Eltern erinnere ich mich an die 1970er-Jahre, wo mein Vater bereits das Eintreffen biblischer Prophezeiungen bemerkte, weil er in wissenschaftlichen Studien erhöhte Sonneneinstrahlungen durch Ozon schädliche Gase und die Erwärmung durch Treibhausgase wie CO2 lesen konnte.

Menschen die – wie für Wissenschaftler notwendig – eigenständig denken, sind aber selten in der Lage, schnelle Mehrheiten zu gewinnen. Die ihrer Zeit voraus gehenden Erkenntnisse gewannen sie gerade deshalb, weil ihre Bemühungen im eigenen Denken entweder der Mehrheit egal waren oder aber die Mehrheit ihr Freiheitsrecht des eigenen Denkens respektierte. Daher sind andersdenkende Minderheiten häufig von Respekt geprägt, setzen auf das Argument und schrecken vor – den stets effektiveren – manipulativen Methoden der Meinungsmache zurück.

Entsprechend wohl fühle ich mich in der Regel in den Kreisen der Argumentierenden und der Kritisierenden – nur von diesen ist m. E. echte Verbesserung zu erwarten.

Den langen und schweren weg der damaligen Klima-Erkenntnisse, verfolgte ich also im gewohnten Kreis von Minderheiten.

Dass die ehemals friedliebenden Grünen, kaum dass sie Regierungsgewalt ausüben konnten, mit in den Kosovokrieg zogen, war schon seltsam (Dr. Daniele Ganser: Es zerreißt die Grünen).

Mit Greta Ts Auftreten ab 2018 und Rezzos Video 2019 wurde es dann noch seltsamer:

  • Mächtige manipulierten nicht mehr mithilfe von Lügen, sondern mithilfe von Wahrheiten und für mich erschreckend:
  • viele Kritiker waren nicht mehr auf Seiten der Wahrheit, differenzierten nicht mehr und mussten partout gegen den Mainstream bleiben.

Sehr treffend fasst Dirk Pohlmann zusammen:

In elektrotechnischen Sicherheitsfragen versteigen sich Richter gleich derart, dass sie die Existenz möglicher Gefahren gar nicht erst wahrnehmen.

Ingenieure – gleich ob Hütten- oder Elektrotechnik – wissen, dass Naturgesetze zu ohne Abstriche zu respektieren sind, damit es nicht (schlimmstenfalls sofort) zur Katastrophe kommt.

Hielte man nämlich nur eine einzige falsche Aussage für wahr, so könnte man mit dieser Annahme – z. B. in der Mathematik – jede beliebig (also eigentlich falsche, oder auch wahre) gewollte (gewillkürte) Aussage beweisen – und wenn man wollte, auch gleichzeitig ihr direktes Gegenteil. In der Mathematik ist es also absolut sinnlos, unwahre Aussagen beizubehalten – man könnte wohl besser gleich mit Mathematik aufhören und nach Hause gehen.

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Berliner Manifest einer menschenwürdigen Psychiatrie

Berliner Manifest einer menschenwürdigen Psychiatrie – Vorstellung und Diskussion am 10.10.2019 um 14:30 im Rahmen der Veranstaltung LAUF & MARKT für seelische Gesundheit direkt auf dem Potsdamer Platz in Berlin-Mitte.

Die Reform der psychiatrisch-psychosozialen Hilfelandschaft nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten kommt nur schleppend voran. Menschen in psychischen Notlagen, frustrierte Angehörige, ärztlich und psychosozial Tätige, zunehmend auch die Medien beklagen schädigende Auswüchse der Versorgungstrukturen in allen Bundesländern. Obwohl in Deutschland seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention einen rechtlichen Rahmen für alle Formen der Unterstützung von psychisch krisenerfahrenen Menschen vorgibt. Obwohl Methoden und Bedingungen für eine gute Versorgung bekannt sind, werden diese nur unzureichend umgesetzt.

Die Berliner Aktionsgruppe will diese Umstände nicht mehr hinnehmen. Betroffene, Krisenerfahrene, Angehörige und Vertrauenspersonen sowie psychiatrisch Tätige aus unterschiedlichen Bereichen der Versorgungslandschaft haben sich zusammengetan und gemeinsam das Berliner Manifest einer menschenwürdigen Psychiatrie verfasst. Es richtet sich an alle Menschen in Deutschland, sich für die Verbesserung der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung einzusetzen.

 

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02.10. jedes Jahr: Bundesweiter Gedenktag der Psychiatrie-Toten

von https://gedenktag.blogspot.com erreichte uns über

Peter Schwarz, einem sich selbst (!) aus der Betreuung erfolgreich zurück kämpfenden Justizopfer, Psychiatrieopfer und Whistleblower die folgende Meldung zum Gedenktag am 02. Oktober jeden Jahres (Poster-PDF) :

Der 2. Oktober wurde vom Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen zum Gedenktag der Psychiatrie-Toten benannt. Seit dem Jahr 2000 wird vor allem in Bochum, der durch oder infolge psychiatrische(r) Behandlungen verstorbenen Menschen gedacht und gemahnt.

Es gibt wenig sichtbare und umso mehr unsichtbare Tote in und durch Allgemeinpsychiatrien, Forensiken, Heimen etc …

Hinter Schweigepflicht, Datenschutz und nicht eröffentlichten Statistiken, in bester Kooperation mit der Justiz, und im Zu- bzw. Wegschauen der Politik, werden Tode durch Psychopharmaka, medizinische Behandlungsfehler, unterlassene Hilfeleistungen, Gewalttaten und Suizide im und durch den institutionellen Rahmen versteckt und vertuscht.

Suizide werden per se selten im Zusammenhang mit Psychiatrie und Psychopharmaka verhandelt. Im Gegenteil legitimieren sich Zwangsbehandlung mit der Behauptung, vor
„Eigengefährdung“ zu schützen. Fakt ist, dass die Suizidrate nach Klinikaufenthalten und/oder Psychopharmaka-Einnahmen rapide ansteigt und Suizide ebenfalls in Kliniken stattfinden. Giftige Medikamente wirken auf ihre Weise, mit heftigsten und tödlichen Nebenwirkungen. Eine gewaltsame Einweisungs-, Absonderungs- und Fixierungs-Praxis fordert ebenfalls Tote. Alleine in Bremen, Hamburg, Heidelberg und Lübeck verstarben seit 2017 mindestens sechs Menschen an Gewaltsituationen in Allgemeinpsychiatrien und Forensiken.

Möchtest du mehr über unsere Gruppe erfahren, oder möchtest du eine Aktion in deiner Stadt machen, sag Bescheid, damit wir über verschiedene Veranstaltungen gemeinsam informieren können. Auch wenn du Materialien bestellen willst, schreibt uns an:

psychiatrietoetet@yahoo.com
gedenktag.blogspot.com
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Alarm: Beamtendumm gelöscht

[Update 23.08.2019]:
Hiermit wird beklagt, dass Bernd Schreibers Websites:

https://alletermine.wordpress.com/
https://antonyaretten.wordpress.com/
https://beamtendumm.wordpress.com/
https://einfehlerimsystem.wordpress.com/
https://esistsoeinfach.wordpress.com/
https://jugendamtsmafia.wordpress.com/
https://linkverzeichnis.wordpress.com/

am 22.08.2019 abgeschaltet wurden.

Es ist ja ebenso klar, dass wir dicke Bretter bohren,
wie die Tatsache, dass alle Schikanen nur Pannen sind
und kommerzielle Interessen sich nicht mit den Herrschenden anlegen.

So ist halt das System, mit seinen Elektronenhirnen.

Wie tröstlich, dass Leak6 seine entscheidenden Beweise an mehreren physikalischen Standorten – auch innerhalb der Emailleserschaft – gesichert hat.

P. S.: Bis auf weiteres geht es weiter bei:
https://beamtendumm.home.blog/

Siehe auch Beitrag: Nuoviso gelöscht!

Systemsprenger

P. S. 04.02.2020: Kommentar von Franz Ruppert auf KenFM, dto. auf YouTube:

Mittelalter kann kommen!

Unserer Gemeinschaft ging die Solidarität verloren
und in Folge dessen auch ihr Verstand!

Wie ein Brikette aus zusammengepressten Kohlestaub keinen wirklich tragfähigen Baustein darstellt, so ist in Deutschland Heer von Individualisten gefangen in Hamsterlaufrad und Vorteilslogik.

Nachdenken, Weitsicht und Eigenverantwortung – bis auf wenige Reste verschwunden.

Die Mächtigen machen sich dieses zu nutze und verschaukeln die Massen.

Während die Finsternis des Mittelalters ihr Ende nahm, weil Reformation und Aufklärung sich ihren Weg bahnten – wissenschaftliche Prinzipien, wie Quellentreue, Nachprüfbarkeit und Logik obsiegten – wird es nun den Menschen erneut schwer gemacht, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden.

Vor allem die sogenannten Qualitätsmedien werden dabei immer seltener ihrem hohen Anspruch gerecht. Mittelalter kann kommen! weiterlesen

Schöner Rücken kann auch entzücken

Ein für mich seltener Fund auf Facebook. Ich finde dort selten etwas, weil ich aus guten Gründen kein Facebook habe.

Entzückt bin ich, weil dieses Bild mir die Inspiration eines neuen Kampfbegriffes lieferte: Schöner Rücken kann auch entzücken weiterlesen

Dass jetzt bloß niemand von seinen Rechten Gebrauch macht!

Wie Leak6 bereits berichtete, hatten sich formelle Fehler im Köllner Glyphosat-Zensurheberrechtsprozess angedeutet. Nun ist es raus:

Die (sehr teuren) Anwälte des Bundesinstituts für Risikobewertung schafften es selbst in 5 Versuchen nicht, den Anwälten von Fragdenstaat.de die einstweilige Verfügung (auf Unterlassung der Veröffentlichung) ohne Fehler in Stempeln oder Unterschriften zustellen.

Dies hat die Rechtsfolge, dass Fragdenstaat.de und auch alle anderen (denn vor dem Gesetz sind ja alle gleich) das versuchter Weise verbotene Gutachten wieder veröffentlichen dürfen. Dieses Recht ist ein weltweites Recht, wie es z. B. die UN-Menschenrechtserklärung, Resolution 217 A (III) in Art 19 sagt:

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

In Deutschland faselt man natürlich lieber von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und von den Schranken dieser Freiheit (ebenda, Abs. 2GG) in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Und hier brachte nun das Bundesinstitut für Risikobewertung Urheberrechte in Stellung, um die Veröffentlichung der Studie zu untersagen – ohne jedoch das Recht jedes einzelnen zu beschneiden die Studie für sich selbst nach dem IFG bedingungslos anzufordern. Sie wollten also die Verbreitung erschweren, wie sich aus internen Schriften ergibt, um ihre dahin gehende Macht zu testen. Dafür also zahlen wir Steuern – pfui.

Was aber hat es mit der Studie inhaltlich auf sich?

Nun, es ist schwer zu lesender Stoff und ganz bestimmt versteht Leak6 das meiste falsch:

  • Ausgangspunkt ist (Vorwort, Abs. 2) die Einschätzung eines internationalen Instituts (IARC), dass der Wirkstoff Glyphosat „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen (Gruppe 2A)“ sei.
  • Auf halber Strecke (S. 3 von 6, erster Absatz) wird von Tierversuchen mit Dosen berichtet, die „beim Menschen bereits nach einmaliger Aufnahme zu Todesfällen führen“ können.
  • Gegen Ende (S. 4, 2. Abs.) kommt die Studie dann zu dem Ergebnis, „Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufGrundlage von elf validen Kanzerogenitätsstudien an Mäusen und Ratten … geschlussfolgert werden kann, dass bei sachgerechter Anwendung von Glyphosat als Herbizid
    kein Krebsrisiko für den Menschen bestünde.

Als naturwissenschaftlicher Hochleistungstrottel finde ich diese Kurve eine echt stramme und urheberechtlich schützenswerte Leistung. Und das Beste daran ist, wenn das eigentliche Werk geschützt ist, kann man als wissender problemlos jede Passage daraus zitieren, also sowohl vor der Kurve wie auch nach der Kurve.
Wohl deshalb meint auch der Präsident des BfR,

Geistiges Eigentum muss auch im Zeitalter des Internets geistiges Eigentum bleiben!

Deshalb finde ich es gut, was Fragdenstaat.de da macht. Sie stellen das Ding einfach allen zur Verfügung und so gelangte auch ich komplikationslos in den Genuss desselben.

Und weil ich es gut finde, dass insbesondere Bürgerrechte nicht rosten, sondern von Bürgern verwendet werden – und nicht weil fragdenstaat.de darum bäte – veröffentliche ich es auch.

hier ist es!

Reprise:
Weil es wohl die Anwälte vermasselt haben, die komplikationslose Verbreitung der Studie zu verhindern, könnte es nun sein, dass sie dafür in Haftung treten müssen. Ob das BfR nun die Anwälte verklagt?

Täte es das nicht, so wäre es ja

Steuergeldverschwendung für eine
missratene Erweiterung von
Willkürgeheimbereichen

Also wenn wir schon Steuern zahlen, dann doch bitte für eine funktionierende Verarsche (Entschuldigung).

Wo möglich haben es die Staranwälte sogar vorsätzlich falsch gemacht, nur um an ihre Anwaltsgebühren zu kommen, ohne dass ein Gericht die Rechtsmissbräuchlichkeit ihres Tuns feststellen kann und diese Drohmethode für weniger populäre Fälle erhalten bleibt.

Davor, die Studie selbst zu veröffentlichen, muss ich allerdings warnen. Man riskiert dabei, von der Bundesregierung abgemahnt zu werden.

DIESE WARNUNG
BITTE UNBEDINGT TEILEN!

Auch das noch:
Natürlich muss man auch davor warnen, diese Warnung zu vergessen, …
Könnte man nicht jemanden fragen, wie gefährlich es ist, eine solche Studie zu veröffentlichen, vielleicht jemand, der sich damit auskennt, eine Stelle oder so, die dafür geschaffen wurde, also ein Institut für Risikobewertung – quasi?

Ich werde also – und wie ich mich kenne, ziemlich wahrscheinlich – irgendwann auch noch die fraglichen Fragen fragen …

Erpressung im großen Stil! Wirtschaften in der EU – Die Anstalt vom 28.05.2019

Begleitete Berufung in Stade – Update: Überraschungsverordnung

Joachim Baum – Bielefeld, den 13.06.2019

Manchmal weiß man nicht, wie einem geschieht.
Manchmal weiß man nicht, wer einem geschehen läßt.
Manchmal weiß man nicht, in welcher Lage man ist, was mit einem gespielt wird und was der richtige Ausweg.

Am 27.08.2018 wurde eines von über 60 Unsinnsverfahren gegen ein sich selbst so nennendes Stasi-Stalking-Opfer betrieben, welches allerdings mit einem sehr gut begründeten Freispruch endete. Bernd Schreiber und ich beobachteten und ich berichtete, dass sie gar keine Freisprüche mehr will.

Die Staatsanwaltschaft konnte der Begründung des (vorliegenden) Urteils nicht folgen und legte Berufung ein (Schriftsatz bekannt).

Der Anwalt der beschuldigten Frau und auch Leak6 konnten nicht erkennen, in wie weit die Berufung die Urteilsbegründung widerlegen würde.

Am 11.03.2019 war schon eine Berufungsverhandlung geplant, deren Absage mich erst erreichte, als ich schon auf der Anfahrt, nahe Hamburg war.

Ob die Richterin so plötzlich erkrankte, weil sie selbst auch erst so kurzfristig von meiner Anreise erfuhr, verzichtete ich abzuklären.

Bezüglich der Differenzen in der Widerlegung der Berufung zwischen dem Anwalt und mir verzichtete ich auf die Abklärung.

Die bemitleidenswerte Frau hat eine etliche tausend Seiten starke Akte, die wegen ihres Umfangs jeden neu hinzukommenden Begleiter dazu zwingt, über lange Zeit auf eine umfassende Kenntnis der Sachlage: – – ? — ? — Ja, richtig: zu verzichten.

Mehrere der parteinahen Beteiligten hatten eigenen Angaben zufolge zwischenzeitlich erhebliche gesundheitliche Probleme, aufgrund derer auch bei der Binnenkommunikation auf nicht gerade wenig verzichtet wurde.

Jetzt ist des Verzichtens genug!
Jetzt wird das Aufdecken und Anschauen angesagt.
Jetzt gibt es das Versprechen, Versäumtes nachzuholen.
Jetzt ist zu einer neuen Berufungsverhandlung geladen.

Ergebnisse scheinen so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Und ich freue mich auf die Entdeckung zahlreicher – jedenfalls für mich neuer – in allen möglichen Bezügen zu ziehender Lehren.

Montag, den 29.07.2019 – 10:00 Uhr
Strafsache NZS 30 Ns 134 Js 4521/18 (101/18)
– Berufung der StA wg. Sozialbetrug –

Landgericht Stade
Wilhadikirchhof 1
Saal lt. Aushang

21682    Stade

P. S., 28.07.2019: In Stade gibt es die Hausordnung als Kinder-Überraschung. Wahrscheinlich wollen sie dort „ich sehe was, was du nicht siehst“ spielen, in Anwendung des Mottos, ich weiß noch etwas, was du nicht weißt.

Ich hätte ja gedacht, dass die Hausordnung eines öffentlichen Gebäudes, wie die aller anderen Verordnungen dazu gedacht ist, dass man sich darauf einstellen und danach richten kann. In Stade aber weit gefehlt. Ich fragte sie wohl an, aber ich bekam sie nicht.

Stattdessen bekam ich einen Hinweis, den ich gar nicht gefragt hatte, nämlich wer für sitzungspolizeiliche Anordnungen zuständig sei. Wer wünscht sich schon eine sitzungspolizeiliche Anordnung?

Ich muss also 286 km fahren, um die Verordnung vor Ort einzusehen. Was mache ich nur, wenn ich dann z. B. lesen werde, dass das Tragen von karierten Hosen verboten ist? Ob ich sie dann – vor Ort, versteht sich – fallen lassen muss?

Weiter frage ich mich natürlich, was für ein Dienstverständnis die Staatsdiener in Stade haben. Die Erfurter hatten jedenfalls keine Hemmungen mir ihre Hausordnung zu schicken. Dort ist ja auch die Ndrangheta die Herrin ihrer Hochburg. – Es ist halt jeder für irgend etwas gut. – Man muss sie wohl einfach nur liebhaben.

16.05.2019 Formelle Fehler in einstweiliger Verfügung angedeutet

Wie heute früh berichtet, gibt es ja zum Glyphosat-Desaster eine äußerst krude Allgemeinverfügung des BfR. Wegen dieser wird nun JEDERMANN der Zugang zu einer Stellungnahme gewährt, während es gleichzeitig verboten bleibt, dieselbe zu veröffentlichen.

Äußerst fraglich erscheint Leak6 nach einer Nacht rechtlicher Analyse, ob man gegen diese Verfügung hatte Widerspruch erheben können, möglicherweise nur, weil man sich vom komplizierten Procedere schikaniert sieht. Allein für die Programmierung dieser Schikane gab das BfR 14.700 EURO aus. Fraglich ist auch, ob das BfR mit dieser Prozedur eine „allgemein zugänglichen Quelle“ schuf, aus welcher man sich im Sinne von Art. 5 GG „ungehindert unterrichten“ kann.

Wenn diese Quelle Jedermann voraussetzungsfrei zugänglich ist, dann ist sie wohl auch allgemein zugänglich und dann muss der Zugang auch behinderungsfrei erfolgen.

Mit Widerspruch (und dem dann bald ergehenden Widerspruchsbescheid) jedenfalls hätte man gegen den Widerspruchsbescheid unter Hinweis auf das Urteil 7 C 1.14 des BVerwG vom 25.06.2015 (was dem BfR sehr wohl bekannt sein dürfte) und notfalls auch § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vor dem Verwaltungsgericht klagen können. Nun ist dieser Weg wahrscheinlich verfristet.

Fragdenstaat.de ging einen anderen Weg. Sie zwangen nicht das BfR zu einer allgemeinen Erlaubnis der Weiterverbreitung (erzwungene Zustimmung zum urheberrechtlichen Verzicht), sondern veröffentlichten (zeitweise) gegen den Willen des BfR und setzten sich heute mit der ihnen zuteil gewordenen Unterlassungsklage in Köln auseinander.

Sie sehen sich nun wegen formeller Fehler bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung auch auf dem ordentlichen Rechtsweg als vermutlichen Sieger (zur Meldung). Hört sich nach Glück an, das erst noch kommen soll, denn für die Entscheidung in der Hauptsache dürften materiellrechtliche Erwägungen Vorrang haben. Glücklich sehen sie jedenfalls aus und gegönnt sei es ihnen ebenfalls.

Stiller ALARM: Glyphosat wird in Köln verhandelt

Wem könnte eine solche Aufgabe des Warnens wohl mehr zuteil werden, als dem Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz: BfR)?

Dieses jedenfalls erhielt vermutlich irgendwann einen Auftrag von der Bundesregierung (§ 3 Abs. 2 BfRG), zu den vorhandenen Glyphosat-Studien einmal eine Stellungnahme auszuarbeiten.

Solche Arbeiten werden z. B. auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gemacht; und wenn nicht gerade ein Elitesöhnchen oder zu Guttenberg eine Docktorarbeit braucht, dann dürfen sie auch dem Volk durch gemeinnützige Projekte, wie z. B. sehrGUTACHTEN.de zugänglich gemacht werden.

Wenn es wirklich darauf an kommt – wie z. B. bei Gesetzesentwürfen – dann schreiben natürlich auch die Lobbyisten gern.

Nun war also tatsächlich ein
– zumindest dem Namen nach doch sehr passendes –
Bundesinstitut mit der Erarbeitung einer
– zumindest dem Titel nach doch sehr interessanten –
Stellungnahme beauftragt.

Und dieselbe war natürlich auch irgendwann fertig und durfte – dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei Dank – von Jedermann zur Kenntnis genommen werden.

Wenn man allerdings denkt, dass in Deutschland jeder sagen darf, was alle wissen dürfen, dann hat man vielleicht mal an Art. 5 GG geschnuppert

(„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“),

aber noch längst nicht alle Stilblüten unseres Rechtsstaats erlebt.

Wer denkt, dass den Schwächen des IFGs mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) auf die Sprünge geholfen worden sein könnte, der irrt ebenso.

Denn schließlich gibt es ja immer noch das Urhebergesetz. Und nach diesem (§§ 31, 35 UrhG) kann der Urheber auch untersagen, eine Nutzung (Einsichtnahme) ausschließlich Jedermann (einzeln) zu gewähren und das Weitersagen zu verbieten. – Wie findig!

Dieses Verbot sprach aber nicht die Bundesregierung aus. Nein, die Drecksarbeit durfte das Bundesinstitut tun!
Dass es diese Drecksarbeit auf Anweisung tun musste, dürfte allerdings geleugnet werden. Denn vorliegend ist nur dem wissenschaftlichen Institut BfR, nicht aber der Bundesregierung der wohldosierte ’stille Alarm‘ (was für ein Quatsch?), in Rechtsdeutsch: „Das ausschließliche Nutzungsrecht unter Ausschluss aller anderen Personen die Stellungnahme auf die ihm erlaubte Art einzusehen.“

Nicht auf diese findige Weise, dafür aber auf die offensichtlich folgerichtige gingen der MDR und fragdenstaat.de vor.

Zunächst wurde der MDR in Köln auf Unterlassung beklagt und dafür wurden im Zeitraum von 12/2015 bis 7/2018 Steuermittel in Höhe von 78.125 Euro aufgewendet.

Das Unterlassungsurteil selbst (LG-Köln, 14 O 302/15 vom 15.12.2016) übergeht schon stillschweigend § 6 IFG,  eine Norm, die vermeintlich dem Urheberrecht (Satz 1) absoluten Vorrang einräumt und in Satz 2 die Zustimmung des Betroffenen bedingt.

Es übergeht aber die Auslegung dieser Norm, die schon das BVerwG 7 C 1.14, Leitsatz 3 und Rn. 38 gemacht hat. Nach diesem „ist es [einer] Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu [ver-]wenden.“

Weiter ist ja das BfR – schon an seinem Namen erkenntlich – auch seinem Wesen nach seiner Arbeits- und Dienstbestimmung ganz klar der Gefahrenprävention VERPFLICHTET. Und als verpflichtetes Institut, das nach § 3 Abs. 1 BfR „zugewiesene die Verwaltungsaufgaben des Bundes“ ausführt, ist es auch genauso zu behandeln, wie der hier eingangs schon erwähnte Wissenschaftliche Dienst, der nach BVerwG 7 C 1.14 ebenfalls keinen Urheberrechtsschutz geltend machen kann, sondern seine Einwilligung geben muss.

Die Frage nach dem Wesen ist im übrigen ganz wesentlich (Wortwitz!), weil auch § 43 UrhG darauf abstellt.  Mit diesem Argument schrieb Köln das ursprünglich den einzelnen Mitarbeitern zustehende Urheberrecht  dem BfR zu, aber genauso muss das BfR dieses Recht wieder verlieren an denjenigen der davon – ohne separate Überlassungsvereinbarung – Gebrauch machen kann.

Weiter fragt sich, warum über das Verwaltungshandeln des BfR (nennt sich selbst Bundesbehörde) nicht vor einem Verwaltungsgericht zu befinden ist, so dass ein Landgericht von Anfang an gar nicht hätte zuständig sein können.

Soviel lief also schon gegen den MDR bis zum 15.12.2016 schief.
Fragdenstaat.de trat erst im Oktober 2018 auf den Plan, fragte die Stellungnahme an, veröffentlichte dieselbe und wurde ebenso, wie der MDR – nur schneller – und ebenso in Köln auf Unterlassungs verklagt.

Es ist nun anerkanntes Recht, dass Anfragen von Jedermann nach dem Gutachten nicht abgelehnt werden können, und diese Jedermanns – nach Ansicht der Kölner Richter – dieselben trotzdem nicht weiterverbreiten dürfen.

Die Folge: Jedermann musste einzeln anfragen und Jedermann tat dies auch ganz zahlreich.

Bei 23.000 aufgelaufenen Anträgen, wollte das BfR noch erst nach dem Bearbeiten der Anträge darüber nachdenken, wie teuer das wäre.

Bei 36.000 aufgelaufenen Anträgen (23.04.2019) rang sich das BfR dann zu einer Allgemeinverfügung durch, welche es als „untunlich“ bezeichnet, Personal für Einzelentscheidungen zu binden und auf einem komplizierten Weg eine 7 Tage währenden elektronischen Zugang bereitstellt.

Diese Verfügung geht allerdings genau so vor, wie es schon BVerwG 7 C 1.14 vom 25.06.2015, Leitsatz 3 und hier zitiert: Rn. 37 geißelt:

Damit würde zu Unrecht ausgeblendet, dass der voraussetzungslose Anspruch nach § 1 Abs. 1 IFG von jedermann geltend gemacht werden kann und das Werk vor diesem Hintergrund der Sache nach dem Zugriff der Öffentlichkeit ausgesetzt ist.

Und noch einmal sei es erlaubt über tunlich und untunlich nachzudenken: Das BfR hat fragdenstaat.de nicht einfach von irgend jemanden verklagen lassen, sondern von der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, die mit 300 Anwälten und 88 Partnern 200 Millionen Jahresumsatz macht. Die Steuergelder, die diese Kanzlei über die gesetzlichen Sätze hinaus verbrät, braucht fragdenstaat.de jedenfalls in keinem Fall ersetzen; auch nicht, nicht unterliegen.

Am heutigen Donnerstag, 13:00 Uhr wird jedenfalls im LG-Köln, Sitzungssaal 0139, 1. Etage gegen Arne Semsrott von fragdenstaat.de als Privatperson unter dem Az. 14 O 86/19 verhandelt.

Und wenn er die Stellungnahme nicht beruflich verwendet, dann gibt es natürlich noch den § 104a UrhG, nach welchem am Wohnort des Beklagten, Berlin nach einem zuständige Gericht gesucht werden müsste.

Weiter scheint es tunlich , dass sich eine Regierung mit ihren Behörden einmal erinnern sollte, wem sie überhaupt dient!

Der extra schwierig gemachte Zugang fällt nach Ansicht von Leak6 jedenfalls unter das Schikaneverbot des § 226 BGB.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt also die Bevölkerung, genau dann und so laut,  wenn es sein soll:
Das es möglichst wenige erfahren!

Dass die Aktienkurse des Glyphosat-Herstellers mit dem Fallen nicht warten, bis auch der letzte Normalbürger sich den schwierigen Zugang verschafft hat,

In der Kürze liegt die Würze: VN-Kinderrechtskonvention – Auszüge

Nachdem Rezo die Folgen von rund 55 Jahren übler deutscher Politik- und Medienlügen auf „so ein [rund 55 Minuten dauerndes] Video“ herunter brach, ging auf einmal ein Ruck durch Deutschland, wie ihn sich selbst Bundespräsident Herzog wohl nicht hätte träumen lassen.

Zwar diskutieren jetzt mehr Menschen über die Jugendlichkeit der CDU und die Politikaffinität der Jugend – über die Coolness der Hotties – als über die Tödlichkeit der angesprochenen Drohnen – die ja selbst auch weit überwiegend kurzen Prozess ohne jeden (Gerichts-)Prozess machen, aber die einzelnen Themen kann man ja zu gegebener Zeit immer noch mal erinnern.

Und so fasse ich mir ein Herz für die vom Kinderklau betroffenen Kinder und mich auch selbst ganz kurz und breche die 116-seitige Kinderrechtskonvention, auf eine Zitatensammlung im Kind- und Schmuggel-gerechten Umfang von zwei Seiten herunter:

Kurzform für Kurze der
VN-Kinderrechtskonvention

70 Jahre Grundgesetz

heute erwachte ich fünf Minuten bevor ich von meinem Radiowecker geweckt werden sollte und entkam so den Nachrichten zur vollen Stunde. Dem Gedenktag des 23.05.1949 entkam ich allerdings nicht, weil ich den folgenden Text in meinem

70 Jahre Grundgesetz weiterlesen

Fridays for Future

Hier gibt es nicht viel zu erklären, dass kann die junge Generation nämlich schon selbst sehr gut. Fridays for Future weiterlesen

Billy Six packt aus

Billy Six im Interview mit Heiko Schrang

 

Macht und Mission (Dirk Müller, Norbert Bolz)



Köstliches vorab:
@ 48:40: „Die größte Gefahr für die Wahrheit ist nicht die Lüge, sondern der Bullshit! – Ich möchte dafür werben, dass Sie das Ernst nehmen.“


Kommentar überflüssig – außer vielleicht die einfache These – die für mich auch eine religiöse Dimension hat, dass sich die Grundlinien aller richtig eingenordeten moralischen Kompasse – egal ob in Europa oder im Pazifik am Ende doch in einem einzigen Punkt treffen.

Die ZPO gilt in ganz Deutschland!

Kleiner Stöhnerl zwischen durch –
das musste aber auch mal gesagt werden!

Nicht dem Volk, sondern einem Richter, einem ganz besonderen noch dazu, einem, der vom Verfassungsgericht zurück nach Passau musste. Mehr im Beschluss des OLG München vom 07.02.2018 – 13 W 119/18, Rn. 56.

Leak6 plädiert für eine kleine Änderung im Art. 97 Abs. 1 GG:

Aus aktuellem Anlass sollte es nicht mehr heißen:
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

sondern viel besser:
„Alle Richter sind unabhängig, aber dem Gesetze zu unterwerfen!“

Börse der Straftaten

Nachdem Leak6 das recht hohe Strafmaß von 90 Tagessätzen der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der zwei Buchstaben R und A von auffiel – es aber in Erfurt für Fälschungen im Grundbuch nur 40 davon gab, wollte die Frage, ob da nicht mit zweierlei Maß gemessen wurde nicht mehr aus dem Kopf.

Hatte der Rechtsanwalt im vorgenannten Beispiel bei Außerdienst-Stellung vielleicht nur den Zusatz ‚a. D.‘ vergessen, so ist ausgemusterten Notaren selbst dieser informative Zusatz per Gesetz (§ 52 Abs. 1 Satz 2 BNotO) verboten – außer die Außerdienst-Stellung wäre aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen erfolgt und die Erlaubnis dazu von der Landesjustizverwaltung erteilt. Der Grund:

„Außer Dienst (a.D.)“-
Eindruck unehrenhaften Ausscheidens soll vermieden werden
.

Die Organe der Rechtspflege wollen sich halt sauber halten – sehr verständlich.

Nur zu, haltet euch sauber, das kann nicht schaden!

Rolf Schälike sei Dank,

Börse der Straftaten weiterlesen

DIE UHR TICKT

Es ist ja kaum zu verstehen, was der von uns in den Focus genommene Rumpelstilzchen-Anwärter RA1 eigentlich will.

  • Siegen wird er nur können, wenn er auch zaubern kann, nämlich das Mandat von Herrn Baum in die Hamburger Gerichtsakte hinein und dabei gleichzeitig mindestens alle auf den 25.09.2018 folgenden Seitennummern unmerklich inkrementiert. Mehr siehe Vollbeweis der Falsch-EV vom 02.01.2019!
  • Spaß am Bloggen / Kommentieren dürfte er auch nicht suchen, zumindest lies er seine wiederholte Einladung vom 03.01.2018 vollkommen ungenutzt. Selbst wenn er wenig spaßiges an den hiesigen Inhalten finden mag, dürfte das doch die schnellste Methode sein, von Veröffentlichungen in Kenntnis zu gelangen.
  • Dass er einen Kampf um das Recht führen will, wird ihm bald auch niemand mehr abkaufen, zumindest wo er trotz öffentlicher Aufforderung (vorab am 08.01.2019) das Ultimatum ungenutzt verstreichen lies und bis zum 10.01.2019 (im übrigen auch bis heute nicht) bekannt gab, was er mit seiner Klageerweiterung überhaupt wolle. Das Hamburger Amtsgericht jedenfalls drohte ihm seinerseits nun auch eine Zahlungsfrist für seine Klageerweiterung von 14 Tagen ab dem 04.01.2019 an, was dann nach unseren Rechenkünsten auf den 18.01.2019 hinaus laufen dürfte.
  • Schließlich könnte man fragen, ob er Spaß an dem Niedergang der Hamburger Justiz hat. Diese hatte bereits die gesetzliche Ordnung schon für sich beseitigt und das

fett rot hervorgehobenes Handlungsverbot aus § 47 ZPO

aus dem Befangenheitsantrag (Ordnungskennzeichen Z57) vom 28.12.2018 gleich mit.


Vermutlich meinen sie in Hamburg, etwas besseres zu sein,

    • auf Tatsachenfragen des 28.12.2018 nicht bis zum gesetzten Tag, dem 13.01.2018 antworten zu müssen,
    • für die Würdigung einer Äußerung nicht ihren Schwerpunkt erkennen zu müssen und
    • schon gar nicht Auskunft darüber geben müssen, ob sie eine farbliche Schwerpunktgestaltung zu Gesicht bekamen (vgl. 1 BVR 444/13 Rn. 18+19!). Sie meinen weiterhin,
    • Erwartungen (wörtlich hier, PDF-Seite 1: „Der zu erwartende Prozessbetrug“) verbieten zu können
      (Gnade dem Wetterdienst vor diesem Gericht!),
    • dass man als Richterinnen im Rahmen der in einstweiligen Verfahren gebotenen Eile den Ruf des einen schützen darf, indem man die Existenz des anderen gefährdet und
    • dass man darin auch dann keine Sittenwidrigkeit erkennen kann, wenn ein Verfahren auf einer erkennbar falschen Eidesstattlichen Versicherung beruht,
    • man nicht nach Zurückweisungs-Schreiben des Antragsgegner zu fragen braucht (gl. 1 BvR 1783/17 Rn.23!)
    • man nicht einmal eine hinterlegte Schutzschrift beachten müsse.

Nun sind also schon fast alle Fristen gegen diesen merkwürdigen Rumpelstilzchen-Anwärter abgelaufen, verbleibt noch der noch ausstehende Termin für die Beweisaufnahme des Verfahrens 9 C 136/18.

Es ist also noch nicht ganz klar, wann sein Kartenhaus des Rechtsmissbrauchs zu Boden geht und wie weit man den Widerhall des Einsturzes wird hören können. Anscheinend will er erforschen, wie weit man es treiben kann. –

Aber was, will er am Tag danach noch tun?
Dann kommen die Strafverfahren, die Schadenersatzansprüche, die Blamage und schon auch eine gewisse Schwierigkeit, im Beruf noch einmal neu Fuß zu fassen.

Wie kann man da helfen?

Eilmeldung: ‚Fahndung‘ nach Münchener Richter erfolgreich!

Die vor kurzem ausgerufene Suche nach dem sehr vorbildlichen und verantwortlichen Mahner allgemeiner rechtsstaatlicher Prinzipien ist vor wenigen Minuten mit Erfolg zu Ende gegangen.

Es handelt sich um den Vorsitzenden Richter am OLG München Dr. Wölfel.

weiter im früheren Artikel

Veröffentlichung der ganzen Entscheidung in kürze, ebenfalls dort.

Denn es wird gesagt werden, was gesagt werden muss …

fraglich ist allerdings, was, wann und von wem.

Joachim Baum, der Betreiber dieses Blogs konnte in seinen Schriftsätzen ein gewisses Stöhnen nicht mehr unterdrücken. Und so beklagte er am Ende seines vielseits verbreiteten Schriftsatzes vom 21.12.2018:

Es ist:

  • das Verhalten der RAs in unserem Rechtsstaat nicht hinnehmbar,
  • das Schweigen der Rechtsanwaltskammer (31.10.2018) bedenklich,
  • die unvollständig gewährleistete Parteiöffentlichkeit durch das AG-HH (Anforderung: 23.11.2018) im Kontext benachteiligend,
  • das Ausstehen der – äußerst einfachen – Beweiserhebung schmerzhaft,
  • das kopflose, bloße Abnicken der Verfügungsanträge peinlich,
  • Strafverfolgung der RAs überfällig,
  • die Abgabe [des Strafantrages] an die Hamburger Staatsanwaltschaft empfehlenswert,
  • weitere Unterfütterung der Vorwürfe angeboten,
  • weitere Veröffentlichung (inkl. Totmannschalter und z. T. anonymer Bürgerrechts-Netzwerke) als Widerstandsrecht vorbehalten.

Das alles ist – aus dem Munde eines einfachen Bürgers, also eines nicht der Roben tragenden Kaste Angehörigen – schon ein starkes Stück! Wer seine Meinung so vorlaut von sich gibt, muss in Deutschland damit rechnen, sich erst mal eine einzufangen.

Auch die biologische Einheit rechts im Bild des nachfolgenden Videos tat nicht mehr, als zu sagen, was gesagt werden sollte, und fing sich eine ein …

Denn es wird gesagt werden, was gesagt werden muss … weiterlesen

Wer Ehre hat, verkriecht sich nicht

Wer Ehre hat, verkriecht sich nicht.

  • Wer etwas zu beklagen hat, der sagt es auch,
    und zwar dem, von dem er sich verletzt fühlt. So sagte schon Jesus Christus (Matth. 18,15):

„Sündigt aber dein Bruder, so geh hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.“

  • Wer den anderen verleumden will, der sagt die Lüge erst allen anderen und dem, den es angeht – im besten Fall – zuletzt.

Wie also, lieber RA1 konnte Ihnen nach über einem Jahr ein Anspruch zum gleichen Lebenssachverhalt einfallen, den Sie mir gegenüber niemals berechnet haben. Von Ihrer Klageerweiterung hörten wir erst am 27.11.2018, also 415 Tage nach dem 08.10.2017, dem Tag an welchem wir Ihnen das Mandat kündigten und ohne überhaupt zu erfahren, was für Ansprüche Sie geltend machen.

Hiermit fordere ich Sie auf, mir Ihre dem AG-HH gegenüber erhobenen Ansprüche an mich bekannt zu geben – oder zurück zu nehmen! Termin: 10.01.2019.


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7,50 Euro gegen Dunkelverarbeitung im Gericht

Drei Hamburger Richterinnen festgesetzt,
Fahndung nach Münchner Richter läuft an.

In Vino Veritas – Im Wein liegt Wahrheit.

Doch wer der Sache auf den Grund geht, merkt sehr schnell, dass es nicht der Wein ist, sondern sein Alkohol.

Und um dem geneigten Leser zu erklären, was mit Dunkelverarbeitung gemeint ist, wird diesmal nicht auf Wein, sondern auf Whisky zurück gegriffen. Oder besser gesagt, auf

7,50 Euro gegen Dunkelverarbeitung im Gericht weiterlesen

90 Tagessätze für zwei Buchstaben!

Freundlicher Wink mit dem Zaunpfahl: Man begeht in Deutschland keine offenkundigen Straftaten ohne eigenen Einsatz, denn

Deutschland ist Rechtsstaat!

Zugegeben: Diese Meldung des Kreisboten vom 27.07.17 ist nicht neu. Neu ist es nur für Leak6 und vielleicht auch für seine Leser.

Zu seinen treusten Lesern zählen ja zwei …

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