Archiv der Kategorie: Aangepinnt 2019-05-20

Jeder hat ein Recht auf Hiebe

(Titelbild: Schulische Prügelstrafe in Preußen 1842, Th. Hosemann)

„Jeder hat ein Recht auf Hiebe …“

So sang vor über zwanzig Jahren mein damaliger Arbeitskollege einen Schlager falsch nach und fand das witzig.

Es gibt wohl auch Moderatoren (wie hier), die es witzig finden, sich zu versprechen:

Jeder hat ein Recht auf Triebe!

So richtig durchgesetzt habe sich wohl beide Parolen nicht. Meine Google-Suche mit Gänsefüßchen ergab jedenfalls keine Treffer.

Um so skurriler finde ich es, wenn mir nun – sinngemäß – vom Landgericht Hamburg entgegenschallt:

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Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig?

Die Message: Ablehnungsverwerfung ist da.
Der Rest ist Predigt und Wiederholung
(also bitte bloß nicht lesen, wenn ihr bleiben wollt, wie ihr seid).

zunächst sei einmal die Frage erlaubt:

Warum einfach, wenn’s umständlich auch geht?

Diese Frage wird über zunächst drei Thesen über ‚umständlich‘ andiskutiert, um dann mit der vierten ins Politische zu schwenken und nach Verschwörungstheorie mit der fünften These die schon früher gestellte Frage der Ehre nochmals aufzugreifen.

Bei Gericht macht man sich gern selbst viel Arbeit.

  • Wo eine einfache Telefonauskunft genügen würde, wird eine schriftliche Anfrage verlangt.
  • Wo ein ohnehin obsolet gewordenes Verfahren rechtswidrig beendet wurde, ist es doch – quasi untot – immer noch dazu gut, den Ablehnungsaufwand gegen den mit der Hauptsache personenidentischen Richter doppelt zu führen.
  • Wo schon jedem auch nur halb belichteten Erstklässler aufgehen müsste, dass
    9 (geltend gemachte) Besorgnisse minus 5 (fadenscheinig verworfene) Besorgnisse nicht gleich 0 (verbleibende) Besorgnisse sein können, macht sich nun ein Richter am Amtsgericht namens Frind against all Odds (so vielleicht einer der nächsten Beiträge hier) auf den Weg und argumentiert sich dabei fast um Kopf und Kragen, jedenfalls gegen

    • jedes Minimum an Wahrheitsliebe und Sachverstand,
    • die Gesetze der Logik (Entweder- / Oder- Problem),
    • die Zivilprozessordnung,
    • das schon  summarisch Augenscheinliche,
    • die grundgesetzliche Gewaltwirkungsordnung sowie
    • das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt.

Am Ende wird bei diesem Unterfangen, für das einem eher schlimmere, denn mildere Begriffe einfallen, als

blanker Dilettantismus

die selbst geschaffene gerichtliche Überlastungssituation auch noch zum Vorwand genommen um damit einen befangenen Richter zu entlasten.

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Last call for Simone, Pia and Henrike:

Osama Bin Laden has sunk the Titanic!

Osama Bin Laden hat
die Titanic versenkt!

But even before she was released from the stack. Please, please, dear Rumpelstilzchen candidates: please forbid me this Statement! Und zwar noch bevor sie vom Stapel gelassen wurde. Bitte, bitte, liebe Rumpelstilzchenanwärter: Bitte verbietet mir diese Aussage!
In other cases you forbid me those insinuations, which are not even possible to do. In anderen Fällen verbieten Sie mir solche Unterstellungen, die nicht einmal möglich sind zu tun doch auch.

In total ignorance
Hamburg Country Court
is ready to do anything.

Hamburger Landgericht
macht in Totalignoranz
alles mit

Shame On Germany!

Last call for
Simone, Pia and Henrike:

A layman came across lawyers who proved to be outlaws. After a rigorous error analysis, the bugs should be removed, but they were very firmly attached to their judicial Robes.

Schande über Deutschland!

Letzter Aufruf für
Simone, Pia und Henrike:

Ein Juristischer Laie stieß auf Anwälte, die sich als Gesetzlose
erwiesen. Nach einer strengen Fehleranalyse sollten die Bugs entfernt werden, aber sie waren an ihren Richterroben doch sehr fest verhaftet.

In order to not omit any conceivable motive for a return to the righteousness, this introductory text is written in two languages.
Um kein denkbares Motiv für eine Rückkehr zur Gerechtigkeit auszulassen, ist dieser einleitende Text zweisprachig verfasst.
Unfortunately, only this one. Leider aber nur dieser.

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voller Beweis: RA1 – Vorsätzlichkeit anhaltend bis heute!

Bielefeld, 02.01.2019 [Joachim Baum]:

Der Autor dieses Beitrages wies – unter Anwaltszwang stehend – den von ihm beauftragten Anwalt RA1 bezüglich eines zu erstellenden Berufungszulassungsantrages an, Betrug geltend zu machen:

Und wenn Ihnen das Stichwort Betrug nicht gefällt,
sagen Sie es lieber gleich!

Diese Auflage setzte RA1 wie folgt um:

Der Kläger wittert Betrug“ /
Der Kläger sieht einen Betrug[1],

allerdings ohne die ihm angereichten Betrugsmerkmale darzulegen.

Daher musste das Kontrollgericht annehmen, dass die nichtjuristische Sicht des Klägers unzutreffend wäre.

Der Anwalt wurde kurz vor Ende der Berufungsbegründungszulassungsfrist gekündigt. Nach Monaten fruchtloser außergerichtlicher Klärungsversuche erhob RA1 am 09.04.2018 Klage auf Zahlung des einbehaltenen restlichen Anwaltshonorars, der Autor erhob am 25.05.2018 Widerklage auf Rückzahlung seines Vorschusses.

Im Klägerschriftsatz des RA1 an das Gericht fehlt – behaupteter Weise – die Darlegung des schriftlich erteilten Mandats[2].

Der Autor sieht in der Nichtdarlegung dieser Vertragsgrundlage einen Täuschungsversuch und titelte auf dem von ihm betriebenen Internet-Blog:

Hamburger Staranwalt wollte Betrug nicht rügen
und begeht ihn lieber selbst
„.

Der Autor fragte am 21.09.2018 nach, ob RA1 evtl. versehentlich die Darlegung des Mandates vergessen habe[3].

Diese Frage beantwortete RA1 nicht, sondern machte am 25.09.2018 gegenüber dem AG-HH die Eidesstattliche Versicherung[4]:

Mein Rechtsanwalt [RA3] hat im Klageverfahren jedoch wahrheitsgemäß die Erteilung des Mandats durch Herrn Baum an mich in dem für ihn durch mich geführten Verfahren auf Zulassung der Berufung zutreffend dargestellt. …

Ob sich das Mandat in der Gerichtsakte 9 C 136/18 befindet ist seit dem 06.12.2018 Beweisfrage des vorgezogenen selbständigen Beweisverfahrens 9 H 7/18 am AG-HH.

[1] [2] [3] [4] Anlagen verfügbar über das inhaltsgleiche Onlinedokument.PDF

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Landgericht Hamburg: Neue Maßstäbe für Strafermittlung und Gefahrenabwehr

Am Dienstag, den 13.11.2018 beschloss das Landgericht Hamburg durch seine 24. Zivilkammer völlig neue Maßstäbe für Strafermittlung und Gefahrenabwehr. Was dem Rechtsprofi vielleicht kein einziges Nackenhaar zum Stehen bringt, analysiert Leak6 schon wegen seines einzigartigen logischen Inhalts auf

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Öffentliche Schutzschrift

„Wohlan, macht auch ihr das Maß eurer Väter voll!

Ihr Schlangen, ihr Otterngezücht!
Wie wollt ihr der höllischen Verdammnis entrinnen?
Darum: Siehe, ich sende zu euch Propheten und Weise und Schriftgelehrte; von ihnen werdet ihr

  • einige töten und kreuzigen, und
  • einige werdet ihr geißeln in euren Synagogen und
  • werdet sie verfolgen von einer Stadt zur andern,
    auf dass über euch komme all das gerechte Blut, das vergossen ist auf Erden, vom Blut Abels, des Gerechten, bis zum Blut Secharjas, des Sohnes Berechjas,

den ihr getötet habt zwischen Tempel und Altar.

(Matth. 23, 32-35)

Da es einem Meineides stattlichen Rumpelstilzchen-Anwärter (RA1) wiederholt gelang Amts- und Landgericht trotz hinterlegter Schutzschrift für seine Zwecke zu instrumentalisieren und dieselben die Schutzschrift vollständig ignorieren,
macht Leak6 diese Schutzschrift nun öffentlich:

Schutzschrift vom 04.11.2018

Fax-Sendenachweis dazu

„Oh Gott, schick uns das fünfte Reich,
denn das vierte ist dem dritten gleich!“

Bitte eine einzige Zahl!

Bielefeld, den 15.11.2018

Sehr geehrte RA1 und RA3!

Darf ich Sie fragen, wovon Sie eigentlich des Nachts träumen,
wenn Sie schon des Tages des 06.11.2018 wähnen, mich bitten zu können auf meinen Schadensersatz zu verzichten und das Recht nach Ihren Vorstellungen anzuerkennen, nachdem ich Ihnen schon öffentlich und namentlich am 30.10.2018 die Abgabe einer

falschen Eidesstattlichen Versicherung nachwies.

Vermutlich konnten Sie auf derartige Verirrungen nur kommen, weil Sie niemals begriffen hatten, worin meine vorgerichtliche Beschwer besteht, welche bis heute andauert, automatisch stetig steigende Kosten verursacht und Gegenstand der Mandatierung war, um deren Bezahlung ja gerade gerichtlich gestritten wird.

Weiter erschließt es sich überhaupt nicht, warum Sie mir eine Frist bis 7 Tage vor dem diesbezüglichen Verhandlungstermin setzen. Ich habe der von Ihnen bewirkten und bislang rechtskräftigen Verfügung doch entsprochen und lasse Sie fortan nicht mehr von § 263 StGB grüßen, sondern höchstens von allen anderen. Selbst wenn der Inhalt dieser Verfügung endgültig rechtskräftig würde, würde sich an diesem – ebenfalls beschämenden – Zustand doch nichts ändern. Warum also warten Sie dann nicht auch noch die 7 letzten Tage ab um dann noch eine richterliche Einschätzung zu diesem Sachverhalt hinzuziehen zu können?

Oder sonst, kommen Sie bitte meiner Aufforderung nach und beseitigen den meinerseits ggf. vorliegenden Irrtum indem Sie mir ganz einfach die Seitenzahl der Gerichtsakte bekannt geben, unter welcher sich Ihre Einreichung meines schriftlichen Mandats befindet!

Bitte, einfach nur
eine einzige Zahl!

Andernfalls bitte zahlen!