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Ordnungsruf: Hr. Dr. Korte, treten Sie ab!

Bielefeld, den 28.02.2018

Guten Tag, Herr Dr. Korte!

Sie haben in bewusster Rechtssache (siehe Kontext!)

grundsätzliche Bedeutung verkannt,
gütliche Einigung verhindert,
Gefahr im Verzug, Gewissensnot und Betrug verleugnet,
Klägeranträge ignoriert und verdreht,
Frage- Hinweis- und Fürsorgepflichten übergangen,
Befangenheit selbstbeurteilt,
Richterzeugnisse und -Namen vorenthalten,
Klagebefugnis und Leistungsumfang willkürlich bemessen,
Instanzen (OVG und oberste Aufsichtsbehörde) übergangen,
eine Schlussüberraschung beschert sowie
ein Tenor- statt hergangsorientiertes Protokoll erstellt und
Falschbeurkundungen strafvereitelt.

Damit haben Sie das Recht gebeugt.

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