Willkürgeheimbereiche

Willkürgeheimbereiche sind der Ort, an dem willkürliche, d. h. nicht auf das Gesetz gestützte Entscheidungen zu treffen.

Die Entscheider wähnen sich auf Grund der Geheimhaltung bar jeder Kontrolle. Entsprechend gering ist ihre Motivation, trotzdem gesetzmäßig zu entscheiden. In den Vordergrund treten deshalb regelmäßig Korpsgeist, persönliche Interessen und die vermeintlichen Gewohnheitsrechte bereits erfolgreich gewillkürten Vorentscheidungen.

Die in Willkürgeheimbereichen getroffenen Entscheidungen können mit Glück dem Volkswillen entsprechen und mit nur wenig Geschick dem Volk als richtig verkauft werden.

Eine Korrektur von falschen, in Willkürgeheimbereichen getroffenen Entscheidungen ist kaum möglich, insbesondere, wenn den Teilnehmern bereits vorab und unbesehen die höhere Glaubwürdigkeit beigemessen wird.

Entartete Willkürgeheimbereiche sind deshalb aufs Schärfste zu bekämpfen!

Im Geheimen zugelassene Willkür ruiniert unseren Staat!

für die Gewaltwirkungsordnung aus Art. 20 GG!

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