Schadenersatzklagen Kuwalewsky

Erst war sie als zuverlässige Polizeiinspektorin und vierfache Mutter bekannt. Nach Verleumdungen beraubte man sie ihrer Kinder, mobbte sie aus dem Beruf, versuchte sie zu psychiatriesieren und veranlasste ihren Ältesten zur Gefahren in Kauf nehmenden Flucht.

Weiter beschuldigt man dafür sie des Kindesentzuges und versucht auch noch, ihr die – zudem noch unnötig in die Höhe getriebenen – Polizeikosten der Suchaktion anzulasten.

Aber in Ihr hatte man sich getäuscht. Als gute Polizeiinspektorin – nun a. D. – und gute Staatsbürgerin hat sie Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verfehlungen ziemlich lang drauf und ist seit langem gewohnt, für zehn zu kämpfen.

Sie weiß, wie man ermittelt.
Ihr Zug zum Tor sucht seines gleichen.

Während ich ja nur dabei bin, den Rechtsstaat zurück auf die Füße zu stellen, arbeitet sie an der Garantie der Würde des Menschen.

Die Würde des Menschen muss rockstable sein!
Unrecht darf sich nicht rechnen!

Schadenersatz ist angemessen, wenn er dieses bewirkt.


Der Prozessauftakt einer Teilklage auf Schadenersatz in nicht ganz niedriger 6-stelliger Höhe ist:

25.07.2019 – 9:30
LG-Frankenthal – Saal 15
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal


P. S.: Weiterführende Links:

 

für die Gewaltwirkungsordnung aus Art. 20 GG!

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