eine Reflexion [Edit 30.12.2019]:
Gedrängtes Intro:
2010 konnte der geschiedene Matthias Möbius seine beiden eigenen Kinder noch liebevoll in die Arme nehmen:
2011 wurde er dieser Kinder aufgrund trickreichen oder schlampigen Behördenagierens verlustig.
2015 flüchtete der im Kinderheim schlecht behandelte Dave Möbius – nach einer richterlichen Androhung in die Psychiatrie verbracht zu werden – zu Angela Masch. Er wurde nach kurzer Zeit mit Gewalt wieder zurück ins Kinderheim gebracht.
2017 wurde Angela Masch für ihre uneigennützige Hilfe der Prozess gemacht (Haft ohne Bewährung !). Dieser Prozess erregte – nach anderen – auch die Aufmerksamkeit von Joachim Baum, dem Betreiber von Leak6. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig.
2018 verstarb Angela Masch. Dave flüchtete erneut: über Zwischenstationen zu Frank Engelen, dem Gründer des gemeinnützigen Lichtblick e. V. – Verein für soziale Verantwortung.
2019 wurde Frank Engelen für seine Hilfe der Prozess (erster Instanz) gemacht. Auch Engelen sollte psychiatrisiert werden. Dave gelang allerdings vor seiner erneut drohenden ‚Inobhutnahme‘ zu flüchten. In Sachsen suchte man zwar nicht Dave Möbius , sondern nur fünf andere,
doch dafür war sich Staatsanwältin Ingrid Burghart nicht zu schade, Dietmar Seher von T-Online mit zur Gegendarstellung berechtigenden Falschinformationen zu füttern und ihn so zu veranlassen, sämtliche Unterstützer Engelens in die Nähe von Reichsbürgern zu stellen.
Jedenfalls wusste Dave Möbius noch lange nach Franks Verhaftung, am Samstag dem 11. Mai (2019),
„ne, ich bin alleine abgehauen„.
Zur Frage, ob Deutschland für Dave nicht sicher war, sagte er,
„das war mir auch schon vorher klar„.
Und zu der Frage, ob Frank wisse, wo Dave lebe, sagte er,
Das alles kann man glauben oder nicht.
Frank Engelen kam am 19.12.2019 in Chemnitz frei und zwar mit dem Schuldspruch, er habe Dave seinem Vormund entzogen und er verschweige den Behörden bis heute Daves Aufenthaltsort.
Somit ergibt sich derzeit folgender Stand der Dinge:
Wer glaubt, dass Frank gar nichts weiß, hält ihn vielleicht für einen Idioten – schließlich reicht die Formulierung ‚gar nichts‘ ziemlich weit.
Wer dagegen glaubt, dass es reiche zu glauben, Frank wisse auch heute noch, wo Dave lebe, müsste eigentlich den Rechtsstaat für einen Idioten halten. Denn dann müsste dieser Staat
- daran glauben, dass Frank trotz der totalen, sogar § 148 StPO verletzenden Kommunikationssperre auf stets aktuellem Stand gehalten wird,
- diese Aktualisierungen der eigenen Überwachung durchgehen und
- dieser Rechtsstaat auch noch auf die Unschuldsvermutung verzichtet – also Frank erst einmal nachzuweisen wäre, warum Frank etwas wisse, was man – mangels eigenem Wissen – gar nicht formulieren kann.
Man muss natürlich nicht den Rechtsstaat für einen Idioten halten, genügt es auch, auf präzises Denken zu verzichten und sich mit Worthülsen zufrieden zu geben. Wer also selbst in Dummheit flüchtet, kann dann sehr zufrieden sein mit dem was dem Bürger als „Rechtsstaat“ verkauft wird.
Effektive Kontrollinstanzen sind da leider sehr rar, denn sämtliche Obergerichte befinden sich auf eben der gleichen Seite, der Verkäuferseite des Anscheins funktionierender Rechtsstaatlichkeit.
Engelens Wahlverteidiger Joachim Baum ging vorliegend mit beachtlichem Aufwand sowohl der Frage, wie auch der Hoffnung nach, ob auf dem Irrtumswege befindliche Richter nicht frühzeitig, irgendwann oder irgendwie zur Besserung gebracht werden könnten. Doch angesichts der
35 Aspekte umfassenden Indizienliste
der Sorge mangelnder Unbefangenheit kommt schon irgendwie der Verdacht auf, es handele sich vorliegend um eine (wie Pharao verstockte) Richterin, die gegen jede denkbare Einrede vollkommen immun und zu keiner Antwort je veranlasst zu sein scheint.
Sogar Verteidiger machen dabei mit. Dank der kommunikativen Isolation Engelens kam erst jetzt heraus, dass seine fünf ersten Verteidiger – mutmaßlich – jeweils nach Anruf durch Gericht u./o. Staatsanwaltschaft absprangen.
Der sechste war sich dann nicht zu schade, eine Bewertung aus Sicht des Angeschuldigten mit 13x Daumen runter zu erarbeiten. Ob es sich der zur Anwaltskontrolle beauftragte Herr Baum gefallen lassen muss, sich von diesem als psychopatisch und unter Betreuung zu stellen verunglimpfen zu lassen, ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge Gegenstand des am Amtsgericht Freiberg anhängigen Eilverfahrens 1 C 605/19.
Wohl aber war sich der Anwalt anscheinend dafür zu fein, für Frank überhaupt auf Freispruch zu plädieren, oder sich sonst irgendwie in der Verteidigung mit der Vertrauensperson Engelens abzustimmen.
Warum kam Frank
nicht schon viel früher frei?
Ring frei für Spekulationen:
- Man wollte Frank einen Denkzettel verpassen, ihn weichkochen oder zur erlittenen Anprangerung Genugtuung, wenn nicht gar Abschreckung bewirken.
- Man wollte den Aufklärer Engelen mundtot machen, um weiter unbehelligt lukrative ‚Kindeswohlgeschäfte‚ auf die gewohnte Art und Weise führen zu können.
- Man wollte den Tag der eigenen Schande hinauszögern, um bis dahin noch irgend eine Inspiration der eleganten Verschleierung zu erhaschen – ggf. durch Ermittlungen des Kommissars Zufall,
- Man wollte das Mitleid Dritter erpressen – im schmutzigen Deal Franks Freiheit anbieten, um in Wahrheit erst an Beweise zu gelangen.
- Man wollte, dass nicht noch mehr rauskommt. Z. B. unzumutbare Haftbedingungen eines – bislang immer noch lebenden – Mithäftlings Engelens, die bis hin zur akuten Lebensgefahr reichen . Im Netz gefunden:
„Was die Haftbedingungen von Frank Engelen und dem schwer herzkranken Jörn [richtig ist: Jörg] Tobian angeht, der möglicherweise unschuldig in U-Haft sitzt, bereits zwei Herzinfarkte gehabt haben soll und dem Ärzte Haftunfähigkeit attestiert haben sollen – das ist ein Kapitel für sich, das noch auf den Tisch kommen wird, und wenn Tobian oder dem Engelen in Ihrem KL-Dresden etwas zustoßen sollte, was ihnen unter angemessenen Umständen nicht zugestoßen wäre, dann wird es für uns ein absichtlich begangenes Verbrechen sein. Dass ein Strafgefangener sich in U-Haft nicht einmal dagegen wehren kann, von seinen Pflichtverteidigern nach Strich und Faden verraten zu werden, dass man seine Telefonkontakte willkürlich beschneitet, dass ein Briefwechsel vom Absenden an den Häftling bis zum Rückerhalt einer Antwort mindestens 6 Wochen dauert – all das belegt, dass es Ziel Ihrer Behörde ist, Häftlinge zu drangsalieren und juristisch zu entwaffnen, so dass sie sich gegen Justizwillkür nicht einmal mehr wehren können.„
Auf die vom EuGH für solche Fälle festgestellte Beweislastumkehr (Individualbeschwerde Nr. 47274/15, S. 22+23) sei nochmals hingewiesen.
Sollte zugewartet werden, bis Tobian stirbt?
- Man wollte Laien die Akteneinsicht verweigern – ebenfalls um ungeahnte Machenschaften im Dunkeln zu behalten – und brauchte dafür die für die notwendige Verteidigung (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) Straferwartung.
Nach diesem derzeitigen Stand der Dinge werden wir es wohl nie herausbekommen, warum Frank so lange saß. Wer vermeiden will, selbst so lange zu sitzen, wird wohl eher auf Gnadewinseln setzen müssen,
die Möglichkeit der rechtzeitigen
Rechtsdurchsetzung Kraft Argument
scheint jedenfalls in Deutschland
verloren gegangen zu sein.
Diese Quintessenz ist nur leider genau das, was Hierarchie orientierte Unrechtsstaaten wollen. Allen Rechtsstaat Liebenden wird mit Gnadewinseln nicht genug getan.
Genugtuung
Dass die Justiz von ihrer vollumfänglichen Ignoranz abrücken will, ist – abgesehen vom Gesetz weder irgendwo dargelegt, noch signalisiert. Von Genugtuung kann daher überhaupt nur gesprochen werden, wenn den Machtmissbrauchenden gegen die von ihnen bisher wahrzunehmenden Hartnäckigkeit im Weitermachen etwas tatsächlich Wirksames entgegengestellt werden kann.
Die Leitsätze des BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 – VI ZR 255/03 sagen dazu:
a) Die Zubilligung einer Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung hat ihre
Wurzel im Verfassungsrecht und Zivilrecht und
stellt keine strafrechtliche Sanktion dar.
b) Bei der Bemessung der Geldentschädigung stellen
der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers,
der Präventionsgedanke und
die Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung
Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken können.
Bei einem Aufklärer wie Frank es ist, wurde durch die Beschneidung seiner persönlichen Freiheitsrechte nicht nur seine Würde verletzt, sondern auch seine Aufklärungsarbeit am Unrechtsstaat behindert.
Der Präventionsgedanke der Genugtuung zwingt nun dazu (lt. ebenda),
„die Erzielung von Gewinnen aus der Rechtsverletzung als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung mit einzubeziehen [, denn] in solchen Fällen muß von der Höhe der Geldentschädigung ein echter Hemmungseffekt ausgehen!“
Der Antwort auf die Frage, durch welche Entschädigungssummen sich der Staat gehemmt sehen könnte, derartiges Unrecht weiterhin zu begehen, käme man mithilfe der Summen, die er bereit war auszugeben um Frank in Haft zu halten und zu diskreditieren einen ersten Schritt näher.
Die Brücke:
Grundgesetz, Bundesrecht und Landesrecht verkommt zu Makulatur, wenn seine Umsetzung nicht gewährleistet werden kann, weil eine über den Rest der Bevölkerung herrschende Klasse von Juristen die einzigen zur Postulation berechtigten (= vor Gericht wirksam sprechberechtigten) Menschen darstellt.
Nichtjuristen gelten vor zu vielen Juristen als Untermenschen!
Will ein Untermensch sein Recht durchsetzen, muss er irgendwie einen Juristen dazu kriegen, dieses für ihn zu ‚besorgen‘. Tut jener dieses nicht treu, kann der Untermensch diesen Juristen verklagen, muss aber irgendwie wieder einen Juristen dazu kriegen, dieses für ihn zu ‚besorgen‘. Mathematikern wie Logikern klingelt es als Beweis durch ‚vollständige Induktion‘ was Normalbürger und Untermensch auch so schon denkt:
Klassen -Trennung, -Herrschaft, -Abhängigkeit.
Diese Trennung kann nur noch schwer überbrückt werden. Frank baute mit seinem Verein für soziale Verantwortung an genau so einer Brücke zum Zusammenhalt unseres Landes. Begleitung von Menschen zu Behörden, Ämtern, Juristen und Gerichten will er so leisten, wie auch ich. Es darf deshalb nicht wundern, dass er und ich bei den Mächtigen auf eine nicht ganz unähnliche Art verhasst sind.
Dieser Hass kam nach meiner Einschätzung bei RiinaAG-Chemnitz Neubert in einem Seufzen zum Ausdruck,
„dass dritte mit aller Kraft versuchen würden, in diesen Fall hineinzukommen.“
Nur dass alle diese vielen Ideen, Beschwerden und sonstigen Eingaben Formen des Gebrauchs von Freiheitsrechten darstellten – jeder einzelne Abwehrreaktion hingegen Rechtsverstoß, Ablehnungsgrund und durchsichtige Offenbarung der Verdunkelungsabsicht.
Dennoch wurde jede legale Brücke zur Gerechtigkeit gesucht. Im Strafrecht liegt eine solche Brücke zwischen Nichtjuristen und Juristen im § 138 Abs. 2 StPO. Die Herrschenden sehen darin eine Ausnahmeregelung, doch ist sie für den Normalbürger im Zweifelsfall – wie noch gezeigt werden wird – von äußerster Wichtigkeit.
Franks Auflagen
Frank wurde zu eineinhalb Jahren verurteilt, obwohl er
überhaupt nichts (Strafwürdiges im Sinne des Gesetzes)
getan hatte.
Nun hat er (sollte sich Rechtskraft einstellen) drei Jahre währende Bewährungsauflagen am Hals, die ihn dazu zwingen werden,
künftig überhaupt nichts (Strafwürdiges im Sinne der Richter)
zu tun.
Die Unterschiede zwischen überhaupt nichts und überhaupt nichts können natürlich nicht allzu groß sein – allenfalls fein: und zwar in der Form, dass Frank damit der blanken Willkür ausgeliefert sein dürfte:
Da man im Rechtsstaat (eigentlich nur) dazu verpflichtet ist, sich gesetzeskonform zu verhalten, Frank aber besorgter Weise zur Auflage haben wird, sich künftig richtergenehm zu verhalten, wäre dieses Urteil – so es rechtskräftig würde – ein
Sargnagel für Verfassung, Rechtsstaat
und den in ihm lebenden Menschen!
Ein solches Urteil würde die Klassenherrschaft der ‚Roben tragenden Kaste (von Leak6 gewählter Kampfbegriff)‘ manifestieren. Legale Tätigkeiten des Rechtsschutzes für den einfachen Menschen durch einfache Menschen würden kriminalisiert, natürliche Selbsthilfe in der Gemeinschaft zerstört und statt dessen verdeckten selbstherrlichen Machenschaften noch weiter als bislang Tür und Tor geöffnet.
Messtechnischer Meilenstein:
45°-Rechtsverdrehung festgestellt!
Unter der Frage
Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?
hielt Leak6 dem Rechtsstaat den Spiegel vor. Der Rechtsstaat sah darin – unzutreffend – ein „den Boden des Grundgesetzes“ in Frage stellendes Nazi-Symbol, welches er zur Ablehnung des Leak6-Betreibers Baum verwendete. Tatsächlich wurde eine Jainismus-Skulptur aus dem 5. Jahrhundert vor Chr. wiedergegeben, wie es auch Wikipedia tut und welches das Zusammenwirken von Mönchen, Nonnen, männlichen und weiblichen Laien symbolisiert.
Im Gegensatz zu den – etwas bekannteren – Nazisymbolen steht das Kreuz des Jainismussymbols jedoch nicht auf der Spitze
Nun aber sah unser derzeitiger deutscher ‚Rechtsstaat‘ darin selbst das Symbol eines Unrechtsstaates, weil – ja weil er selbst schon im Kippen befindlich ist und sein Kippwinkel 45° beträgt!
Der Messtechniker unter den Justizkritikern freut sich natürlich nur begrenzt, dass es ihm gelang, feinere Rechtsverdrehungen als die landläufigen 180° zu registrieren. Tatsächlich ist er mehr als beunruhigt, man müsste ihn wohl oder übel wenigstens als ‚alarmiert‘ beschreiben.
Vor dem kippenden Rechtsstaat wird mit Warnzeichen „D-W024“ aus DIN 4844-2gewarnt, zumal dieser Rechtsstaat mit seinen Organen der Rechtspflege nicht einmal in der Lage ist, das Verbotszeichen „D-P006“ aus DIN
welches schon die uralte abgebildete Skulptur in weiser Voraussicht trägt. BGH 3_StR_486/06 lässt grüßen, welches die Verwendung mit eindeutiger Zurückweisung erlaubt.
Am Prozesstag reiste der Möchteungern-Wahl-Laien-Verteidiger Joachim Baum erst einmal nur mit drei – von einem anderen Justizopfer gestifteten – Bananen Verpflegung an, damit man ihm diese nicht auch noch als Hakenkreuz auslegt:
Und sonst?
- Die Frist zur Berufung lief am 27.12.2019 ab.
- Berufung wurde unsicher zugetragener Weise vorgeblich von dem bisherigen Verteidiger Engelens – der zwar noch nicht einmal auf Freispruch plädierte – eingelegt und vorsorglich auch von Herrn Baum. [P. S. 30.12.2019: Nach Auskunft des neuen Verteidigers auch von diesem]
- Ob Berufung oder Sprungrevision durchgeführt wird, wird sich aus der Urteilsbegründung sowie dem Verhalten der Staatsanwaltschaft ergeben.
- Der Entzug des Mädchens soll angeblich entfallen sein.
- Ein neuer Verteidiger – von mir, Joachim Baum nach Vorgespräch empfohlen – soll die Verteidigung übernommen haben.
- Westliche Rechtsanwälte stutzten nach Vorlage des Haftbefehls: „ist der echt?“
- Der Unterstützerkreis trägt bereits schon wieder munter die verschiedensten Meinungsverschiedenheiten internetöffentlich aus.
- Was Frank so alles aufzuarbeiten hat, dürfte er derzeit vielleicht selbst noch nicht ganz überblicken.
- Wann mal jemand helfen kann ohne in Psychiatriesierungsgefahr zu geraten und welche Gesetze vorliegend nicht missachtet wurden, bleibt weiterhin: fraglich.
- Wann sich Dave getrauen kann, sich wieder in Deutschland einzugliedern bleibt weiterhin fraglich.
Die Situation für
Deutschland als Rechtsstaat
bleibt Dave gegenüber vollkommen
unmöglich und nur zum schämen!
Da hilft auch Rechtsbeugung und Verdunkelung nicht.
- Wo sich Pia Möbius befindet, wie es ihr geht und was sie selbst auszusagen hat ist für die Gemeinschaft weiterhin: fraglich.
Das Fazit von Leak6:
Menschen, die flüchten haben meist sehr gute Gründe.
Die Grundlagen unseres Rechtsstaats allerdings sind mittlerweile – mangels effektiver Grundlagenpflege und Kontrolle – am Wanken. Seine Gründungsmütter und -Väter würden sich im Grabe umdrehen; bei B-dolf hätte es so was nicht (so lange) gegeben.
Wer in der Demokratie einschläft, wacht in der Diktatur auf.