Archiv der Kategorie: Anwaltszwang

Das Jahr 13 vor 33 startet mit Petition: Stoppt den Grundrechtsboykott !

Ein neues Wort für ein neues Jahrzehnt
Achtung: Long Post! Portionierter Genuss ist empfhohlen;
wer keine Zeit hat, möge die Videos Part I bis Part IV (Part V ist derzeit noch nicht fertig) priorisieren!

Vorab kurz eingeräumt:

  1. Bis ins Jahr 2033 wird man nur schwerlich schauen können
  2. Hitlers Machtergreifung war außerdem 1933 und
  3. der Unrechtsstaat bei uns ist schon seit 1993 vorprogrammiert (das ganze Video ist weiter unten nochmals verlinkt), so dass wir eigentlich besser das Jahr 27 nach 93 begrüßen sollten.

Ich fange dann mal mit der Klimaerwärmung an und frage:

Wird die nächste Machtergreifung
von der Klimaerwärmung vollzogen werden?


In Sidney hilft man beim Feuerwerk noch fleißig nach, während rundherum ganze Landschaften brennen.

Im Krefelder Affenhaus gab es genauso wenig Sprinkleranlagen, wie in der Dresdener JVA Feuermelder.

Als Kind christlich motivierter Eltern erinnere ich mich an die 1970er-Jahre, wo mein Vater bereits das Eintreffen biblischer Prophezeiungen bemerkte, weil er in wissenschaftlichen Studien erhöhte Sonneneinstrahlungen durch Ozon schädliche Gase und die Erwärmung durch Treibhausgase wie CO2 lesen konnte.

Menschen die – wie für Wissenschaftler notwendig – eigenständig denken, sind aber selten in der Lage, schnelle Mehrheiten zu gewinnen. Die ihrer Zeit voraus gehenden Erkenntnisse gewannen sie gerade deshalb, weil ihre Bemühungen im eigenen Denken entweder der Mehrheit egal waren oder aber die Mehrheit ihr Freiheitsrecht des eigenen Denkens respektierte. Daher sind andersdenkende Minderheiten häufig von Respekt geprägt, setzen auf das Argument und schrecken vor – den stets effektiveren – manipulativen Methoden der Meinungsmache zurück.

Entsprechend wohl fühle ich mich in der Regel in den Kreisen der Argumentierenden und der Kritisierenden – nur von diesen ist m. E. echte Verbesserung zu erwarten.

Den langen und schweren weg der damaligen Klima-Erkenntnisse, verfolgte ich also im gewohnten Kreis von Minderheiten.

Dass die ehemals friedliebenden Grünen, kaum dass sie Regierungsgewalt ausüben konnten, mit in den Kosovokrieg zogen, war schon seltsam (Dr. Daniele Ganser: Es zerreißt die Grünen).

Mit Greta Ts Auftreten ab 2018 und Rezzos Video 2019 wurde es dann noch seltsamer:

  • Mächtige manipulierten nicht mehr mithilfe von Lügen, sondern mithilfe von Wahrheiten und für mich erschreckend:
  • viele Kritiker waren nicht mehr auf Seiten der Wahrheit, differenzierten nicht mehr und mussten partout gegen den Mainstream bleiben.

Sehr treffend fasst Dirk Pohlmann zusammen:

In elektrotechnischen Sicherheitsfragen versteigen sich Richter gleich derart, dass sie die Existenz möglicher Gefahren gar nicht erst wahrnehmen.

Ingenieure – gleich ob Hütten- oder Elektrotechnik – wissen, dass Naturgesetze zu ohne Abstriche zu respektieren sind, damit es nicht (schlimmstenfalls sofort) zur Katastrophe kommt.

Hielte man nämlich nur eine einzige falsche Aussage für wahr, so könnte man mit dieser Annahme – z. B. in der Mathematik – jede beliebig (also eigentlich falsche, oder auch wahre) gewollte (gewillkürte) Aussage beweisen – und wenn man wollte, auch gleichzeitig ihr direktes Gegenteil. In der Mathematik ist es also absolut sinnlos, unwahre Aussagen beizubehalten – man könnte wohl besser gleich mit Mathematik aufhören und nach Hause gehen.

Das Jahr 13 vor 33 startet mit Petition: Stoppt den Grundrechtsboykott ! weiterlesen

Der Versuch des Versuchs – vom Kindesmissbrauch zum Terror

Aus der nahezu gleichlautenden aktuellen Kolumne Thomas Fischers sei zitiert:

Wer seinen eigenen Geldbeutel einsteckt, weil er ihn irrtümlich für einen fremden hält, ist wegen „versuchten Diebstahls“ zu bestrafen.

Wer dabei dann das Unrecht seiner Tat nicht einsehen kann und immer wieder zu seinem eigenen Geldbeutel greift, kommt nach §§ 20, 21, 63 StGB in die Klapse.

(ähnlichen Psychiatrisierungsversuchen ist Frank Engelen ja bekanntlich schon seit dem Wahnsinns Haftbefehl  vom 20.02.2019 ausgesetzt.)

Der Versuch des Versuchs – vom Kindesmissbrauch zum Terror weiterlesen

Roggenwallners Trefferquote liegt nach 1000-facher Erfahrung bei 75%

Das passt so gar nicht zu der Richterin, die Frank Engelen zu 100% verknacken oder verklappsmühlen will. Roggenwallner liefert überwiegend richtige Resultate – der Rest sind falsch positive und falsch negative Ergebnisse und natürlich Spesen.

In dubio pro reo steht dann natürlich weit hinter dem Komma – nämlich bei 0,25 von 1.

Wenn ich Roggenwallner google, dann brauch ich keine Schlankheitstherapie mehr. War ich zu Angelas Lebzeiten noch von einer Eiscafe-Werbung beeindruckt,

„Je schwerer du bist,
desto schwerer kannst du entführt werden,“

 so möchte ich bei dem, was Roggenwallner eigentlich nur noch rennen. Es wird aber vollends klar, warum RiinaAG-C Neubert Roggenwallner auswählt, Frank am heiligen Sabbat dem 12.10.2019 zu begutachten: weil er ein lange bekanntes Feindschaftsverhältnis mit einem der führenden Unterstützer Engelens

– WINFRIED SOBOTTKA –

unterhält. Nicht dass dies ein tauglicher Versuch sein könnte, den Unterstützerkreis zu entzweien, vielmehr sieht Leak6 die eigentliche Gefahr im Tempowechsel. Nach einem offensichtliche befangenen Gutachter soll vermutlich der nächste – nicht offensichtlich befangene nachgeschoben werden, der dann im Lichte der vorausgegangenen absoluten Unmöglichkeit als relativ harmlos erscheinen soll.

Für Neubert schlägt es nunmehr 13
(Anzahl der mir bekannten Ablehnungsgründe)


P. S. (10.10.2019):
Gutachter Roggenwallner erklärte gegenüber dem Bielefelder Bürgerrechtler Joachim Baum, keinen Auftrag aus Chemnitz zu haben, würde sich aber über jede Werbung freuen.

P. S. (15.10.2019):
Gutachter Roggenwallner erschien am 13.10.2019 doch in der JVA-Dresden bei Frank Engelen und führte mit ihm ein kurzes vernünftiges Gespräch zu der Frage, ob er in eine Begutachtung einwilligen wolle. Frank verneinte, wodurch die Steuergeldverschwendung ihren alsbaldigen Abschluss nahm. Sollte man versöhnlicher werden wollen (nun ohne Sabbatschändung und dafür aber sachgerecht)?

 

Ost und West vereint – in der Verfolgung Unschuldiger

lange liegt der denkwürdige Tag noch nicht zurück und so ist die Erinnerung an die Festreden noch nicht verblasst, die bemerkten gleiche Städtenamen (wie Frankfurt) garantierten allein noch nicht die gleiche Lebenswirklichkeit.

Leak6 bemerkt natürlich auch die Unterschiede der Rechtsbeugung in Ost und West und ebenso die Unterschiede des Erwehrens.

Auch gibt es nicht überall die gleichen Informationsfreiheitsgesetze, die gleichen Landespressegesetze und die gleichen Sümpfe.

Nun aber ist festzustellen, dass zumindest im Westen kein Unterschied gemacht wird, wenn sich eine Anzeige gegen Behörden richtet. Zuständigkeitshalber wird die Klärung immer in die Hände der Täter gelegt – egal, ob ein 8-jähriges Westmädchen im Westen Zeugenschutz benötigt oder ein über 50-jähriger Westjunge im Osten als Unschuldiger verfolgt wird.

In beiden Fällen werden als erstes die Täter informiert und so die Juristen vor dem Ansinnen der subalternen Bürger beschützt.

Beweiscontainer – jetzt mit 38 Videos

Möglicherweise fand mein Aufruf zur Mitarbeit eine sogar noch größere Resonanz, als ich zu hoffen wagte.

Jedenfalls konnte ich inzwischen einen Beweiscontainer mit nicht weniger als 37 Videos (davon 10 mit Dave im O-Ton) im Umfang von zusammen genommen 1,75 GB für die Sache Engelen-Masch-Möbius erstellen.

Wer diesen Beweiscontainer downloaden möchte, wird möglicherweise von einem Smartscreenfilter seines Browsers vom Download abgehalten. Der Hintergrund ist der, dass kaum ein Virenscanner eine so große Datei vor dem Download analysieren kann. Ausschalten geht – je nach Browserversion – so oder ähnlich:

Einstellungs-Zahnrad >> Sicherheit >> Smartscreenfilter.

Man wirft mir ja alles Erdenkliche vor und so auch: ich sei – Bezüglich Viren usw.: paranoid.

Dabei hab ich doch nur die eine Sorge, ob ich auch paranoid genug bin. 😉

P. S. 04.11.2019:
Ein wichtiges der Videos im Beweiscontainer wurde inzwischen zensiert. Es war ursprünglich bei https://www.kla.tv/311#/t=2750 zu sehen, wie Jessie Marsson gegenüber Jo Conrad von Organhandel spricht. Nun beklagt die Anti-Zensur-Koalition unter der gleichen Url, wie mies die Kronzeugenvideos aus dem Netz gedrängt werden. Ein etwas kleinerer Container mit nur 10 Videos und 1 GB liegt nun hier.

P. S. 12.03.2020: Es gab eine falsche Zählung der Videos. Enthalten waren nicht 74, sondern nur 37, jetzt, mit Update: 38 Videos

Engelen – Resümee des Summarys: Erpressung!

Alternative Logik made in Sachsen:

Ist Deutschland noch ein
Rechtsstaat?

Summary für den Schnelleinstieg zum Fall Frank Peter Engelen


Joachim Baum, Bielefeld, zuletzt aktualisiert am 01.10.2019:

Es begann mit dem Jugendlichen, Dave Möbius, der schon als
Kind wiederholt aus Jungendheimen flüchtete, wo er und seine Schwester ziemlich schlecht behandelt wurden.
Immer wenn Dave wieder aufgegriffen wurde, bekam die interessierte Szene keinerlei Lebenszeichen mehr von Dave.

Die erste Helferin (Angela Masch, inzwischen verstorben),
die ihn (als er noch Kind war) aufpeppelte wurde dafür in Wittmund zu 6 Monaten ohne Bewährung bestraft.

Zur Zeit dieser Verhandlung war Dave in staatlicher Obhut und wurde nicht als Zeuge zugelassen, weil er angeblich nicht vernehmungsfähig sei.
Vorher, bei Frau Masch konnte er aber noch sehr gut in Videokameras sprechen und auf Fragen frei sprechend Auskunft geben.

Später flüchtete Dave zu Frank Engelen, der ihn aufnahm, alles den Behörden meldete und das Gespräch mit ihnen suchte.
Aber die Gespräche scheiterten. Dies nahm Dave zum Anlass, weiter zu flüchten, bevor er wieder irgendwo verschwindet oder gar verunfallt wird.

Er ist nun an einem (angeblich) sicheren Ort und gab auch schon (von Unterstützern aufgezeichnete) telefonische Lebenszeichen.
Wo er sich aufhält, weiß aber kaum jemand genau. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich für den Verbleib von Jugendheimflüchtlingen in aller Regel nicht und ermittelte auch im Fall Dave Möbius nicht einmal so weit, wie es schon private taten. Die Spekulationen gingen über Tschechien und Georgien bis
hin zu Israel.

Dabei flüchtete Dave von genau jener Firma (Wildfang), die
auch im Maramures-Skandal verwickelt ist.

Aus rechtlicher Sicht ist Engelen vollkommen unschuldig.

Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) kann nur vorliegen, wenn eines der Tatmittel Gewalt, Drohung oder List angewendet wird.

Gewalt und Drohung scheiden bei Engelen – zumal als Vorstand des gemeinnützigen „Lichtblick e. V. Verein für soziale Verantwortung“ offensichtlich aus, sodass nur noch die Überlistung von Daves Vormund nach § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Frage kommt.

Die Anwendung einer List ist aber erst bewiesen, wenn sie einen bewiesenen Erfolg hat. Der Versuch ist bezüglich Abs. 1 nicht strafbar.

Es gibt im Strafgesetzbuch

keine versuchte List,

keinen bösen Blick

und keine Pflicht zum Denunzieren!

Der Erfolg der List ist die Überlistung. Ähnlich wie beim Betrug die Vermögensverfügung muss dargelegt sein, wer sich aufgrund welcher Täuschung zu welcher Handlung oder Unterlassung entschlossen haben soll.

Tatsächlich beging Engelen eine Beihilfe zur Selbstentziehung
Minderjähriger
.
Die Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung kann nach §
27 StGB
grundsätzlich nicht schwerer als die Tat bestraft werden.

Damit ist also nicht nur die Schuld nicht bewiesen, sondern sogar die Unschuld dargelegt!

Man sieht sich aber dennoch nicht veranlasst, Gerechtigkeit in der Form zu suchen, dass

  • Engelen aus der Untersuchungshaft entlassen würde oder

  • Engelens Wahlverteidiger Joachim Baum als juristischer
    Laie nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassen oder wenigstens mit Begründung abgelehnt werden würde.

Statt dessen ergibt sich mit diesem Fall

für Richter eine ungewohnte Situation, mit der
sie nicht umzugehen wissen.

Richter sind es gewohnt, alle Verfahrensfragen in
der Hand zu halten, das Urteil selbst sprechen zu können und von kaum jemanden effektiv kontrolliert zu werden.

Richter sind selbst für Protokolle und Urteilsbegründungen verantwortlich, Beschwerden, Ablehnungen und Berufungen werden wiederum: Von Richtern beschieden, welche kaum noch in der Lage zu sein scheinen die ungesetzlichen Eigeninteressen ihres Berufsstandes auszublenden.

Richter können Rechtsanwälte im Gedächtnis behalten und sich bei den entschlossen auftretenden Anwälten in der Zukunft mit einem
geringerem Verfahrensglück revanchieren.

Das Handeln von Staatsanwälten bleibt fast vollständig im Dunkeln wobei gerade bei Ihnen die meisten Fragen schon vorentschieden werden.

Nun aber ergibt sich eine Lage, die man ohne ungesetzliche ‚Systeminteressen‘ nicht mehr erklären kann; Richter scheinen effektiv NICHT dem Gesetz unterworfen zu sein!

Der vermutlich wahre Grund: Engelen gründete seine Auffangstation (die gemeinnützige Lichtblick e. V.) eben gerade für Fälle wie Dave Möbius.

Wenn so etwas Schule machte, stünden fliehenswerte Jugendheime in einem funktionierenden Wettbewerb zu Unterbringungen, die Jugendlichen Asyl und Gehör zu ihrem Schicksal gewähren – und Deutschland könnte ein beträchtliches Rumoren zu möglicherweise verdeckt gehaltene Machenschaften ungeahnten Ausmaßes bevorstehen.

Wie das ‚System‘ agiert:
Zur Lebenssituation des Betroffenen Frank Peter Engelen wird ein ungleicher Meinungskampf zwischen Staat und Bürger behauptet:

In Summe die Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB. Wie man es nennen muss, kann an anderer Stelle geklärt werden. Die Vorschläge reichen vom Sumpf über systematischer Zersetzung nach Stasi-Methodik, Gottlosigkeit, Scientologie und Satanismus bis hin zum tiefen Staat.

Wie Bürgerrechtler ihren Rechtsstaat ‚lieben‘:

  • Schlagkräftige Videobeweise werden an mehreren
    physikalischen Standorten verwahrt.

  • Der derzeit letzte Beweiscontainer vom 25.08.2019 steht zum Download bereit.

  • Richter werden an ihren Richtereid erinnert.

  • Rechtsanwälte werden an ihren Ethos aus § 1 Abs. 3 Bora erinnert und bei dem vorliegend reihenweise auftretenden Versagen konsequent ausgetauscht.

  • Psychiater werden an ihren Ethos erinnert.

  • An den geschäftsführenden Landesministerpräsident Kretschmer erging eine Justizkontrollmeldung.

  • von der Presse verlangen wir Gegendarstellung.

  • Staatsrechtler sind aufgefordert, an einer Petition
    mitzuwirken, welche die verantwortlichen, derzeit postulationsunfähigen Richter dazu bringt, entweder
    ihre Entlassungsbegründung durch schriftliche
    Postulation der faktischen unten genannten Erpressung perfekt zu machen oder aber (besser): sich der Option der Gerechtigkeit zu erinnern und sich dem Gesetze zu unterwerfen!

Der letzte Stand (auf Grundlage zweier
unabhängiger Quellen):

Staatsanwälte
verfolgen Unschuldige (§344 StGB)
und Richter erpressen sie dann (§ 239a StGB):

Am 26.09.2019 war der letzte Haftprüfungstermin. Die RiinaAG- Chemnitz Neubert signalisierte dem Angeschuldigten, Frank
Engelen:

  1. Sie werde ihn nur aus der Untersuchungshaft frei lassen,
    wenn sich Dave Möbius einer Behörde – gleich welchen Landes – zeige.
    Ein Video werde nicht akzeptiert!

  2. Der Angeschuldigte fragte nach, was das mit seiner Schuld zu tun habe und bemerkte, dass er auf das Verhalten des Dave Möbius keinen Einfluss habe.

  3. Der Rechtsanwalt erläuterte, dass er ja Beschwerde einlegen könne, diese aber vermutlich abgewiesen werde – die Beschwerde ginge zum schlimmsten Gericht Deutschlands – und er dann bis zur nächsten Haftüberprüfung 6 Monate Wartezeit habe.

  4. Der Angeschuldigte verzichtete auf die Beschwerde. Die Einschüchterung funktioniert wie eine Schere im eigenen Kopf. Engelen ist selber schuld und alle anderen können sich
    die Hände in Unschuld waschen.

Der Unrechtsstaat funktioniert,
weil er schon als solcher bekannt ist!

Und so verbleiben Fragen:
Welcher postulationsbefähigte Volljurist kann Antwort geben:

  • Ob man für Sachsen die selbstverständlichsten Denknotwendigkeiten in Gesetze gießen muss?
  • Wann sich die Richterin getraut, ihre Erpressung schriftlich zu formulieren?
  • Warum Engelen seine Unschuld beweisen muss,
    obwohl dem Staat der Schuldbeweis obliegt?
  • Wann der gebotenen Beweislastumkehr (misshandelter
    U-Häftling) entsprochen wird?
  • Warum bei Gefahr für Leib und Leben sich keiner Eile befleißigt wird?
  • Ob der Rechtsanwalt wegen Falschberatung haftet, weil es in Sachsen keine schlimmen Gerichte gibt?
  • Ob ein „schlimmes Gericht“ juristisch oder statistisch
    nachweisbar sein kann?
  • Wer wohl vor wem Angst hat und welche Interessen in Wahrheit regieren?

Darum lieber Dave:
Seit dem der Engelenskandal aufgeflogen ist, ist aller Welt bekannt, wie korrupt es in Deutschland zu geht. Deshalb – und so
erschließt sich mir nun die alternative Logik aus Sachsen – kannst du dich ruhig in jedem anderen Land der Welt bei den Behörden melden:

An so ein korruptes Land
– wie Deutschland es ist –

liefert dich nämlich
bestimmt kein anderes aus.

Den Orden gibt’s
später
(ohne Gewähr).

Ob du eine Meldung so machst, dass sie dich kriegen können, oder lieber so, dass sie dich nicht kriegen können, musst du also selber wissen.
Den Unterstützern würde vielleicht am meisten imponieren:
Eine Sprachnachricht mit der Bitte an Richterin Neubert, Frank frei zu lassen und einem von dir gesprochenem Aktualitätsbeweis.

Siehe auch:

Die ursprüngliche Falleinführung: Ein Wahnsinns
Haftbefehl
.

Die Timeline mit allen Verlinkungen.

zum BLOG des Autors

Impressum

Ach ja, und bitte liebe Auslandsbotschafter: Verzeiht mir, dass ich nochmals an Sie herantrete: Sollte sich Dave bei Ihnen melden, beachten Sie bitte Art. 13 des HKÜ!

P. S.:

  • Dieser Schnelleinstieg als PDF
  • Später ergab sich, dass RiinaAG-Chemnitz Neubert bis zum 04.10.2019, dem Tag des Erscheinens dieses Beitrags wartete, um das darin enthaltene Hakenkreuz als Vorwand der Ablehnung des Verteidigers Baum zu nehmen – ohne allerdings diesen Beschluss auch zuzustellen. Die hier gezeigte Skulptur des Jainismus geht auf das 5. Jahrhundert v. Chr. zurück und steht für das Zusammenwirken von Mönchen, Nonnen, weiblichen und männlichen Laien

Diese Gegendarstellung wird von T-Online verlangt

[Edit am 09.10.2019]:

Am 25.09.2019 erschien bei T-Online ein Bericht
von Dietmar Seher
zur Anklage Frank Engelens in Chemnitz, zu
welchem die nachstehende Gegendarstellung verlangt wird:


1. Behauptet wurde:
Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut.

Richtig ist,
die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen nicht gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut.


2. Behauptet wurde:
Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Richtig ist, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit viel weniger als einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 16-jährigen Jugendlichen. Auch dann verschwand er nicht spurlos. Die
Polizei fahndete nicht
.


3. Behauptet wurde:
Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität
des deutschen Staates nicht an. … Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter.

Richtig ist,
Aktivisten der Reichsbürger-Szene gehen gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat nicht vor und belästigen, verleumden und bedrohen auch keine Mitarbeiter.


4. Behauptet wurde:
Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, … ein entscheidender Drahtzieher in der Szene [zu sein].

Richtig ist,
die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen nicht vor, ein entscheidender Drahtzieher in der Szene zu sein.


5. Behauptet wurde:
Entfällt.

Richtig ist
irgend etwas mangels Klagezustellung dem Wahlverteidiger nicht bekanntes.


6. Behauptet wurde:
Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“.

Richtig ist,
als Zwölfjähriger wurde der Junge nicht befreit, sondern er befreite sich selbst aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg.


7. Behauptet wurde:
Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling.

Richtig ist,
dass die Staatsanwaltschaft in Chemnitz bei Engelen keine Nähe zu
„Reichsbürgern“ vermutet.


8. Behauptet wurde:
Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen.

Richtig ist,
dass der Jugendliche ganz sicher unter Druck gesetzt wird, und zwar von der Justiz mithilfe der Erpressung, Engelen könne frei
kommen, wenn Dave sich bei Behörden melde.


9. Behauptet wurde:
Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Richtig ist,
dass kein Gutachter ihm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert hat, vielmehr wurden dahin gehende Begutachtungen erst jüngst geplant.


Diese Gegendarstellung
(09.10.2019) als PDF:
http://leak6.de/engelen_frank/2019-10-09%20Gegendarstellung%20zu%20Seher.pdf

Engelen elektrisiert!

Deutschland, 01.10.2019:

WARNUNG vor Zero-Day-Exploits!

Die Nerven des Systems brennen gerade durch.

Wer bei Google die Suchwörter

„Dave Möbius“ „Frank Engelen“

eingibt, findet seit ca. 30.09.2019 -17:00 Uhr einen Köder, auf den er besser nicht hereinfällt. Nach Klick auf die Überschrift:

„Familienministerium Nrw Anschrift – a2hostingtrial.com“

(ergänzt mit dem verlockend gezeigten Textauszug:

a2hostingtrial.com ›
… vor 15 Stunden –
Der Jugendhilfefall Fall Dave Möbius und Frank Engelen etc. ???? ??????. 000 von ihnen sind in NRW untergebracht (Stand Oktober). Christian & Paulchen am …„)

gelangte ich auf eine Seite, wo ich als der 1 Milliardste Besucher einen Preis hätte abrufen können. Nach einigen Maßnahmen und einem weiteren Versuch wollte ich dann feststellen, ob ich nochmals der 1 Milliardste Besucher wäre und siehe da, mein Virenschutz schlug an.

Wer einen weniger guten Virenschutz hat, ist natürlich gut beraten, die Finger vom angeblichen Familienministerium Nrw weg zu lassen.

 

An DAVE MÖBIUS: was aus Anwaltssicht helfen könnte:

Gerade konnte ein gewisses Einvernehmen mit einem Verteidiger Engelens hergestellt werden.

Er transportierte – so kann ich persönlich bezeugen – das Befinden der Richterin, dass sie sich ein Lebenszeichen von Dave Möbius wünsche.

Damit ist sie natürlich in bester Gesellschaft und hat auch nicht wirklich die Überraschung des Tages fabriziert.

Ich entgegnete, dass Dave – wenn er sich persönlich zeigen muss – etwas mehr benötigt, als die Zusicherung irgend einer kleinen Sachbearbeiterin, „dass der Rechtsstaat ja ein Rechtsstaat ist.“

Ich sagte, es müsse sich eine höher stehende Person dafür verbürgen und auch irgend etwas dafür gesetzt werden, um zu garantieren, dass Dave auch danach noch ein freier Mensch ist.

Dazu auch hier nochmals der Hinweis:

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Andererseits lies ich schon seit längerem verlauten, dass wir alle gerne ein Lebenszeichen von Dave hätten und bemerke nun noch einmal dabei, dass es aus beweistechnischer Sicht besonders gut wäre, wenn ein Lebenszeichen mit Aktualitätsbeweis in einer telefonisch aufgezeichneten Stimme enthalten wäre.

Beispiel, Dave könnte den Text sprechen:

„Abschied aus der Politik:
Gabriel legt Bundestagsmandat nieder.“

So ein Text darf durchaus vorgesagt werden, dann braucht Dave nicht in Georgien oder Israel (wohin die Spekulationen zu seinem Aufenthaltsort gehen) die deutschen Zeitungen lesen und sich verdächtig machen.

Die nicht gestellte Frage, warum ein Rechtsstaat für einen gefährdeten Zeugen nur Ignoranz und nicht Zeugenschutzprogramm hat, beantwortete der RA ebenfalls (oh Wunder): nicht. Es war aber zu entnehmen: es ist nun mal so wie es ist und er müsse trotzdem versuchen, für seinen Mandanten in jeder Lage das Beste zu erreichen und seine Erfahrung beachten.

Auch die Frage, wie lange man denn (noch) auf ein Lebenszeichen warten wolle / müsse oder wie lange Frank aus dem Knast heraus sich für das Wohlergehen Daves verbürgen müsse, wurde nicht diskutiert. Muss Dave für tot oder verschollen erklärt werden, oder muss seine Volljährigkeit abgewartet werden bis Frank heraus kommt?

Wohl aber stellte ich die Frage, ob ich € 300.000 bekäme, um die Ermittlungen betreiben zu können – von Engelen? – Nein, die wollte ich von der Richterin haben, die ihr Verlangen formuliert.

Ich musste fragen, warum der Staatsanwalt auf Steuerzahlerkosten nicht ermittelt, was Normalbürger aus eigener Tasche bewerkstelligen kann.

Ich musste auch fragen, warum man auf einmal etwas von mir will, wo ich doch bislang für alle nur Luft war.

 – — –

Schwamm drüber – — – geht es um Unterwerfung? Wenn ja, um wessen  – — – oder um Goodwill?

Vielleicht lebt Dave ja noch und zeigt Goodwill durch einen Anruf.

Richterin und Anwalt verstehen ihre Gesetzwidrigkeit vielleicht ja auch als Goodwill.

Wenn ich an meine Enkelkinder denke, fände ich dem Gesetz unterworfene Richter (Hinweis auf Art. 97 Abs. 1 GG) gar nicht so schlecht … .

 

 

vom Beamtenmikado zum Juristenmikado

Deutschland, 27.09.2019 – Zum Fall Engelen:

Während das Beamtenmikado bei Google mit 15.100 Ergebnissen wohl bekannt ist,

kommt das Juristenmikado auf gerade mal vier:

Wer sich zuerst äußert, hat verloren!

So scheint es jedenfalls bezüglich der Inhaftierung Engelens zu sein.
Der Grund: Jede denkbare Erklärung würde von den Unterstützern Engelens, wie z. B. dem Analysten Sobottka, dem Schreiber Bernd oder auch mir sorgfältig bis zu ihrem unmöglichen Ende gedacht.

Die Ergebnisse sind Sprachlosigkeit, Stillstand der Justiz und ein mir nicht mehr ersichtlicher Unterschied zwischen Lichtscheuen Subjekten und Juristen.

Immer wieder lassen sich Rechtsanwälte Engelens darauf ein, zu insinuieren, man müsse erst wieder ein Lebenszeichen von Dave Möbius bekommen …

Ja spätestens hier stockt den Juristen schon die Sprache, denn wenn man weiter spräche mit „um …“ oder „damit …“ Frank Engelen frei käme, dann hätte man ja eine Erpressung formuliert.

Nein, das wagt niemand auszusprechen!


Juristen postulationsunfähig!


Dieser Zwang will ‚man‘ aber de facto gegen Frank Engelen wirken lassen, weil man irgendwie meint, man sei doch – ??? – zum Gutmenschentum verpflichtet und müsse doch alles tun, um das Wohl des Dave Möbius zu bewirken.

– Äh – Wie bitte? Hab ich da richtig gehört?

Ein Anwalt der nicht die Interessen seines Mandanten vertritt, sondern bei der Erpressung Dritter mitmacht und den Mandanten so lange im Knast schmoren lässt, bis es diesen Dritten reicht?

Eine Staatsanwaltschaft die weder ermitteln kann noch will, sondern diese Aufgabe über eine unausgesprochene Moralkeule an Dritte delegiert?

Ja, klar,
ich nähme diese Aufgabe an,
aber dann sagt es auch!

Dann sagt gefälligst mir und schriftlich, dass ich es tun soll und gebt mir die Kompetenzen, die ich dafür benötigte.

Frank wird wahrscheinlich sterben
und ich bin schuld!

Die Frage ist bei Frank allerdings ‚wann‘ und bei mir ‚woran‘.

Bitte liebe Leute, ich sag es noch einmal: Es ist Rechtsstaatsprinzip, dass ein Angeschuldigter nur für seine eigene Schuld einzustehen hat, dass er nicht seine Unschuld beweisen muss und dass bei Misshandlungen in Untersuchungshaft die Beweislast ebenfalls beim Rechtsstaat liegt (siehe zwei Fliegen!)!

Ich behaupte:

I.
Es gibt nicht eine einzige logische Erklärung, warum Frank Engelen in Untersuchungshaft gehört.

II.
Das Fehlen jeder stimmigen Begründung ist der einzige Grund, warum seit dem 21.05.2019,
dem Tag der Errichtung des Frank-Engelen-Newstickers bei Leak6
keine einzige behördliche richterliche oder anwaltliche Stellungnahme gibt, die sich ans Licht der Öffentlichkeit traut!

III.
Es dürfte angenommen werden, dass wohl auch Dave Möbius mittlerweile von Leak6 und der dort im Newsticker von Anfang an postulierten Zusicherung gehört hat.

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Somit ist Dave derzeit gezwungen, zu dem Rechtsstaat vertrauen zu fassen, der nicht einmal der Postulation fähig ist –
– oder könnte es sich um einen Unrechtsstaat handeln?

Durch diese logische Mühle drehe ich übrigens alle Rechtsanwälte, die nicht wissen, wo sie stehen. Für mich ist Logik nämlich alternativlos. Es gibt wohl bedauernswerte Mitmenschen, die sich immer wieder in den selben gedanklichen Kreisen drehen, immer wieder von der wirkenden Brutalität geängstigt werden und Rechtsanwälten sogar Geld bezahlen, das sie nicht einmal selber haben und so in der Wirkmechanik des Bösen unter Aufopferung ihrer selbst mitmachen.

Ändert aber nichts. Wir drehen uns im Kreis. Ich sagte schon am 07.07.2019 glaube mir, ich bin der Rechtsstaat.


Ach ja – ich bin es langsam wirklich leid. Warum kommt kein Richter oder Jurist auf die Idee gerecht und logisch zu handeln und Frank frei zu lassen?

Warum fällt den Oberverwaltungsrichtern in Münster auf einmal  dann die Gerechtigkeit ein und die Tatsache, dass es im Hambacher Forst bedrohte Tierarten gibt, wenn ein Mensch gestorben ist und sich die Massen empören?

Das Prinzip der Öffentlichkeitskontrolle der Justiz
soll wirksam sein!

So weisen es zahllose Grundsatzentscheidungen aus und so wird es auch immer wieder im gesellschaftlichen Diskurs und Sonntagsreden hochgelobt.

Nun ist es einmal wirklich wirksam, und zwar deshalb, weil Dave Möbius entscheiden kann: trau, schau wem!


Der postulationsunfähige Rechtsstaat ist wie ein Träumer mitten im Trauma und schafft es nicht, einen halben Gedanken zu einem ganzen zu machen. Bevorzugt praktiziert:

Man legt einfach zwei Gedanken nebeneinander und spart sich ihre notwendige logische Verbindung zu erwähnen:

(1.) Dave ist Weg – und  – (2.) Frank im Knast.

das genügt.

Ein Multimilliardenmonster übt seinen Einfluss aus und da sind natürlich auch die ganz großen Medien gefragt.

Wenn dem postulationsunfähigen Rechtsstaat seine Ignorantia als Droge nicht mehr genügt, dann muss er Nebelkerzen zünden Verleumdungen starten und bei der Verfolgung Unschuldiger „eine neue, verschärfte Gangart“ zu praktizieren. So lautet jedenfalls die Bewertung, die Dietmar Seher bei T-Online machte, um Frank Engelen in die Nähe der Reichsbürger zu rücken.

Dietmar Seher ist kein Unwissender, der die Tatsachen aus Versehen nicht ganz sorgfältig recherchiert hatte, wie Bernd Schreiber zu schreiben weiß.

Michael Langhans indes wagt sich ebenfalls bei Activinews noch einmal mit seinen Spekulationen aus dem Fenster, behauptet von sich selbst, er sei im System und von Frank, er wolle aus dem System ausbrechen:

„wer sich außerhalb des staatlichen Systems begibt und zu solchen Selbsthilfemaßnahmen wie Entziehung ins Ausland greift, der muss wissen, was man tut, das ist nun mal nach deutschem Recht strafbar, da kommt man in der Regel auch nicht mit der straflosen Selbstentziehung weiter, das haben ja leider Gottes auch die Verfahren gegen Angela Masch und Jo Conrad gezeigt.“

  1. Hat Langhans weder Einsicht noch Ahnung von Tatsachen und Vorwürfen.
  2. Diskeditiert Langhans Engelen zwar nicht als Reichsbürger, sondern als „Systemausbrecher“.
  3. Drittens wäre – selbst wenn Engelen an irgend etwas schulhaft beteiligt wäre – eine Auslandsrechtsposition vollkommen vertretbar und der tragende Gedanke jedes Flüchtlings. Jedenfalls setzt sich 2 BvR 1206/98 vom 29.10.1998 unter Rn. 5 mit Art. 13 des IX. Haager Kindesentführungsübereinkommens auseinander: Einzelperson im Ausland gegen Rechststaat:

„wenn die Person … die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass … die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.“ (Ist es zumutbar, an den Unrechtsstaat glauben zu müssen?)

  1. Ist doch sonnenklar, dass Masch und Conrad rein Garnichts mit einer Auslandsverbringung zu tun hatten.

Was also soll diese Diskreditierung via „Systemausbruch“?

Ströer (Dietmar Seher, T-Online) ist zur Gegendarstellung aufgefordert,
Mit Langhans wird noch einmal der freundliche Dialog versucht.

Engelen: Jetzt geht’s los!

Deutschland, 26.09.2019:

Schon gestern wurde vermutet, dass man Presse befürchtet.

Jetzt geht’s los!

Engelen: Jetzt geht’s los! weiterlesen

Grundsätze der Parteiöffentlichkeit – nicht im Sachsensumpf!

Deutschland, 25.09.2019:

Die aufmerksamen Interessierten dürften sich erinnern, Frank wünscht sich Presse. Nun aber scheinen die Organe der Rechtspflege es allmählich für möglich zu halten, dass Presse auch tatsächlich erscheint. Naheliegend ist dies auch deshalb, weil u. a. auch ZDF und Bild informiert wurden und die sitzen ja bekanntlich in der gut vernetzten ersten Reihe und sind immer über alles im Bilde.

Bessere Erklärungen für das Ausbleiben der Zustellung der Ladung an Frank zum Haftüberprüfungstermin am 26.09.2019 – 14:00 Uhr waren jedenfalls nicht einmal aus gewöhnlich gut informierten Kreisen zu bekommen.

Nachdem Frank nun schon mindestens zweimal unvermittelt von Mithäftlingen tätlich angegangen wurde, hat er nun also zu befürchten, dass er von Wärtern sonst wo hin verschleppt werden könnte, wenn sie ihn in tatsächlich legitimer Weise aus der JVA-Dresden zum Amtsgericht Chemnitz karren.


Weiter bemerkenswert am Sachsensumpf ist nun, dass wieder einmal von Organen der Rechtsprechung ausgesprochen wurde, Dave müsse sich zeigen, damit Frank freikommen könne. – Was natürlich nicht weniger ist, als eine Erpressung und das Eingeständnis, dass Frank nicht wegen Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr einsitzt, sondern

vom Staat als Geisel gehalten wird.


Ob Leak6 dem psychiatrischen Gutachter Heinrich Jansen, Leipzig

mit seiner ernsten Einrede Kopf oder Brille gerade richten konnte, ist noch nicht ganz heraus. Jansen schien die Befragung Engelens jedenfalls versucht zu haben, während Engelen duschte und deshalb nicht gerade zur gutachterlichen Verfügung stand und sich dabei jedenfalls nochmals einen tätlichen Angriff eines Mithäftlings einhandelte.

Die Einrede war ja freundlich formuliert und lies es dem Gutachter offen seinen Versuch zu absolvieren und dann dem Gericht die Unmöglichkeit zu erklären.


Die Einrede selbst war zweigeteilt, einen kurzen auf die konkreten Umstände Engelens bezogen und einen längeren anspruchsvolleren Teil, der für viele ähnlich gelagerte Fälle tauglich sein soll. Dieser letzte Teil kursierte auch zur Fehlerkorrektur und für Ergänzungen und fand mittlerweile durchaus regen Zuspruch, sodass die reichlich zurück kommenden Anregungen nun auch noch eingearbeitet werden müssen. Während Jansen also – zeitbedingt – mit nur 23 Seiten zu mehr Rechtssicherheit verholfen werden sollte, liegt der derzeitige Stand bei 29 Seiten und es werden wohl mindestens 35 werden.


Das Beitragsbild indes stammt noch von der letzten Erinnerung der  Richterinnen und Richter an ihren Richtereid. Aus der Sprechrichtung des dort symbolisch eingezeichneteten Rechtstrottels kann eine Peilung aufgenommen werden, wo die letzte gehörsverletzende Haftüberprüfung stattfand.

How to get in Prison

Das ist ein großes Problem und nicht nur für mich:

Ich will ja nun schon lange in den Knast, um genau zu sein:

seit dem 26.07.2019 und zur Organisation der Verteidigung unter Inanspruchnahme der Verteidigerprivilegien.

Zwischenzeitlich gab es reichlich hin und her, viele Fragen waren zu klären, besonders, ab wann man bei den vorliegenden gesellschaftlichen, funktionalen und persönlichen Krankheitssymptomen von Ignorantia sprechen muss.

Auch die Stellung des Laienverteidigers nach § 138 Abs. 2StPO zum einzeln zulassungsfähigen Verteidiger (Profi, Rechtsanwalt) wurde von mir erst einmal erforscht. Sie ist gar nicht mal so schwach.

Die Verteidigung muss zwar in Gemeinschaft mit dem Profi erfolgen, die Gemeinschaft ist aber von der Rechtsprechung so weit gefasst, dass der Laie auch schon zur Verteidigung zu genehmigen ist, wenn der Pflichtverteidiger namentlich noch gar nicht fest steht. Er hat eigenes Akteneinsichtsrecht, Fragerecht, Verschwiegenheitsprivilegien, darf selbst Anträge stellen und sogar die des Profis zurücknehmen.

Wie ich im heute noch einmal editierten Beitrag Gott segne euren Weg bereits schrieb, hätte Engelen schon längst frei sein müssen, denn es gibt überhaupt keine Tatdarlegung.

Es scheint also den (durchaus zahlreich auftretenden) Profiverteidigern irgendwie die Courage zu fehlen – und mir die Genehmigung.

Also schreibe ich, was das Zeug hält, lasse – durchaus hoffnungsvollen – Anstrengungen anderer freien (aber nicht unbeobachteten) Lauf und versuche die Argumente zu verschärfen ohne in der Wortwahl zu entgleiten. Für eine taugliche Ersatzvokabel zu „staatlich geprüften Kinderfickern“ bin ich allerdings noch auf der Suche, so dass ich derzeit noch nicht alle Themen in Gänze ansprechen kann.

Bei der ganzen Schreiberei vergeht natürlich auch wertvolle Zeit. In dieser Zeit kam mir dann Extra-3 zuvor mit dem Gedanken, dass die Schwierigkeit, in den Knast zu kommen, durchaus von Witzigkeit sein kann. Es sei ihnen aber gegönnt, ich verlinke sie gerne.

Gegen Ignorantia anzuschreiben erfordert nicht gerade wenig:
(Vielscheiber drohten auch schon mit Bomben)

Den Zustellungsnachweis (also Einschreiben), Postlaufzeit und Faxorgien. Und um die Blockierer heraus kicken zu können, bedarf es des Nachweises eines argen, oder wenigstens nachhaltigen Fehlverhaltens. Und wenn man (noch) nicht beweisen kann, wer zuständig ist, weil einen alle anschweigen, dann wird es deswegen nochmals mehr. Schließlich versuche ich – um spätere Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen zu können – Sorge zu tragen, dass kein Zuständiger ohne böses Wissen untätig bleiben kann.

So kommt dann schnell ein ganzer Stapel Papiere zusammen.

Letzte Woche kam meiner auf ganze 3 cm. How to get in Prison weiterlesen

Gott segne EUREN Weg!

Deutschland, 02.09.2019 [Edit am 13.09.2019]:

Ein geklautes Kind wird heute volljährig.

In Brandenburg und Sachsen wurden Alternativen gewählt die kamen, um zu bleiben.

Von im Ausland (Maramures) gefundene, dem Schutzbereich des Grundgesetz von Amts wegen entzogene Jugendliche gehen (mal wieder) durch die Presse und werden im Fernsehen dokumentiert. Zufällig von genau so Leuten (wilden Fängern), wie sie auch Dave Möbius fürchten könnte.

Privat UnterstützerInnen machen sich kurzfristig – zum Beistand Engelens – auf den Weg und schmeißen dafür so einige andere wichtige Termine über den Haufen.

Der Kaiser ist hat schon lange keine Kleider mehr.

Ein wunderlicher Staatsanwalt ist vollkommen mittellos, aber um so mehr bemüht gegen den sozialpolitischen Aufklärer und zivilcouragierten Widerständler Engelen eine nach gerade zu aberwitzige Verdunkelungsgefahr in Stellung zu bringen.

Zur Mittellosigkeit:
Eine Messerstecherei kann man nur begründen, wenn auch irgendwo die Verwendung wenigstens eines Messers zum zustechen denkbar ist.

Die Messerstecherei ist keine gesetzlich als solche definierte Straftat, deshalb hinkt das Bild ein wenig. Es gibt aber Straftaten, welche von Gesetzes wegen als erfolgreiche Verwendung bestimmter Tatmittel definiert sind.

Zu diesen gehört z. B. die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB, welche nur als eine solche gilt, wenn eines der dort fünf aufgelisteten Tatmittel verwendet wurde.

Die Frank Engelen schwerste vorgeworfene Straftat ist die Entziehung Minderjähriger. Aus Kreisen war zu erfahren, dass es dabei nur noch um § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB geht. Auch diese Straftat ist über die erfolgreiche Verwendung von Tatmitteln gesetzlich definiert. Mindestens einem der drei folgenden Tatmittel

      • Gewalt,
      • Drohung mit einem empfindlichen Übel oder
      • List

muss zu einem Erfolg geführt haben, der die Entziehung oder die Vorenthaltung des Minderjährigen von der Schutzperson bewirkt. Die Schutzperson des Dave Möbius ist sein Vormund. Das Einverständnis eines Minderjährigen ist ohne Belang, denn ihm könnte ja das Gehirn gewaschen worden sein.

Dennoch gibt es in Deutschland keine Pflicht zum Denunzieren und eine solche darf es gerade in Deutschland auch nicht geben!

Wer also einen Jugendheimflüchtling bei sich aufnimmt und ihn nicht denunziert und auch nicht zu Gewalt, Drohungen oder zu einer List greift, kann auch keine Straftat begangen haben, die ausschließlich unter Verwendung dieser Tatmittel definiert ist.

Im Fall des Aufklärers Engelen scheiden Gewalt und Drohungen von vornherein aus. Die korrupten Staatsorgane, die bemerken mussten, dass Engelen schlauer war als sie selbst, mögen sich allerdings als überlistet fühlen.

Doch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten reicht ein Gefühl für eine Strafverurteilung nicht aus und auch

der böse Blick

des Frank Engelen ist kein gesetzlich definiertes Tatmittel. Es muss ja die Schuld bewiesen werden und nicht die Unschuld. Zwingend zum Schuldbeweis dazu gehört die Darlegung der Tat, also müssen auch das Tatmittel und sein Erfolg benannt werden.

Der Erfolg der List ist die Überlistung. Auch die Überlistung muss mehr als nur gefühlt werden. Die Überlistung ist analog zum Betrug zu sehen: Wie beim Betrug ein Irrtum erforderlich sein muss, in welchem ein Betrogener eine Vermögensverfügung machte, so muss auch bei der Überlistung ein Getäuschter da sein, der irgend einer List (Täuschung) erlag und in Folge dessen eine Handlung beging (bzw. unterlies), die er sonst nicht (oder gerade doch) getan hätte.

Zur Verdunkelungsgefahr:
Es ist wohl offenbar, dass niemand sonst außer die Staatsgewalt noch irgend eine Verdunkelung sucht. Das einzige Problem ist es, dass hier die Aufklärer zum Schweigen gebracht werden sollen und deshalb im Knast sitzen müssen. Die weitere Diskussion erübrigt sich in informierten Kreisen, die Verbreiterung der Öffentlichkeit steht unmittelbar bevor.

Drei obergerichtliche RichterInnen dem

Verfolgerwahn
(Jagdtrieb)

erlegen. Wenn ein bekannt wunderlicher Staatsanwalt wunderlich handelt und – § 160 Abs. 2 StPO zuwider nur belastendes Material sammelt, dann ist das eine Sache. Wenn aber drei RicheterInnen dies aus reiner Gewohnheit abnicken, dann sind sie doch arg neben der Spur.

Die Kenntniserlangung der Staatsanwaltschaft von Straftaten auf dem Wege der Anzeige ist der gesetzlich primär vorgesehene Weg (§ 160 Abs. 1 StPO). Üblicherweise wendet man sich dafür an eine naheliegende Polizeistation oder schreibt eine Staatsanwaltschaft an. Wenn aber das Anzeigeerstatten an eine solche zuständige Stelle selbst zu einem Straftatvorwurf erhoben wird, dann wird sich künftig kein Opfer in Deutschland mehr trauen, eine Anzeige zu machen. Vorliegend war es bereits so weit gekommen und Dave Möbius hat alle Veranlassung, sich vor dem Rechtsstaat Deutschland zu fürchten.

Frank Engelen wollte vom Glauben an diesen unseren Rechtsstaat nicht abfallen und dafür muss er jetzt persönlich dran glauben!

Frank Engelen fühlte sich Frank und frei, als er noch Frank und frei war und erstattete für Dave Möbius schriftlich Anzeige an eine zuständige Stelle – vorliegend eine Polizeistation. Und: – Wird dafür beschuldigt: Siehe hier, Punkt 9!

Zum Veröffentlichungsrecht von Leak6:
Zwar gibt es das Verbot des § 353d StGB, aber auch die Ausnahmen des § 67 BBG. Letzteres entbindet zwar nur Beamten und nur gegenüber ihrer obersten eigenen Dienstbehörde. Doch zu bemerken ist zum ersten, dass die Ausnahmen dort für die §§ 331-337 StGB gelten, wobei die Klageinversion des o. g. Punktes 9 ja schon § 336 StGB (unterlassene Diensthandlung) als unterlassen der gebotenen Strafermittlung der angezeigten Taten einschließt.

Weiter ist zu bemerken, dass schon die zuständigen Gerichte (AG, LG, OLG und BVerfG) alle schon informiert sind und Ausflucht suchen in Ignorantia und Wahrscheinlichkeiten.

Ein zuständiger oberster Dienstherr eines Bürgers bei dem vorliegend himmelschreiendem Unrecht kann sich somit nur noch im Himmel befinden.

Schließlich hat das Vorveröffentlichungsverbot ein klar ersichtliches Schutzziel, nämlich den der nicht rechtskräftig verurteilt und der deshalb als unschuldig zu gelten hat, nicht schon vorher zu verurteilen. Diesem respektierten Schutzziel sind die zahlreichen Schwärzungen geschuldet.

Diversen Rechtsanwälten gehen die Worte aus, anderer Verhalten wird sich heute zeigen:

Aber

es gibt nun einen kurzfristig anberaumten weiteren Haftprüfungstermin – zwar wieder nicht unter Zulassung aller Verteidigungsmittel – aber immerhin.

Und wenn sich hier ein Richter an seine Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) erinnert und sich eben nicht davon abhängig sieht, dass alle anderen (auch höhere Richter) anscheinend bis überwiegend Unrecht suchen, dann ist diese gedankliche Freiheit genau die Freiheit die schon Jesus Christus erklärte:

Normalerweise gilt (Joh. 8, 34), „… Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.“ Wer einmal lügt, muss immer weiter lügen, damit seine Lüge nicht auffliegt.

Doch hiervon befreite Jesus durch die Möglichkeit der Vergebung. Nur mit ihr kann der Sünder den Neuanfang wagen und deshalb verkündete Lukas in Kap. 4,18,

„… zu predigen den Gefangenen, dass sie frei sein sollen …“

Wenn also heute der Gefangene Engelen frei kommt, dann kommt auch gleichzeitig ein(e) Richter(in) frei von seinem / ihrem Gewohnheitsdruck, dem Üblichen zu entsprechen.

Gott segne ihre Wege!

P. S.:
Kurz nach Mittag wurde bekannt, dass hier fromme Wünsche allein nicht genügen. Der Termin wurde angeblich eine Stunde vorher wegen angeblicher Aussichtslosigkeit von einem Rechtsanwalt abgesagt.

Rechtsfrei beim Jugendamt

 

Onkel Fred, der weiß wie’s geht!

Zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen:
Die Antwort auf
die schon erwartete, bloße Beschwichtigung.

Wer oder was Onkel Fred ist, bleibt erst mal geheim. Ich ringe aber täglich, ihm noch mehr Geheimnisse zu entlocken.

Weiterführende Links:

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

Rundmail mit falschem Betreff

Bis vor einigen Stunden gab es einige Rundmails mit dem Betreff

Anwalt gegen Gericht gesucht  (Gelsenkirchen),

welcher als solcher zwar immer noch aktuell ist, aber nicht zum Inhalt derselben Mail passte (Copy-Paste-Fehler). Richtig wäre gewesen:

Pressemeldung: Prozess um Prozessankündigung

Leak6 bittet um Entschuldigung.

Richterin nach Lügenvorwurf versetzt – Ablehnung trotzdem verweigert

fängt das Landgericht Hamburg an, dünnhäutig zu werden und versetzt nun schon seine lügenden Richter, um sie vor ihrer Entblößung zu bewahren?

Nachdem die Ablehnung der eilfertig lügenden Richterin Ebel

am zweiten Werktag nach ihrem Ausscheiden

in den Ruhestand verworfen wurde, wird nun die Richterin am Landgericht Gust zum Beginn des nächsten Quartals nach Konfrontation mit dem Lügenvorwurf am 16.04.2019 , nämlich am 01.07.2019 versetzt und zwei Tage später das diesbezügliche Ablehnungsentsprechungsgesuch verworfen.

Für die Verwerfung wurde allerdings ein Urteil bemüht, wo an der Ablehnung auch noch nach der Versetzung an ein anderes Gericht festgehalten wurde, was Leak6 durchaus als unpassenden Vergleich empfindet. Die Beschwerde ist aus Sicht von Leak6 ohnehin berechtigt, weil die Versetzung für Leak6 unvorhersehbar war. Doch weil auch über die Zielsetzung von Leak6 gelogen wurde, dreht sich das Ablehnungskarussell auch gleich noch eine Runde weiter.

Leak6 fragt nach
(zur eigenverantwortlichen Nachahmung empfohlen).

Die vorausgehende Verweigerung.

Pressemeldung: Prozess um Prozessankündigung

Bielefeld, den 12.07.2019
Pressemeldung [PDF]

Prozess um Prozessankündigung!

Er hat nicht weniger vor, als den gesamten deutschen Rechtsstaat umzukehren – und zwar von seinem Kopfstand zurück auf die Füße.

Nachdem er feststellen musste, dass Richter wie (Staats-)Anwälte sehr kreativ werden können, um ihre Willkürherrschaft zu behaupten, setzt er auf Öffentlichkeitskontrolle für Rechtsprechung und Strafverfolgung sowie auf konsequenten Widerstand gegen die Beseitigung der grundgesetzlichen

Gewaltwirkungsordnung.

Nach dieser – so der Entdecker des „erfinderischen Richters“ – benötigt jede richterliche Befassung, weil ja alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, einen Ausgangspunkt im Volk. Dieser Punkt ist normalerweise der Kläger mit seiner Klage, aber er fehlt, wenn Richter Vorbringen oder Sachverhalte frei erfinden. Die Folgen für den Rechtsstaat sind ebenso desaströs, wie für die Menschen, die ihn – früher oder später – alle einmal in funktionsfähiger Art und Weise brauchen. Schon jetzt vergisst der ’soziale Bundesstaat Bundesrepublik‘ dass er gleichzeitig Rechtsstaat ist und hängt einen zunehmenden Teil der Bevölkerung vom Justizgewährleistungsversprechen ab.

Über lügende wie erfinderische Richter kann sich der Bielefelder Bürgerrechtler inzwischen gar nicht mehr empören, sondern setzt sie einen nach dem anderen auf das von ihm betriebene Ablehnungskarussell, welches mittlerweile zum raketenartigen Selbstläufer wurde. Der Benutzer klarer Worte eckte natürlich auch bei seinem Exanwalt an, welcher (laut Staatsanwaltschaft) nicht einmal seine Mandatierung wahrzunehmen vermochte. Und zwar weil Öffentlichkeitskontrolle nur funktioniert, wenn die Öffentlichkeit auch informiert ist. Ob die Einladung zur Prozessbeobachtung4 seines Anwaltshonorarprozess wahr ist oder verleumderisch, ist die zu klärende Frage am Donnerstag, den

18.07.2019 – 13.30 Uhr
im Saal A 045 (Erdgeschoss),
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg.


Pressemeldung als PDF

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt

Während der Beitrag vom 25.02.2019 über den

lügenden Richter Frind

  • schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers
  • nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne,

komme ich nun nicht mehr umhin, auch einmal ein paar grundsätzliche Erwägungen zum juristisch relevanten Sprachgebrauch zu machen.

Es gibt in Deutschland über tausend Gerichte, über 10 tausend Richter, über 100.000 Verfahren im Jahr und über 70 Jahre Grundgesetz. So ist es schon bemerkenswert, dass es bei weit über 10 Millionen Verfahren noch niemals einen lügenden Richter gab, der eben deswegen abgelehnt wurde.

Weiter ist es doch sehr fraglich, ob das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt in irgend einer Weise als erfüllt angesehen werden kann, wenn von den Richtern anstatt des Klagevorbringens irgend etwas Verdrehtes (siehe die von Leak6 gelistete Gehörsverletzungsmethode Nr. 2) oder sogar ganz etwas anderes bearbeitet wird.

Vorliegend traut sich nämlich kein Richter daran, im Zuge der Beurteilung der Berechtigung meiner Besorgnis der Befangenheit des lügenden Richters Frind überhaupt einen lügenden Richter zu thematisieren. – Mithin der Grund, warum immer wieder weitere Richter abgelehnt werden (müssen) und das Ablehnungskarussell nicht zum Stehen kommt.

Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt weiterlesen

Achtung: Umladung

Der Gerichtstermin wegen angeblich beleidigender Einladung zu einer Prozessbeobachtung eines Anwaltshonorarprozesses in Hamburg am 04.07.2018 wurde am 14.06.2019 erneut ohne Angabe von Gründen verschoben. Leide gelangte diese Umladung mit etwas Verspätung zu meine Kenntnis, deshalb erst jetzt:  Der neue Termin ist:

Rechtsanwalt RA1 / Joachim Baum
18.07.2019 – 13:30Uhr
36a C 227/18

Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
Saal A 045, Erdgeschoss

20355 Hamburg

Diese Sache sollte zunächst mit dem Anwaltshonorarprozess selbst verbunden werden, wogegen ich, Joachim Baum allerdings ein presserechtlich notwendiges Einladungsprivileg geltend machte.

Achtung: Umladung weiterlesen

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter

Während der Beitrag vom 25.02.2019 schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne, will ich es nun wissen und diesen Schrei nicht überhören.

Erhörter Schrei nach Liebe – Wiedergutmachungsvorschlag für lügenden Richter weiterlesen

Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen!

Dieser neue (1) Ablehnungsgrund wurde am 28.03.2019 entdeckt.
Ja, gibt’s den so was? – und ist das wirklich neu?
Muss man nicht vielmehr fragen, ob die Justiz wahrnehmungsgestört, doppelsichtig oder gar schizophren ist?
Ich will ins Thema einführen mit einem Vergleich zu allgemein bekanntem Stoff:

Es mag heiß diskutiert werden, wie eine Entscheidung zur
Sicherungsverwahrung von Serientätern ausfallen soll.
Bei einer solchen Entscheidung ist eine objektiv berechtigte Besorgnis der Bevölkerung und ihr Schutzbedürfnis abzuwägen, gegen das Grundrecht auf Freiheit des Serientäters, der seine Strafe bereits abgebüßt hat.

Doch wem käme es in den Sinn, dass man nicht eine, sondern mehrere Entscheidungen über die Berechtigung einer Besorgnis treffen muss – und zwar für jede Tat des Serientäters separat?
Und wenn diese Entscheidungen dann unterschiedlich ausfallen? – Soll er dann weitermachen dürfen oder nicht?

Dazu muss man erst einmal die Qualität der Frage erfassen, um die es dabei geht:

Wie eine richterliche Entscheidung auszufallen hat, ist eine an den Richter gerichtete Frage; sie zu beantworten ist Gegenstand der Rechtsprechung.
Dass aber eine Frage, eine Klage oder ein Antrag zu genau einer Entscheidung führt, ist eine Frage der Ordnung.

Lesen Sie hier weiter, wie Justiz ihre eigene Ordnung beseitigt, bzw. aus ihr versucht auszubrechen: Eilfertig lügende Richter haben in der Rechtsprechung nichts zu suchen! weiterlesen

Achtung: Abladung

Der Gerichtstermin in Hamburg am 08.04.2018

in der Sache RA1 / Baum – 36a C 227/18

wurde am 25.03.2019 erneut ohne Angabe von Gründen und ohne neuen Termin gecancelt.

Generalstaatsanwaltschaft bescheinigt Wahrnehmungsstörungen

Generalstaatsanwältin Kalcher bescheinigt Rumpelstilzchenanwärter Wahrnehmungsstörungen

Bielefeld, 15.01.2018 [Joachim Baum]:
Streitpunkt ist die

Erteilung

eines Mandates (siehe auch hier!) von mir an einen gerne anonym bleiben wollenden Rechtsanwalt und die

mehr oder weniger zutreffende Darstellung dieser Erteilung

gegenüber dem AG-HH durch einen dritten (der zweite hatte für sowas keine Zeit), ebenso gerne anonym bleiben wollenden Rechtsanwalt.

Deshalb erzählen wir hier NICHT ihre Geschichte, sondern die der RumpelstilzchenAnwärter (RA1 und RA3). Generalstaatsanwaltschaft bescheinigt Wahrnehmungsstörungen weiterlesen

Aufregung wegen Maulkorberlass obsolet geworden

Im August 2018 regten sich Australiens Journalisten auf, dass sie nicht über einen skandalträchtigen Prozess berichten durften. Paul Barry:

„Es ist den Medien verboten, irgendetwas über einen bevorstehenden Prozess zu berichten.“ Wer wo warum angeklagt ist? Barry hebt die Schultern: Sorry, verboten. Das sei zwar der Gipfel des Absurden, aber wenn die nächste Sendung aus dem Gefängnis käme, wüssten die Zuschauer warum.

Streng genommen (und Australiens Justiz nimmt so etwas streng) durfte sogar niemand öffentlich sagen, dass man nichts öffentlich sagen durfte – deshalb Barrys Gefängnis-Scherz.

Aufregung wegen Maulkorberlass obsolet geworden weiterlesen

Einladungsprivileg zur öffentlichen Justizkontrolle

Einführung:

Im Sommer 2016 gab es im Rahmen einer beruflichen Abschlussprüfung, an welcher ich beteiligt wurde, schwere Verfahrensfehler und ein falsch positives Ergebnis.
Aus dem vorliegenden Betrug trug ich eine Vertragsverletzung, einen Vermögensschaden und einen Autoritätsverlust davon.

Auch wurde ich um notwendiges Wissen betrogen um künftig im gleichen Ausbildungsberuf noch Mogelfreiheitsbestätigungen abgeben zu können.

Aufarbeitungsversuche zeitigten keine sachliche Auseinandersetzung, sondern lediglich ‚mauern‘ und eine ‚amtliche‘ Falschbeurkundung mit IHK-Stempel der – für mich ja leicht ersichtlich: nur vorgeblichen – Freiheit von Unregelmäßigkeiten.

In der mündlichen Verhandlung der darauf folgenden Drittanfechtungsklage wurde mir das Stellen der entscheidenden Anträge mithilfe einer üblen Schlussüberraschung verwehrt: Einladungsprivileg zur öffentlichen Justizkontrolle weiterlesen

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

25.02.2019

Heute per Fax an 040-42843-4318:

Sehr geehrter Herr Frind!
Sehen Sie bitte hier einen  ersten Vorgeschmack:

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle!

Wenn Richter eine Sache mal nicht einfach so zum Wunschergebnis hin beugen können, dann denken sie sich die dazu erforderliche Prozesshandlung der Streitpartei halt selbst aus.

Stummer Schrei nach Liebe – und nach öffentlicher Kontrolle! weiterlesen

Neuer Termin 21.03.2019 – 13:30 Uhr

Der Gerichtstermin vom 23.10.2018,
zu welchem zur Prozessbeobachtung eingeladen wurde,
wurde am heutigen 17.10.2018 erneut verschoben.
Nun gilt der

Terminhinweis: (Achtung: Obsolet geworden!)

36a C 227/18
Donnerstag, 21.03.2018, 13:30 Uhr,
Amtsgericht Hamburg,
Sitzungssaal A 045, Erdgeschoss,
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg

Ladung.pdf

P.S.: Bitte nicht auf diese Seite verlinken, sondern auf diesen Terminhinweis, der immer den letzten Stand abbildet.

siehe auch: Einladungsprivileg

Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig?

Die Message: Ablehnungsverwerfung ist da.
Der Rest ist Predigt und Wiederholung
(also bitte bloß nicht lesen, wenn ihr bleiben wollt, wie ihr seid).

zunächst sei einmal die Frage erlaubt:

Warum einfach, wenn’s umständlich auch geht?

Diese Frage wird über zunächst drei Thesen über ‚umständlich‘ andiskutiert, um dann mit der vierten ins Politische zu schwenken und nach Verschwörungstheorie mit der fünften These die schon früher gestellte Frage der Ehre nochmals aufzugreifen.

Bei Gericht macht man sich gern selbst viel Arbeit.

  • Wo eine einfache Telefonauskunft genügen würde, wird eine schriftliche Anfrage verlangt.
  • Wo ein ohnehin obsolet gewordenes Verfahren rechtswidrig beendet wurde, ist es doch – quasi untot – immer noch dazu gut, den Ablehnungsaufwand gegen den mit der Hauptsache personenidentischen Richter doppelt zu führen.
  • Wo schon jedem auch nur halb belichteten Erstklässler aufgehen müsste, dass
    9 (geltend gemachte) Besorgnisse minus 5 (fadenscheinig verworfene) Besorgnisse nicht gleich 0 (verbleibende) Besorgnisse sein können, macht sich nun ein Richter am Amtsgericht namens Frind against all Odds (so vielleicht einer der nächsten Beiträge hier) auf den Weg und argumentiert sich dabei fast um Kopf und Kragen, jedenfalls gegen

    • jedes Minimum an Wahrheitsliebe und Sachverstand,
    • die Gesetze der Logik (Entweder- / Oder- Problem),
    • die Zivilprozessordnung,
    • das schon  summarisch Augenscheinliche,
    • die grundgesetzliche Gewaltwirkungsordnung sowie
    • das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt.

Am Ende wird bei diesem Unterfangen, für das einem eher schlimmere, denn mildere Begriffe einfallen, als

blanker Dilettantismus

die selbst geschaffene gerichtliche Überlastungssituation auch noch zum Vorwand genommen um damit einen befangenen Richter zu entlasten.

Umständlich, politisch motiviert oder einfach nur unwürdig? weiterlesen