Archiv der Kategorie: Alarm

Remonstrieren leicht gemacht

[am 14.05.2020 ergänzt, Intro-Vorschlag]:

Ich versammle mich nicht – ich war zu erst hier.

Wenn Sie, Herr Wachtmeister, sich zu mir hinzusammeln möchten:
halten Sie bitte Abstand!

Ich demonstriere nicht – ich existiere nur.

Wenn Sie, Herr Wachtmeister, hinsehen und lesen:
dann ist es Ihre Entscheidung,
von Ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen.

Halten Sie trotzdem bitte Abstand – und: Gute Entscheidung, lesen Sie weiter, so etwas können ausschließlich die intelligenten biologischen Einheiten, nach Art. 1 der
UN-Menschenrechtserklärung, Resolution 217 A (III):
„Menschen“ genannt:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Remonstrieren leicht gemacht weiterlesen

Deutsche wollen keine Experimente

Deutsche wollen keine Experimente.
Darauf konnte nicht erst Adenauer bauen.

Nein, Deutsche wollen nicht experimentieren, …

… sie lassen experimentieren.

Deutsche wollen keine Experimente weiterlesen

Schwindler in die Behandlung!

Den Betrug durchschauen allmälich nicht mehr nur die „Truther“:

Video von Martin Wehrle (Coaching- und Karrieretipps):

YoutubeRlink.mp4


Das war kein Lapsus, sondern gewollt.

Laut dem Postulat.pdf des Psychiatrisierungsopfers (Hilferuf.pdf) Thomas Binder laufen ab: „PsyOp“ und „Plandemie“!

Schwindler in die Behandlung! weiterlesen

Alarm: Mainz FreeTVs Livestream abgeschaltet:

14.04.2020 – 12:58 Uhr:
Bodo Schickentanz Livestream wurde gerade abgeschaltet:

YoutubeRlink.png

so sah es dann unvermittelt aus:

Nach wenigen Minuten war er dann wieder da.

YoutubefortsetzungRlink.mp4


 

Abweisung Coronabeschwerde persönlich überbracht

Heute, kurz nach Mittag erhielt ich Besuch von einem Herrn, speziell geschickt vom Landesverfassungsgerichtshof NRW.

Der freundliche Herr überbrachte mir – was er selbst nicht wusste – die Ablehnung zu meiner  Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schutzverordnung.NRW.

Ich hatte mich an die falsche Adresse gewandt und über die richtige klärte mich die Ablehnung auf.

Dank der – für mich überaschend – schnellen Zustellung konnte ich noch am gleichen Tag eine etwas länger gewordene Normenkontrollklage an das OVG-NRW richten.

Vermutlich fanden die Richter, dass irgend etwas dran sein müsste, andernfalls wüsste ich nicht, warum sie sich so beeilten.

Bleibt nur zu wünschen, dass unser Rechtsstaat noch länger so schnell und gut funktioniert wie heute.

Meiner Beziehung zum OVG-NRW steht nun allerdings – zumindest sofern Richter aus einer damaligen Besetzung des 15. Senates dran kommen sollten – eine ihnen ausgestellte rote Karte im Weg.

Wie es für den Bürger ist, lügenden Richtern mittellos gegenüberzustehen, hat der Gesetzgeber – so glaube ich – auch noch nicht richtig bedacht. Es bleibt also weiter spannend.

Das 1. Deutsche Staatsstreich-Tagebuch: Corona-Schimäre ./. gesunder Menschenverstand

A L A R M !

Folgen der Anweisungen der

B E S A T Z U N G

und anderes rechtlich relevantes und ethisch interessantes zur

Coronakrise, Bürgerrechtskrise,
politischen Krise, Wirtschaftskrise;

mit Schwerpunkt auf:
Abhilfeansätze und Widerstandsbemühungen wie öffentliche Sachargumente, Petitionen, offene Briefe, Verfassungsbeschwerden und ähnliches,  nach Datum sortiert. Das 1. Deutsche Staatsstreich-Tagebuch: Corona-Schimäre ./. gesunder Menschenverstand weiterlesen

Alarm: Transparancy International failed, New Deal following Credit Cancellation Wave – Corona Review

[letzter Edit 01.04.2020]
Auf Deutsch: Transparency International versagt, die Karten werden bald komplett neu verteilt; die Umbrüche der Finanzmärkte beginnen in Deutschland vermutlich mit einer Kreditkündigungswelle.

Das Gleichgewicht des Schreckens, Terrorangst und vor allem:

Bank Run

waren gestern. Heute klickt man sich zur Bank – bzw. zu seinem Berater. Dabei werden es die einen bald sehr eilig haben, während die anderen den ganz eiligen entspannt den Vortritt lassen, um den genau richtigen Moment des Handelns abzupassen. Was ist geschehen?

Alarm: Transparancy International failed, New Deal following Credit Cancellation Wave – Corona Review weiterlesen

Free-Assange im Mainstream

Gabriels Siggi:
Wollen wir uns denn eigentlich in Gerichtsverfahren einmischen?“
Free-Assange im Mainstream weiterlesen

Wuhan – von Tagesschau schon vergessen

Update 26.01.2020 + 30.01.2020:

Wuhan – von Tagesschau schon vergessen weiterlesen

Alarm: Beamtendumm gelöscht

[Update 23.08.2019]:
Hiermit wird beklagt, dass Bernd Schreibers Websites:

https://alletermine.wordpress.com/
https://antonyaretten.wordpress.com/
https://beamtendumm.wordpress.com/
https://einfehlerimsystem.wordpress.com/
https://esistsoeinfach.wordpress.com/
https://jugendamtsmafia.wordpress.com/
https://linkverzeichnis.wordpress.com/

am 22.08.2019 abgeschaltet wurden.

Es ist ja ebenso klar, dass wir dicke Bretter bohren,
wie die Tatsache, dass alle Schikanen nur Pannen sind
und kommerzielle Interessen sich nicht mit den Herrschenden anlegen.

So ist halt das System, mit seinen Elektronenhirnen.

Wie tröstlich, dass Leak6 seine entscheidenden Beweise an mehreren physikalischen Standorten – auch innerhalb der Emailleserschaft – gesichert hat.

P. S.: Bis auf weiteres geht es weiter bei:
https://beamtendumm.home.blog/

Siehe auch Beitrag: Nuoviso gelöscht!

Alarm: NuoViso wurde gesperrt!

Meinungsfreiheit ist DER GARANT für eine funktionierende Demokratie schlechthin.

Wer jetzt noch allein mit Schönwetter und perfekter Bräune zufrieden ist, sollte sich auch mal die Schattenbereiche des Lebens ansehen!

Spendenkonto:

NuoViso Filmproduktion
PNB Paribas / Consorsbank
IBAN: DE78701204008376790005
BIC: DABBDEMMXXX
Verwendungszweck: „Unterstützung“


P. S.:

Möglicher Weise war NuoVisos Kritik nicht erträglich genug:

Stiller ALARM: Glyphosat wird in Köln verhandelt

Wem könnte eine solche Aufgabe des Warnens wohl mehr zuteil werden, als dem Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz: BfR)?

Dieses jedenfalls erhielt vermutlich irgendwann einen Auftrag von der Bundesregierung (§ 3 Abs. 2 BfRG), zu den vorhandenen Glyphosat-Studien einmal eine Stellungnahme auszuarbeiten.

Solche Arbeiten werden z. B. auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gemacht; und wenn nicht gerade ein Elitesöhnchen oder zu Guttenberg eine Docktorarbeit braucht, dann dürfen sie auch dem Volk durch gemeinnützige Projekte, wie z. B. sehrGUTACHTEN.de zugänglich gemacht werden.

Wenn es wirklich darauf an kommt – wie z. B. bei Gesetzesentwürfen – dann schreiben natürlich auch die Lobbyisten gern.

Nun war also tatsächlich ein
– zumindest dem Namen nach doch sehr passendes –
Bundesinstitut mit der Erarbeitung einer
– zumindest dem Titel nach doch sehr interessanten –
Stellungnahme beauftragt.

Und dieselbe war natürlich auch irgendwann fertig und durfte – dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei Dank – von Jedermann zur Kenntnis genommen werden.

Wenn man allerdings denkt, dass in Deutschland jeder sagen darf, was alle wissen dürfen, dann hat man vielleicht mal an Art. 5 GG geschnuppert

(„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“),

aber noch längst nicht alle Stilblüten unseres Rechtsstaats erlebt.

Wer denkt, dass den Schwächen des IFGs mit dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) auf die Sprünge geholfen worden sein könnte, der irrt ebenso.

Denn schließlich gibt es ja immer noch das Urhebergesetz. Und nach diesem (§§ 31, 35 UrhG) kann der Urheber auch untersagen, eine Nutzung (Einsichtnahme) ausschließlich Jedermann (einzeln) zu gewähren und das Weitersagen zu verbieten. – Wie findig!

Dieses Verbot sprach aber nicht die Bundesregierung aus. Nein, die Drecksarbeit durfte das Bundesinstitut tun!
Dass es diese Drecksarbeit auf Anweisung tun musste, dürfte allerdings geleugnet werden. Denn vorliegend ist nur dem wissenschaftlichen Institut BfR, nicht aber der Bundesregierung der wohldosierte ’stille Alarm‘ (was für ein Quatsch?), in Rechtsdeutsch: „Das ausschließliche Nutzungsrecht unter Ausschluss aller anderen Personen die Stellungnahme auf die ihm erlaubte Art einzusehen.“

Nicht auf diese findige Weise, dafür aber auf die offensichtlich folgerichtige gingen der MDR und fragdenstaat.de vor.

Zunächst wurde der MDR in Köln auf Unterlassung beklagt und dafür wurden im Zeitraum von 12/2015 bis 7/2018 Steuermittel in Höhe von 78.125 Euro aufgewendet.

Das Unterlassungsurteil selbst (LG-Köln, 14 O 302/15 vom 15.12.2016) übergeht schon stillschweigend § 6 IFG,  eine Norm, die vermeintlich dem Urheberrecht (Satz 1) absoluten Vorrang einräumt und in Satz 2 die Zustimmung des Betroffenen bedingt.

Es übergeht aber die Auslegung dieser Norm, die schon das BVerwG 7 C 1.14, Leitsatz 3 und Rn. 38 gemacht hat. Nach diesem „ist es [einer] Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu [ver-]wenden.“

Weiter ist ja das BfR – schon an seinem Namen erkenntlich – auch seinem Wesen nach seiner Arbeits- und Dienstbestimmung ganz klar der Gefahrenprävention VERPFLICHTET. Und als verpflichtetes Institut, das nach § 3 Abs. 1 BfR „zugewiesene die Verwaltungsaufgaben des Bundes“ ausführt, ist es auch genauso zu behandeln, wie der hier eingangs schon erwähnte Wissenschaftliche Dienst, der nach BVerwG 7 C 1.14 ebenfalls keinen Urheberrechtsschutz geltend machen kann, sondern seine Einwilligung geben muss.

Die Frage nach dem Wesen ist im übrigen ganz wesentlich (Wortwitz!), weil auch § 43 UrhG darauf abstellt.  Mit diesem Argument schrieb Köln das ursprünglich den einzelnen Mitarbeitern zustehende Urheberrecht  dem BfR zu, aber genauso muss das BfR dieses Recht wieder verlieren an denjenigen der davon – ohne separate Überlassungsvereinbarung – Gebrauch machen kann.

Weiter fragt sich, warum über das Verwaltungshandeln des BfR (nennt sich selbst Bundesbehörde) nicht vor einem Verwaltungsgericht zu befinden ist, so dass ein Landgericht von Anfang an gar nicht hätte zuständig sein können.

Soviel lief also schon gegen den MDR bis zum 15.12.2016 schief.
Fragdenstaat.de trat erst im Oktober 2018 auf den Plan, fragte die Stellungnahme an, veröffentlichte dieselbe und wurde ebenso, wie der MDR – nur schneller – und ebenso in Köln auf Unterlassungs verklagt.

Es ist nun anerkanntes Recht, dass Anfragen von Jedermann nach dem Gutachten nicht abgelehnt werden können, und diese Jedermanns – nach Ansicht der Kölner Richter – dieselben trotzdem nicht weiterverbreiten dürfen.

Die Folge: Jedermann musste einzeln anfragen und Jedermann tat dies auch ganz zahlreich.

Bei 23.000 aufgelaufenen Anträgen, wollte das BfR noch erst nach dem Bearbeiten der Anträge darüber nachdenken, wie teuer das wäre.

Bei 36.000 aufgelaufenen Anträgen (23.04.2019) rang sich das BfR dann zu einer Allgemeinverfügung durch, welche es als „untunlich“ bezeichnet, Personal für Einzelentscheidungen zu binden und auf einem komplizierten Weg eine 7 Tage währenden elektronischen Zugang bereitstellt.

Diese Verfügung geht allerdings genau so vor, wie es schon BVerwG 7 C 1.14 vom 25.06.2015, Leitsatz 3 und hier zitiert: Rn. 37 geißelt:

Damit würde zu Unrecht ausgeblendet, dass der voraussetzungslose Anspruch nach § 1 Abs. 1 IFG von jedermann geltend gemacht werden kann und das Werk vor diesem Hintergrund der Sache nach dem Zugriff der Öffentlichkeit ausgesetzt ist.

Und noch einmal sei es erlaubt über tunlich und untunlich nachzudenken: Das BfR hat fragdenstaat.de nicht einfach von irgend jemanden verklagen lassen, sondern von der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, die mit 300 Anwälten und 88 Partnern 200 Millionen Jahresumsatz macht. Die Steuergelder, die diese Kanzlei über die gesetzlichen Sätze hinaus verbrät, braucht fragdenstaat.de jedenfalls in keinem Fall ersetzen; auch nicht, nicht unterliegen.

Am heutigen Donnerstag, 13:00 Uhr wird jedenfalls im LG-Köln, Sitzungssaal 0139, 1. Etage gegen Arne Semsrott von fragdenstaat.de als Privatperson unter dem Az. 14 O 86/19 verhandelt.

Und wenn er die Stellungnahme nicht beruflich verwendet, dann gibt es natürlich noch den § 104a UrhG, nach welchem am Wohnort des Beklagten, Berlin nach einem zuständige Gericht gesucht werden müsste.

Weiter scheint es tunlich , dass sich eine Regierung mit ihren Behörden einmal erinnern sollte, wem sie überhaupt dient!

Der extra schwierig gemachte Zugang fällt nach Ansicht von Leak6 jedenfalls unter das Schikaneverbot des § 226 BGB.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt also die Bevölkerung, genau dann und so laut,  wenn es sein soll:
Das es möglichst wenige erfahren!

Dass die Aktienkurse des Glyphosat-Herstellers mit dem Fallen nicht warten, bis auch der letzte Normalbürger sich den schwierigen Zugang verschafft hat,

Rudelficken im AG-Gelsenkirchen?

Joachim Baum, Betreiber von Leak6 – Bielefeld, den 10.05.2019

Unter Menschen gibt es richtiges und falsches Verhalten.

Dem Bürger erlaubt die freiheitlich demokratische Grundordnung im Regelfall erst einmal alles, was nicht verboten ist.
Verbote können mit Strafen oder Ordnungsgeldern bewährt sein.
Sie können aber auch ungeschrieben, selbstverständlich, sittlich, moralisch oder sonst wie allgemein gesellschaftlich anerkannt sein.

Staatsdiener hingegen haben diese Freiheit – die bis an ihre vorstehend beschriebenen Grenzen reicht – (auch wenn sie natürlich gleichzeitig ebenso Menschen und Staatsbürger sind) in Ausübung ihres Amtes nicht.
Staatsdiener dürfen nicht tun und lassen, was sie wollen.
Es gibt sie in ihrem Auftreten überhaupt nur, damit sie ihre Pflicht tun. Und wenn sie dabei Ermessensspielräume haben, dann müssen sie diese ausfüllen mit: pflichtgemäßen Ermessen.

Falsches Verhalten hat – wie auch richtiges – einen Grund.
Diesen Gründen soll hier näher gekommen werden!

Wird falsches Verhalten nicht gerügt, so gelten die falschen Gründe als akzeptiert und es ist in gleichen und ähnlichen Situationen regelmäßig mit Wiederholung des falschen Verhaltens zu rechnen.

Nachstehender Bericht geht über mutmaßliche Ficker, Kläffer, dreckig-sauber bis aalglatte Lügner; über Räuber, Abwiegler, Vertuscher und andere vorauseilend gehorsam bis auf par Ordre de Mufti hörige Staatsdiener, welche allesamt ihr Pflichtverständnis von ihrem Staatsdienst auf Kosten des steuerzahlenden Bürgers über die Maßen frei und eigenmächtig definieren.

Der Weg, unhaltbares Dienstverhalten nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der vorläufige Gipfel des unhaltbaren Dienstverhaltens könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vereitelung einer Dienstaufsichtsbeschwerde – und von begrenzter Witzigkeit sein.

Als verfügbare Quellen seien die erste

[1] Dienstaufsichtsbeschwerde des Leak6-Betreibers vom Tag des Vorfalls,

dem 26.03.2019 sowie die – in pflichtgemäßen Ermessen nach 15 Tagen dahingeschriebene und nach weiteren 15 Tagen versandte

[2] Antwort der „Bearbeiterin Waab“,

„in Vertretung des Direktors“. Rudelficken im AG-Gelsenkirchen? weiterlesen