WIR ALLE haben dem Richtigen geholfen!

[Edit 03.01.2020:]
Frank Engelen kam am 19.12.2019 in Chemnitz frei.

Das ist nun, am heutigen Heiligen Abend, dem 24.12.2019 natürlich kaum noch eine Meldung wert.

Auch am 19.12.2019 war das keine große Überraschung, denn aus Kreisen (genauer: Fluren) war schon am 06.12.2019 zu erfahren, dass er am 19.12.2019 freikommen würde.

Bezeichnender Weise stand dann auch die ganze Habe Franks sofort in Chemnitz zur Verfügung, um Frank mit dieser Habe und ohne Taxi-Geld an die Luft zu setzen.

Man wusste, sagte und handelte also schon wie von langer Hand geplant, dass Frank heute rauskommen soll. Wissen kann man als Jurist das genau genommen nur auf Grund von nicht mehr aufrecht zu haltenden Haftgründen. Dass man Frank mit diesem Wissen aber noch in Haft behielt, wird auf jeden Fall noch sein Nachspiel haben.

Dafür, dass Frank rauskommt, hatten sich einige Mitmenschen stark gemacht. So z. B. die gestandene Mutter Koch, die mit ihren beiden Kindern sogar in Chemnitz übernachtete um Frank beizustehen, dann aber erst einmal ungehört wieder nach Norddeutschland abreisen sollte.

Sie wusste sich gegen die Vielleicht-ja-auch-Mutter RiinaAG-Chemnitz Neubert allerdings soweit durchzusetzen, dass sie noch am 06.12.2019 angehört wurde.

Reichlich Mängel am Rechtsstaat kamen auf den Tisch – die gut plausibel machten, dass Frank so handelte, wie er handelte und so wurde, wie er nun mal ist.

Aber wie ist Frank und wie tickt er? – Ist er ein Monster, ein Robin-Hood, ein Selbstjustizler oder gar ein Reichsbürger, wie es T-Online immer noch nahelegt?

Ein kleines Geschenk stellte das klar.

Ein Kind der Frau Koch fragte an, ob es dem Frank einen Schoko-Nikolaus schenken dürfe.

Ja und Nein – Robert Lempke fand dafür das JAIN:

JA, verschenkt werde darf er wohl,
aber NEIN, übergeben werden darf er nicht.

Im Westen ist klar, dass ein Nikolaus kein Weihnachtsmann ist und selbst ein Weihnachtsmann nicht Ostern kommt.

Aber im traditionell seit längerem nicht mehr besonders gottesfürchtigen Sachsen war dieser Nikolaus wohl allenfalls ein Schokoladenhohlkörper mit Terminbezug:

Er kommt in eine Kiste und wird Frank dann gegeben, wenn er rauskommt.

Nach einigem Schlucken fragte das Kind dann, ob es Frank denn einmal drücken dürfe.

– Ziemlich große Oper,
für jemanden, der nicht einmal zur Schule geht
und eine ziemlich schwere Frage,
für eine Richterin, welche dieselbe
runter delegierte.

Es kam zur Umarmung und es wurde wohl klar, dass Frank nicht der gefährliche Kinderklauer ist, den man in Handschellen vorführen muss.

Und dann wurde Mutter Koch auch noch gefragt,

ob sie „den“ kenne.

Gezeigt wurde auf den Bernd, der auch Schreiber ist und ich bin nun froh, dass ich den zu dieser Frage gehörenden Schwank schon vorher zum besten gegeben hatte.


So richtig surreal wurde es dann aber am 19.12.2019!

Wegen Unklarheiten beim Sitzungssaal, der möglicherweise länger dauernden Parkplatzsuche und einer leichten Zeitüberschreitung der vorausgehenden Verhandlung standen nun also die dankenswerter Weise wieder zahlreicher erschienenen Prozessbeobachter vor dem völlig ungeschützten Saal.

Und mit Erreichen der 10:00 Uhr – Marke auf der Uhr des Foyers wurden wir dann alle zu den Staatsgefährdern, die man vielleicht über die Klinge springen lassen, aber nicht über die Kette klettern lassen darf.

Brigitte Schneider, von der

Arbeitsgruppe Recht – Psychiatrie – Missbrauch 2014,

am 19.12.2019 vor der letzten Verhandlung gegen Frank Engelen.

ab @4:07 Entziehung Minderjähriger ist nicht Kindesentziehung, wie „Sie haben den Mann der zweifachen Kindesentziehung angeklagt“, sagte Dietmar Seher von T-Online nach Gespräch mit der Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart zu t-online.de

Gegendarstellung dazu von Leak6

ab @5:38 Werden Reichsbürger psychiatrisiert?
– Engelen ist NOVUM der doppelten Verunglimpfung (Reichsbürgerbeschimpfung und Psychiatrisierung)

ab @7:40 – Besondere Vermittlung von Authentizität und Miterleben im Sinne von BVerfG BVerfG 1 BvR 620/07 HRRS 2008 Nr. 155, Rn. 27

ab @8:35 Art und Weise der Mitwirkung und des öffentlichen Einstehens eines mitwirkenden Funktionsträgers im Sinne des BVerwG, Urteil vom 1. 10. 2014 – 6 C 35.13, Rn. 33

Es handelt sich natürlich nicht um ein Licht- oder Kamerascheues Subjekt, sondern um einen ehrenwerten Menschen, der lediglich das Interview nicht stören wollte.


So richtig grotesk wurde es dann aber erst in der Verhandlung

Es war klar, dass ich vom eigenen Verteidiger rechtsmissbräuchlich zum Zeugen bestellt wurde, um die Interessen des Angeschuldigten nicht durch Prozessbeobachtung wahrnehmen zu können. Also kam es, wie es kommen musste – ich kam als letzter Zeuge dran und wurde gebeten, am Zeugentisch Platz zu nehmen.

Da ich weder platzen wollte, noch meine Knie vor einer Richterin beugen wollte, die sich als Staatsdienerin selbst auf Aufforderung eines ihrer Dienstnutznießer nicht an ihren Richtereid erinnern wollte,

blieb ich stehen.

Also wie bei den Reichsbürgern.“ vernahm man im Saal.

Nur weil ich vor Ihnen meine Knie nicht beuge,
bin ich noch lange kein Reichsbürger.
schallte es aus der Mitte,
Ich verlange Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,
Sie haben mir Ihren Ablehnungsbeschluss nicht zugestellt!

und außerdem will ich einen Beschluss darüber,
dass ich hier drinnen nicht filmen darf!

Ich beantrage 150 EURO Ordnungsgeld!“ hörte man von ehrenwerter rechter Seite.

Ja klar, am besten bar und sofort,
aber nur mit Protokolleintrag!

Natürlich will man seine eigene Rechtsbeugung nur sehr ungern dokumentieren – und so wurde dieser Ordnungsgeldantrag dann auch schnell wieder zurückgestellt.

Die gehörsverletzende Verteidigerablehnung vom 04.10.2019 wollte man genauso wenig protokollieren, wie die Rüge der Nichtzustellung dieses Beschlusses oder das Versagen der Filmerlaubnis ohne Beschluss. Dabei stand auch in der zweiten Version der Drehgenehmigung, dass die Richterin über diese Frage befinden muss.

Zwischendurch des obigen Dialogs wurde ich dann – zu allem Überdruss – auch doch noch als Zeuge befragt. Es gab aber nicht viel mehr aus meiner Wahrnehmung zu bezeugen, als die ganze Rechtsbeugung, die ich von Seiten des Gerichtes wahrzunehmen vermochte.

Ob ich wüsste, wo Dave Möbius ist.

Nach Hinweis nach rechts, dass wir doch einen Ermittler mit Befugnissen zur Klärung solcher Fragen haben bemerkte ich noch mein dreifaches Zeugnisverweigerungsrecht, welches neben der Freiheit, sich selbst nicht belasten zu müssen auch den presserechtlichen und seelsorgerlichen Informantenschutz umfasse.

Ach Seelsorge auch? –
Als was sind Sie den Seelsorger?

Als Mensch.

Mehr als Mensch zu sein, braucht es nicht vor Gott.
Aber vor einem ungerechten Gericht, dass einem ggf. jedes Wort im Munde umdreht, kann man sich natürlich nicht öffnen, denn man muss ja fürchten, dass jedes gesagte Wort gegen einen selbst verwendet wird. Und so lies ich (glaube ich) zur Richterin noch fallen, dass

„Sie die Wahrheit wohl niemals herauskriegen werden.“

Dann hatte ich Gelegenheit, den Sachverständigen Gutachter zu hören, welcher sich von mehren negativen Meinungen anderer distanzierte und keinerlei Anhaltspunkte einer Einschränkung oder gar eines Verlustes von Franks Steuerungsfähigkeit entdecken konnte.

Weiter hatte ich Gelegenheit, das Plädoyer des Verteidigers zu verfolgen. Er legte sich mächtig ins Zeug und führte Minderungsgrund um Minderungsgrund auf. An der Besonderheit dieses Falles blieb kein Zweifel mehr, angefangen von Franks Werdegang bis hin zum weit umfassenden Versagen der Behörden.

Gefolgt wurde dies von Franks letztem Wort. Dies war für mich eine Offenbarung dessen, was Frank für ein Mensch ist (Respekt vor dem Vortrag ohne jeden Verlust eines Fadens), in was für einem System wir leben und wie ungestraft sich das Gericht sich anlügen lässt. So viel in so kurzer Zeit habe ich selten gelernt und mir kam ein einziger Gedanke:

WIR ALLE
haben
dem Richtigen
geholfen!


Dann kam das Urteil mit seiner Begründung. Für mich die letzte Offenbarung dieses Tages.

Auch die Richterin lauschte wohl den Ausführungen des Angeschuldigten mit etwas mehr Interesse, als denen des Verteidigers. Und vermutlich stand bei ihr eine einzige Frage im Vordergrund:

Wie lang würde es wohl werden?

Ich hätte diese Frage nicht beantworten können, aber sie bemerkte,

  • dass es das längste letzte Wort war, dass sie je gehört hatte,
  • dass sie auf zwei Stunden gewettet hätte und
  • dass es dann doch nur eine Dreiviertelstunde gedauert hatte.

zum Vergleich: Rastätter Rechtsbeugung deklassiert die hier vorliegende Chemnitzer: Dort wusste Holger Fritz gegen RiinaAG Angelika Binder

über 100 Aspekte (hier nur 35) der Befangenheit

auf rund 700 Seiten vorzutragen und ein „Letztes Wort“ von 2:40 Stunden zu halten.
Der bisherige Rekord liegt bei  fünf Tagen in Hamburg. Dort kam es allerdings wegen andauernder Wiederholungsschleifen (hier nicht eine einzige) zum Abbruch.
Besser nicht gesagte letzte Worte kamen übrigens von einem Beifahrer, der irrlichterte „Rechts ist frei„.
Rechts ist eben nicht frei, sondern durch Beuger üppig besetzt.

Dass die weit überwiegende Mehrheit dieser Dreiviertelstunde sich auf Staatsversagen erstreckte, kommentierte RiinaAG-Chemnitz Neubert dann aber nur mit einem einzigen Satz,

Wir sind ja alle nur Menschen.

Weil Brigitte Schneider, von der Arbeitsgruppe Recht – Psychiatrie – Missbrauch 2014, ebenso wenig Lust zum Platzen hatte, wie ich verlies sie daraufhin wortlos, zügig und ohne Aufsehen zu erregen den Saal. Nachgetreten wurde mit den – ebenfalls Kostennoten- und protokollfreien – Worten

Frau Schneider, jetzt reichts!

Ja, so sind sie unsere lieben Richter und Staatsdiener. Stets so souverän, als wären sie höchst selbst der Souverän.

Dann kam sie auch noch zu dem Strafmaß:  1.000 Euro und 18 Monate Haft, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt würden.

Und weil sie ja ach so gnädig war, erklärte sie uns Laien auch noch, dass Haftstrafen über ein Jahr eigentlich nicht zur Bewährung auszusetzen wären. Ich erinnerte mich: Ja richtig, nun war also auch sie ganz Mensch und deshalb so richtig milde drauf.

In der Begründung gab es dann fürchterlich häufig, „wir wissen nicht [dieses]“ und „wir wissen nicht [jenes]“, gefolgt von noch mehr „wir wissen nicht“, aber abgelöst von

wir wissen, dass er Minderjährige entzogen hat und uns den Aufenthaltsort von Dave bis heute verschweigt:

Bingo, das ist Verkaufsrhetorik! Das was eigentlich die Frage ist, wird ohne jeden Beweis, ohne effektive Verteidigungsmöglichkeit und einfach so im Nebensatz als selbstverständlich fallen gelassen:

Wodurch wohl bewiesen ist, dass Frank in seiner Dresdener Isolationshaft heute noch wissen müsste – oder warum er es überhaupt jemals wissen sollte – wohin Dave in Wahrheit gegangen ist.

Nun waren wir aber erst einmal alle etwas erleichtert, und was den Drehbuchgeneratoren schon länger klar war, war nun auch den Schöffen und dem gemeinen Volk erklärt:

Frank ist frei und völlig normal.


Dann fing also wieder ein Leben an, oder sollte es um zwei oder drei oder gar viele gehen?

Nach kurzer Zeit zeigte sich dann, dass Frank so normal ist, wie es ein normaler Mensch halt ist und (wie von mir befürchtet): Doch kein Heiliger mit weit leuchtendem Schein.

Es ergab sich, dass kein Anne-Frank-Gymnasium gegründet werden sollte und für einen Moment kamen mir leichte Zweifel, ob auch ich dem richtigen geholfen hatte.

Und dann kam mir auch noch eine andere Frage:

Hat in dem ganzen Theater überhaupt jemand danach gefragt, ob Frank das Erfüllen der gesetzlich streng definierten Tatbestandsmerkmale nachgewiesen wurde?

Wo bleibt die Menschenwürde?

Das Bundesverfassungsgericht hat herausgearbeitet (1 BvR 698/89, Rn. 95), dass

nur der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet

und dass

Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt [enthält], der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden.“

Dieser feine Absatz lautet:

„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Und wohl gemerkt, er besteht nicht allein aus dem Wörtchen „bevor“!

Auch ohne Wandel in der Gesetzeslage ist eine Tat demzufolge straflos, wenn sie nicht die Tatbestandsmerkmale erfüllt.

Wo also ist Franks Drohung, wo seine Gewaltanwendung und wo gibt es eine List?

Eine List kann man nicht einfach unterstellen, denn eine Unterstellung ist kein Beweis. Eine vom Behördenapparat abweichende Meinung – und sei es die, dass man Juden nicht verraten darf – entwickelt man weder als Psychopath noch listiger Weise sondern in Ausübung von Meinungsfreiheit. Auch eine nicht bekundete Unterwerfung ist keinesfalls eine List. Es muss also eine Überlistung geben, die erst erfüllt sein kann, wenn man sie an irgendwelchen Tatmerkmalen festgemacht hat. Vorliegend müsste Frank also Daves Vormund mit einem dem Beweis zugänglichen (sichtbaren) Erfolg überlistet haben, d. h. so getäuscht, dass er irgend eine Handlung (Verfügung) getan oder unterlassen hatte, die er ohne Täuschung anders gemacht hätte.

Da Daves Vormund weder wusste, ob er überhaupt ein Vormund ist und auch nicht nachweisen konnte, wann er überhaupt jemals Dave gesehen hatte, kann Franks List ja nur noch in einem

Bösen Blick

bestanden haben, der den Vormund subtil überlistete, zu vergessen, dass er ein Vormund ist und in Tateinheit natürlich auch zu vergessen, dass seine Vergesslichkeit auf Franks Bösem Blick beruht. – Mittelalter, wir kommen!


Und damit zerstreuten sich mir leise aufkommende Zweifel bis ins letzte:

Ja, WIR ALLE haben dem Richtigen geholfen!

Es ist im Rechtsstaat eben egal, ob ein Unschuldiger von Kindern gedrückt wird, ob er eines Nikolauses oder einer Fürsprache wert ist. Es muss egal sein, ob er Freunde hat, ob er er gut rüber kommt; ob er sich dankbar erweist oder einem selbst gefällt.

In einem Rechtsstaat ist ein Unschuldiger ein Unschuldiger, außer dass seine Schuld erweislich wäre – und ansonsten ist  er

FREI

und zwar so frei, dass er niemandem eine Rechenschaft schuldig ist.

Nicht zuletzt haben aber nicht nur wir einem Richtigen – nämlich Unschuldigen – geholfen, auch Frank hat unschuldigen Kindern und Jugendlichen (ohne Ansehen der Person) geholfen.

Wer Unschuldigen hilft, hilft immer auch allen!
(schließlich wollen alle das Prinzip der Unschuldsvermutung
auch für sich selbst in Anspruch nehmen können;
und zwar in ziemlich vielen Angelegenheiten,
nämlich für alle Dinge, die sie nicht getan haben.
)


Nicht so frei ist nun der Verteidiger, der es trotz frühzeitigen Hinweis von mir versäumte, überhaupt auf „unschuldig“ zu plädieren. Bei ihm ist jetzt nicht einmal das Telefon oder die Faxleitung für mich frei, so dass ich seine Versäumnisse wiederum nur mit erhöhtem Aufwand abklären kann. Jesus sagt (Joh. 8, 34),

„Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.“

Nun ist also Frank der Freie und die Rechtsbeuger, Vertuscher, Vereitler und Verdreher weiter im Gefängnis ihrer Schuld.

Nun ist aber auch Weihnachten – und Jesus kam auf diese Welt (Luk. 4, 18),

„… zu predigen den Gefangenen, dass sie frei sein sollen …“

aus dem Gefängnis der Sünde, versteht sich!

Ja, in Jesus ist es möglich, von Sünde abzustehen, aufzuhören und zuzugeben.

Wir haben lange gebraucht um das Mittelalter mit seinem

unfehlbaren Päpsten

zu überwinden. Die Herausforderung unserer Zeit liegt nun da,

die Unkontrollierten einer effektiven Kontrolle zu unterwerfen,
den Tauben die Ohren zu öffnen,
den Uneinsichtigen die Augen zu öffnen sowie
die Volksfahrräder auf Kurs zu bringen.

Wer nicht unfehlbar ist, sollte auch nicht unreubar sein!

FROHE WEIHNACHT!


P. S:
Der Dank gilt natürlich ausdrücklich nicht nur den von Leak6 irgendwo erwähnten Helfern, sondern nicht weniger allen, die ihre – z. T. nicht minder wichtigere – Arbeit im Hintergrund leisteten und immer noch leisten!

Weiterführende Links:

Summary zum Schnelleinstieg zur Rechtssache Frank Engelen:

Ein Gedanke zu „WIR ALLE haben dem Richtigen geholfen!“

  1. Von Herzen vielen Dank für Euer Durchhaltevermögen und Eure Mühen und Hilfe. Ein schöneres Weihnachtsfest konntet Ihr nicht erleben.
    Gott möge Euch weiterhin viel Kraft und Gesundheit geben, damit endlich ein Recht-Staat installiert wird und dieser Rechtsstaat der Vergangenheit angehört.

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