Grundsätze der Parteiöffentlichkeit – nicht im Sachsensumpf!

Deutschland, 25.09.2019:

Die aufmerksamen Interessierten dürften sich erinnern, Frank wünscht sich Presse. Nun aber scheinen die Organe der Rechtspflege es allmählich für möglich zu halten, dass Presse auch tatsächlich erscheint. Naheliegend ist dies auch deshalb, weil u. a. auch ZDF und Bild informiert wurden und die sitzen ja bekanntlich in der gut vernetzten ersten Reihe und sind immer über alles im Bilde.

Bessere Erklärungen für das Ausbleiben der Zustellung der Ladung an Frank zum Haftüberprüfungstermin am 26.09.2019 – 14:00 Uhr waren jedenfalls nicht einmal aus gewöhnlich gut informierten Kreisen zu bekommen.

Nachdem Frank nun schon mindestens zweimal unvermittelt von Mithäftlingen tätlich angegangen wurde, hat er nun also zu befürchten, dass er von Wärtern sonst wo hin verschleppt werden könnte, wenn sie ihn in tatsächlich legitimer Weise aus der JVA-Dresden zum Amtsgericht Chemnitz karren.


Weiter bemerkenswert am Sachsensumpf ist nun, dass wieder einmal von Organen der Rechtsprechung ausgesprochen wurde, Dave müsse sich zeigen, damit Frank freikommen könne. – Was natürlich nicht weniger ist, als eine Erpressung und das Eingeständnis, dass Frank nicht wegen Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr einsitzt, sondern

vom Staat als Geisel gehalten wird.


Ob Leak6 dem psychiatrischen Gutachter Heinrich Jansen, Leipzig

mit seiner ernsten Einrede Kopf oder Brille gerade richten konnte, ist noch nicht ganz heraus. Jansen schien die Befragung Engelens jedenfalls versucht zu haben, während Engelen duschte und deshalb nicht gerade zur gutachterlichen Verfügung stand und sich dabei jedenfalls nochmals einen tätlichen Angriff eines Mithäftlings einhandelte.

Die Einrede war ja freundlich formuliert und lies es dem Gutachter offen seinen Versuch zu absolvieren und dann dem Gericht die Unmöglichkeit zu erklären.


Die Einrede selbst war zweigeteilt, einen kurzen auf die konkreten Umstände Engelens bezogen und einen längeren anspruchsvolleren Teil, der für viele ähnlich gelagerte Fälle tauglich sein soll. Dieser letzte Teil kursierte auch zur Fehlerkorrektur und für Ergänzungen und fand mittlerweile durchaus regen Zuspruch, sodass die reichlich zurück kommenden Anregungen nun auch noch eingearbeitet werden müssen. Während Jansen also – zeitbedingt – mit nur 23 Seiten zu mehr Rechtssicherheit verholfen werden sollte, liegt der derzeitige Stand bei 29 Seiten und es werden wohl mindestens 35 werden.


Das Beitragsbild indes stammt noch von der letzten Erinnerung der  Richterinnen und Richter an ihren Richtereid. Aus der Sprechrichtung des dort symbolisch eingezeichneteten Rechtstrottels kann eine Peilung aufgenommen werden, wo die letzte gehörsverletzende Haftüberprüfung stattfand.

Ein Gedanke zu „Grundsätze der Parteiöffentlichkeit – nicht im Sachsensumpf!“

Hinterlasse einen Kommentar