Ein Gerichtssaal ist für Kinder, Mädchen und Teenies, ganz sicher nicht der beste Ort, sich auszulassen. Schließlich sind Gerichtsverhandlungen kein Spass, sondern sollen zu wichtigen und gerechten, Entscheidungen führen.
Az. 3 O 528/19,
Claudia May / OB Andreas Bausewein
„unwahre Tatsachenbehauptung“
Landgericht Erfurt, Domplatz 37, 99084 Erfurt, Saal 1.12, 1. OG
Claudia May ist seit der Wende vor 30 Jahren die Berechtigte des Anwesens „Erfurt, Am Stadtpark 34“. Sie muss aber bis heute darum streiten, es in Besitz nehmen zu können. Regelmäßig – mit Ausnahme eines einzigen Falles – unterschlagen Amtsträger die für sie wichtigen Wahrheiten und behaupten unwahr:
Claudia May habe keine Rechte an dem Anwesen und
sie leide unter Wahnvorstellungen und solle sich zum Arzt begeben.
Dabei wäre die Stadt in allen – mitlerweile kaum noch zählbaren
Angelegenheiten – verpflichtet gewesen, diese Straftaten mit Hinweis an die Betroffenen an die Staatsanwaltschaft zu verweisen, weil sie selbst nur in Verwaltungsgerichtssachen aktivlegitimiert sein kann.
Die dem Termin zugrunde liegende Klage zielt auf Unterlassung dieser im Sinne des § 187 StGB verleumderischen und kreditgefährdenden Falschbehauptungen.
Auch schon der Vorgänger des aktuellen Oberbürgermeisters Andreas Bausewein, Manfred Otto Ruge könnte und müsste zu Fragen der Handlungs- und Erkenntnisfähigkeit der Stadt Erfurt bezeugen:
Die Gläubigerin Stadt Erfurt hat
im 30. Jahr des Mauerfalls nun endlich erkannt, dass
in Sachen Zwangvollsteckungen gegendie damalige Thüringer Landesbeamtin Claudia May,sowie in Sachen Zwangsräumungder Erfurter Geschwister May,
die Verfahrensverweisung an die Staatsanwaltschaft
geboten ist.
Die DDR-Heimkinder und DDR-Verfolgten wurden schon zu DDR-Zeiten vorsätzlich und sittenwidrig an ihrem Vermögen geschädigt.
Doch auch die Kostenforderungen der Stadt Erfurt nach der Wende stammen in Wahrheit aus unrechtmäßigen rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen.
Allen voran die gezielt auf den öffentlichen Gedenktag 17. Juni 2015 gelegte gewaltsame Zwangsräumung der SED-/DDR-Opfer Geschwister May, die unter Konfiszierung ihres gesamten Hab und Gutes in die Obdachlosigkeit verbracht wurden.
Claudia May fordert, die gesamten Verwaltungs- und Prozessverfahren wegen der zugrunde liegenden, andauernden öffentlich-rechtlicher Immobilienkriminalität an die Staatsanwaltschaft zu verweisen!
Die Stadt Erfurt als Vertreterin des öffentlichen Interesse und der berechtigten Interessen der Geschwister May, hat die hierzu eigentlich erforderliche notariell beglaubigte Vollmacht der Claudia May seit dem 3. Oktober 1990 in keinem einzigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorgelegt oder nachgewiesen.
Claudia May hingegen ist – amtlich und grundbuchwirksam beurkundet – die erb- und vermögensgesetzlich Berechtigte.
Sie ist weiter – notariell beglaubigt und amtlich beurkundet – die
testamentarische Erbin der Erblasser des bis zur Zwangsräumung selbstgenutzten Anwesens.
Somit darf nur sie rechtswirksam über das unbewegliche und bewegliche Eigentum sowie über die eigentumsgleichen Rechtspositionen verfügen.
Der Irr- und Widersinn der öffentlich-rechtlich, amtseidverpflichteten und amtsermittlungspflichtigen und wahrheitspflichtigen Bediensteten entziehen sich jeglicher Gesetzes- und Rechtsbindung.
Die jeweils zuständigen Verantwortlichen handelten illegal und deliktisch. Sie vergingen sich mit rechts- und prozessgeschäftlichen Verfügungen am „fremden“, von Staats wegen geschützten Eigentum der hier betroffenen Bürger.
Auch die Landeshauptstadt Erfurt – vertreten durch Oberbürgermeister Andreas Bausewein – ist als schuldhaft zu benennen, denn sie ist immerhin die staatsanwaltschaftlich ermittelte Täterin und Auftraggeberin der nachfolgenden
Amtshandlungen:
Unterschlagung der Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff.;
(Grundbuch „Erfurt, Am Stadtpark 34), staatsanwaltschaftliche Verfügung, Az. 571 Js 23144/00,
Unterschlagung der Erlösauskehr mit Grundstücksübereignung am 20.10.1993,
Unterschlagung ihrer durch das Bauverwaltungsamt genehmigten und kontrollierten „akut lebensbedrohenden Bau- und Personengefährdungen“, Az. B 1087/2001-s, des auftragnehmenden und staatsanwaltschaftlich ermittelten Täters, Az. 180 Js 22533/03,
Dieses rechtsstaatswidrige Nach-Wende-Unrecht hat das DDR-Unrecht offenkundig um ein Vielfaches übertroffen!
Die öffentlich-rechtlichen, staatsanwaltschaftlich ermittelten Täter setzen ihr Treiben seit dem 3. Oktober 1990 mittels ihrer von Amts wegen möglichen „hoheitlich angeordneten Gewalt“ unentwegt fort.
Die vorsätzliche sittenwidrig schädigende, wirtschaftliche, gesundheitliche und immaterielle Existenz- und Lebensvernichtung ihrer Opfer nimmt kein Ende.
Dabei sind die ehemaligen DDRHeimkinder, DDR-Verfolgten,
DDR-Vermögensgeschädigten und die geschädigte Thüringer Landesbeamtin eigentlich von Staats wegen und im öffentlichen Interesse zu schützend.
Aber man schreckt auch vor haftbewehrter Immobilienkriminalität mit dem treuhänderisch verwalteten Restitutionseigentum – Erfurt, Am Stadtpark 34 – nicht zurück, und hält die Unrechtszustände aufrecht, indem die gebotene Strafverfolgung einfach nicht veranlasst wird.
DAS war im DDR-Unrechtsstaat verboten und dürfte (eigentlich) NUR in den sogenannten „Schurkenstaaten“ möglich sein, nicht aber in einem Rechtsstaat, wie dem unseren!
Letzter Aufruf.PDF von der Beklagten Claudia May, die behauptet, wegen eines „Erlasses des Thüringer Justizministeriums vom 20.10.2011, Az. 4110/E – 3072/11, über AL V und AL IX“ strafverfolgt zu werden.
Der internationaler Senior Chairleader der europäischen Justizkritik Gerhard Ulrich wurde mit anderen im Namen der von ihm selbst unterstützten Rita Rosenstiel durch deren Beiständin verklagt:
Dienstag 13.08.19 ab 09:00 Uhr
Kreisgericht der Côte
Route de St-Cergue 38
CH-1260 Nyon
Klägerinnen: die Beiständin Vanesa CASAS und die Advokatin Christine RAPTIS, die Rita ROSENSTIEL aufgezwungen wurden. Strafanzeige in ihrem Namen gegen ihre Freunde, gegen ihren Willen und hinter ihrem Rücken.
am 9. September 2019 um 9:00 Uhr Landgericht Erfurt, Fortsetzung des Strafverfahrens, Az. 5 Ns 501 Js 31517/11, besteht hinreichend Gelegenheit, sich von der Justizakrobatik „Strafverfolgung der vorsätzlich sittenwidrig Justiz-Geschädigten“ zur Verhinderung der – Vollziehungspflicht der Rechtskraftwirkung – bestandskräftiger Urteile zu überzeugen.
Zwischenzeitlich sind „neue“ beweisentscheidende Tatsachen zu berücksichtigen.
Das Thüringer Finanzministerium hat der Strafangeklagten Claudia May am 3. April 2019 – erstmalig – mitgeteilt, dass ihr die Erlösauskehr aus dem ersten sittenwidrig schädigenden Verkaufsgeschäft ihres Wohn- und Unternehmenseigentums in 99096 Erfurt, Am Stadtpark 34, zusteht.
Die Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff. und die vorsätzlich sittenwidrig schädigende Unterschlagung der illegalen und deliktischen Erlösauskehr mit Grundstück am 20. Oktober 1993 bestreitet das zuständige Thüringer Finanzministerium bis gegenwärtig andauernd.
Das gesamte Amts- und Justizhandeln ist in diesem Fall – über den 3. Oktober 1990 hinaus – auf
die Verdunklung, Vertuschung der Grundbuchurkundenfälschungen ab 14.01.1991ff.,
die Unterschlagung der illegalen und deliktischen Erlösauskehr mit Grundstücksübereignung am 20. Oktober 1993,sowie
die systematische Potenzierung des SED-/DDR-Nachfolge- und Justizunrechts, vorsätzlich sittenwidrigen „wirtschaftlichen, gesundheitlichen, immateriellen“ Schädigungen, die Existenz- und Lebensvernichtung der Rehabilitierungs-, Vermögens- und Wiedergutmachungsberechtigten gerichtet.
Herzliche Grüße Claudia May
Der Termin ist angesetzt am:
09.09.2019 – 09:00 Uhr
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
Sitzungssaal NN
99084 Erfurt
Leak6 fragt sich, warum die Unrechtsketten immer länger werden und nicht irgendwann einmal in einem gerechten Endpunkt münden.
Jesus sagt es ganz einfach (Joh. 8, 34):
„Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.„
Nach diesem ist es unmöglich, dass sich der im Unrecht gefangene Staat durch Organe befreit, die selbst im Unrecht gefangen sind.
Behaupteter Weise fürchtet man wohl einen existenzvernichtenden
Unserer Gemeinschaft ging die Solidarität verloren
und in Folge dessen auch ihr Verstand!
Wie ein Brikette aus zusammengepressten Kohlestaub keinen wirklich tragfähigen Baustein darstellt, so ist in Deutschland Heer von Individualisten gefangen in Hamsterlaufrad und Vorteilslogik.
Nachdenken, Weitsicht und Eigenverantwortung – bis auf wenige Reste verschwunden.
Die Mächtigen machen sich dieses zu nutze und verschaukeln die Massen.
Während die Finsternis des Mittelalters ihr Ende nahm, weil Reformation und Aufklärung sich ihren Weg bahnten – wissenschaftliche Prinzipien, wie Quellentreue, Nachprüfbarkeit und Logik obsiegten – wird es nun den Menschen erneut schwer gemacht, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden.
Am 26.03.2019 war ich zu einer Prozessbeobachtung in Gelsenkirchen. In jener Verhandlung meldete ich mich in meiner Eigenschaft als Zuschauer zu Wort. Freilich höflich unaufdringlich bis zwanglos, allein durch heben von Zeigefinger und Unterarm – denn, so Art. 103 Abs. 1 GG, „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Den Sitzungsvorsitz hatte ein RiaAG Albracht. Dieser hätte mich natürlich darüber aufklären können, dass ich nicht vor Gericht bin, wenn ich vor ihm als Richter im Gericht bin.
Dies bemerkt Leak6 deshalb, weil es selbst wegen einer – angeblich beleidigenden – informierenden Berichterstattung verklagt wird. Siehe Termin in eigener Sache!
Manchmal weiß man nicht, wie einem geschieht.
Manchmal weiß man nicht, wer einem geschehen läßt.
Manchmal weiß man nicht, in welcher Lage man ist, was mit einem gespielt wird und was der richtige Ausweg.
Am 27.08.2018 wurde eines von über 60 Unsinnsverfahren gegen ein sich selbst so nennendes Stasi-Stalking-Opfer betrieben, welches allerdings mit einem sehr gut begründeten Freispruch endete. Bernd Schreiber und ich beobachteten und ich berichtete, dass sie gar keine Freisprüche mehr will.
Die Staatsanwaltschaft konnte der Begründung des (vorliegenden) Urteils nicht folgen und legte Berufung ein (Schriftsatz bekannt).
Der Anwalt der beschuldigten Frau und auch Leak6 konnten nicht erkennen, in wie weit die Berufung die Urteilsbegründung widerlegen würde.
Am 11.03.2019 war schon eine Berufungsverhandlung geplant, deren Absage mich erst erreichte, als ich schon auf der Anfahrt, nahe Hamburg war.
Ob die Richterin so plötzlich erkrankte, weil sie selbst auch erst so kurzfristig von meiner Anreise erfuhr, verzichtete ich abzuklären.
Bezüglich der Differenzen in der Widerlegung der Berufung zwischen dem Anwalt und mir verzichtete ich auf die Abklärung.
Die bemitleidenswerte Frau hat eine etliche tausend Seiten starke Akte, die wegen ihres Umfangs jeden neu hinzukommenden Begleiter dazu zwingt, über lange Zeit auf eine umfassende Kenntnis der Sachlage: – – ? — ? — Ja, richtig: zu verzichten.
Mehrere der parteinahen Beteiligten hatten eigenen Angaben zufolge zwischenzeitlich erhebliche gesundheitliche Probleme, aufgrund derer auch bei der Binnenkommunikation auf nicht gerade wenig verzichtet wurde.
Jetzt ist des Verzichtens genug!
Jetzt wird das Aufdecken und Anschauen angesagt.
Jetzt gibt es das Versprechen, Versäumtes nachzuholen.
Jetzt ist zu einer neuen Berufungsverhandlung geladen.
Ergebnisse scheinen so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Und ich freue mich auf die Entdeckung zahlreicher – jedenfalls für mich neuer – in allen möglichen Bezügen zu ziehender Lehren.
Montag, den 29.07.2019 – 10:00 Uhr Strafsache NZS 30 Ns 134 Js 4521/18 (101/18) – Berufung der StA wg. Sozialbetrug –
P. S., 28.07.2019: In Stade gibt es die Hausordnung als Kinder-Überraschung. Wahrscheinlich wollen sie dort „ich sehe was, was du nicht siehst“ spielen, in Anwendung des Mottos, ich weiß noch etwas, was du nicht weißt.
Ich hätte ja gedacht, dass die Hausordnung eines öffentlichen Gebäudes, wie die aller anderen Verordnungen dazu gedacht ist, dass man sich darauf einstellen und danach richten kann. In Stade aber weit gefehlt. Ich fragte sie wohl an, aber ich bekam sie nicht.
Stattdessen bekam ich einen Hinweis, den ich gar nicht gefragt hatte, nämlich wer für sitzungspolizeiliche Anordnungen zuständig sei. Wer wünscht sich schon eine sitzungspolizeiliche Anordnung?
Ich muss also 286 km fahren, um die Verordnung vor Ort einzusehen. Was mache ich nur, wenn ich dann z. B. lesen werde, dass das Tragen von karierten Hosen verboten ist? Ob ich sie dann – vor Ort, versteht sich – fallen lassen muss?
Weiter frage ich mich natürlich, was für ein Dienstverständnis die Staatsdiener in Stade haben. Die Erfurter hatten jedenfalls keine Hemmungen mir ihre Hausordnung zu schicken. Dort ist ja auch die Ndrangheta die Herrin ihrer Hochburg. – Es ist halt jeder für irgend etwas gut. – Man muss sie wohl einfach nur liebhaben.
„Aus Rache hat DENYS die Europäische Menschenrechtskonvention ausser Kraft gesetzt und die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ohne Prozess bestätigt. Es bleibt nicht einmal mehr der Anschein eines Rechtstaates.“ (Gerhard ULRICH)
Wende im Fall zum Nachteil der Geschwister May: Claudia May tritt nun als Klägerin auf;
Az. 9 O 1638/18 – Claudia May / S. L.: Für die am 25.03.2019 – 09:00 Uhr im
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
Sitzungssaal E10, EG
99084 Erfurt
anberaumte Gerichtsverhandlung haben sich inzwischen auch Stadt und Land als Streitverkündete angesagt.
[Edit, 27.03.2019]: Die Aussage, dass sie geäußert hätten, sie wollten teilnehmen, ist nach derzeitigem Redaktionsstand eine Fehlinformation. Anwesend waren sie jedenfalls nicht. Stadt und Land in Erfurt angesagt weiterlesen →
Erst einmal vorab: Der zugrunde liegende Fall hat ein internationales Ausmaß erreicht:
„Indische Staatsbedienstete attestierten deutschen Amtskollegen unterirdisches Niveau.(Quelle)“
Man begreift die Dimension dieses Falles erst nach und nach. Einige Teile wurden hier schon veröffentlicht, andere gingen mir selbst durch. Deshalb nun die ersten 8 Videos (fast kommentarlos) hintereinander weg:
Am heiligen Abend dem 24.12.2018 erreichten Leak6 Berichte aus der Schweiz, in denen ich ein für mich neues Wort bemerkte:
Klage-Inversion
Das schreibe ich extra-breit, denn das Wort ist mindestens so neu, wie Nasenringe aus Phosphor. Ich kannte es nicht und Google kannte es auch nicht – weder mit noch ohne Bindestrich.
Am gestrigen Abend gelangte ein – wie Leak6 findet – nicht vollständig nachvollziehbarer (glaubwürdiger) – Bericht von der Gerichtsverhandlung am 20.12.2018 gegen Claudia May zu uns.
Leak6 findet:
Es kann nur wahr sein, was verstanden wird.
Der Bericht.PDF kann weder von seiner Herkunft her (Authentizität), noch von seinem Inhalt her als wahr bestätigt werden (er könnte allerdings wahr sein). Er ging durch mehrere, jeweils einige Veränderungen vornehmende Hände.
Leak6 beteiligt sich auch an Spekulationen, um der Staatsanwaltschaft ihre Arbeitspflichten vorzuhalten (diese muss ihnen nämlich nachgehen).
Sicher wird sich zumindest ein Teil der im Bericht enthaltenen Aussagen in kürze als wahr erweisen und einen rechtsstaatlich nicht haltbaren Zustand belegen.
die „Schweizer Garde“ u.a. sind an unserer Seite und begleiten den „Kampf ums Recht“.
Kommt bitte wieder zahlreich nach Erfurt. Der Weihnachtsmarkt (direkt am Landgericht Erfurt) ist noch geöffnet und lädt zum vergnüglichen Bummel nach der Gerichtsverhandlung ein. Ob es die letzte Verhandlung sein wird, wie die Schweizer annehmen, kann ich nicht versprechen.
Es wird wohl davon abhängen, ob der Vorsitzende Richter Harald Tscherner endlich sein „Machtwort“ gegen das ungebührliche Verhalten des OStA Rainer Kästner-Hengst spricht!?
Einen wunderschönen 3. Adventsonntag
wünscht Euch, Ihnen und Ihren Lieben,
Claudia May aus Erfurt.
Leak6 berichtete in seinem Jubiläumsbeitrag von der letzten Sitzung, wie wirkungsvoll Prozessbeobachtung sein kann. Schon dort konnte Leak6 nichts anderes sagen, als Claudia May beizupflichten: Im gleichen Augenblick, als der OStA gegenüber dem Richter eine unsachliche Verhandlungsführung rügte, war sein eigenes Benehmen tatsächlich ungebührlich.
Zuvor, am 12.12.2018 ging Leak6 eine erste Meldung aus Gießen ein:
Jagd auf Kameraleute und Journalisten am Landgericht Giessen am 07.12.18
Meine Damen und Herren,
Richter Schrader GÖDICKE [s. Hinweis unten!] mag die Öffentlichkeit nicht. Weshalb ? Was will er unter dem Deckel halten ? Die Antwort finden Sie im Video …
Terroranschlag auf die Pressefreiheit am Landgericht Giessen, 07.12.18
Meine Damen und Herren,
Im gestrigen Rundmail «Jagd auf Kameraleute und Journalisten» ist mir ein Fehler unterlaufen. Tatsächlich ist der korrekte gesetzliche Richter SCHRADER im Prozess von Frau Dr. Andrea CHRISTIDIS ausgeschaltet worden und der Richter GÖDICKE hat den Terroranschlag auf die Pressefreiheit auf dem Gewissen. Teil II berichtet, wie das abgelaufen ist: Terroranschlag auf die Pressefreiheit am Landgericht Giessen, 07.12.18 weiterlesen →
Dies ist der einhundertste Beitrag auf LEAK6:
In Ausführung der Vorhersage (Apg. 1, 8),
„… ihr werdet … meine Zeugen sein … bis an das Ende der Erde.„
trifft es sich, dass ich diesen Jubiläumsbeitrag als Zeugnissammlung verfassen kann.
Auf dem Radiosender 1live wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Pirelli-Pinupgirl-Kalender diskutiert, wie die Radiohörer jeweils ihren eigenen Arbeitsplatz verschönern. Nach zahlreichen interessanten Wortmeldungen kam es schließlich zu dem Schlussbeitrages eines Hörers, der mir bis heute in Erinnerung blieb:
„Ich verschönere meinen Arbeitsplatz, indem ich nach Hause gehe.“
Wer mich als Prozessbeobachter kennt, weiß dass es vorkommen kann, dass ich mich hops nehmen lasse um den Gerichtssaal offdoor (Neudeutsch für ‚draußen vor der Tür‚) zu verschönern. Damals u. a., um das Jedermannsrecht Rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG für zwei staatlich geraubte Kinder geltend zu machen: Dass der Richter nicht im Namen der Kinder (als Teil des Volkes) deren eigene Mutter für das Verbreiten der Wahrheit verurteilen könne.
Am gestrigen Dienstag dem 11.12.2018 beließ ich aber erst einmal meine gewöhnliche Arbeitsstätte von Anfang an in ihrer ’nativen Schönheit‘, indem ich gar nicht erst dort erschien. Stattdessen begab ich mich auf Erlebnisreise – noch nicht ganz bis an das Ende der Erde – aber doch, zumindest auf Deutschland bezogen: ziemlich weit in Richtung Osten. Immerhin versprach mir ja der (RA) Heiland, auf meine Kosten zu kommen.
Am heutigen Montag, dem 10.12.2018 gelang es Leak6, ein kleines Telefonat mit Gregor Heiland, einem der Verteidiger der Angeklagten Claudia May (Strafsache wegen angeblicher «Beleidigung» der Richterin Rita PESTA) zu führen.
[Editiert am 04.12.2018:]
Hintergrund der Affäre / Der Schweizer Prozessbeobachter Gerhard Ulrich schreibt dazu:
Ein Blutsauger-Immobilienmakler riss sich die Immobilie Am Stadtpark 34 in bester zentraler Lage in Erfurt unter den Nagel. Er teilte die Beute mit der «Oberlandesrichterin» Rita PESTA. Sie hat daselbst eine Wohnung, die sie sich selbst geschenkt hat. Die rechtmässige Besitzerin, ist laut rechtsgültigen Gerichtsentscheiden Claudia MAY.
Man hat sie wegen angeblicher Richterbeleidigung vor Gericht gezerrt.
Der vorangegangene Prozesstag am 23.11.18 geht in die Geschichte ein !
(there are English and Italian Versions, only concerning Morandi-Bridge, just here at the end! Ci sono le versioni inglese e italiana, solo riguardo al ponte Morandi, proprio qui alla fine!)
Sie will keine Freisprüche mehr, er will kein Gelaber mehr und ich will keine Lügen mehr!