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Rechtsanwältin Beate Bahner: Nach Demo-Aufruf Homepage gesperrt

[Last Edit 15.04.2020]:

… und warum sie nun verfolgt und misshandelt wird und einer 6-wöchigen Behandlung zustimmen soll.

Sie spricht aus, was alle denken und sich sonst niemand traut.

RAin Beate Bahner kämpft gegen ein ‚System‘, an das sie bis vor kurzem selbst noch geglaubt hatte. Doch dieses ‚System‘ ist nicht so, wie es vorgibt zu sein. Dass eine Zensur nicht stattfände, steht ausschließlich im Gesetz (Art. 5 Abs. 1 Satz 3).

Sie erhob Verfassungsbeschwerde und rief zu Demonstrationen auf, denn sie erkannte schwerste Missstände in unserem Rechtssystem.

Beate Bahner ging etwas steiler, als es die  Planer der Plandemie voraussehen konnten. Erklärlich, dass sie irgendwann weg musste.

Plademie ist Terrorismus!

Die Bangemacherei dieser Plan-Demie (geplante, mit mathematischen Modellen epidemioloisch vorausmodellierte Pandemie) ist Terrorismus.

Kühle Köpfe, wie die Schmidt-Schnauze von 1977 können wir auch heute noch brauchen. Denn das ganze Volk will in Wahrheit nicht seine Alten von Tierärzten zur Einschläferung bringen lassen – und auch nicht, dass superreiche Lobbyisten Staatsdiener und alle Medien mit ihren überschüssigen Geldern korrumpieren und das Volk mithilfe wahnsinniger Übertreibungen mit Panikmache terrorisieren. YoutubeRlink.mp4

Leak6 fragt schon hier:
An welcher Stelle ist unsere Demokratie noch wehrhaft?


MDR-InterviewRlink.mp3


Seit dem 09.04.2020 wird gegen Beate Bahner ermittelt.

Youtube(Alex GT)Rlink.mp4


Gerhard Wisnewski über Beate Bahners Verfassungsbeschwerde
Youtube (zensiert)Rlink.mp4


P. S., Die weitere Vorgeschichte von Beate Bahner rückwärts sortiert, als Extrakt aus dem ersten Deutschen Staatsstreich-Tagebuch:

15.04.2020:
KenFM spricht seinen Mitarbeiter RA Sean Henschel zum Fall Bahner
KenFMYoutubeRlink.mp3PDFRlink.pdf


W.I.M. (Wirtschaft Information Meinung) präsentieren:

Beate Bahners GENIALE Rede

nach ihrer Vernehmung. Leak6 empfiehlt schlicht, auf sie zu hören.
YoutubeRlink.mp4Rede.pdfRlink.pdf


Politik für Deutschland berichten während und nach der Vernehmung von Demo vor der Polizeistation Heidelberg:

YoutubeRlink.mp4


W.I.M. (Wirtschaft Information Meinung) berichten von Demo vor der Polizeistation Heidelberg: Beate Bahner Life lebendig:

YoutubeRlink.mp4

 


14.04.2020:
15:06 Uhr: Polizei Mannheim/Heidelberg: Heidelberger RAin sei weder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden, noch sei eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst worden. [Leak6: Ja was denn jetzt: aufgenommen, aber nicht veranlasst? – Und was ist mit dem Audio]
Präsidium MannheimRlink.pdf


14:57 Uhr: Polizei Mannheim/Heidelberg: Heidelberger RAin sei nach tätlichem Angriff stationär in Uniklinik Heidelberg aufgenommen.
Präsidium MannheimRlink.pdf

 


13.04.2020:
Beate Bahner in psychiatrische Einrichtung eingewiese

YoutubeRlink.mp4Transkrition.pdf
Youtube (Gerd Miethe)RNZRlink.pdf
Germanica-ImperiaRlink.pdfRlink.mp3

 


12.04.2020:

Beate Bahner empfiehlt Entspannung und taucht auch selbst erst einmal ab : Rlink.pdf

 


10.04.2020:
Joachim Baum: Zensur- und Zustandsliste Deutschlands.pdf

Beate Bahner gibt ihre Anwaltszulassung zurück! Sreenshot:

Rlink.pdf – wieder freigegebene Website: beatebahner.de


Beate Bahners Verfassungsbeschwerde (Eilantrag.PDFRlink.pdf) vom 08.04.2020 wird abgelehnt
1 BvQ 26/20.pdfRlink.pdf


Beate Bahner schreibt an Juli Zeh:
Offener Brief.pdfRlink.pdf

 


09.04.2020:
Joachim Baum erbittet Lebenszeichen von Beate Bahner.pdf


Beate Bahner wendet sich wegen der Strafermittlung und Webseitenabschaltung nochmals an das Bundesverfassungsgericht
Beatebahner.de.pdfRlink.pdf

 


08.04.2020:
Der Staatsschutz
ermittelt gegen RAin Beate Bahner
StA-HeidelbergRlink.pdf


Eilantrag von Beate Bahner beim Bundesverfassungsgericht
PDF[war am 08.+09.04.2020 zensiert]Rlink.pdf


07.04.2020:
Dr. Bodo Schiffmann, Schwindelambulanz Sinsheim, der in seinem Youtube-Beitrag ‚Corona 21‘

Reupload(A.Tübner weil Corona 21 bei Schiffmann immer noch zensiert ist  )Rlink.mp4Rlink.mp3

Erkl. Beate Bahner.pdf [war am 08.+09.04.2020 zensiert] Rlink.pdf


06.04.2020:
Interview: Beate Bahner will Verfassungsklage erheben:
„eklatant verfassungswidrig“
KenFMKenFM.mp3Rlink.mp3


03.04.2020:
Pressemeldung: Beate Bahner kündigt Normenkontrollklage an
PM Beate Bahner.pdf[war am 08.+09.04.2020 zensiert]Rlink.pdf

Zensurbeweis:Die sofortige Aufhebung aller in der „Corona-Krise“ verfügten Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten ist übrigens auch Gegenstand dieser Petition, die das Quorum von 50.000 Unterzeichnern inzwischen erreicht hat.

Die illegale Betreuung des Dr. Reinhard Probst

Und ich dachte die ganze Zeit,

Soldaten sind Mörder
und
Richter sind Lügner. Die illegale Betreuung des Dr. Reinhard Probst weiterlesen

Systemsprenger

P. S. 04.02.2020: Kommentar von Franz Ruppert auf KenFM, dto. auf YouTube:

Ausschreibung Anwaltssuche gegen Gelsenkirchener Gericht

Zugegeben, das mag wie ein Himmelfahrtskommando anmuten.

Doch es gibt tatsächlich auch Dinge, die Richtern nicht erlaubt sind und wofür sie zu haften haben.

Es gibt aber wenige Anwälte, die so etwas machen wollen. Um nur deren Unwillen zu eruieren, sind Zeit und Erstberatungsgebühr zu schade. Ich denke, in einem Ausnahmefall, wie dem vorliegenden muss der Anwalt ein Eigeninteresse mitbringen, welches er selbst und auf eigene Kosten entdecken muss (sonst wäre es kein Eigeninteresse).

Für diese anwaltliche Entdeckungsreise, die ganz sicher dem Konsum einer bewusstseinserweiternden Droge nahe kommt, gibt es zum einen hier das Schlagwort Rudelficken, zum anderen eine
Sammlung aller bisherigen offiziellen Schriftsätze in einem PDF sowie zum dritten eine darin enthaltene Struktur aus zehn Klagezielen (Z01 bis Z10), so dass klar sein kann, was ich erreichen möchte.

Interessierte Anwälte sollten also die Schriftsatzsammlung lesen, zu den Zielen ihre Vorstellungen von Chancen und Kosten entwickeln und sodann Kontakt mit mir aufnehmen.

 

 

Der Verfassungsschutz antwortet,

dass er nichts wissen will. Wie schade.

Wer mich kennt, der weiß, dass ich so eine Antwort nicht unbeantwortet lasse:

Der Verfassungsschutz antwortet, weiterlesen

PM Anwalt gegen Gericht gesucht (Gelsenkirchen)

Frank Engelen war der erste Mensch, der mir bestätigte, dass die Pflicht eines Anwalts,

„… in allen Rechtsangelegenheiten … seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, … vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern“

nicht in einem Märchenbuch steht, sondern im Gesetz. Und zwar tat er dies, indem er sagte, dass ich der erste sei, der ihm gegenüber diese Rechtsnorm zitierte.

Jetzt müssten Bürger allerdings erstens wissen, dass Anwälte diese Pflicht haben und zweitens Anwälte finden, der diese Pflicht ernst nehmen. Das ist gar nicht so einfach. Denn Anwälte verdienen meistens genauso viel, wenn sie gewinnen, als wenn sie verlieren. Jede Minute Sorgfalt, die sie in einen Fall stecken, fehlt ihnen irgendwann für einen anderen. Man munkelt sogar, dass Anwälte, welche gegenüber Richter besonders scharf vorgehen, deren Unmut auf sich ziehen und in anderen Fällen dafür abgestraft werden – oder zumindest solches fürchten.

Es setzen sich also die Robenträger aller Parteien miteinander ins Benehmen (man sieht die Kollegen ja wieder) während halt der eine oder andere Normalsterbliche dafür zahlen muss.

Hier ist der Rechtsstaat in Gefahr.

Aus meiner Sicht geschah neulich im AG-Gelsenkirchen mit mir nichts anderes als staatliche Machtüberschreitung. Blanke staatliche Willkür, die meint, sich nicht einmal erklären zu müssen.

Und um nicht irgend einem Anwalt ausgeliefert zu sein, der mich – wie oben beschrieben – einfach verschaukelt, plane ich dazu eine öffentliche Ausschreibung. Und damit sie auch wirklich öffentlich ist, verschicke ich erst einmal die folgende Pressemeldung in die Runde.

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn

Am 26.03.2019 wurde ich im Amtsgericht Gelsenkirchen in meiner Eigenschaft als Beistand gewaltsam von meinem Schützling Bernd Schreiber getrennt, welcher mit einer unlesbaren Legitimation (Dokument schwarz auf schwarz) taschengepfändet werden sollte.

Es fand also im Amtsgericht Gelsenkirchen eine

„Orgie“ im Sinne von Wikipedia

statt:

„In der Neuzeit wird es  [das Wort ‚Orgie‘] als Bezeichnung für gemeinschaftliche Handlungen gebraucht, mit denen bewusst gegen die Sitten verstoßen wird, …“

Noch am gleichen Tage erhob ich deswegen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen unbekannt.

Diese wurde am 10.04.2019 abgewiesen.

Am 10.05.2019 veröffentlichte ich dann den Beitrag Rudelficken im AG-Gelsenkirchen, der zwar weitere Anträge (Nrn. 03 bis 07)enthielt, aber keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen.

Am 14.05.2019 veröffentlichte mein Schützling einen Beitrag über den Vorgang.

Vermutlich gibt es in unserem Rechtsstaat irgend eine anerkannte Kontroll-Simulations-Hierarchie, ein Narrativ nach welchem das Landgericht Essen das Amtsgericht Gelsenkirchen zu kontrollieren habe.

Und nun sprang am 17.06.2017 eine solche Kontroll-Simulation von selber an, indem man den Vorgang erfand, ich hätte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Gelsenkirchen erhoben – ersichtlich, um auch diese wieder abzubügeln und dabei alle Namen weiter im Dunkeln lassen zu können .

Jetzt habe ich mal wieder das kleine Problemchen, dass ich mehr Ideen für Überschriften, Intros und Zuspitzungen habe, als man einem Beitrag zumuten kann. Wer es also erträgt, ein Ereignis unter mehreren Aspekten zu reflektieren der möge weiter lesen. …

Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn weiterlesen

Rudelficken im AG-Gelsenkirchen?

Joachim Baum, Betreiber von Leak6 – Bielefeld, den 10.05.2019

Unter Menschen gibt es richtiges und falsches Verhalten.

Dem Bürger erlaubt die freiheitlich demokratische Grundordnung im Regelfall erst einmal alles, was nicht verboten ist.
Verbote können mit Strafen oder Ordnungsgeldern bewährt sein.
Sie können aber auch ungeschrieben, selbstverständlich, sittlich, moralisch oder sonst wie allgemein gesellschaftlich anerkannt sein.

Staatsdiener hingegen haben diese Freiheit – die bis an ihre vorstehend beschriebenen Grenzen reicht – (auch wenn sie natürlich gleichzeitig ebenso Menschen und Staatsbürger sind) in Ausübung ihres Amtes nicht.
Staatsdiener dürfen nicht tun und lassen, was sie wollen.
Es gibt sie in ihrem Auftreten überhaupt nur, damit sie ihre Pflicht tun. Und wenn sie dabei Ermessensspielräume haben, dann müssen sie diese ausfüllen mit: pflichtgemäßen Ermessen.

Falsches Verhalten hat – wie auch richtiges – einen Grund.
Diesen Gründen soll hier näher gekommen werden!

Wird falsches Verhalten nicht gerügt, so gelten die falschen Gründe als akzeptiert und es ist in gleichen und ähnlichen Situationen regelmäßig mit Wiederholung des falschen Verhaltens zu rechnen.

Nachstehender Bericht geht über mutmaßliche Ficker, Kläffer, dreckig-sauber bis aalglatte Lügner; über Räuber, Abwiegler, Vertuscher und andere vorauseilend gehorsam bis auf par Ordre de Mufti hörige Staatsdiener, welche allesamt ihr Pflichtverständnis von ihrem Staatsdienst auf Kosten des steuerzahlenden Bürgers über die Maßen frei und eigenmächtig definieren.

Der Weg, unhaltbares Dienstverhalten nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Der vorläufige Gipfel des unhaltbaren Dienstverhaltens könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vereitelung einer Dienstaufsichtsbeschwerde – und von begrenzter Witzigkeit sein.

Als verfügbare Quellen seien die erste

[1] Dienstaufsichtsbeschwerde des Leak6-Betreibers vom Tag des Vorfalls,

dem 26.03.2019 sowie die – in pflichtgemäßen Ermessen nach 15 Tagen dahingeschriebene und nach weiteren 15 Tagen versandte

[2] Antwort der „Bearbeiterin Waab“,

„in Vertretung des Direktors“. Rudelficken im AG-Gelsenkirchen? weiterlesen

109 gerechtfertigte Schüsse!

Gefunden bei: JUSTIZFREUND.

Karim P. hatte auch einen Schuss abgefeuert und wurde dafür wegen versuchten Totschlags angeklagt und kam mit einem Jahr auf Bewährung wegen unerlaubten Waffenbesitzes davon. Von sechs Schüssen wurde er getroffen, die er überlebte. Dafür wollte er 440.000 EUR Schmerzensgeld, die er aber nicht bekam, weil die Polizeischüsse „gerechtfertigt waren„.