Hamburg vs. Düsseldorf + Mönchengladbach

Letzte Woche konnte ich ein Hamburger Amtsgericht mit dem Düsseldorfer OLG vergleichen.

Die Hamburger waren á la Sesamstraße (siehe Beitrag vom 27.05.2018!) aufgefordert, ‚wer‘, ‚wie‘ und vor allem auch ‚was‚ zu fragen. Nach dem ‚was‘ fragten sie zwar noch nicht, dafür aber immerhin 2x nach einem ‚wie‚ meiner Klageerwiderung und meiner Widerklage. Immerhin bin ich als der Gefragte dadurch auch selbst (endlich etwas) schlauer geworden und es scheint mir, als ob bei unserer Justiz noch nicht alles verloren ist.

Den Düsseldorfern, die einen ihrer eigenen Beschlüsse nicht mehr richtig lesen konnten, musste ich nochmals ‚heimleuchten‘, bzw. nach Möglichkeit auf die Sprünge helfen. Dort löst sich vielleicht endlich mal ein fetter Skandal auf, der in einer Mönchengladbach-Rheydter Zirkusveranstaltung angerührt worden ist.

Man munkelt, in dem Mönchengladbacher Zirkus, in dem es so klang, als ob von einem

<quasi gestellten Antrag>

die Rede wäre, würde jemand behaupten, er sei

nicht Clown vom Dienst, sondern ein ehrenwerter Vertreter der Rechtspflege

und deshalb berechtigt, jedermann das Weitererzählen dieser überaus witzigen Geschichte verbieten lassen zu können.

Da lob ich mir als Elektroniker doch gleich noch mal das brutale, von der Digitaltechnik her bekannte <Entweder / Oder>, welches nicht nur die Logik stark vereinfacht! Dieser Logik folgend, könnte ein Richter nicht Clown sein und ein Clownsgefasel nicht von einem Richter stammen. Aber man hat ja auch schon Elefanten mächtig furzen hören. Und so ist es denkbar, dass der eine oder andere Clown noch deutlich über sich hinaus wuchs und sich in Gerichte einschlich – oder umgedreht: der eine oder andere Richter nicht nur Recht und Gesetz vergaß, sondern auch seine guten Manieren.

Wer wie und wo die Grenzen zu ziehen gedenkt, erfahren wir vielleicht am heutigen Dienstag den 10.07.2018 – 11:00 Uhr, nochmals vom AG Mönchengladbach-Rheydt, Brucknerallee 115. Die Hofberichterstattung dauert ggf. etwas länger.

Vermutlich bleibt auch danach noch weiter zu rätseln, was unter einem quasi gestellten Antrag zu verstehen ist, und was man sonst so alles nicht weiter erzählen darf: Hört man also z. B. einen lauten, krachenden Elefantenfurz, und jemand kommt und behauptet, es sei seiner und er sei Richter, dann sollte man tunlichst sofort alles, was man je darüber erzählt hat leugnen und das Gegenteil behaupten! – Sonst wird man womöglich noch verknackt.

Aber eigentlich geht es um die Kinderrechte und das Wohl eines gerade 9 Jahre alten Mädchens. Also weder Scherz noch Sport, noch sonst irgendwie witzig, sondern bitterer Ernst, wie auch http://jugendamtwatch.blogspot.com/2015/ (dort etwas runter scrollen!) in den Fällen Petra Heller, Conny und Josef Haase sowie Peter Spitzer zu berichten wußte.

Diesem Mädchen stahl man nicht nur die Eltern und den Kontakt zu ihnen, sondern sogar seinen Namen! Es muss irgendwo inkognito leben, unter einer falschen Identität, sein Zuhause und seine Herkunft vergessen.

Dieses weil das Jugendamt sie für das Opfer einer unbewiesenen Straftat hält, deren Wiederholungsgefahr ebenso unbewiesen ist und zu dem sie nicht einmal selbst Stellung nehmen kann.

Das Mädchen hatte zwar schon durch Flucht konkludent bewiesen, dass sie ihr Glück nicht in der Unterbringung sieht, …

Ihre Mutter hatte zwar schon ein positives Erziehungsfähigkeitsgutachten vorgelegt, …

Die amtlichen Lügen haben zwar schon ihre Widersprüche aufgezeigt bekommen …

… Aber mächtige Clowns verbieten das alles mit ihren neuen zauberhaften Formeln.

Art. 20 Abs. 4 GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, …“ schließt doch Horrorclowns mit ein – oder?

Gott, der Herr spricht (Jes. 43,1):

„… Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst;
ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein.“

*Clowninnen und sonstige Rinnen sind in der entsprechenden männlichen Form mit eingeschlossen. Mit einer leichtfertigen einseitigen Freilassung dieser verbalen Geiseln ist nicht zu rechnen.

 

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