Um Himmels Willen: jetzt haben Richter auch noch „gute Gründe“

Ein Advokat aus Dresden
den Psycho wähnt aus Westen
In Freiberg er es saget an,
doch Freiberg sagt, der Wahn
in Dresden breche sich die Bahn.

Dabei hatte ich, der mutmaßliche Psycho, mein Wahlrecht aus § 35 ZPO ausgeübt, und ebenfalls in Freiberg auf Unterlassung geklagt.

Wohlgemerkt wählte ich Freiberg als nach § 32 ZPO zuständiges Amtsgericht, weil dort der Tatort der unerlaubten Handlung (die Verleumdung meiner Person durch den Advokaten) ist. Nach § 9 StGB ist der Tatort einer Straftat der Ort, an dem der Erfolg der Tat eingetreten ist. Als Erfolg reklamierte ich, dass ich in den Ohren des Telefonpartners des Advokaten im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Freiberg verächtlich gemacht wurde.

Freiberg meinte nun, „gute Gründe“ für Zweifel zu haben und tat so, als wolle es nach Chemnitz verweisen (wörtlich):

Dass diese Formulierung zweifelsfrei und eindeutig zu einer Zuständigkeit des Amtsgerichts Freiberg führen muss, ist, insbesondere in Anbetracht der sonstigen Ausführungen über ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Chemnitz und die Tätigkeit des Antragsgegners als Strafverteidiger in diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Chemnitz, nicht erkennbar. Die Zweifel der Richterin an der örtlichen Zuständigkeit haben ihren guten Grund und sind keinesfalls willkürlich.

Nun – wenn ich in Bielefeld beim gemeinsamen Fußballgucken sage, der Schiri ist ein Wixxa, und das Spiel fand gar nicht in Bielefeld statt, dann ist der Tatort für diese Beleidigung natürlich Bielefeld und es ist vollkommen egal, ob ich dies sage, weil mir seine Pfeiferei in München nicht gefällt, oder weil ich ihn und sein Schlafzimmer in Fickmühlen bei Geestland außerdem privat kenne.

Jedenfalls tat mir da der Advokat schon leid,
dass er nun vom Gericht verleumdet wurde,
mit der Behauptung,
er habe mich auch in Chemnitz verleumdet.

Doch weit gefehlt! Dass das Amtsgericht Freiberg von „guten Gründen“ sprach, war ein großer Bluff:

Das Amtsgericht Freiberg hatte sich keineswegs eine weitere Straftat des Advokaten in Chemnitz ausgedacht, sondern es war von diesem mithilfe eines Schriftsatzes – den es mir übrigens vorenthalten hatte – inspiriert (um nicht zu sagen: verrückt gemacht worden).

Dieser Schriftsatz sprach nämlich davon, dass der Erfolgsort meines Tatvorwurfs gegen den Advokaten in Chemnitz liegen müsste.

Da muss man freilich erst einmal drauf kommen, dass sich der Advokat für ein denkbares Folgehandeln seines von ihm aufgehetzten Telefonpartners derart verantwortlich fühlt (diesen quasi als seinen eigenen verlängerten Arm ansieht), dass er dessen ggf. strafwürdiges Handeln (Einflussnahme auf einen Prozess in Chemnitz), als sein eigenes, ansieht.


Aber es sollte noch besser kommen. Wer den Eingangs- Limerik noch in Erinnerung hat, ahnt es schon

– Links blinken und rechts abbiegen,
man muss sie einfach nur lieb haben –

kam die Auflösung dieses Rätsels weder aus Freiberg, noch aus Chemnitz, sondern aus: Dresden.


~


Um in eine Kinderclique aufgenommen zu werden, war es nicht selten üblich, dass man eine Aufnahmeprüfung – wie z. B. eine Mutprobe – ablegen musste.

Um in eine Gang aufgenommen zu werden, muss man schon etwas verzapfen. Der Neuling darf keinesfalls Internas erfahren und selbst unangreifbar sein.

Wer in ‚erfolgreiche‘ Firmen einsteigen will, muss sich schon gegenüber dem Personalchef Schmitt wie Schmittchen verhalten.

Als der besonders gute Uni-Absolvent Mitch – alias Tom Cruise – in die Firma (eine maffiöse Anwaltskanzlei) eingegliedert werden sollte, musste er – Achtung: Spoiler! – umgehend erpressbar gemacht (korrumpiert) werden, damit man ihn unter Kontrolle halten konnte.

Firmen wollen natürlich schön aussehen und haben dazu honorige Fassaden wie Compliance-Management-Systeme.

Im dritten Reich hingegen musste man nicht besonders gut sein, um in die Partei aufgenommen zu werden – man musste nur mitmachen.


Alle totalitären Staaten wollen schön aussehen und niemand hat bei ihnen die Absicht, eine Mauer zu errichten.

Parteien stellen die Listenplätze der zur Wahl stehenden Politiker. Wer nicht ein das Parteilied trällert, scheitert in Deutschland spätestens an der 5%-Hürde.

Auch Mitglieder von heutigen Polizeieinheiten müssen zueinander passen. Sie machen längst nicht immer alles richtig und alle wissen um die Fehler ihrer Kollegen. Wer zu gut ist, passt nicht ins System. Laut Thomas Wüppesahl wird der Anfang mit einfachem unerlaubten Wegsehen gemacht. Entweder sieht der Neuling genaus weg, wie alle anderen, oder er outet sich als Sonderling.

Dieses Prinzip ist weltweit üblich. Die Folgen:
Banker können nicht bis drei zählen, Richter sind in Angst vor dem Ausbruch der Gerechtigkeit dem Korpsgeist verfallen.
Der Rechtsstaat wird zum Unrechtsstaat, die Schwächsten und die Stärksten etablieren ihre lukrativen kriminellen Geschäftsmodelle unter dem Deckmantel der Befugnis.

Und fast immer gilt: Je krimineller, desto lukrativer.
Alle machen mit und wissen genau, was üblich ist.

Wie der Schwerverletzte zum Chirurg, so kommt der Rechtsverletzte zum Richter. Doch Richter mit schmutzigen Händen sind nicht mehr Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.

Auch Richter haben so ihre Methoden, die der Neuling noch gar nicht kennt. Neulinge könnten sich aus Liebe zur Gerechtigkeit zum Richterberuf entschlossen haben. Nach dem Grundgesetz sind alle Richter unabhängig um nicht beeinflusst werden zu können. Nach der Expertise von Günter Plath (t) – einem der wenigen Richter, die für ihr Gerechtigkeitsengagement sogar in den Knast gingen – ist der gesetzliche Richter – und zwar jeder (!) – im Voraus bestimmbar, im Nachhinein nachprüfbar und persönlich, wie sachlich unabhängig und mit einer Anstellung auf Lebenszeit davor sicher, wegen einer unliebsamen Entscheidung gefeuert zu werden. In der Praxis aber gibt es den – nach Plath verfassungswidrigen § 19a DRiG, nach welchem es doch Richter gibt, die erst einmal ‚eingeführt‘ werden müssen, in die Methoden und Gepflogenheiten, in den Erledigungsdruck und den Arbeitsrhythmus, in das Maß des Hinsehens, des Wegsehens, des Umschreibens, des Zusammenhang Sehens und des Zersplitterns.

Wenn man also eine Entscheidung von einem Richter bekommt, dann muss man schon aufpassen, ob es überhaupt ein verfassungsmäßiger Richter ist. Ein einfacher Richter ist nämlich in Wahrheit ein übernahmebesorgter Proberichter und nur wenn unter der Entscheidung ‚Richter am‚ (oder höher) steht, handelt es sich dabei um einen auf Lebenszeit angestellten, nicht übernahmebesorgten Proberichter.

Tja, und so ein übernahmebesorgter Proberichter (namens Dr. Reinhardt) behandelte nun meine 12-seitige Ablehnungsbeschwerde zur Ablehnungsverwerfung der Richterin am AG Kaltschick und kam in seiner Begründung (unter II) auf ein Copy-Paste-Element der Vorentscheidung und eigene Formulierungen in der wahrhaft epischen Breite von (gut, dass ich kein Banker bin) ganzen 4 Worten:

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Fragt sich nun, wie viel bei seiner Doktorarbeit hinzuzufügen war. Ballflachhalten hat er jedenfalls gelernt und so wird er ganz sicher seine Probezeit überstehen und dann – man kennt es nun ja – :

gute Gründe

für sein Bauchgefühl haben.

Dr. Markus Krall ist einer der schärfsten Kritiker der Nullzinspolitik. Die Nullzinspolitik halte eigentlich unrentable Firmen und Banken künstlich am Leben, welche sich dadurch zu ‚Zombi-Firmen‘ und ‚Zombi-Banken‘ entwickelten.

Ich finde diese These nicht nur richtig, sondern sogar auf mehrere andere Gebiete übertragbar.

Der Nullzins ist wie der unerlaubte Griff nach dem ewigen Leben.

Niemand muss mehr pleite gehen, sondern kann sich ja leihen, was ihm fehlt und irgendwann später – notfalls am Tage Sankt Nimmerlein – begleichen. So geschehen, nicht nur bei der Griechenlandkrise.

Was der Nullzins in der Wirtschaft, ist im Sozialismus die Planwirtschaft, bei Richtern das Richterprivileg, bei Anwälten das erfolgsneutrale Honorar und bei den öffentlich-rechtlichen Medien die Zwangsgebühr: Die Folgenlosigkeit der Schlechtleistung!

Meiner Überzeugung nach ist der einmal im Kippen befindliche Rechtsstaat – solange nicht etwas besonderes geschieht – erst einmal zum Weiterkippen verdammt. Und so erkläre ich mir, dass es nun nicht mehr nur die Schwächsten trifft, sondern – seit Corona – jedermann.

Krisen sind Chancen!

Auch ein gefallener Rechtsstaat will weiterhin schön aussehen. Und deshalb fällt das Grundgesetz nicht, sondern in honorigen Foren auf die letzten Feinheiten hin diskutiert und in der Praxis aber wie vor beschrieben, auf die Plumpe einfach umgangen.

Den mich nach wie vor interessierenden Maßstab, ob Richter dabei lügen? – Ja, auch in Freiberg haben sie ihn – natürlich ohne es (selbst) zu bemerken – wieder einmal gerissen. Heißt es nämlich in der Ablehnungsverwerfung der Richterin am AG Kaltschick noch,

Die geltend gemachten Ablehnungsgründe beziehen sich sämtlich auf aktenkundige Vorgänge, sodass weitere Erläuterungen der betroffenen Richterin nicht notwendig sind„,

so muss ich mich fragen, warum ich dann Dienstliche Äußerungen angefragt hatte. Und über den Richtereid (Z06) dürfte in der Verfahrensakte sicherlich nichts stehen. Anstatt also zu sagen, auf den Richtereid käme es nicht an, lügen sie lieber, womit sie natürlich die gleiche Aussage implizit treffen, denn nach diesem hätten sie ja „nach bestem Wissen und Gewissen“ vorgehen müssen.

Als Gründer von Stiftung Richtertest erhoffe ich mir nun mehr Aufmerksamkeit für die notwendigen Korrekturen.


Ein Paradebeispiel für die angeprangerte Korruption ist nachgerade der konkrete Fall ‚Dave und Pia Möbius‘:

In 2015 flüchtete der damals 12-jährige Dave Möbius aus seiner Friedeburger Unterbringung wegen schlechter Behandlung zweimal zu einem Richter namens Bernau. Dieser schickte ihn beim ersten mal zurück und bedrohte ihn beim zweiten Mal mit Psychiatrisierung.

Daraufhin suchte er bei Privatleuten Hilfe (Jo Conrad) und Unterschlupf (Angela Masch) und legte diverse Videozeugnisse ab. Er wurde gefunden und zu seinem angeblichen ‚Kindeswohl‘ erneut zwangsuntergebracht und vom Staat vor seinen Bürgern versteckt.

Den Privatleuten wurde für ihre Hilfe der Prozess gemacht. Dem Kind ging es dabei derart wohl, dass es wegen Vernehmungsunfähigkeit nicht als Zeuge aussagen konnte.

In 2018 gelangen Dave Möbius erneut mehrere Fluchten hin zum Gründer des Vereins Lichtblick e. V. – Verein für soziale Verantwortung, Frank Engelen. Für dessen Hilfe wurde nun dieser mit Psychiatrisierung bedroht und ihm der Prozess gemacht.

Richter decken Anwälte und Anwälte decken Richter.

Ohne Frank Engelen besonders gut zu kennen, entschloss – neben anderen – auch ich mich, ihm nach Kräften zu helfen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Laienverteidigung in § 138 (2) StPO explizit vor.

Doch schon die Mandatsanbahnung unter Verteidigerprivilegien wurde mir rechtswidrig vereitelt (vgl. WBS!). Wegen meiner zuvor gewonnenen Erfahrungen mit Anwälten hielt ich es für ratsam, auch Franks Anwalt auf die Finger zu schauen. Wenn er loyal gewesen wäre, hätte er auch kein Problem mit mir bekommen. Doch er machte mit Staatsanwaltschaft und Richterin einen schmutzigen Deal und bezichtigte mich am Ende noch als „psychopatisch“.

Tja, dass ist halt – genau richtig für Stiftung-Richtertest – der Stoff aus dem die Träume sind … .

P. S.: Das Besondere am Fall des Nichtjuden Dave Möbius ist nun, dass Dave – im Gegensatz zu seiner ebenfalls im Verborgenen untergebrachten Schwester Pia – vor seinen staatlichen Häschern ins Ausland flüchten konnte und zurückkommen kann, wann es ihm beliebt. Der Rechtsstaat kann, darf und muss nun also nun seine Rechtsstaatlichkeit in den Augen von Dave unter Beweis stellen.

Heute hätte ich in Dresden das abgekartete Spiel mitspielen sollen, und so tun sollen, als ob dort irgend jemand etwas in meinem Auftrag tue, befinde, erkenne oder entscheide.
In Dresden habe ich keinen Richter je angerufen.

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, so sagt man.
Richter dürfen sich ihre Beauftragung nicht selbst ausdenken, denn ( Art. 20 (2) GG):

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!

Ich schwankte bezüglich Dresden zwischen Ablehnung und Terminverschiebung und entschied mich auf lieben Rat hin erst einmal für die mildere Variante.

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