Zugegeben, das mag wie ein Himmelfahrtskommando anmuten.
Doch es gibt tatsächlich auch Dinge, die Richtern nicht erlaubt sind und wofür sie zu haften haben.
- Es gibt die Klage gegen Richter (siehe VG-Kassel, Urteil vom 13.08.2009 – 1 K 888/08.KS),
- es gibt die Staats- und Richterhaftung und
- es gibt sogar Verurteilungen von Richtern zu Schadensersatz (Beispiel).
Es gibt aber wenige Anwälte, die so etwas machen wollen. Um nur deren Unwillen zu eruieren, sind Zeit und Erstberatungsgebühr zu schade. Ich denke, in einem Ausnahmefall, wie dem vorliegenden muss der Anwalt ein Eigeninteresse mitbringen, welches er selbst und auf eigene Kosten entdecken muss (sonst wäre es kein Eigeninteresse).
Für diese anwaltliche Entdeckungsreise, die ganz sicher dem Konsum einer bewusstseinserweiternden Droge nahe kommt, gibt es zum einen hier das Schlagwort Rudelficken, zum anderen eine
Sammlung aller bisherigen offiziellen Schriftsätze in einem PDF sowie zum dritten eine darin enthaltene Struktur aus zehn Klagezielen (Z01 bis Z10), so dass klar sein kann, was ich erreichen möchte.
Interessierte Anwälte sollten also die Schriftsatzsammlung lesen, zu den Zielen ihre Vorstellungen von Chancen und Kosten entwickeln und sodann Kontakt mit mir aufnehmen.